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Protokoll der Gemeindeversammlung vom 04. März 2007, 17.00 Uhr ...

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• Das bedeutet keine Zustimmung zum konkreten Projekt.<br />

o Ein abschließendes Votum des Kreissynodalvorstandes kann auch hier noch nicht vorliegen, weil<br />

eine umfassende Prüfung bisher nicht möglich war.<br />

o Ein abschließendes Votum des LKA kann entsprechend ebenfalls nicht vorliegen.<br />

• 5. „Das LKA lehnt eine Voranfrage in Sachen Verkauf mit dem Hinweis auf den KSV-Beschluss<br />

ab, zeigt aber ermutigend auf, wie das weitere Vorgehen bei <strong>der</strong> Entwidmung konkret gestaltet<br />

werden soll.“<br />

o Hierzu verlese ich als Erläuterung und Sachstandsbestimmung das Schreiben des<br />

Landeskirchenamtes <strong>vom</strong> 13.2.<strong>2007</strong>, das ich <strong>der</strong> <strong>der</strong> Vorsitzenden zur Kenntnis gegeben habe:<br />

„Sehr geehrte Fr. Frielinghaus,<br />

zur Vorbereitung <strong>der</strong> <strong>Gemeindeversammlung</strong> haben Sie für die Gemeindeglie<strong>der</strong> Informationen<br />

zusammengestellt. Darin wird unter Punkt 5 mitgeteilt, dass das das Landeskirchenamt eine „Voranfrage<br />

in Sachen Verkauf mit dem Hinweis auf den KSV-Beschluss ablehnen und ermutigend aufzeige ,wie das<br />

weitere Vorgehen bei <strong>der</strong> Entwidmung konkret gestaltet werden solle.“<br />

Um ein Missverständnis zu vermeiden, teilen wir Ihnen mit, dass <strong>der</strong> Antrag <strong>der</strong> Kirchengemeinde auf<br />

Veräusserung des Gemeindezentrums durch das Landeskirchenamt abgelehnt wurde. Für ein mögliches<br />

weiteres Vorgehen im Bezug auf die Grundstücksveräusserung Thomaszentrum wurden Ihnen die weiteren<br />

Voraussetzungen für das Genehmigungsverfahren neutral erläutert., ohne damit eine Tendenz<br />

vorzugeben…“<br />

• 6. „Das Presbyterium hält an <strong>der</strong> Beschlusslage und dem Verkaufsbeschluss als einem unseren<br />

Haushalt sichernden Instrument fest und hat deshalb den KSV in eine Presbyteriumssitzung<br />

eingeladen.“<br />

o Hierzu stelle ich aus Sicht des Kirchenkreises fest:<br />

• Ein Haushaltsicherungskonzept <strong>der</strong> Gemeinden Querenburg muss <strong>vom</strong> KSV genehmigt<br />

werden.<br />

• In wie weit die aktuelle Beschlusslage des Presbyteriums, bs. <strong>der</strong> Verkaufsbeschluss ein<br />

den Haushalt <strong>der</strong> Gemeinde sichernde Instrument ist, kann <strong>der</strong> KSV nicht beurteilen, weil<br />

die entsprechenden Unterlagen noch nicht vorliegen.<br />

• Wenn alle Unterlagen vorliegen, werde ich, und das habe ich <strong>der</strong> Vorsitzenden mitgeteilt,<br />

das Presbyterium zu einer gemeinsamen Sitzung mit dem KSV unter Beteiligung des LKA<br />

einladen.<br />

• Zusammengefasst: Die Zurückhaltung des KSV und des LKA ist beim <strong>der</strong>zeit möglichen<br />

Stand <strong>der</strong> Erkenntnisse als Ablehnung zu verstehen.<br />

<br />

TOP Neu4/Alt7: Auf dem Weg zu einem ausgeglichenen Haushalt. Verkaufsbeschluss und<br />

Vermarktungsabsicht.<br />

Der Versammlungsleiter eröffnet die offene Diskussion.<br />

[Anm. des <strong>Protokoll</strong>anten: Die Diskussionsbeiträge aus dem Plenum werden im Folgenden ohne namentliche Nennung stichwortartig<br />

wie<strong>der</strong>gegeben. Beiträge zu gleichen Themenbereichen werden zusammengefasst wie<strong>der</strong>gegeben, was im Einzelfall nicht <strong>der</strong><br />

chronologischen Reihenfolge entspricht.]<br />

• Es wird darauf hingewiesen, dass <strong>der</strong> Komplex des Thomaszentrums und des ÖSW dem Urheberrecht<br />

des Architekten unterliegt. Der Architekt will auf sein Urheberrecht nicht verzichten und will einem<br />

Abriss nicht zustimmen. Dies ist dem Superintendenten mit Kopie an die Vorsitzende worden.

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