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Protokoll der Gemeindeversammlung vom 04. März 2007, 17.00 Uhr ...

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<strong>Protokoll</strong> <strong>der</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> <strong>vom</strong> <strong>04.</strong> März <strong>2007</strong>, <strong>17.00</strong> <strong>Uhr</strong> im Kirchenforum<br />

Als Tagesordnung für die <strong>Gemeindeversammlung</strong> ist vorgesehen<br />

1. Begrüßung durch die Vorsitzende<br />

2. Andacht<br />

3. Wahl des Versammlungsleiters<br />

4. Informationen zur Übernahme <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung vorbehaltlich <strong>der</strong><br />

kirchenaufsichtlichen Genehmigung<br />

5. Berichtigung <strong>der</strong> Umglie<strong>der</strong>ungsurkunde Auspfarrung des 4. Pfarrbezirkes<br />

6. Gründung einer Stiftung für die Evangelische Kirchengemeinde Querenburg<br />

7. Auf dem Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt: Verkaufsbeschluss und<br />

Vermarktungsabsicht<br />

8. Verschiedenes<br />

9. Schlussgebet<br />

TOP 1: Begrüßung durch die Vorsitzende<br />

Die Vorsitzende des Presbyteriums eröffnet die <strong>Gemeindeversammlung</strong> um <strong>17.00</strong> <strong>Uhr</strong> mit <strong>der</strong> Begrüßung. Mit<br />

anwesend sind Superintendent Sobiech, Verwaltungsdirektor Körn, Synodalassesorin Lengenfeld-Brown, Skriba<br />

Manuela Theile, Pfarrer Pfläging, Pfarrer Stasing, Kirchmeister Hartig (alle drei letztgenannten<br />

Kirchengemeinde Stiepel). Die Vorsitzende verweist auf die Aktivitäten des Presbyteriums in Bezug auf die<br />

Sicherung des Haushaltes seit <strong>der</strong> letzten <strong>Gemeindeversammlung</strong> am 15.01.2006. Sie erklärt, dass <strong>der</strong><br />

Superintendent angekündigt hat, die heutige Versammlung zu mo<strong>der</strong>ieren. Deshalb übergibt die Vorsitzende an<br />

den Superintendenten.<br />

TOP 2: Andacht<br />

Frau Pfarrerin Wefers hält die Andacht zum Wochenspruch Römer 5, 8.<br />

TOP 3: Wahl des Versammlungsleiters / Erklärung durch den Superintendenten<br />

Der Superintendent übernimmt das Wort. Er erklärt, dass er aufgrund von Beschwerden durch Querenburger<br />

Gemeindeglie<strong>der</strong> anwesend ist. In diesem Fall wird <strong>der</strong> Superintendent nach KO Artikel 113 zum „Seelsorger<br />

und Berater“ und nach KO Artikel 114 zur Aufsicht befugt. Daher nimmt er aufgrund seines Amtes die<br />

Versammlungsleitung wahr.<br />

Der Superintendent schlägt vor, den geplanten TOP7: „Auf dem Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt:<br />

Verkaufsbeschluss und Vermarktungsabsicht“ in <strong>der</strong> Tagesordnung vorzuziehen. Nach Diskussion im Plenum<br />

wird <strong>der</strong> Vorschlag umgesetzt.<br />

Vor Aufruf des vorgezogenen TOP7 berichtet <strong>der</strong> Superintendent über den Sachstand im KSV und nimmt<br />

Stellung zum Gemeindebrief Querenburg (März-Mai <strong>2007</strong>), S.7. Die Erklärung des Superintendenten folgt im<br />

Wortlaut:<br />

<br />

Bevor ich den vorgezogenen TOP 7 aufrufe, in dem es um die Vermarktungspläne und die damit verbundenen<br />

Bemühungen um einen ausgeglichenen Haushalt geht, teile ich Ihnen mit wie die Leitung des Kirchenkreises,<br />

<strong>der</strong> Kreissynodalvorstand und die Landeskirche, den aktuellen Stand, den Jetztstand sieht.<br />

Das liegt dem Presbyterium schriftlich vor:<br />

Mit Schreiben <strong>vom</strong> 14.2.<strong>2007</strong> habe ich <strong>der</strong> Vorsitzenden des Presbyteriums mitgeteilt:<br />

„Beschwerden von Gemeindeglie<strong>der</strong>n / Vermarktung von Gemeindehäusern<br />

Sehr geehrte Frau Frielinghaus,


aufgrund hier eingegangener Beschwerden von Gemeindeglie<strong>der</strong>n bitte ich Sie zur Vermeidung <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Beschädigung des Presbyteriums und öffentlichen Schadens für die Gemeinde Querenburg bzw. <strong>der</strong> Evangelische Kirche<br />

in Bochum um Übersendung folgen<strong>der</strong> Unterlagen bis zum 1.3.<strong>2007</strong>:<br />

• die Beschlüsse des Presbyteriums zur Vermarktung von Gemeindehäusern<br />

• Unterlagen über die Informationen, die <strong>der</strong> Gemeinde weitergegeben worden sind (Gemeindebriefe, <strong>Protokoll</strong>e<br />

von <strong>Gemeindeversammlung</strong>en etc.)<br />

• die Konzeptionsüberlegungen des Presbyteriums<br />

• Finanzierungsplanung.<br />

• Risikoanalyse<br />

• Verträge bzw. Vertragsentwürfe<br />

• Nachweis über bisher erteilte Aufträge, Maßnahmen etc. die im Zusammenhang <strong>der</strong> geplanten<br />

Umstrukturierungen stehen bzw. rechtsverbindliche Erklärung, dass es bisher kein Auftragserteilungen,<br />

Vertragsabschlüsse, etc., son<strong>der</strong>n nur Pläne, Vorschläge, Entwürfe etc. gibt, die <strong>der</strong> Gemeinde entsprechend<br />

kommuniziert worden sind.<br />

Ich weise darauf hin, dass die Ev. Kirchengemeinde Querenburg bisher kein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept<br />

und keinen genehmigten Haushalt hat.<br />

Mit freundlichen Grüssen“<br />

Fristgemäß sind mir die verfügbaren Unterlagen zugegangen.<br />

Ich kann feststellen, dass sich das Presbyterium mit viel Engagement bemüht, zukunftsfeste Lösungen für die<br />

Ev. Kirchengemeinde Querenburg zu finden.<br />

Allerdings fehlen auch noch Unterlagen, Risikoanalyse, Verträge etc…<br />

Erst wenn alles vorliegt, kann alles geprüft werden.<br />

Erst wenn alles geprüft ist, kann über alles entschieden werden.<br />

Und dann weiß man, ob das, was man plant, geht,<br />

genauer, kirchenaufsichtlich genehmigt wird.<br />

Auf dem Weg dahin sind Abstimmungen nötig, Beteiligung, Transparenz.<br />

Die <strong>Gemeindeversammlung</strong> heute ist gut evangelisch, pro-testantisch,<br />

weil die, die zur Gemeinde gehören, die Gemeinde bilden, sich einmischen, Zeugnis ablegen,<br />

neudeutsch: sich positionieren. Hier dem Presbyterium ein Feedback geben,<br />

als Gleiche unter Gleichen.<br />

Mit dem einen Ziel:<br />

Wie können wir hier in Querenburg, in welcher rechtlichen und strukturellen Konfiguration auch<br />

immer, nachhaltig, evangelisch und ökumenisch , christliche Gemeinde vor Ort sein.<br />

Der Sachstand aus Sicht des Kirchenkreises, des KSV.<br />

Ich folge dem Artikel im aktuellen Gemeindebrief (März-Mai <strong>2007</strong>, S., 7),<br />

<strong>der</strong> sich auf den Stand Januar <strong>2007</strong> bezieht:<br />

• 1. „Das Presbyterium hat einen Kaufvertrag für das Grundstück Girondelle mit einem Investor<br />

ausgehandelt. Der Vertrag wird gerade von unserem Fachanwalt geprüft.“<br />

o Dem KSV liegt bisher kein Vertrag vor, <strong>der</strong> beurteilt werden kann, ob er kirchenaufsichtlich<br />

genehmigt werden könnte.<br />

o Weil die kirchenaufsichtliche Genehmigung real zur Zeit nicht möglich ist,


• verbietet es sich, diese als in Aussicht stehend zu kommunizieren;<br />

• verbietet es sich Maßnahmen einzuleiten, die die kirchenaufsichtliche Genehmigung<br />

vorwegnehmen, ohne sie zu haben.<br />

• Für den KSV ist zur Zeit nicht nachzuvollziehen, warum das Presbyterium am Standort<br />

Apostelkirche festhält, obwohl die Miteigentümer erklärt haben, (Bistum Essen,<br />

Landeskirche, Katholische KG), dass sie das Objekt aus Kostengründen vermarkten bzw.<br />

verkaufen wollen o<strong>der</strong> müssen.<br />

o Ein abschließendes Votum des Kreissynodalvorstandes liegt bisher mangels Prüfungsmaterial<br />

nicht vor.<br />

o Ein abschließendes Votum des LKA liegt darum ebenfalls nicht vor.<br />

• 2. „In seiner Dezembersitzung hat das Presbyterium beschlossen, den Kin<strong>der</strong>garten<br />

‚Thomaszentrum’ für die Dauer <strong>der</strong> Bauphase des neuen Kin<strong>der</strong>gartens ab 1.8.<strong>2007</strong> im<br />

Hustadtzentrum unterzubringen.“<br />

o Alle Überlegungen von Presbyterien, die Kin<strong>der</strong>gärten betreffen, sind gebunden durch die<br />

Vereinbarung des Kirchenkreises mit <strong>der</strong> Stadt Bochum. Diese Regelung ist landeskirchenweit,<br />

NRW-weit im Spitzenbereich des Möglichen., was die Entlastung <strong>der</strong> Gemeinden angeht.<br />

o Es liegen keine schriftlichen Zusagen <strong>der</strong> Stadt Bochum zu Bereitstellung zusätzlicher finanzieller<br />

Mittel vor. Sie sind angesichts <strong>der</strong> Haushaltslage <strong>der</strong> Stadt und bevorstehen<strong>der</strong><br />

Gesetzesän<strong>der</strong>ungen sogar ausgeschlossen.<br />

o Der Kirchenkreis übernimmt keine Verantwortung, Haftung und Verpflichtung für die<br />

finanziellen Folgen, die sich diesbezügliche Entscheidungen des Presbyteriums Querenburg<br />

ergeben.<br />

• 3. „Der Finanzsausschuss und <strong>der</strong> Planungs- und Strukturschuss haben unserem Vorhaben<br />

zugestimmt.“<br />

o Das ist richtig. Zum Teil.<br />

• Der ‚Planungs- und Strukturausschuss’ hat aus struktureller Sicht ein Votum<br />

abgegeben, weil strukturelle Verän<strong>der</strong>ungen in diesen Zeiten unausweichlich sind.<br />

• Der ‚Finanzausschuss’ hat aus finanzieller Sicht ein eingeschränktes Votum abgegeben.<br />

Hier korrigiere ich den Gemeindebrief.<br />

• Der KSV hat beide Empfehlungen zur Kenntnis genommen und entschieden weitere<br />

Unterlagen anzufor<strong>der</strong>n, um wirklich entscheiden zu können, ob eine kirchenaufsichtliche<br />

Genehmigung möglich ist.<br />

• Die Synodalen Ausschüsse beraten den KSV, wenn dieser die entsprechenden<br />

Beratungsaufträge erteilt. Die Entscheidung trifft <strong>der</strong> KSV, weil <strong>der</strong> hier die<br />

Verantwortung trägt.<br />

• 4. „Der Superintendent hat uns mitgeteilt, dass <strong>der</strong> KSV das Bemühen <strong>der</strong> Gemeinde unterstützt<br />

durch eine Reduzierung <strong>der</strong> Standorte Kosten zu senken und einen Beitrag zur<br />

Haushaltssicherung zu leisten. Dem konkreten Vorhaben stimmt er jedoch nicht zu, weil ihm eine<br />

Risikoabschätzung nicht möglich ist.“<br />

o Das ist richtig und falsch zugleich.<br />

• Verän<strong>der</strong>ungen sind unausweichlich. Und darum ist es absolut zu begrüßen, dass sich das<br />

Presbyterium diesen Herausfor<strong>der</strong>ungen proaktiv stellt.


• Das bedeutet keine Zustimmung zum konkreten Projekt.<br />

o Ein abschließendes Votum des Kreissynodalvorstandes kann auch hier noch nicht vorliegen, weil<br />

eine umfassende Prüfung bisher nicht möglich war.<br />

o Ein abschließendes Votum des LKA kann entsprechend ebenfalls nicht vorliegen.<br />

• 5. „Das LKA lehnt eine Voranfrage in Sachen Verkauf mit dem Hinweis auf den KSV-Beschluss<br />

ab, zeigt aber ermutigend auf, wie das weitere Vorgehen bei <strong>der</strong> Entwidmung konkret gestaltet<br />

werden soll.“<br />

o Hierzu verlese ich als Erläuterung und Sachstandsbestimmung das Schreiben des<br />

Landeskirchenamtes <strong>vom</strong> 13.2.<strong>2007</strong>, das ich <strong>der</strong> <strong>der</strong> Vorsitzenden zur Kenntnis gegeben habe:<br />

„Sehr geehrte Fr. Frielinghaus,<br />

zur Vorbereitung <strong>der</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> haben Sie für die Gemeindeglie<strong>der</strong> Informationen<br />

zusammengestellt. Darin wird unter Punkt 5 mitgeteilt, dass das das Landeskirchenamt eine „Voranfrage<br />

in Sachen Verkauf mit dem Hinweis auf den KSV-Beschluss ablehnen und ermutigend aufzeige ,wie das<br />

weitere Vorgehen bei <strong>der</strong> Entwidmung konkret gestaltet werden solle.“<br />

Um ein Missverständnis zu vermeiden, teilen wir Ihnen mit, dass <strong>der</strong> Antrag <strong>der</strong> Kirchengemeinde auf<br />

Veräusserung des Gemeindezentrums durch das Landeskirchenamt abgelehnt wurde. Für ein mögliches<br />

weiteres Vorgehen im Bezug auf die Grundstücksveräusserung Thomaszentrum wurden Ihnen die weiteren<br />

Voraussetzungen für das Genehmigungsverfahren neutral erläutert., ohne damit eine Tendenz<br />

vorzugeben…“<br />

• 6. „Das Presbyterium hält an <strong>der</strong> Beschlusslage und dem Verkaufsbeschluss als einem unseren<br />

Haushalt sichernden Instrument fest und hat deshalb den KSV in eine Presbyteriumssitzung<br />

eingeladen.“<br />

o Hierzu stelle ich aus Sicht des Kirchenkreises fest:<br />

• Ein Haushaltsicherungskonzept <strong>der</strong> Gemeinden Querenburg muss <strong>vom</strong> KSV genehmigt<br />

werden.<br />

• In wie weit die aktuelle Beschlusslage des Presbyteriums, bs. <strong>der</strong> Verkaufsbeschluss ein<br />

den Haushalt <strong>der</strong> Gemeinde sichernde Instrument ist, kann <strong>der</strong> KSV nicht beurteilen, weil<br />

die entsprechenden Unterlagen noch nicht vorliegen.<br />

• Wenn alle Unterlagen vorliegen, werde ich, und das habe ich <strong>der</strong> Vorsitzenden mitgeteilt,<br />

das Presbyterium zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem KSV unter Beteiligung des LKA<br />

einladen.<br />

• Zusammengefasst: Die Zurückhaltung des KSV und des LKA ist beim <strong>der</strong>zeit möglichen<br />

Stand <strong>der</strong> Erkenntnisse als Ablehnung zu verstehen.<br />

<br />

TOP Neu4/Alt7: Auf dem Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt. Verkaufsbeschluss und<br />

Vermarktungsabsicht.<br />

Der Versammlungsleiter eröffnet die offene Diskussion.<br />

[Anm. des <strong>Protokoll</strong>anten: Die Diskussionsbeiträge aus dem Plenum werden im Folgenden ohne namentliche Nennung stichwortartig<br />

wie<strong>der</strong>gegeben. Beiträge zu gleichen Themenbereichen werden zusammengefasst wie<strong>der</strong>gegeben, was im Einzelfall nicht <strong>der</strong><br />

chronologischen Reihenfolge entspricht.]<br />

• Es wird darauf hingewiesen, dass <strong>der</strong> Komplex des Thomaszentrums und des ÖSW dem Urheberrecht<br />

des Architekten unterliegt. Der Architekt will auf sein Urheberrecht nicht verzichten und will einem<br />

Abriss nicht zustimmen. Dies ist dem Superintendenten mit Kopie an die Vorsitzende worden.


‣ Die Vorsitzende des Presbyteriums weist darauf hin, dass dass schon in <strong>der</strong> ersten gemeinsamen<br />

Presbyteriumssitzung mit dem Investor auf ein mögliches Urheberrecht hingewiesen worden ist. Die<br />

Vorsitzende wird sich mit Investor hierüber erneut in Verbindung setzen<br />

• Aus dem Plenum wird auf ein Alternativkonzept, das die Überprüfung <strong>der</strong> 2-Flügel-Lösung beinhaltet<br />

und von 60 Gemeindeglie<strong>der</strong>n unterschrieben worden ist hingewiesen. Ebenso wird eine<br />

Unterschrifteninitiative gegen die Veräußerung des Thomaszentrums erläutert, die von 140<br />

Gemeindeglie<strong>der</strong>n unterstützt wird.<br />

Es wird gemäß KO Artikel 75 <strong>der</strong> Antrag gestellt, dass sowohl das Alternativkonzept als auch die<br />

Unterschrifteninitiative in <strong>der</strong> nächsten Sitzung des Presbyteriums an vor<strong>der</strong>er Stelle behandelt werden.<br />

‣ Die Vorsitzende des Presbyteriums weist darauf hin, dass beide Punkte auf <strong>der</strong> Tagesordnung <strong>der</strong><br />

nächsten Sitzung des Presbyteriums stehen.<br />

‣ Presbyter Zoller weist darauf hin, dass <strong>der</strong> im Alternativkonzept genannte Kaufpreis von 1€ für die<br />

Eigentumsanteile <strong>der</strong> Ev. Kirchengemeinde Querenburg im Kirchenforum nicht akzeptabel sind.<br />

‣ Es erfolgt Gegenrede, dass dieser Preis dem Alternativkonzept nicht zugrunde liegt und das Zitat aus<br />

dem Zusammenhang gerissen ist.<br />

• Aus dem Plenum wird <strong>der</strong> Sachstand zur Refinanzierung des Kin<strong>der</strong>gartens nachgefragt.<br />

‣ Herr Pfarrer Wuschka erklärt, dass die Stadt schriftlich bestätigt hat, dass <strong>der</strong> Kin<strong>der</strong>garten im<br />

Rahmen <strong>der</strong> bisherigen Regelungen refinanziert wird.<br />

‣ Herr Verwaltungsdirektor Körn ergänzt, dass die Kin<strong>der</strong>gärten <strong>der</strong> Vereinbarung des Kirchenkreises<br />

mit <strong>der</strong> Stadt Bochum unterliegen. In den heutigen Besitzverhältnissen muss die Stadt keine keine<br />

Miete aufbringen. Eine Zusage <strong>der</strong> Stadt zu Übernahme zukünftiger Mietzahlungen liegt nicht vor.<br />

Der Kirchenkreis steht für diese Mehraufwendungen nicht ein. Es darf daher kein Vertrag zu Lasten<br />

Dritter geschlossen werden.<br />

‣ Herr Pfarrer Wuschka erklärt, dass die Vereinbarung des Kirchenkreises mit <strong>der</strong> Stadt Bochum im<br />

Jahr 2008 ausläuft. Falls über die Stadt keine Refinanzierung erfolgen kann, dann muss nach an<strong>der</strong>en<br />

Alternativen gesucht werden.<br />

• Aus dem Plenum wird darauf hingewiesen, dass die geistliche Einheit für das gute Miteinan<strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />

Gemeinde notwendig ist.<br />

• Die Kirchmeisterin erläutert die wirtschaftlichen Eckpunkte, die bei <strong>der</strong> Haushaltskonsolidierung<br />

beachtet werden müssen. Es wird darauf hingewiesen, dass in Bezug auf Vermarktung des<br />

Kirchenforums und auch <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> 2-Flügel-Lösung aktuell kein Angebot vorliegt. Auch das<br />

durch Landeskirchenamt und Bistum beauftragte Wirtschaftlichkeitsgutachten wird kein Angebot<br />

beinhalten, son<strong>der</strong>n eine Nutzungsanalyse des Kirchenforums. Falls ein konkretes Angebot für das<br />

Kirchenforum vorliegen sollte, so wird dieses ebenfalls unvoreingenommen finanziell geprüft.<br />

• Es wird eine Betrachtung <strong>der</strong> Erreichbarkeit <strong>der</strong> drei kirchlichen Zentren vorgestellt, die dies anhand von<br />

konzentrischen Kreisen um die jeweiligen Zentren veranschaulicht.<br />

• Aus dem Plenum wird die Position des KSV zur Universitätskirche im Kirchenforum nachgefragt.<br />

‣ Der Superintendent weist darauf hin, dass Entscheidungen hierzu erst gefällt werden, wenn alle<br />

Informationen zum Haushaltssicherungskonzept vorliegen.<br />

• Aus dem Plenum wird nachgefragt, welche Überlegungen zu Gruppen und ihren Aktivitäten zugrunde<br />

liegen.<br />

‣ Die Kirchmeisterin weist darauf hin, dass im Rahmen <strong>der</strong> Überlegungen verschiedene<br />

Fragestellungen in einem Fragenkatalog zusammengestellt wurden und ebenfalls die Gruppen in den<br />

einzelnen Zentren aufgenommen wurden. Die verschiedenen Arbeitsbereiche haben Eingang in das<br />

Haushaltssicherungskonzept gefunden. Dieses ist jedoch noch nicht verabschiedet.<br />

• Aus dem Plenum wird darauf hingewiesen, dass eine nachgelagerte Kaufpreiszahlung eine ungesicherte<br />

Vorleistung ist, die ein hohes Haftungsrisiko <strong>der</strong> Presbyteriumsmitglie<strong>der</strong> birgt.


• Aus dem Plenum wird darauf hingewiesen, dass das für die Akzeptanz <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungen Vertrauen<br />

notwendig ist und auch erarbeitet werden muss. Daher ist die Einstellung des Kanzeltausches nicht<br />

akzeptabel.<br />

• Aus dem Plenum wird nachgefragt, ob in dem laufenden Verfahren die Hoheit über die Sachfragen<br />

alleinig beim Presbyterium liegt.<br />

‣ Der Superintendent weist darauf hin, dass dies nur bedingt <strong>der</strong> Fall ist. Wenn Beschwerden vorliegen,<br />

ist das Presbyterium nicht mehr autonom, dann hat <strong>der</strong> KSV tätig zu werden.<br />

Der Versammlungsleiter beendet die offene Diskussion.<br />

Verwaltungsdirektor Körn unterbreitet abschließend folgenden Vorschlag:<br />

1. zur Prüfung <strong>der</strong> Genehmigungsfähigkeit des/<strong>der</strong> <strong>vom</strong> Presbyterium gefassten Beschlusses/Beschlüsse (<br />

im wesentlichen Verkauf Grundstück Thomaszentrum, wirtschaftliche Verwertung Hustadtzentrum,<br />

Konzentration auf den Standort Kirchenforum ) und <strong>der</strong> dazu gehörenden Unterlagen ( z.B.<br />

Vertrag/Verträge, finanzielle und wirtschaftliche Analyse/n, Risikoeinschätzung, Beachtung des<br />

Rundschreibens Nr. 20 LKA <strong>vom</strong> 30.<strong>04.</strong>2004, Ergebnis <strong>der</strong> landeskirchlichen Bauberatung ) wird eine<br />

kleine Arbeitsgruppe eingesetzt, an <strong>der</strong> u.a. die Vorsitzenden des Finanzausschusses und des Planungsund<br />

Strukturausschusses und ein Mitglied des Presbyteriums als Ansprechpartner teilnehmen.<br />

2. die Genehmigungsfähigkeit wird unter<br />

• konzeptionell-strukturellen,<br />

• finanziell-haushaltssichernden und<br />

• rechtlich-kirchenrechtlichen<br />

Gesichtspunkten geprüft. Es kann - falls erfor<strong>der</strong>lich - auch externe Fachberatung zu speziellen Fragen<br />

eingeholt werden.<br />

3. Das Ergebnis <strong>der</strong> Prüfung wird dem Presbyterium mitgeteilt und auf einer <strong>Gemeindeversammlung</strong><br />

bekannt gegeben.<br />

4. Bis zur Entscheidung <strong>der</strong> Landeskirche über die Genehmigung sind alle Maßnahmen zu unterlassen, die<br />

sich als Umsetzung eines genehmigungspflichtigen, aber noch nicht genehmigten Beschlusses/von<br />

genehmigungspflichtigen, aber noch nicht genehmigten Beschlüssen erweisen können.<br />

5. Das Presbyterium mag den Vorschlag beraten. Eine Entscheidung kann nach <strong>der</strong> vorgesehenen<br />

gemeinsamen Sitzung des Kreissynodalvorstandes und des Presbyteriums Querenburg getroffen werden.<br />

Aus dem Plenum wird <strong>der</strong> Antrag erhoben, das aufgrund KO Artikel 75 das Presbyterium zur Übernahme dieses<br />

Vorschlags zu beauftragen.<br />

Es erfolgt Gegenrede aus dem Plenum und schließlich die Ablehnung des Vorschlags durch die Vorsitzende, da<br />

dies zu einer Verschiebung <strong>der</strong> Verantwortung führen würde. Die Begründung für die Ablehnung <strong>der</strong> Einsetzung<br />

einer kreiskirchlichen Arbeitsgruppe hatte das Schwergewicht darin, dass aufgrund <strong>der</strong> einführenden Aussagen<br />

des Superintendenten das Presbyterium mit Sorgfalt und Engagement gearbeitet hat.<br />

Der Superintendent beendet die Diskussion mit <strong>der</strong> Feststellung, dass <strong>der</strong> Vorschlag auf <strong>der</strong> gemeinsamen<br />

Sitzung mit KSV und Presbyterium erörtert wird.<br />

TOP Neu5/Alt4: Informationen zur Übernahme <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung vorbehaltlich <strong>der</strong><br />

kirchenaufsichtlichen Genehmigung<br />

Herr Pfarrer Wuschka erläutert den Sachstand zur Übernahme <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung für den Friedhof an <strong>der</strong><br />

Schattbachstraße. Die Ev. Kirchengemeinde Querenburg wird die Friedhofsverwaltung ab dem 01.03.<strong>2007</strong> von<br />

<strong>der</strong> Ev. Kirchengemeinde Altenbochum-Laer vorbehaltlich <strong>der</strong> kirchenaufsichtlichen Genehmigung<br />

übernehmen. In diesem Zuge wird die Kirchengemeinde auch den Friedhof Ümmingen übernehmen. Das<br />

Friedhofsamt wird im Querenburger Gemeindebüro fortgeführt. Gemeinsam mit <strong>der</strong> Kirchengemeinde Stiepel<br />

soll eine Friedhofsgemeinschaft gegründet werden, die weitere Synergien bringen soll.<br />

TOP Neu6/Alt5: Berichtigung <strong>der</strong> Umglie<strong>der</strong>ungsurkunde Auspfarrung des 4. Pfarrbezirkes<br />

Herr Pfarrer Wuschka informiert über den Sachstand <strong>der</strong> Umglie<strong>der</strong>ung des 4. Pfarrbezirkes. Das<br />

Landeskirchenamt hat eine Berichtigung <strong>der</strong> Umglie<strong>der</strong>ungsurkunde vorgenommen. Hier sind die<br />

Himmelsrichtungen und Grenzverläufe zwischen <strong>der</strong> Ev. Kirchengemeinde Querenburg und <strong>der</strong> Ev.<br />

Kirchengemeinde Petri korrigiert worden. Pfarrer Wuschka entschuldigt sich für einen Tippfehler im


Gemeindebrief. Statt Hausnummer 61 muss es 71 heißen. Die Kirchengemeinde Petri ist entsprechend informiert<br />

worden.<br />

Die Nachfrage aus dem Plenum, ob die Korrektur einvernehmlich mit <strong>der</strong> Ev. Kirchengemeinde Petri erfolgt ist,<br />

wird mit Ja beschieden.<br />

TOP Neu7/Alt6: Gründung einer Stiftung für die Evangelische Kirchengemeinde Querenburg<br />

Die Vorsitzende des Presbyteriums informiert über das Vorhaben eine Stiftung zu gründen. Anlass hierzu ist,<br />

dass <strong>der</strong> Kirchengemeinde eine größere Summe Geldes aus einem Nachlass zufließen soll. Dieses soll als<br />

Stiftungskapital in die Stiftung einfließen und soll zu weiteren Zuwendungen anregen. Die Stiftung soll die<br />

kirchlichen Aktivitäten in <strong>der</strong> Kirchengemeinde unterstützen und ist als unselbständige Stiftung geplant.<br />

Aus <strong>der</strong> Gemeinde wird darauf hingewiesen, dass es sinnvoll sein kann, erst über einen Verein ein höheres<br />

Stiftungsstartkapital zu sammeln. Dieses kann sicherstellen, dass genügend Kapital für die Aktivitäten <strong>der</strong><br />

Stiftung aufgebracht wird, ohne es vorzeitig in <strong>der</strong> Stiftung zu binden.<br />

TOP Neu8/Alt8: Verschiedenes<br />

Herr Zoller lädt zum ökumenischen Kreuzweg am 11.03.<strong>2007</strong> ein.<br />

Frau Pfarrerin Wefers lädt die Gemeinde zum Familiengottesdienst am 11.03.<strong>2007</strong> in <strong>der</strong> Apostelkirche ein.<br />

TOP Neu9/Alt9: Schlussgebet<br />

Frau Pfarrerin Sonneborn spricht das Schlussgebet.<br />

Der Versammlungsleiter schließt die Sitzung um 19.50 <strong>Uhr</strong>.

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