Protokoll der Gemeindeversammlung vom 04. März 2007, 17.00 Uhr ...
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<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>vom</strong> <strong>04.</strong> März <strong>2007</strong>, <strong>17.00</strong> <strong>Uhr</strong> im Kirchenforum<br />
Als Tagesordnung für die <strong>Gemeindeversammlung</strong> ist vorgesehen<br />
1. Begrüßung durch die Vorsitzende<br />
2. Andacht<br />
3. Wahl des Versammlungsleiters<br />
4. Informationen zur Übernahme <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung vorbehaltlich <strong>der</strong><br />
kirchenaufsichtlichen Genehmigung<br />
5. Berichtigung <strong>der</strong> Umglie<strong>der</strong>ungsurkunde Auspfarrung des 4. Pfarrbezirkes<br />
6. Gründung einer Stiftung für die Evangelische Kirchengemeinde Querenburg<br />
7. Auf dem Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt: Verkaufsbeschluss und<br />
Vermarktungsabsicht<br />
8. Verschiedenes<br />
9. Schlussgebet<br />
TOP 1: Begrüßung durch die Vorsitzende<br />
Die Vorsitzende des Presbyteriums eröffnet die <strong>Gemeindeversammlung</strong> um <strong>17.00</strong> <strong>Uhr</strong> mit <strong>der</strong> Begrüßung. Mit<br />
anwesend sind Superintendent Sobiech, Verwaltungsdirektor Körn, Synodalassesorin Lengenfeld-Brown, Skriba<br />
Manuela Theile, Pfarrer Pfläging, Pfarrer Stasing, Kirchmeister Hartig (alle drei letztgenannten<br />
Kirchengemeinde Stiepel). Die Vorsitzende verweist auf die Aktivitäten des Presbyteriums in Bezug auf die<br />
Sicherung des Haushaltes seit <strong>der</strong> letzten <strong>Gemeindeversammlung</strong> am 15.01.2006. Sie erklärt, dass <strong>der</strong><br />
Superintendent angekündigt hat, die heutige Versammlung zu mo<strong>der</strong>ieren. Deshalb übergibt die Vorsitzende an<br />
den Superintendenten.<br />
TOP 2: Andacht<br />
Frau Pfarrerin Wefers hält die Andacht zum Wochenspruch Römer 5, 8.<br />
TOP 3: Wahl des Versammlungsleiters / Erklärung durch den Superintendenten<br />
Der Superintendent übernimmt das Wort. Er erklärt, dass er aufgrund von Beschwerden durch Querenburger<br />
Gemeindeglie<strong>der</strong> anwesend ist. In diesem Fall wird <strong>der</strong> Superintendent nach KO Artikel 113 zum „Seelsorger<br />
und Berater“ und nach KO Artikel 114 zur Aufsicht befugt. Daher nimmt er aufgrund seines Amtes die<br />
Versammlungsleitung wahr.<br />
Der Superintendent schlägt vor, den geplanten TOP7: „Auf dem Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt:<br />
Verkaufsbeschluss und Vermarktungsabsicht“ in <strong>der</strong> Tagesordnung vorzuziehen. Nach Diskussion im Plenum<br />
wird <strong>der</strong> Vorschlag umgesetzt.<br />
Vor Aufruf des vorgezogenen TOP7 berichtet <strong>der</strong> Superintendent über den Sachstand im KSV und nimmt<br />
Stellung zum Gemeindebrief Querenburg (März-Mai <strong>2007</strong>), S.7. Die Erklärung des Superintendenten folgt im<br />
Wortlaut:<br />
<br />
Bevor ich den vorgezogenen TOP 7 aufrufe, in dem es um die Vermarktungspläne und die damit verbundenen<br />
Bemühungen um einen ausgeglichenen Haushalt geht, teile ich Ihnen mit wie die Leitung des Kirchenkreises,<br />
<strong>der</strong> Kreissynodalvorstand und die Landeskirche, den aktuellen Stand, den Jetztstand sieht.<br />
Das liegt dem Presbyterium schriftlich vor:<br />
Mit Schreiben <strong>vom</strong> 14.2.<strong>2007</strong> habe ich <strong>der</strong> Vorsitzenden des Presbyteriums mitgeteilt:<br />
„Beschwerden von Gemeindeglie<strong>der</strong>n / Vermarktung von Gemeindehäusern<br />
Sehr geehrte Frau Frielinghaus,
aufgrund hier eingegangener Beschwerden von Gemeindeglie<strong>der</strong>n bitte ich Sie zur Vermeidung <strong>der</strong> öffentlichen<br />
Beschädigung des Presbyteriums und öffentlichen Schadens für die Gemeinde Querenburg bzw. <strong>der</strong> Evangelische Kirche<br />
in Bochum um Übersendung folgen<strong>der</strong> Unterlagen bis zum 1.3.<strong>2007</strong>:<br />
• die Beschlüsse des Presbyteriums zur Vermarktung von Gemeindehäusern<br />
• Unterlagen über die Informationen, die <strong>der</strong> Gemeinde weitergegeben worden sind (Gemeindebriefe, <strong>Protokoll</strong>e<br />
von <strong>Gemeindeversammlung</strong>en etc.)<br />
• die Konzeptionsüberlegungen des Presbyteriums<br />
• Finanzierungsplanung.<br />
• Risikoanalyse<br />
• Verträge bzw. Vertragsentwürfe<br />
• Nachweis über bisher erteilte Aufträge, Maßnahmen etc. die im Zusammenhang <strong>der</strong> geplanten<br />
Umstrukturierungen stehen bzw. rechtsverbindliche Erklärung, dass es bisher kein Auftragserteilungen,<br />
Vertragsabschlüsse, etc., son<strong>der</strong>n nur Pläne, Vorschläge, Entwürfe etc. gibt, die <strong>der</strong> Gemeinde entsprechend<br />
kommuniziert worden sind.<br />
Ich weise darauf hin, dass die Ev. Kirchengemeinde Querenburg bisher kein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept<br />
und keinen genehmigten Haushalt hat.<br />
Mit freundlichen Grüssen“<br />
Fristgemäß sind mir die verfügbaren Unterlagen zugegangen.<br />
Ich kann feststellen, dass sich das Presbyterium mit viel Engagement bemüht, zukunftsfeste Lösungen für die<br />
Ev. Kirchengemeinde Querenburg zu finden.<br />
Allerdings fehlen auch noch Unterlagen, Risikoanalyse, Verträge etc…<br />
Erst wenn alles vorliegt, kann alles geprüft werden.<br />
Erst wenn alles geprüft ist, kann über alles entschieden werden.<br />
Und dann weiß man, ob das, was man plant, geht,<br />
genauer, kirchenaufsichtlich genehmigt wird.<br />
Auf dem Weg dahin sind Abstimmungen nötig, Beteiligung, Transparenz.<br />
Die <strong>Gemeindeversammlung</strong> heute ist gut evangelisch, pro-testantisch,<br />
weil die, die zur Gemeinde gehören, die Gemeinde bilden, sich einmischen, Zeugnis ablegen,<br />
neudeutsch: sich positionieren. Hier dem Presbyterium ein Feedback geben,<br />
als Gleiche unter Gleichen.<br />
Mit dem einen Ziel:<br />
Wie können wir hier in Querenburg, in welcher rechtlichen und strukturellen Konfiguration auch<br />
immer, nachhaltig, evangelisch und ökumenisch , christliche Gemeinde vor Ort sein.<br />
Der Sachstand aus Sicht des Kirchenkreises, des KSV.<br />
Ich folge dem Artikel im aktuellen Gemeindebrief (März-Mai <strong>2007</strong>, S., 7),<br />
<strong>der</strong> sich auf den Stand Januar <strong>2007</strong> bezieht:<br />
• 1. „Das Presbyterium hat einen Kaufvertrag für das Grundstück Girondelle mit einem Investor<br />
ausgehandelt. Der Vertrag wird gerade von unserem Fachanwalt geprüft.“<br />
o Dem KSV liegt bisher kein Vertrag vor, <strong>der</strong> beurteilt werden kann, ob er kirchenaufsichtlich<br />
genehmigt werden könnte.<br />
o Weil die kirchenaufsichtliche Genehmigung real zur Zeit nicht möglich ist,
• verbietet es sich, diese als in Aussicht stehend zu kommunizieren;<br />
• verbietet es sich Maßnahmen einzuleiten, die die kirchenaufsichtliche Genehmigung<br />
vorwegnehmen, ohne sie zu haben.<br />
• Für den KSV ist zur Zeit nicht nachzuvollziehen, warum das Presbyterium am Standort<br />
Apostelkirche festhält, obwohl die Miteigentümer erklärt haben, (Bistum Essen,<br />
Landeskirche, Katholische KG), dass sie das Objekt aus Kostengründen vermarkten bzw.<br />
verkaufen wollen o<strong>der</strong> müssen.<br />
o Ein abschließendes Votum des Kreissynodalvorstandes liegt bisher mangels Prüfungsmaterial<br />
nicht vor.<br />
o Ein abschließendes Votum des LKA liegt darum ebenfalls nicht vor.<br />
• 2. „In seiner Dezembersitzung hat das Presbyterium beschlossen, den Kin<strong>der</strong>garten<br />
‚Thomaszentrum’ für die Dauer <strong>der</strong> Bauphase des neuen Kin<strong>der</strong>gartens ab 1.8.<strong>2007</strong> im<br />
Hustadtzentrum unterzubringen.“<br />
o Alle Überlegungen von Presbyterien, die Kin<strong>der</strong>gärten betreffen, sind gebunden durch die<br />
Vereinbarung des Kirchenkreises mit <strong>der</strong> Stadt Bochum. Diese Regelung ist landeskirchenweit,<br />
NRW-weit im Spitzenbereich des Möglichen., was die Entlastung <strong>der</strong> Gemeinden angeht.<br />
o Es liegen keine schriftlichen Zusagen <strong>der</strong> Stadt Bochum zu Bereitstellung zusätzlicher finanzieller<br />
Mittel vor. Sie sind angesichts <strong>der</strong> Haushaltslage <strong>der</strong> Stadt und bevorstehen<strong>der</strong><br />
Gesetzesän<strong>der</strong>ungen sogar ausgeschlossen.<br />
o Der Kirchenkreis übernimmt keine Verantwortung, Haftung und Verpflichtung für die<br />
finanziellen Folgen, die sich diesbezügliche Entscheidungen des Presbyteriums Querenburg<br />
ergeben.<br />
• 3. „Der Finanzsausschuss und <strong>der</strong> Planungs- und Strukturschuss haben unserem Vorhaben<br />
zugestimmt.“<br />
o Das ist richtig. Zum Teil.<br />
• Der ‚Planungs- und Strukturausschuss’ hat aus struktureller Sicht ein Votum<br />
abgegeben, weil strukturelle Verän<strong>der</strong>ungen in diesen Zeiten unausweichlich sind.<br />
• Der ‚Finanzausschuss’ hat aus finanzieller Sicht ein eingeschränktes Votum abgegeben.<br />
Hier korrigiere ich den Gemeindebrief.<br />
• Der KSV hat beide Empfehlungen zur Kenntnis genommen und entschieden weitere<br />
Unterlagen anzufor<strong>der</strong>n, um wirklich entscheiden zu können, ob eine kirchenaufsichtliche<br />
Genehmigung möglich ist.<br />
• Die Synodalen Ausschüsse beraten den KSV, wenn dieser die entsprechenden<br />
Beratungsaufträge erteilt. Die Entscheidung trifft <strong>der</strong> KSV, weil <strong>der</strong> hier die<br />
Verantwortung trägt.<br />
• 4. „Der Superintendent hat uns mitgeteilt, dass <strong>der</strong> KSV das Bemühen <strong>der</strong> Gemeinde unterstützt<br />
durch eine Reduzierung <strong>der</strong> Standorte Kosten zu senken und einen Beitrag zur<br />
Haushaltssicherung zu leisten. Dem konkreten Vorhaben stimmt er jedoch nicht zu, weil ihm eine<br />
Risikoabschätzung nicht möglich ist.“<br />
o Das ist richtig und falsch zugleich.<br />
• Verän<strong>der</strong>ungen sind unausweichlich. Und darum ist es absolut zu begrüßen, dass sich das<br />
Presbyterium diesen Herausfor<strong>der</strong>ungen proaktiv stellt.
• Das bedeutet keine Zustimmung zum konkreten Projekt.<br />
o Ein abschließendes Votum des Kreissynodalvorstandes kann auch hier noch nicht vorliegen, weil<br />
eine umfassende Prüfung bisher nicht möglich war.<br />
o Ein abschließendes Votum des LKA kann entsprechend ebenfalls nicht vorliegen.<br />
• 5. „Das LKA lehnt eine Voranfrage in Sachen Verkauf mit dem Hinweis auf den KSV-Beschluss<br />
ab, zeigt aber ermutigend auf, wie das weitere Vorgehen bei <strong>der</strong> Entwidmung konkret gestaltet<br />
werden soll.“<br />
o Hierzu verlese ich als Erläuterung und Sachstandsbestimmung das Schreiben des<br />
Landeskirchenamtes <strong>vom</strong> 13.2.<strong>2007</strong>, das ich <strong>der</strong> <strong>der</strong> Vorsitzenden zur Kenntnis gegeben habe:<br />
„Sehr geehrte Fr. Frielinghaus,<br />
zur Vorbereitung <strong>der</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> haben Sie für die Gemeindeglie<strong>der</strong> Informationen<br />
zusammengestellt. Darin wird unter Punkt 5 mitgeteilt, dass das das Landeskirchenamt eine „Voranfrage<br />
in Sachen Verkauf mit dem Hinweis auf den KSV-Beschluss ablehnen und ermutigend aufzeige ,wie das<br />
weitere Vorgehen bei <strong>der</strong> Entwidmung konkret gestaltet werden solle.“<br />
Um ein Missverständnis zu vermeiden, teilen wir Ihnen mit, dass <strong>der</strong> Antrag <strong>der</strong> Kirchengemeinde auf<br />
Veräusserung des Gemeindezentrums durch das Landeskirchenamt abgelehnt wurde. Für ein mögliches<br />
weiteres Vorgehen im Bezug auf die Grundstücksveräusserung Thomaszentrum wurden Ihnen die weiteren<br />
Voraussetzungen für das Genehmigungsverfahren neutral erläutert., ohne damit eine Tendenz<br />
vorzugeben…“<br />
• 6. „Das Presbyterium hält an <strong>der</strong> Beschlusslage und dem Verkaufsbeschluss als einem unseren<br />
Haushalt sichernden Instrument fest und hat deshalb den KSV in eine Presbyteriumssitzung<br />
eingeladen.“<br />
o Hierzu stelle ich aus Sicht des Kirchenkreises fest:<br />
• Ein Haushaltsicherungskonzept <strong>der</strong> Gemeinden Querenburg muss <strong>vom</strong> KSV genehmigt<br />
werden.<br />
• In wie weit die aktuelle Beschlusslage des Presbyteriums, bs. <strong>der</strong> Verkaufsbeschluss ein<br />
den Haushalt <strong>der</strong> Gemeinde sichernde Instrument ist, kann <strong>der</strong> KSV nicht beurteilen, weil<br />
die entsprechenden Unterlagen noch nicht vorliegen.<br />
• Wenn alle Unterlagen vorliegen, werde ich, und das habe ich <strong>der</strong> Vorsitzenden mitgeteilt,<br />
das Presbyterium zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem KSV unter Beteiligung des LKA<br />
einladen.<br />
• Zusammengefasst: Die Zurückhaltung des KSV und des LKA ist beim <strong>der</strong>zeit möglichen<br />
Stand <strong>der</strong> Erkenntnisse als Ablehnung zu verstehen.<br />
<br />
TOP Neu4/Alt7: Auf dem Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt. Verkaufsbeschluss und<br />
Vermarktungsabsicht.<br />
Der Versammlungsleiter eröffnet die offene Diskussion.<br />
[Anm. des <strong>Protokoll</strong>anten: Die Diskussionsbeiträge aus dem Plenum werden im Folgenden ohne namentliche Nennung stichwortartig<br />
wie<strong>der</strong>gegeben. Beiträge zu gleichen Themenbereichen werden zusammengefasst wie<strong>der</strong>gegeben, was im Einzelfall nicht <strong>der</strong><br />
chronologischen Reihenfolge entspricht.]<br />
• Es wird darauf hingewiesen, dass <strong>der</strong> Komplex des Thomaszentrums und des ÖSW dem Urheberrecht<br />
des Architekten unterliegt. Der Architekt will auf sein Urheberrecht nicht verzichten und will einem<br />
Abriss nicht zustimmen. Dies ist dem Superintendenten mit Kopie an die Vorsitzende worden.
‣ Die Vorsitzende des Presbyteriums weist darauf hin, dass dass schon in <strong>der</strong> ersten gemeinsamen<br />
Presbyteriumssitzung mit dem Investor auf ein mögliches Urheberrecht hingewiesen worden ist. Die<br />
Vorsitzende wird sich mit Investor hierüber erneut in Verbindung setzen<br />
• Aus dem Plenum wird auf ein Alternativkonzept, das die Überprüfung <strong>der</strong> 2-Flügel-Lösung beinhaltet<br />
und von 60 Gemeindeglie<strong>der</strong>n unterschrieben worden ist hingewiesen. Ebenso wird eine<br />
Unterschrifteninitiative gegen die Veräußerung des Thomaszentrums erläutert, die von 140<br />
Gemeindeglie<strong>der</strong>n unterstützt wird.<br />
Es wird gemäß KO Artikel 75 <strong>der</strong> Antrag gestellt, dass sowohl das Alternativkonzept als auch die<br />
Unterschrifteninitiative in <strong>der</strong> nächsten Sitzung des Presbyteriums an vor<strong>der</strong>er Stelle behandelt werden.<br />
‣ Die Vorsitzende des Presbyteriums weist darauf hin, dass beide Punkte auf <strong>der</strong> Tagesordnung <strong>der</strong><br />
nächsten Sitzung des Presbyteriums stehen.<br />
‣ Presbyter Zoller weist darauf hin, dass <strong>der</strong> im Alternativkonzept genannte Kaufpreis von 1€ für die<br />
Eigentumsanteile <strong>der</strong> Ev. Kirchengemeinde Querenburg im Kirchenforum nicht akzeptabel sind.<br />
‣ Es erfolgt Gegenrede, dass dieser Preis dem Alternativkonzept nicht zugrunde liegt und das Zitat aus<br />
dem Zusammenhang gerissen ist.<br />
• Aus dem Plenum wird <strong>der</strong> Sachstand zur Refinanzierung des Kin<strong>der</strong>gartens nachgefragt.<br />
‣ Herr Pfarrer Wuschka erklärt, dass die Stadt schriftlich bestätigt hat, dass <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>garten im<br />
Rahmen <strong>der</strong> bisherigen Regelungen refinanziert wird.<br />
‣ Herr Verwaltungsdirektor Körn ergänzt, dass die Kin<strong>der</strong>gärten <strong>der</strong> Vereinbarung des Kirchenkreises<br />
mit <strong>der</strong> Stadt Bochum unterliegen. In den heutigen Besitzverhältnissen muss die Stadt keine keine<br />
Miete aufbringen. Eine Zusage <strong>der</strong> Stadt zu Übernahme zukünftiger Mietzahlungen liegt nicht vor.<br />
Der Kirchenkreis steht für diese Mehraufwendungen nicht ein. Es darf daher kein Vertrag zu Lasten<br />
Dritter geschlossen werden.<br />
‣ Herr Pfarrer Wuschka erklärt, dass die Vereinbarung des Kirchenkreises mit <strong>der</strong> Stadt Bochum im<br />
Jahr 2008 ausläuft. Falls über die Stadt keine Refinanzierung erfolgen kann, dann muss nach an<strong>der</strong>en<br />
Alternativen gesucht werden.<br />
• Aus dem Plenum wird darauf hingewiesen, dass die geistliche Einheit für das gute Miteinan<strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />
Gemeinde notwendig ist.<br />
• Die Kirchmeisterin erläutert die wirtschaftlichen Eckpunkte, die bei <strong>der</strong> Haushaltskonsolidierung<br />
beachtet werden müssen. Es wird darauf hingewiesen, dass in Bezug auf Vermarktung des<br />
Kirchenforums und auch <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> 2-Flügel-Lösung aktuell kein Angebot vorliegt. Auch das<br />
durch Landeskirchenamt und Bistum beauftragte Wirtschaftlichkeitsgutachten wird kein Angebot<br />
beinhalten, son<strong>der</strong>n eine Nutzungsanalyse des Kirchenforums. Falls ein konkretes Angebot für das<br />
Kirchenforum vorliegen sollte, so wird dieses ebenfalls unvoreingenommen finanziell geprüft.<br />
• Es wird eine Betrachtung <strong>der</strong> Erreichbarkeit <strong>der</strong> drei kirchlichen Zentren vorgestellt, die dies anhand von<br />
konzentrischen Kreisen um die jeweiligen Zentren veranschaulicht.<br />
• Aus dem Plenum wird die Position des KSV zur Universitätskirche im Kirchenforum nachgefragt.<br />
‣ Der Superintendent weist darauf hin, dass Entscheidungen hierzu erst gefällt werden, wenn alle<br />
Informationen zum Haushaltssicherungskonzept vorliegen.<br />
• Aus dem Plenum wird nachgefragt, welche Überlegungen zu Gruppen und ihren Aktivitäten zugrunde<br />
liegen.<br />
‣ Die Kirchmeisterin weist darauf hin, dass im Rahmen <strong>der</strong> Überlegungen verschiedene<br />
Fragestellungen in einem Fragenkatalog zusammengestellt wurden und ebenfalls die Gruppen in den<br />
einzelnen Zentren aufgenommen wurden. Die verschiedenen Arbeitsbereiche haben Eingang in das<br />
Haushaltssicherungskonzept gefunden. Dieses ist jedoch noch nicht verabschiedet.<br />
• Aus dem Plenum wird darauf hingewiesen, dass eine nachgelagerte Kaufpreiszahlung eine ungesicherte<br />
Vorleistung ist, die ein hohes Haftungsrisiko <strong>der</strong> Presbyteriumsmitglie<strong>der</strong> birgt.
• Aus dem Plenum wird darauf hingewiesen, dass das für die Akzeptanz <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungen Vertrauen<br />
notwendig ist und auch erarbeitet werden muss. Daher ist die Einstellung des Kanzeltausches nicht<br />
akzeptabel.<br />
• Aus dem Plenum wird nachgefragt, ob in dem laufenden Verfahren die Hoheit über die Sachfragen<br />
alleinig beim Presbyterium liegt.<br />
‣ Der Superintendent weist darauf hin, dass dies nur bedingt <strong>der</strong> Fall ist. Wenn Beschwerden vorliegen,<br />
ist das Presbyterium nicht mehr autonom, dann hat <strong>der</strong> KSV tätig zu werden.<br />
Der Versammlungsleiter beendet die offene Diskussion.<br />
Verwaltungsdirektor Körn unterbreitet abschließend folgenden Vorschlag:<br />
1. zur Prüfung <strong>der</strong> Genehmigungsfähigkeit des/<strong>der</strong> <strong>vom</strong> Presbyterium gefassten Beschlusses/Beschlüsse (<br />
im wesentlichen Verkauf Grundstück Thomaszentrum, wirtschaftliche Verwertung Hustadtzentrum,<br />
Konzentration auf den Standort Kirchenforum ) und <strong>der</strong> dazu gehörenden Unterlagen ( z.B.<br />
Vertrag/Verträge, finanzielle und wirtschaftliche Analyse/n, Risikoeinschätzung, Beachtung des<br />
Rundschreibens Nr. 20 LKA <strong>vom</strong> 30.<strong>04.</strong>2004, Ergebnis <strong>der</strong> landeskirchlichen Bauberatung ) wird eine<br />
kleine Arbeitsgruppe eingesetzt, an <strong>der</strong> u.a. die Vorsitzenden des Finanzausschusses und des Planungsund<br />
Strukturausschusses und ein Mitglied des Presbyteriums als Ansprechpartner teilnehmen.<br />
2. die Genehmigungsfähigkeit wird unter<br />
• konzeptionell-strukturellen,<br />
• finanziell-haushaltssichernden und<br />
• rechtlich-kirchenrechtlichen<br />
Gesichtspunkten geprüft. Es kann - falls erfor<strong>der</strong>lich - auch externe Fachberatung zu speziellen Fragen<br />
eingeholt werden.<br />
3. Das Ergebnis <strong>der</strong> Prüfung wird dem Presbyterium mitgeteilt und auf einer <strong>Gemeindeversammlung</strong><br />
bekannt gegeben.<br />
4. Bis zur Entscheidung <strong>der</strong> Landeskirche über die Genehmigung sind alle Maßnahmen zu unterlassen, die<br />
sich als Umsetzung eines genehmigungspflichtigen, aber noch nicht genehmigten Beschlusses/von<br />
genehmigungspflichtigen, aber noch nicht genehmigten Beschlüssen erweisen können.<br />
5. Das Presbyterium mag den Vorschlag beraten. Eine Entscheidung kann nach <strong>der</strong> vorgesehenen<br />
gemeinsamen Sitzung des Kreissynodalvorstandes und des Presbyteriums Querenburg getroffen werden.<br />
Aus dem Plenum wird <strong>der</strong> Antrag erhoben, das aufgrund KO Artikel 75 das Presbyterium zur Übernahme dieses<br />
Vorschlags zu beauftragen.<br />
Es erfolgt Gegenrede aus dem Plenum und schließlich die Ablehnung des Vorschlags durch die Vorsitzende, da<br />
dies zu einer Verschiebung <strong>der</strong> Verantwortung führen würde. Die Begründung für die Ablehnung <strong>der</strong> Einsetzung<br />
einer kreiskirchlichen Arbeitsgruppe hatte das Schwergewicht darin, dass aufgrund <strong>der</strong> einführenden Aussagen<br />
des Superintendenten das Presbyterium mit Sorgfalt und Engagement gearbeitet hat.<br />
Der Superintendent beendet die Diskussion mit <strong>der</strong> Feststellung, dass <strong>der</strong> Vorschlag auf <strong>der</strong> gemeinsamen<br />
Sitzung mit KSV und Presbyterium erörtert wird.<br />
TOP Neu5/Alt4: Informationen zur Übernahme <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung vorbehaltlich <strong>der</strong><br />
kirchenaufsichtlichen Genehmigung<br />
Herr Pfarrer Wuschka erläutert den Sachstand zur Übernahme <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung für den Friedhof an <strong>der</strong><br />
Schattbachstraße. Die Ev. Kirchengemeinde Querenburg wird die Friedhofsverwaltung ab dem 01.03.<strong>2007</strong> von<br />
<strong>der</strong> Ev. Kirchengemeinde Altenbochum-Laer vorbehaltlich <strong>der</strong> kirchenaufsichtlichen Genehmigung<br />
übernehmen. In diesem Zuge wird die Kirchengemeinde auch den Friedhof Ümmingen übernehmen. Das<br />
Friedhofsamt wird im Querenburger Gemeindebüro fortgeführt. Gemeinsam mit <strong>der</strong> Kirchengemeinde Stiepel<br />
soll eine Friedhofsgemeinschaft gegründet werden, die weitere Synergien bringen soll.<br />
TOP Neu6/Alt5: Berichtigung <strong>der</strong> Umglie<strong>der</strong>ungsurkunde Auspfarrung des 4. Pfarrbezirkes<br />
Herr Pfarrer Wuschka informiert über den Sachstand <strong>der</strong> Umglie<strong>der</strong>ung des 4. Pfarrbezirkes. Das<br />
Landeskirchenamt hat eine Berichtigung <strong>der</strong> Umglie<strong>der</strong>ungsurkunde vorgenommen. Hier sind die<br />
Himmelsrichtungen und Grenzverläufe zwischen <strong>der</strong> Ev. Kirchengemeinde Querenburg und <strong>der</strong> Ev.<br />
Kirchengemeinde Petri korrigiert worden. Pfarrer Wuschka entschuldigt sich für einen Tippfehler im
Gemeindebrief. Statt Hausnummer 61 muss es 71 heißen. Die Kirchengemeinde Petri ist entsprechend informiert<br />
worden.<br />
Die Nachfrage aus dem Plenum, ob die Korrektur einvernehmlich mit <strong>der</strong> Ev. Kirchengemeinde Petri erfolgt ist,<br />
wird mit Ja beschieden.<br />
TOP Neu7/Alt6: Gründung einer Stiftung für die Evangelische Kirchengemeinde Querenburg<br />
Die Vorsitzende des Presbyteriums informiert über das Vorhaben eine Stiftung zu gründen. Anlass hierzu ist,<br />
dass <strong>der</strong> Kirchengemeinde eine größere Summe Geldes aus einem Nachlass zufließen soll. Dieses soll als<br />
Stiftungskapital in die Stiftung einfließen und soll zu weiteren Zuwendungen anregen. Die Stiftung soll die<br />
kirchlichen Aktivitäten in <strong>der</strong> Kirchengemeinde unterstützen und ist als unselbständige Stiftung geplant.<br />
Aus <strong>der</strong> Gemeinde wird darauf hingewiesen, dass es sinnvoll sein kann, erst über einen Verein ein höheres<br />
Stiftungsstartkapital zu sammeln. Dieses kann sicherstellen, dass genügend Kapital für die Aktivitäten <strong>der</strong><br />
Stiftung aufgebracht wird, ohne es vorzeitig in <strong>der</strong> Stiftung zu binden.<br />
TOP Neu8/Alt8: Verschiedenes<br />
Herr Zoller lädt zum ökumenischen Kreuzweg am 11.03.<strong>2007</strong> ein.<br />
Frau Pfarrerin Wefers lädt die Gemeinde zum Familiengottesdienst am 11.03.<strong>2007</strong> in <strong>der</strong> Apostelkirche ein.<br />
TOP Neu9/Alt9: Schlussgebet<br />
Frau Pfarrerin Sonneborn spricht das Schlussgebet.<br />
Der Versammlungsleiter schließt die Sitzung um 19.50 <strong>Uhr</strong>.