Protokoll der Gemeindeversammlung vom 04. März 2007, 17.00 Uhr ...
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 04. März 2007, 17.00 Uhr ...
Protokoll der Gemeindeversammlung vom 04. März 2007, 17.00 Uhr ...
- Keine Tags gefunden...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
• Aus dem Plenum wird darauf hingewiesen, dass das für die Akzeptanz <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungen Vertrauen<br />
notwendig ist und auch erarbeitet werden muss. Daher ist die Einstellung des Kanzeltausches nicht<br />
akzeptabel.<br />
• Aus dem Plenum wird nachgefragt, ob in dem laufenden Verfahren die Hoheit über die Sachfragen<br />
alleinig beim Presbyterium liegt.<br />
‣ Der Superintendent weist darauf hin, dass dies nur bedingt <strong>der</strong> Fall ist. Wenn Beschwerden vorliegen,<br />
ist das Presbyterium nicht mehr autonom, dann hat <strong>der</strong> KSV tätig zu werden.<br />
Der Versammlungsleiter beendet die offene Diskussion.<br />
Verwaltungsdirektor Körn unterbreitet abschließend folgenden Vorschlag:<br />
1. zur Prüfung <strong>der</strong> Genehmigungsfähigkeit des/<strong>der</strong> <strong>vom</strong> Presbyterium gefassten Beschlusses/Beschlüsse (<br />
im wesentlichen Verkauf Grundstück Thomaszentrum, wirtschaftliche Verwertung Hustadtzentrum,<br />
Konzentration auf den Standort Kirchenforum ) und <strong>der</strong> dazu gehörenden Unterlagen ( z.B.<br />
Vertrag/Verträge, finanzielle und wirtschaftliche Analyse/n, Risikoeinschätzung, Beachtung des<br />
Rundschreibens Nr. 20 LKA <strong>vom</strong> 30.<strong>04.</strong>2004, Ergebnis <strong>der</strong> landeskirchlichen Bauberatung ) wird eine<br />
kleine Arbeitsgruppe eingesetzt, an <strong>der</strong> u.a. die Vorsitzenden des Finanzausschusses und des Planungsund<br />
Strukturausschusses und ein Mitglied des Presbyteriums als Ansprechpartner teilnehmen.<br />
2. die Genehmigungsfähigkeit wird unter<br />
• konzeptionell-strukturellen,<br />
• finanziell-haushaltssichernden und<br />
• rechtlich-kirchenrechtlichen<br />
Gesichtspunkten geprüft. Es kann - falls erfor<strong>der</strong>lich - auch externe Fachberatung zu speziellen Fragen<br />
eingeholt werden.<br />
3. Das Ergebnis <strong>der</strong> Prüfung wird dem Presbyterium mitgeteilt und auf einer <strong>Gemeindeversammlung</strong><br />
bekannt gegeben.<br />
4. Bis zur Entscheidung <strong>der</strong> Landeskirche über die Genehmigung sind alle Maßnahmen zu unterlassen, die<br />
sich als Umsetzung eines genehmigungspflichtigen, aber noch nicht genehmigten Beschlusses/von<br />
genehmigungspflichtigen, aber noch nicht genehmigten Beschlüssen erweisen können.<br />
5. Das Presbyterium mag den Vorschlag beraten. Eine Entscheidung kann nach <strong>der</strong> vorgesehenen<br />
gemeinsamen Sitzung des Kreissynodalvorstandes und des Presbyteriums Querenburg getroffen werden.<br />
Aus dem Plenum wird <strong>der</strong> Antrag erhoben, das aufgrund KO Artikel 75 das Presbyterium zur Übernahme dieses<br />
Vorschlags zu beauftragen.<br />
Es erfolgt Gegenrede aus dem Plenum und schließlich die Ablehnung des Vorschlags durch die Vorsitzende, da<br />
dies zu einer Verschiebung <strong>der</strong> Verantwortung führen würde. Die Begründung für die Ablehnung <strong>der</strong> Einsetzung<br />
einer kreiskirchlichen Arbeitsgruppe hatte das Schwergewicht darin, dass aufgrund <strong>der</strong> einführenden Aussagen<br />
des Superintendenten das Presbyterium mit Sorgfalt und Engagement gearbeitet hat.<br />
Der Superintendent beendet die Diskussion mit <strong>der</strong> Feststellung, dass <strong>der</strong> Vorschlag auf <strong>der</strong> gemeinsamen<br />
Sitzung mit KSV und Presbyterium erörtert wird.<br />
TOP Neu5/Alt4: Informationen zur Übernahme <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung vorbehaltlich <strong>der</strong><br />
kirchenaufsichtlichen Genehmigung<br />
Herr Pfarrer Wuschka erläutert den Sachstand zur Übernahme <strong>der</strong> Friedhofsverwaltung für den Friedhof an <strong>der</strong><br />
Schattbachstraße. Die Ev. Kirchengemeinde Querenburg wird die Friedhofsverwaltung ab dem 01.03.<strong>2007</strong> von<br />
<strong>der</strong> Ev. Kirchengemeinde Altenbochum-Laer vorbehaltlich <strong>der</strong> kirchenaufsichtlichen Genehmigung<br />
übernehmen. In diesem Zuge wird die Kirchengemeinde auch den Friedhof Ümmingen übernehmen. Das<br />
Friedhofsamt wird im Querenburger Gemeindebüro fortgeführt. Gemeinsam mit <strong>der</strong> Kirchengemeinde Stiepel<br />
soll eine Friedhofsgemeinschaft gegründet werden, die weitere Synergien bringen soll.<br />
TOP Neu6/Alt5: Berichtigung <strong>der</strong> Umglie<strong>der</strong>ungsurkunde Auspfarrung des 4. Pfarrbezirkes<br />
Herr Pfarrer Wuschka informiert über den Sachstand <strong>der</strong> Umglie<strong>der</strong>ung des 4. Pfarrbezirkes. Das<br />
Landeskirchenamt hat eine Berichtigung <strong>der</strong> Umglie<strong>der</strong>ungsurkunde vorgenommen. Hier sind die<br />
Himmelsrichtungen und Grenzverläufe zwischen <strong>der</strong> Ev. Kirchengemeinde Querenburg und <strong>der</strong> Ev.<br />
Kirchengemeinde Petri korrigiert worden. Pfarrer Wuschka entschuldigt sich für einen Tippfehler im