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Nahversorgung - Der Weg zur Wohlfühlgemeinde

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Elektro<br />

Tischler<br />

Schule<br />

sieben aktive Mittelzentren mit dem Weltkurort<br />

Baden-Baden an der Spitze. Zusammen<br />

mit einem dicht verflochtenen Netz<br />

von Unter- und Kleinzentren sichern sie<br />

eine ausgewogene und bürgernahe Versorgung<br />

der Bevölkerung mit Waren und<br />

Dienstleistungen. Aufgrund der demographischen<br />

Entwicklung (alternde Gesellschaft,<br />

dramatische Zunahme Hochbetagter)<br />

und dem Trend zu immer größeren Angebotsformen<br />

im Handel bildet die Sicherung<br />

der <strong>Nahversorgung</strong> in der Fläche eine wichtige<br />

und anspruchsvolle Aufgabe für die<br />

Regionalplanung. Eine bunte und vielfältige<br />

Einzelhandelszone sichert die Lebens -<br />

qualität der Menschen; stärkt ihr Gemeinschaftsgefühl<br />

und ist ein Standortfaktor im<br />

Wettbewerb um künftige Einwohner.<br />

Was bedeutet<br />

<strong>Nahversorgung</strong>?<br />

Installateur<br />

Pfarrer<br />

Laut dem Regionalplan Mittlerer Oberrhein<br />

(Teilfortschreibung regionalbedeutsamer<br />

Einzelhandel, 2006) zählen zu den nahversorgungsrelevanten<br />

Sortimenten vor allem<br />

die Waren des täglichen Bedarfs, insbesondere<br />

für die Grundversorgung mit Lebensmitteln<br />

und Getränken. Andere Sortimentsgruppen<br />

wie Drogerie-, Kosmetik- und<br />

Haushaltswaren gelten im Einzelfall als nahversorgungsrelevant,<br />

wenn sie in der Innenstadt<br />

nicht von besonderem Gewicht sind.<br />

Die <strong>Nahversorgung</strong> muss auch außerhalb<br />

der zentralen Orte sichergestellt werden.<br />

Gastwirt<br />

Metzgerei<br />

Post<br />

Bäcker<br />

Bauer<br />

Vereine<br />

Arzt<br />

Lebens -<br />

mittel<br />

Die Ausweisung, Errichtung und Erweiterung<br />

von großflächigen <strong>Nahversorgung</strong>smärkten<br />

sollte in den abgegrenzten<br />

„Integrierten Lagen“ und in den Ortskernen<br />

erfolgen. Wenn und soweit dort keine<br />

Standorte verfügbar sind, ist die Ausweisung,<br />

Errichtung und Erweiterung von <strong>Nahversorgung</strong>smärkten<br />

auch außerhalb der<br />

ausgewiesenen Standortlagen möglich.<br />

Somit sind neben den Innenstädten, Ortszentren<br />

und Stadtteilzentren in Bezug auf<br />

die <strong>Nahversorgung</strong> auch Standorte möglich,<br />

die innerhalb oder in räumlicher Zuordnung<br />

zu Wohngebieten liegen. <strong>Der</strong> kommunalen<br />

Bauleitplanung kommt bei der<br />

Sicherung einer angemessenen <strong>Nahversorgung</strong><br />

eine besondere Verantwortung zu.<br />

Für großflächige <strong>Nahversorgung</strong>smärkte<br />

gelten die Regelungen des Einzelhandelserlasses<br />

Baden-Württemberg mit<br />

dem Konzentrationsgebot, dem Kongruenz-<br />

und Integrationsgebot sowie dem Beeinträchtigungsverbot.<br />

Die Beurteilung<br />

der regionalplanerischen Verträglichkeit<br />

groß flächiger, nahversorgungsrelevanter<br />

Ansiedlungsvorhaben erfolgt in einem<br />

eingespielten Verfahren auf der Grundlage<br />

einer engen Abstimmung u.a. mit dem<br />

Regierungspräsidium, der Einzelhandelsverbände,<br />

der Industrie- und Handelskammer,<br />

dem Vorhabensträger und der<br />

Standortkommune. Die Verträglichkeit<br />

eines konkreten Vorhabens ist über ein<br />

Gutachten und ggf. ein Raumordnungsverfahren<br />

nachzuweisen. Auf Grundlage<br />

Sicherung der <strong>Nahversorgung</strong> als regionale Aufgabe<br />

Was gehört alles<br />

<strong>zur</strong> <strong>Nahversorgung</strong>?<br />

dieser Einteilung findet die regionalplanerische<br />

Beurteilung der Zentrenrelevanz<br />

von Einzelhandelsvorhaben statt.<br />

Steuerung der<br />

<strong>Nahversorgung</strong> durch die<br />

Raumordnung<br />

Ansiedlungswünsche von Einzelhandelsunternehmen<br />

werden planerisch durch das<br />

Zusammenspiel von Raumordnung und<br />

kommunaler Bauleitplanung gesteuert. <strong>Der</strong><br />

Landesentwicklungsplan Baden-Württemberg<br />

2002 enthält einige grundsätzliche<br />

Aussagen zu diesem Thema:<br />

2.4.3.4 G<br />

Auf eine wohnortnahe Grundversorgung<br />

mit Waren und Dienstleistungen des täglichen<br />

und häufig wiederkehrenden<br />

Bedarfs ist hinzuwirken. (LEP 2002: 20)<br />

2.5.5 G<br />

Im Ländlichen Raum ist darauf hinzuwirken,<br />

dass die Zentralen Orte durch<br />

Stabilisierung ihrer Versorgungsfunktion<br />

gestärkt werden. Im Ländlichen Raum<br />

im engeren Sinne soll im Interesse der<br />

Daseinsvorsorge der Sicherstellung einer<br />

wohnortnahen zentral örtlichen Versorgung<br />

ein Vorrang vor den Erfordernissen<br />

der Tragfähigkeit und der Auslastung der<br />

Infrastruktur eingeräumt werden. (LEP<br />

2002: 21)<br />

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