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Leipzig 2000 - Verein Deutscher Bibliothekare

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TOP 7: Anträge des Vorstands<br />

TOP 7.1: Antrag zur Fusion von VdDB<br />

und vba<br />

Frau Jedwabski heißt den Notar Dr.<br />

Albrecht Randelzhofer willkommen, der<br />

den TOP 7 notariell begleiten wird.<br />

Die Versammlungsleiterin Barbara<br />

Jedwabski führt in den Tagesordnungspunkt<br />

7 ein und erläutert die weitere<br />

Vorgehensweise:<br />

Der Mitgliederversammlung liegt zum<br />

Tagesordnungspunkt 7.1 der bereits<br />

bekannt gemachte Antrag des Vorstands<br />

und ein fristgerecht eingegangener<br />

Antrag der Ehrenvorsitzenden des <strong>Verein</strong>s,<br />

Frau Ingeborg Sobottke, und sechs<br />

weiterer Mitglieder des VdDB vor gemäß<br />

§ 6 Ziffer 9 der Satzung, eine schriftliche<br />

Abstimmung aller <strong>Verein</strong>smitglieder herbeizuführen.<br />

Es herrschte überwältigende<br />

Zustimmung unter den Mitgliedern zur<br />

Fusion mit dem vba Foto: Ackermann<br />

Frau Jedwabski schlägt vor, zunächst zur<br />

Sache zu diskutieren. Anschließend soll<br />

über die vorliegenden Anträge diskutiert<br />

werden, zunächst über den Antrag aus<br />

der Mitgliedschaft, dann über den Antrag<br />

des Vorstands. Allen anwesenden Mitgliedern<br />

liegen die Fusionspapiere (der<br />

Entwurf des Verschmelzungsvertrages,<br />

der Entwurf der Satzung des durch<br />

Verschmelzung neu zu gründenden<br />

<strong>Verein</strong>s samt Anlage A, der Entwurf der<br />

Geschäftsordnung und der Entwurf des<br />

Statuts der Zeitschrift BUB) vor. In diesen<br />

Fusionspapieren sind auch die im<br />

Rundschreiben <strong>2000</strong>/1, S. 12 ff. fristgerecht<br />

veröffentlichten Änderungen zum<br />

ursprünglichen Entwurf bereits eingearbeitet.<br />

Der Antrag des Vorstands wurde<br />

den Mitgliedern fristgerecht gemäß § 6,<br />

Ziffer 2 der Satzung im Rundschreiben<br />

1999/4, S. 3 bekannt gegeben und lautet<br />

wie folgt: „Es wird beantragt: Die Mitgliederversammlung<br />

möge dem beigefügten<br />

Verschmelzungsantrag, der beigefügten<br />

Satzung, der beigefügten Geschäftsordnung,<br />

dem beigefügten BuB-<br />

Statut zustimmen“.<br />

Der Antrag von Frau Sobottke und sechs<br />

weiteren VdDB-Mitgliedern wurde den<br />

Mitgliedern fristgerecht gemäß § 6, Ziffer<br />

2 der Satzung im Rundschreiben <strong>2000</strong>/1,<br />

20 RUNDSCHREIBEN <strong>2000</strong>/2<br />

S. 12 bekannt gegeben und lautet wie<br />

folgt: „Zum Tagesordnungspunkt 7.1<br />

(Fusion von VdDB und vba) beantragen<br />

wir die schriftliche Abstimmung aller<br />

<strong>Verein</strong>smitglieder. Wir sind der Ansicht,<br />

dass eine so wichtige Entscheidung für<br />

die zukünftige Entwicklung unseres<br />

Berufsstandes von der Mehrheit aller<br />

Mitglieder getragen werden sollte, zumal<br />

es ja nur wenigen Mitgliedern möglich<br />

sein wird, an der Mitgliederversammlung<br />

<strong>2000</strong> teilzunehmen“.<br />

Die Versammlungsleiterin Barbara<br />

Jedwabski erteilt der Vorsitzenden<br />

Susanne Oehlschläger das Wort. Diese<br />

erläutert den Antrag des Vorstands wie<br />

folgt:<br />

1. Der Vorstand hat gemäß dem Auftrag<br />

der letzten Mitgliederversammlung<br />

erfolgreiche Verhandlungen mit dem<br />

vba geführt.<br />

2. Änderungswünsche der Mitglieder<br />

wurden in den Verhandlungen berücksichtigt<br />

und finden sich im vorliegenden<br />

Ergebnis wieder. Frau<br />

Oehlschläger berichtet, dass sich die<br />

Änderungen aus den Reihen der<br />

Mitglieder im Wesentlichen auf den<br />

Namen und die weibliche Namensform<br />

in den Papieren bezogen haben.<br />

Die Versammlungsleiterin eröffnet die<br />

Aussprache zur Sache. Es gibt hierzu<br />

keine Wortmeldungen.<br />

Anschließend eröffnet die Versammlungsleiterin<br />

Barbara Jedwabski die<br />

Diskussion über die vorliegenden Anträge<br />

und führt dazu aus:<br />

1. Der Mitgliederversammlung liegt der<br />

Antrag des Vorstands vor, gemäß § 6,<br />

Ziffer 9, Satz 1 der Satzung mit einer<br />

Mehrheit von 3 /4 der anwesenden<br />

2.<br />

Mitglieder über die Fusion und die<br />

damit verbundene Auflösung des<br />

<strong>Verein</strong>s zu entscheiden.<br />

Daneben liegt der Antrag von Frau<br />

Ingeborg Sobottke und sechs weiteren<br />

Mitgliedern des VdDB vor, gemäß<br />

§ 6, Ziffer 9, Satz 2 der Satzung zu<br />

beschließen, dass alle Mitglieder<br />

schriftlich mit einer Mehrheit von 3 /4<br />

über die Fusion und die damit verbundene<br />

Auflösung des <strong>Verein</strong>s entscheiden<br />

sollen.<br />

3. Die Mitgliederversammlung hat daher<br />

zunächst über den Antrag von Frau<br />

Sobottke und sechs weiteren Mitgliedern<br />

des VdDB abzustimmen. Zur<br />

Annahme bzw. zur Ablehnung des<br />

Beschlusses bedarf es der einfachen<br />

Mehrheit. Sollte der Antrag angenommen<br />

werden, kann die Mitgliederversammlung<br />

nicht über die Fusion<br />

(Antrag des Vorstands) abstimmen,<br />

sondern es wird eine schriftliche<br />

Abstimmung aller Mitglieder erfolgen.<br />

Sollte der Antrag abgelehnt werden,<br />

wird die Mitgliederversammlung an-<br />

schließend über den Antrag des<br />

Vorstands abstimmen. Für eine<br />

Annahme des Antrags des Vorstands<br />

bedarf es einer Mehrheit von 3 /4 der<br />

erschienenen Mitglieder.<br />

In der anschließenden Diskussion erläutert<br />

zunächst Frau Sobottke den von ihr<br />

und sechs weiteren Mitgliedern eingebrachten<br />

Antrag. Sie führt aus, dass bei<br />

einer Mitgliederzahl von über 3.000 und<br />

einer Präsenz von nur ca. 5% bei der<br />

Mitgliederversammlung eine so weitreichende<br />

Entscheidung auf schriftlichem<br />

Wege erfolgen sollte.<br />

Daraufhin wird aus der Versammlung heraus<br />

nach der im Falle einer schriftlichen<br />

Abstimmung aller Mitglieder erforderlichen<br />

Mehrheit für die Annahme des<br />

Antrags des Vorstands und den Kosten<br />

für eine solche Abstimmung gefragt.<br />

Die Fragen wurden vom Vorstand und<br />

der Versammlungsleitung mit 3 /4-Mehrheit<br />

und DM 17.000 beantwortet.<br />

Mehrere Wortmeldungen wenden sich<br />

daraufhin gegen die Annahme des<br />

Antrags auf schriftliche Abstimmung aller<br />

Mitglieder.<br />

Es wird eifrig gezählt: ist die Dreiviertel-<br />

Mehrheit erreicht? Foto: Ackermann<br />

Nach Abschluss der Diskussion stellt die<br />

Versammlungsleiterin, Barbara Jedwabski,<br />

den Antrag von Frau Sobottke<br />

und sechs weiteren Mitgliedern des<br />

VdDB zur Abstimmung. Der Antrag wird<br />

erneut verlesen: „Zum Tagesordnungspunkt<br />

7.1 (Fusion von VdDB und vba)<br />

beantragen wir die schriftliche Abstimmung<br />

aller <strong>Verein</strong>smitglieder“.<br />

Die Versammlungsleiterin stellt die Frage,<br />

ob eine geheime Abstimmung gewünscht<br />

wird. Dies ist nicht der Fall. Es kommt zur<br />

Abstimmung mit 6 Ja-Stimmen, 162<br />

Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen.<br />

Die Versammlungsleiterin stellt unwidersprochen<br />

die Ablehnung des Antrags<br />

fest.<br />

Anschließend stellt die Versammlungsleiterin<br />

den Antrag des Vorstands zur<br />

Abstimmung. Der Antrag wird erneut verlesen:<br />

„Es wird beantragt: Die Mitgliederversammlung<br />

möge dem beigefügten

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