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Neufassung der Orientierungshilfen zur Umsetzung des ...

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Beglaubigung <strong>der</strong> Unterschrift<br />

o<strong>der</strong> <strong>des</strong> Handzeichens<br />

unter Vorsorgevollmacht<br />

o<strong>der</strong> Betreuungsverfügung<br />

Empfehlung:<br />

- Belehrung über Beglaubigungskompetenz <strong>der</strong><br />

Betreuungsbehörde.<br />

- Prüfung <strong>der</strong> Identität über Vorlage eines Personaldokuments.<br />

- Prüfung <strong>der</strong> Ordnungsmäßigkeit <strong>des</strong> zu unterzeichnenden<br />

Papiers.<br />

- Fertigung <strong>des</strong> Prüfvermerks mit den entsprechenden<br />

Inhalten.<br />

- Vornahme <strong>der</strong> Beglaubigung.<br />

- Fertigung eines Beglaubigungsprotokolls (wer ist<br />

erschienen, Datum, Uhrzeit, Belehrungsinhalt etc.):<br />

- Ggf. wenn gewünscht, Fertigung von Kopien mit<br />

amtlicher Beglaubigung (Beglaubigung <strong>der</strong> inhaltlichen<br />

Übereinstimmung <strong>der</strong> Abschrift mit dem O-<br />

riginal).<br />

- Kassentechnische <strong>Umsetzung</strong> <strong>des</strong> Gebühreneinzugs<br />

(ggf. Erstellung <strong>des</strong> Gebührenbeschei<strong>des</strong>,<br />

- Begründung bei Erlass <strong>der</strong> Gebühren Billigkeitsprüfung<br />

– etc.).<br />

30 Minuten<br />

Auf <strong>der</strong> Grundlage <strong>der</strong> tatsächlichen Fallzahlen für die „Unterstützung <strong>der</strong><br />

Betreuungsgerichte und Beteiligung am Verfahren“ und für die "Aufklärung<br />

über Vollmachten und Betreuungsverfügungen sowie Beglaubigung von Unterschriften<br />

und Handzeichen" kann so die notwendige Arbeitszeit für diese<br />

Aufgaben berechnet werden.<br />

Empfohlen wird, den ermittelten Stundenwert mit 65 % <strong>der</strong> Gesamtarbeitszeit<br />

einer Betreuungsbehörde anzusetzen. Dieser ermittelte zeitliche Bedarf ergibt<br />

den Basiswert für die an<strong>der</strong>en Aufgabenbereiche.<br />

3. Aufgabenbereich: Netzwerkarbeit zum Vollzug <strong>des</strong> Betreuungsbehördengesetzes<br />

Unter Netzwerkarbeit zum Vollzug <strong>des</strong> Betreuungsbehördengesetzes werden alle nicht<br />

einzelfallbezogenen Aufgaben <strong>der</strong> Planung, Koordinierung- und Steuerung, <strong>des</strong> Qualitätsmanagements<br />

und <strong>der</strong> Evaluation, <strong>der</strong> Informations- und Öffentlichkeitsarbeit zusammengefasst.<br />

Dazu gehören Aufgaben wie die Anregung und För<strong>der</strong>ung von freien Organisationen,<br />

die nicht einzelfallbezogene Einführung, Fortbildung und Gewinnung von Betreuern, die<br />

Anregung und För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Aufklärung zu Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen<br />

und an<strong>der</strong>e Aufgaben auf kommunaler Ebene für das Gesamtsystem (Beispiele:<br />

Einrichtung einer örtlichen Arbeitsgemeinschaft, Mitarbeit in überörtlichen Arbeitsgemeinschaften,<br />

Mitwirkung bei <strong>der</strong> Anerkennung o<strong>der</strong> beim Wi<strong>der</strong>ruf <strong>der</strong> Anerkennung<br />

von Betreuungsvereinen, Mitwirkung bei <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Betreuungsvereine<br />

durch die Län<strong>der</strong>, För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Zusammenarbeit von Institutionen und Einzelpersonen<br />

<strong>der</strong> kommunalen Praxis im Umfeld von Betreuungen, z.B. Gerichte, Soziale Dienste und<br />

Dienstleistende, Betreuer usw.).<br />

Empfehlung:<br />

Für die Gesamtheit <strong>der</strong> Aufgabe "Netzwerkarbeit zum Vollzug <strong>des</strong> Betreuungsbehördengesetzes"<br />

wird ein Zeitanteil von 20 % <strong>der</strong> Gesamtarbeitszeit<br />

einer Betreuungsbehörde als sachgerecht angesehen.<br />

<strong>Orientierungshilfen</strong> <strong>zur</strong> <strong>Umsetzung</strong> <strong>des</strong> Betreuungsrechts Stand 23.11.2010 Seite 12 von 31

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