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Protokoll der Gemeindeversammlung vom 04. März 2007, 17.00 Uhr ...

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• Aus dem Plenum wird darauf hingewiesen, dass das für die Akzeptanz <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungen Vertrauen<br />

notwendig ist und auch erarbeitet werden muss. Daher ist die Einstellung des Kanzeltausches nicht<br />

akzeptabel.<br />

• Aus dem Plenum wird nachgefragt, ob in dem laufenden Verfahren die Hoheit über die Sachfragen<br />

alleinig beim Presbyterium liegt.<br />

‣ Der Superintendent weist darauf hin, dass dies nur bedingt <strong>der</strong> Fall ist. Wenn Beschwerden vorliegen,<br />

ist das Presbyterium nicht mehr autonom, dann hat <strong>der</strong> KSV tätig zu werden.<br />

Der Versammlungsleiter beendet die offene Diskussion.<br />

Verwaltungsdirektor Körn unterbreitet abschließend folgenden Vorschlag:<br />

1. zur Prüfung <strong>der</strong> Genehmigungsfähigkeit des/<strong>der</strong> <strong>vom</strong> Presbyterium gefassten Beschlusses/Beschlüsse (<br />

im wesentlichen Verkauf Grundstück Thomaszentrum, wirtschaftliche Verwertung Hustadtzentrum,<br />

Konzentration auf den Standort Kirchenforum ) und <strong>der</strong> dazu gehörenden Unterlagen ( z.B.<br />

Vertrag/Verträge, finanzielle und wirtschaftliche Analyse/n, Risikoeinschätzung, Beachtung des<br />

Rundschreibens Nr. 20 LKA <strong>vom</strong> 30.<strong>04.</strong>2004, Ergebnis <strong>der</strong> landeskirchlichen Bauberatung ) wird eine<br />

kleine Arbeitsgruppe eingesetzt, an <strong>der</strong> u.a. die Vorsitzenden des Finanzausschusses und des Planungsund<br />

Strukturausschusses und ein Mitglied des Presbyteriums als Ansprechpartner teilnehmen.<br />

2. die Genehmigungsfähigkeit wird unter<br />

• konzeptionell-strukturellen,<br />

• finanziell-haushaltssichernden und<br />

• rechtlich-kirchenrechtlichen<br />

Gesichtspunkten geprüft. Es kann - falls erfor<strong>der</strong>lich - auch externe Fachberatung zu speziellen Fragen<br />

eingeholt werden.<br />

3. Das Ergebnis <strong>der</strong> Prüfung wird dem Presbyterium mitgeteilt und auf einer <strong>Gemeindeversammlung</strong><br />

bekannt gegeben.<br />

4. Bis zur Entscheidung <strong>der</strong> Landeskirche über die Genehmigung sind alle Maßnahmen zu unterlassen, die<br />

sich als Umsetzung eines genehmigungspflichtigen, aber noch nicht genehmigten Beschlusses/von<br />

genehmigungspflichtigen, aber noch nicht genehmigten Beschlüssen erweisen können.<br />

5. Das Presbyterium mag den Vorschlag beraten. Eine Entscheidung kann nach <strong>der</strong> vorgesehenen<br />

gemeinsamen Sitzung des Kreissynodalvorstandes und des Presbyteriums Querenburg getroffen werden.<br />

Aus dem Plenum wird <strong>der</strong> Antrag erhoben, das aufgrund KO Artikel 75 das Presbyterium zur Übernahme dieses<br />

Vorschlags zu beauftragen.<br />

Es erfolgt Gegenrede aus dem Plenum und schließlich die Ablehnung des Vorschlags durch die Vorsitzende, da<br />

dies zu einer Verschiebung <strong>der</strong> Verantwortung führen würde. Die Begründung für die Ablehnung <strong>der</strong> Einsetzung<br />

einer kreiskirchlichen Arbeitsgruppe hatte das Schwergewicht darin, dass aufgrund <strong>der</strong> einführenden Aussagen<br />

des Superintendenten das Presbyterium mit Sorgfalt und Engagement gearbeitet hat.<br />

Der Superintendent beendet die Diskussion mit <strong>der</strong> Feststellung, dass <strong>der</strong> Vorschlag auf <strong>der</strong> gemeinsamen<br />

Sitzung mit KSV und Presbyterium erörtert wird.<br />

TOP Neu5/Alt4: Informationen zur Übernahme <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung vorbehaltlich <strong>der</strong><br />

kirchenaufsichtlichen Genehmigung<br />

Herr Pfarrer Wuschka erläutert den Sachstand zur Übernahme <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung für den Friedhof an <strong>der</strong><br />

Schattbachstraße. Die Ev. Kirchengemeinde Querenburg wird die Friedhofsverwaltung ab dem 01.03.<strong>2007</strong> von<br />

<strong>der</strong> Ev. Kirchengemeinde Altenbochum-Laer vorbehaltlich <strong>der</strong> kirchenaufsichtlichen Genehmigung<br />

übernehmen. In diesem Zuge wird die Kirchengemeinde auch den Friedhof Ümmingen übernehmen. Das<br />

Friedhofsamt wird im Querenburger Gemeindebüro fortgeführt. Gemeinsam mit <strong>der</strong> Kirchengemeinde Stiepel<br />

soll eine Friedhofsgemeinschaft gegründet werden, die weitere Synergien bringen soll.<br />

TOP Neu6/Alt5: Berichtigung <strong>der</strong> Umglie<strong>der</strong>ungsurkunde Auspfarrung des 4. Pfarrbezirkes<br />

Herr Pfarrer Wuschka informiert über den Sachstand <strong>der</strong> Umglie<strong>der</strong>ung des 4. Pfarrbezirkes. Das<br />

Landeskirchenamt hat eine Berichtigung <strong>der</strong> Umglie<strong>der</strong>ungsurkunde vorgenommen. Hier sind die<br />

Himmelsrichtungen und Grenzverläufe zwischen <strong>der</strong> Ev. Kirchengemeinde Querenburg und <strong>der</strong> Ev.<br />

Kirchengemeinde Petri korrigiert worden. Pfarrer Wuschka entschuldigt sich für einen Tippfehler im

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