Offenlegungsbericht - Sparkasse Singen-Radolfzell
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<strong>Offenlegungsbericht</strong><br />
nach § 26a KWG<br />
zum 31. Dezember 2012<br />
und<br />
Offenlegung nach<br />
§ 7 Instituts-<br />
Vergütungsverordnung<br />
(Vergütungsbericht)<br />
Seite 1
Inhaltsverzeichnis<br />
Seite<br />
1. Vorwort 3<br />
2. Anwendungsbereich (§ 323 SolvV) 4<br />
3. Eigenmittelstruktur (§ 324 SolvV) 4<br />
4. Eigenmittelausstattung (§ 325 SolvV) und Ermittlungsverfahren 5<br />
(§ 325, § 330, § 331 SolvV)<br />
5. Derivative Adressenausfallrisiko- & Aufrechnungspositionen 6<br />
(§ 326 SolvV)<br />
6. Adressenausfallrisiko (§ 327 SolvV) 7<br />
7. Adressenausfallrisiko: Kreditrisiko-Standardansatz (§ 328 SolvV) 11<br />
8. Adressenausfallrisiko: Beteiligungen im Anlagebuch (§ 332 SolvV) 12<br />
9. Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch (§ 333 SolvV) 13<br />
10. Adressenausfallrisiko: Verbriefungen (§ 334 SolvV) 13<br />
11. Kreditrisikominderungstechniken (§ 336 SolvV) 14<br />
12. Informationen zum Vergütungssystem nach § 7 Instituts- 16<br />
Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)<br />
Seite 2
1. Vorwort<br />
Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat mit dem Regelwerk Basel II internationale Standards<br />
zur angemessenen Eigenkapitalausstattung von Banken definiert. Im Rahmen des Drei-Säulen-<br />
Modells verfolgt die Bankenaufsicht mit der Umsetzung der 3. Baseler Säule in nationales Recht<br />
das Ziel, durch das Instrument der Offenlegung von Informationen zu den Eigenmitteln und Risikopositionen<br />
bzw. zum Risikomanagement der Kreditinstitute die Mechanismen des Kapitalmarkts<br />
zur Stärkung der Solidität und der Sicherheit des Finanzsystems zu nutzen. Die Säule 3<br />
ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (Säule 1) und das aufsichtsrechtliche Überprüfungsverfahren<br />
(Säule 2).<br />
Nach § 26a Abs. 1 Satz 1 KWG haben Institute regelmäßig Informationen über ihre Eigenkapitalsituation,<br />
eingegangene Risiken, Risikomessverfahren und Risikomanagement zu veröffentlichen.<br />
Die näheren Anforderungen sind nach § 10 Abs. 1 Satz 9 Nr. 7 KWG in der entsprechenden Rechtsverordnung<br />
- der Solvabilitätsverordnung (SolvV) - geregelt.<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Singen</strong>-<strong>Radolfzell</strong> kommt den handelsrechtlichen Offenlegungspflichten durch den<br />
Lagebericht und den Jahresabschluss nach, die im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Darüber<br />
hinaus enthält dieser Bericht zur Offenlegung die nach der SolvV erforderlichen Angaben, die<br />
nicht schon im Lagebericht 2012 oder im Jahresabschluss 2012 enthalten sind. Die Angaben in<br />
diesem Bericht der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Singen</strong>-<strong>Radolfzell</strong> beziehen sich auf den Stichtag 31. Dezember<br />
2012.<br />
Nachfolgende Übersicht enthält Verweise auf andere Offenlegungsmedien i. S. des § 320 Abs. 1<br />
Satz 2 SolvV, in denen bereits nach der SolvV darzulegende Informationen offengelegt wurden<br />
und deshalb in diesem Bericht nicht mehr dargestellt werden:<br />
§§ SolvV Information Verweis auf Offenlegungsmedium<br />
322 Risikomanagementbeschreibung Kapitel D. „Risikobericht“ des Lageberichts<br />
zum Jahresabschluss<br />
31.12.2012<br />
324 Abs. 1 Merkmale und Konditionen bei Nachrangverbindlichkeiten<br />
325 Abs. 1 Beurteilung der Angemessenheit des<br />
internen Kapitals auf Basis des Risikotragfähigkeitskonzepts<br />
327 Abs. 1 Nr. 2 Adressenausfallrisiken: Handelsrechtliche<br />
Bewertung<br />
333 Abs. 1 und 2 Art und Schlüsselannahmen zum<br />
Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch<br />
Anhang zum Jahresabschluss<br />
31.12.2012<br />
Kapitel D. „Risikobericht“ des Lageberichts<br />
zum Jahresabschluss<br />
31.12.2012<br />
Anhang zum Jahresabschluss<br />
31.12.2012<br />
Kapitel D. „Risikobericht“ des Lageberichts<br />
zum Jahresabschluss<br />
31.12.2012<br />
Seite 3
2. Anwendungsbereich (§ 323 SolvV)<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Singen</strong>-<strong>Radolfzell</strong> ist kein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe.<br />
Handelsrechtliche und aufsichtsrechtliche Konsolidierungspflichten bestanden bei der <strong>Sparkasse</strong><br />
<strong>Singen</strong>-<strong>Radolfzell</strong> nicht.<br />
3. Eigenmittelstruktur (§ 324 SolvV)<br />
Die in nachfolgender Übersicht dargestellten Beträge der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel entsprechen<br />
den Werten der <strong>Sparkasse</strong> zum 31. Dezember 2012 gemäß dem Meldeformular E UEB:<br />
Eigenmittelstruktur<br />
TEUR<br />
Eingezahltes Kapital -<br />
Sonstige anrechenbare Rücklagen 115.293<br />
Sonderposten für allgemeine Bankrisiken (§ 340 g HGB) 93.410<br />
Andere Kapitalbestandteile -<br />
Sonstige Abzugspositionen vom Kernkapital -101<br />
Gesamtbetrag Kernkapital nach § 10 Abs. 2a KWG 1) 208.602<br />
Summe aus Ergänzungskapital 2) nach § 10 Abs. 2b KWG und Drittrangmittel<br />
nach § 10 Abs. 2c KWG<br />
Summe der Kapitalabzugspositionen nach § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 6<br />
und 7 KWG<br />
- darunter:<br />
Summe der Kapitalabzugspositionen nach § 10 Abs. 6 und 6a KWG<br />
- darunter:<br />
Abzugsbeträge nach § 10 Abs. 6a Nr. 1 und 2 KWG<br />
Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach § 10 Abs.<br />
1d KWG und der anrechenbaren Drittrangmittel nach § 10 Abs. 2c KWG<br />
29.008<br />
-<br />
-<br />
-<br />
237.610<br />
1) 2)<br />
ohne Abzugspositionen nach § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 6 und 7 KWG und Abs. 2b Satz 2 KWG<br />
Das Kernkapital besteht aus sonstigen anrechenbaren Rücklagen in Höhe von 115 Mio. EUR. Diese<br />
umfassen die durch jährliche Thesaurierung des Jahresüberschusses gebildeten Rücklagen. Im<br />
Kernkapital ist außerdem ein Sonderposten für allgemeine Rücklagen nach 340 g HGB enthalten.<br />
Das Ergänzungskapital der <strong>Sparkasse</strong> besteht aus langfristigen Nachrangverbindlichkeiten<br />
(Schuldscheindarlehen), die die Anforderungen nach § 10 Abs. 5 bzw. 5a KWG erfüllen. Hinsichtlich<br />
der Nachrangverbindlichkeiten verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss.<br />
Als Ergänzungskapital werden darüber hinaus 340f-Vorsorgereserven und nicht realisierte<br />
Reserven angerechnet.<br />
Drittrangmittel hatte die <strong>Sparkasse</strong> zum Stichtag 31. Dezember 2012 keine im Bestand.<br />
Seite 4
4. Eigenmittelausstattung (§ 325 SolvV) und Ermittlungsverfahren<br />
(§ 325, § 330, § 331 SolvV)<br />
Nachfolgende Übersicht zeigt zum 31. Dezember 2012 die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen.<br />
Bei der Ermittlung der Anforderungen aus dem Adressenausfallrisiko wurde der Kreditrisiko-Standardansatz<br />
zu Grunde gelegt. Die Anforderungen für Fremdwährungsrisiken wurden<br />
nach der Standardmethode berechnet; eigene Risikomodelle wurden nicht eingesetzt. Rohwarenund<br />
sonstige zu unterlegende Risiken bestanden zum 31. Dezember 2012 nicht. Die Anforderungen<br />
für das operationelle Risiko für aufsichtsrechtliche Zwecke wurden mittels Basisindikatoransatz<br />
ermittelt.<br />
Kreditrisiko<br />
Eigenmittelanforderung<br />
TEUR<br />
KSA-Standardansatz (ohne Verbriefungen): 128.257<br />
- Zentralregierungen 430<br />
- Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 5<br />
- sonstige öffentliche Stellen 1.510<br />
- Institute 1.513<br />
- Unternehmen 58.499<br />
- Mengengeschäft 43.505<br />
- durch Immobilien besicherte Positionen 7.795<br />
- überfällige Positionen 1.657<br />
- Beteiligungen 4.702<br />
- von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 208<br />
- Investmentanteile 6.571<br />
- sonstige Positionen 1.861<br />
Marktrisiken 1)<br />
Fremdwährungsrisikopositionen (§ 294 SolvV) 1.679<br />
Rohwarenrisikopositionen (§ 296 SolvV) -<br />
Handelsbuchrisikopositionen (§§ 298 – 307 SolvV) -<br />
Andere Marktrisikopositionen (§ 312 SolvV) -<br />
operationelle Risiken<br />
Basisindikatoransatz 10.188<br />
Gesamtsumme 140.124<br />
1)<br />
§ 325 (2) Nr. 3 SolvV i.V.m. § 330 (1) SolvV<br />
Zum 31. Dezember 2012 ergab sich für die <strong>Sparkasse</strong> eine Gesamtkapitalquote von 13,57 % und<br />
eine Kernkapitalquote von 11,91 %.<br />
Seite 5
5. Derivative Adressenausfallrisiko- & Aufrechnungspositionen<br />
(§ 326 SolvV)<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Singen</strong>-<strong>Radolfzell</strong> geht derivative Finanzgeschäfte zur Absicherung festverzinslicher<br />
Wertpapiere, als gedeckte Auftragsgeschäfte mit Dienstleistungscharakter sowie zur Aktiv-<br />
Passiv-Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos ein. Die <strong>Sparkasse</strong> verwendet für die<br />
Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen im Rahmen der Solvabilitätsverordnung die Marktbewertungsmethode.<br />
In Höhe des hierbei ermittelten Anrechnungsbetrages werden die derivativen<br />
Adressenausfallrisikopositionen in der internen Steuerung und somit auch in der Berechnung des<br />
ökonomischen Eigenkapitals berücksichtigt. Aufbauend auf den mittels Marktbewertungsmethode<br />
ermittelten Kreditäquivalenzbeträgen und den daraus resultierenden Eigenkapitalanforderungen<br />
bestimmt sich die Obergrenze für Kredite an Kontrahenten. Grundsätzlich werden nur Geschäfte<br />
mit Kontrahenten abgeschlossen, die eine gute Bonität aufweisen. Im Kundengeschäft<br />
wird für derivative Finanzprodukte für jeden Kontrahenten eine separate Obergrenze festgelegt.<br />
Die Überwachung dieser Obergrenze erfolgt mit Hilfe eines Kreditrahmens. Kontrahent für die<br />
Gegenpositionen der Kundengeschäfte sowie der sonstigen Derivategeschäfte ist ausschließlich<br />
die Landesbank Baden-Württemberg.<br />
Um die aus eingegangenen derivativen Finanzgeschäften resultierenden Risiken zu mindern,<br />
werden analog zur Besicherung von Kreditforderungen für Devisentermingeschäfte Sicherheiten<br />
hereingenommen. Hierbei handelt es sich überwiegend um finanzielle Sicherheiten.<br />
Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen<br />
Grundsätze des HGB. Auf eine Rückstellung für negative Zeitwerte wurde verzichtet, weil ihnen<br />
positive Wertveränderungen in den abgesicherten Grundgeschäften gegenüber standen.<br />
Zur Ermittlung der Risikobeträge von Markt- und Kontrahentenrisiken setzt die <strong>Sparkasse</strong> Standardverfahren<br />
nach der SolvV ein. Hierbei erfolgt eine additive Betrachtung der Risikobeträge.<br />
Korrelationen von Markt- und Kontrahentenrisiken werden hierbei nicht betrachtet.<br />
Es bestehen keine Verträge, die die <strong>Sparkasse</strong> im Falle einer Herabstufung ihres Ratings zur Leistung<br />
von Sicherheiten bzw. zum Nachschuss von Sicherheiten verpflichten.<br />
Positive Wiederbeschaffungswerte<br />
Für währungsbezogene Kontrakte bestanden positive Wiederbeschaffungswerte in Höhe von<br />
1.206 TEUR. Von Aufrechnungsmöglichkeiten oder anrechenbaren Sicherheiten wird kein<br />
Gebrauch gemacht.<br />
Betrag des Kontrahentenausfallrisikos nach der Marktbewertungsmethode<br />
Der Betrag des anzurechnenden Kontrahentenausfallrisikos belief sich nach der Marktbewertungsmethode<br />
auf 2.785 TEUR.<br />
Kreditderivatgeschäft für das eigene Kreditportefeuille<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> hat als Sicherungsgeber Credit Default Swaps mit einem Nominalwert zum Offenlegungsstichtag<br />
in Höhe von 5.000 TEUR verkauft.<br />
Seite 6
6. Adressenausfallrisiko (§ 327 SolvV)<br />
Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen, jeweils aufgeschlüsselt<br />
nach den Forderungsklassen zum Offenlegungsstichtag. Nicht enthalten sind dabei die<br />
Angaben zu Beteiligungen, da deren Offenlegung in Abschnitt 8 dieses Berichtes erfolgt. Die bilanziellen<br />
und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren KSA-Bemessungsgrundlagen<br />
gemäß § 49 Abs. 2 SolvV vor Kreditrisikominderung zzgl. Wertberichtigungen und Rückstellungen<br />
ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen.<br />
Gesamtbetrag der Forderungen nach Forderungsklassen<br />
Da die Beträge am Offenlegungsstichtag teilweise wesentlich von den Durchschnittsbeständen<br />
abweichen, erfolgte eine ergänzende Darstellung der Durchschnittsbeträge 2012.<br />
Gesamtbetrag der Forderungen<br />
nach Forderungsklassen<br />
Forderungsbetrag<br />
Durchschnittlicher<br />
Forderungsbetrag<br />
TEUR<br />
TEUR<br />
- Zentralregierungen 38.766 37.237<br />
- Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften<br />
76.201 75.360<br />
- sonstige öffentliche Stellen 100.964 101.303<br />
- Institute 442.472 563.511<br />
- von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 1) 26.020 26.020<br />
- Unternehmen 902.150 875.404<br />
- Mengengeschäft 1.030.759 957.161<br />
- durch Immobilien besicherte Positionen 287.820 373.159<br />
- Investmentanteile 269.932 266.073<br />
- sonstige Positionen 34.381 33.472<br />
- überfällige Positionen 43.399 46.320<br />
Gesamtbetrag der Forderungen 3.252.864 3.355.020<br />
1)<br />
ohne die bei "Institute" ausgewiesenen gedeckten Schuldverschreibungen der Emittenten, die<br />
gemäß § 10c KWG unter die Nullgewichtung von Intragruppenforderungen fallen<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der überwiegende Anteil der Forderungen<br />
(97,8 %) auf Deutschland entfällt, haben wir gemäß § 26a Absatz 2 KWG auf eine weitere geographische<br />
Aufgliederung der Forderungen verzichtet.<br />
Seite 7
Verteilung der Forderungen auf Hauptbranchen<br />
Hauptbranchen<br />
Banken<br />
Investmentfonds<br />
(inklusive Geldmarktfonds)<br />
Öffentliche Haushalte<br />
Privatpersonen<br />
Unternehmen und<br />
wirtschaftlich selbstständige<br />
Personen,<br />
davon:<br />
Land- und Forstwirtschaft,<br />
Fischerei und Aquakultur<br />
Energie- und Wasserversorgung,<br />
Entsorgung, Bergbau<br />
und Gewinnung von Steinen<br />
und Erden<br />
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />
- Zentralregierungen 14.555 21.608 2.603<br />
- Regionalregierungen<br />
und örtliche Gebietskörperschaften<br />
75.852<br />
- sonstige öffentliche<br />
Stellen 12.084 82.328<br />
- Institute 433.481<br />
- von KI emittierte gedeckte<br />
Schuldverschreibungen<br />
26.020<br />
- Unternehmen 6.234 60.762 833.480 8.808 26.352 102.987<br />
- Mengengeschäft 642.671 383.968 6.824 7.241 54.612<br />
- durch Immobilien<br />
besicherte Positionen 235.119 51.979 1.663 171 4.924<br />
- Investmentanteile 269.932<br />
- sonstige Positionen<br />
- überfällige Positionen 13.029 30.229 6 450 7.626<br />
Gesamtbetrag der<br />
Forderungen<br />
480.290 269.932 109.544 951.581 1.384.587 17.301 34.214 170.149<br />
Verarbeitendes Gewerbe<br />
Hauptbranchen<br />
Fortsetzung der Tabelle<br />
Baugewerbe<br />
Handel; Instandhaltung und<br />
Reparatur von Kraftfahrzeugen<br />
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />
- Zentralregierungen 2.603<br />
- Regionalregierungen<br />
und örtliche Gebietskörperschaften<br />
349<br />
- sonstige öffentliche<br />
Stellen 44.466 37.862 6.552<br />
- Institute 8.991<br />
- von KI emittierte gedeckte<br />
Schuldverschreibungen<br />
- Unternehmen 154.182 115.868 12.417 20.633 224.869 167.364 1.674<br />
- Mengengeschäft 55.726 54.476 6.037 13.029 70.282 115.741 2.238 1.882<br />
- durch Immobilien<br />
besicherte Positionen 8.417 8.155 1.074 2.366 7.281 17.928 722<br />
- Investmentanteile<br />
- sonstige Positionen 34.381<br />
- überfällige Positionen 9.591 3.789 381 66 3.184 5.136 141<br />
Gesamtbetrag der<br />
Forderungen<br />
Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung<br />
Finanz- und Versicherungsdienstleistungen<br />
Grundstücks- und Wohnungswesen<br />
Sonstiges Dienstleistungsgewerbe<br />
Organisationen ohne<br />
Erwerbszweck<br />
227.916 182.288 19.909 83.163 305.616 344.031 10.813 46.117<br />
Sonstige<br />
Seite 8
Gliederung der Forderungen nach den vertraglichen Restlaufzeiten<br />
Restlaufzeiten<br />
< 1 Jahr<br />
1 Jahr<br />
bis 5 Jahre<br />
> 5 Jahre<br />
bis<br />
unbefristet<br />
TEUR TEUR TEUR<br />
- Zentralregierungen 21.980 17.840 4<br />
- Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 28.279 32.064 15.858<br />
- sonstige öffentliche Stellen 15.553 21.662 63.748<br />
- Institute 103.531 238.303 100.638<br />
- von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 10.253 15.767 -<br />
- Unternehmen 336.730 145.532 418.829<br />
- Mengengeschäft 327.221 100.920 602.619<br />
- durch Immobilien besicherte Positionen 17.865 28.477 241.478<br />
- Investmentanteile - - 269.932<br />
- sonstige Positionen 12.522 - 21.859<br />
- überfällige Positionen 20.636 6.065 16.699<br />
Gesamtbetrag der Forderungen 894.570 606.630 1.751.664<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements<br />
zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge<br />
(Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen<br />
Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom<br />
31. Dezember 2012.<br />
Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft ob Risikovorsorgebedarf besteht.<br />
Soweit uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen<br />
Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die Entscheidung, ob im Einzelfall<br />
eine Risikovorsorge zu bilden ist, orientiert sich an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer<br />
seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist<br />
die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber<br />
hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihrem wahrscheinlichen Realisationswert, um<br />
einschätzen zu können, welche Zahlungen nach Eintritt von Leistungsstörungen noch erwartet<br />
werden und bei der Bestimmung der Höhe der zu bildenden Risikovorsorge Berücksichtigung finden<br />
können. Die Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden per Antrag<br />
kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit<br />
und ggf. daraus resultierende Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen<br />
Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lassen, erfolgt<br />
eine Auflösung der Risikovorsorge. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung der Risikovorsorge<br />
erfolgt bei der <strong>Sparkasse</strong> in einem zentralen System. Für latente Ausfallrisiken bildet die<br />
<strong>Sparkasse</strong> Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen Vorsorgen für allgemeine Bankrisiken<br />
nach § 340f HGB. In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse<br />
zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt.<br />
Seite 9
Gliederung der notleidenden und der in Verzug geratenen Forderungen nach Hauptbranchen<br />
Als „notleidend“ werden in der nachfolgenden Übersicht solche Forderungen ausgewiesen, bei<br />
denen nach den vorgenannten Kriterien Risikovorsorge im Jahresabschluss gebildet wurde, während<br />
es sich bei den „Forderungen in Verzug“ um Positionen handelt, die in der Solvabilitätsmeldung<br />
zum 31.12.2012 in der Forderungsklasse „überfällige Positionen“ ausgewiesen wurden und<br />
für die keine Risikovorsorge erforderlich war.<br />
Hauptbranchen<br />
Gesamtinanspruchnahme<br />
aus<br />
notleidenden<br />
Forderungen<br />
Bestand<br />
EWB<br />
Bestand<br />
PWB<br />
Bestand<br />
Rückstellungen<br />
Nettozuführung/<br />
Auflösungen<br />
von EWB /<br />
PWB 1) /<br />
Rückstellungen<br />
Direkt-<br />
Abschreibung<br />
/ Eingänge<br />
auf<br />
abgeschriebene<br />
Forderungen<br />
Forderungen<br />
in<br />
Verzug<br />
(ohne<br />
Risikovorsorge)<br />
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />
Banken - - - - -<br />
Privatpersonen 79.373 34.096 3.428 1.382 24.477<br />
Unternehmen 75.567 16.038 2.897 -1.616 44.790<br />
Privatpersonen Ausland 1.290 835 - 245 190<br />
Unternehmen Ausland 152 151 - -97 -<br />
Summe 156.382 51.120 4.629 6.325 -876 140 69.457<br />
1)<br />
Bei den einzelnen Hauptbranchen sind nur EWB und Rückstellungen enthalten. Die Zuführungen bzw.<br />
Auflösungen bei den PWB wurden als Gesamtbetrag in der Spaltensumme berücksichtigt.<br />
Da der überwiegende Anteil der notleidenden Forderungen (98,3 %) und der Summe der Risikovorsorge<br />
(99,1 %) auf Deutschland entfallen, haben wir gemäß § 26a Absatz 2 KWG auf eine weitere<br />
geographische Aufgliederung der Forderungen und Risikovorsorge verzichtet.<br />
Entwicklung der Risikovorsorge<br />
Die folgende Aufstellung zeigt die Veränderungen der Risikovorsorge im Kreditgeschäft im Geschäftsjahr<br />
2012.<br />
Anfangsbestand<br />
der Periode<br />
Zuführung<br />
Auflösung<br />
Verbrauch<br />
wechselkursbedingte<br />
und sonstige<br />
Veränderungen<br />
Endbestand<br />
der Periode<br />
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />
EWB 54.392 12.044 -9.422 -5.894 - 51.120<br />
Rückstellungen 3.139 3.720 -534 - - 6.325<br />
PWB 5.419 - -790 - - 4.629<br />
Seite 10
7. Adressenausfallrisiko: Kreditrisiko-Standardansatz (§ 328 SolvV)<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> ermittelt die Eigenkapitalanforderungen im Kreditrisiko-Standardansatz der Forderungsklassen<br />
"Zentralregierungen", "Regionalregierungen", "sonstige öffentliche Stellen", "Institute"<br />
und "von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen" anhand der Bonitätsbeurteilungen<br />
der nominierten Ratingagenturen Standard & Poor´s Rating Services und Moody´s<br />
Investors Service (externe Ratings).<br />
Grundsätzlich wird jeder Emission ein externes Rating zugeordnet. Existiert für eine Forderung<br />
kein Emissionsrating, wird geprüft, ob das Rating anderer Emissionen des Schuldners gemäß<br />
§ 45 SolvV auf die Forderung übertragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes<br />
externes Rating des Schuldners abgestellt (Emittentenrating). Ansonsten werden die<br />
Forderungen im Rahmen der Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt.<br />
Die beschriebene Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt.<br />
Summe der Positionswerte vor und nach Kreditrisikominderung<br />
Nachfolgende Tabelle beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte, die den dargestellten<br />
Risikogewichten zugeordnet sind. Dabei erfolgt die Darstellung der Positionswerte vor und nach<br />
Einbeziehung von Kreditrisikominderungseffekten im Sinne der SolvV aus Sicherheiten. Vorhandene<br />
Investmentfonds sind in der Zeile „Sonstige“ enthalten.<br />
Risikogewicht in %<br />
Summe der Positionswerte<br />
Standardansatz<br />
vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 1)<br />
TEUR<br />
TEUR<br />
0 451.980 517.693<br />
10 26.020 26.020<br />
20 189.084 189.277<br />
35 275.968 275.968<br />
50 1.778 1.778<br />
75 771.167 725.090<br />
100 842.916 823.259<br />
150 10.879 10.707<br />
Sonstige 269.932 269.932<br />
Summe 2.839.724 2.839.724<br />
1)<br />
Durch Kreditrisikominderungseffekte kann sich das Risikogewicht ändern, so dass Forderungen in Klassen<br />
mit einem geringen Risikogewicht eingeordnet werden und dadurch der Betrag in diesen Klassen nach Kreditrisikominderung<br />
höher ist als vor Kreditrisikominderung.<br />
Seite 11
8. Adressenausfallrisiko: Beteiligungen im Anlagebuch (§ 332 SolvV)<br />
Die Beteiligungen im Anlagebuch der <strong>Sparkasse</strong> wurden nahezu ausschließlich aufgrund langfristiger<br />
strategischer Überlegungen eingegangen, um den S-Finanzverbund zu stärken und/oder<br />
eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen. Sie dienen<br />
letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des<br />
<strong>Sparkasse</strong>nwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Mit den von der<br />
<strong>Sparkasse</strong> eingegangenen Kapitalbeteiligungen inkl. Aktienanlagen soll eine angemessene Rendite<br />
erwirtschaftet werden.<br />
Die Beteiligungen und der Anteil an einem verbundenen Unternehmen wurden nach dem strengen<br />
Niederstwertprinzip bewertet.<br />
Wertansätze für Beteiligungsinstrumente<br />
Regelmäßig wird bei den strategischen Beteiligungen und den nicht börsennotierten Beteiligungen<br />
anhand geeigneter Bewertungsverfahren überprüft, ob der beizulegende Zeitwert über dem<br />
Buchwert liegt. Eine exakte Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt i. d. R. weder für externe<br />
noch für interne Zwecke. Insofern wurden in der nachfolgenden Darstellung die Buchwerte<br />
im Wesentlichen auch als beizulegende Zeitwerte angegeben.<br />
Bei den übrigen börsennotierten Beteiligungen wurde der Börsenkurs als beizulegender Zeitwert<br />
dargestellt.<br />
Der Wert der Beteiligungen und der Anteile an verbundenen Unternehmen hat sich gegenüber<br />
dem Vorjahr insgesamt nicht wesentlich verändert.<br />
Gruppen von Beteiligungsinstrumenten<br />
Unrealisierte<br />
Neubewertungsgewinne/-verluste<br />
Buchwert<br />
1)<br />
Vergleich<br />
Beizulegender<br />
Zeitwert<br />
(Fair Value)<br />
Börsenwert<br />
3)<br />
insgesamt<br />
davon im<br />
Ergänzungskapital<br />
berücksichtigte<br />
Beträge<br />
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />
Strategische Beteiligungen<br />
börsennotiert - - - - -<br />
andere 28.440 28.440 - - -<br />
Kapitalbeteiligungen<br />
börsennotiert 2.182 2) - 668 -1.514 -1.514<br />
andere 24.308 24.365 - 57 57<br />
1)<br />
Der Buchwert entspricht dem Wertansatz aus der Bilanzierung nach HGB.<br />
2)<br />
Buchwert vor Abschreibung.<br />
3)<br />
Der Börsenwert ist der zum Kassakurs am Berichtstag ermittelte Wert der Beteiligung.<br />
Realisierte Gewinne/Verluste aus Beteiligungsinstrumenten<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> hat im Geschäftsjahr 2012 einen Gewinn aus der Auflösung einer Verbundbeteiligung<br />
in Höhe von 8 TEUR realisiert.<br />
Seite 12
9. Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch (§ 333 SolvV)<br />
Die Zinsänderungsrisiken der <strong>Sparkasse</strong> ergeben sich im Zusammenhang mit Handelsgeschäften<br />
und auf Gesamtbankebene aus der Fristentransformation. Die Risiken resultieren durch ansteigen,<br />
absinken oder drehen der Zinsstrukturkurve. Der Ermittlung des Zinsänderungsrisikos liegen<br />
folgende Annahmen zu Grunde:<br />
• Simulation des Kundengeschäfts (Aktiv und Passiv) mit konstanter Bestandsentwicklung<br />
• rückläufige Bestandsplanung bei eigenen Wertpapieren und Spezialfonds, Fälligkeiten<br />
werden zu den aktuellen Bedingungen verlängert<br />
• vorzeitige Kreditrückzahlungen werden über statistische Auswertungen abgebildet und<br />
berücksichtigt<br />
• bei unbefristeten Einlagen wird eine mittlere Haltedauer seitens des Anlegers unterstellt<br />
• Erhöhung des berechneten Ergebnisses um Rückstellungsbetrag für Zuwachssparen<br />
(nach Auflösung)<br />
Zur Berechnung des handelsrechtlichen Risikos simuliert die <strong>Sparkasse</strong> unterschiedliche Zinsentwicklungen:<br />
• konstante Zinsen<br />
• Parallelanstieg um + 130 Basispunkte<br />
• Parallelanstieg um + 200 Basispunkte<br />
• Drehung der Zinskurve / Flachere Zinsstrukturkurve<br />
• Drehung der Zinskurve / Inverse Zinsstrukturkurve<br />
• Extremer nichtlinearer Zinsanstieg / Flachere Zinsstrukturkurve auf höherem Zinsniveau<br />
Die wertorientierten Quantifizierung des Zinsänderungsrisikos erfolgt über ein Value-at-Risk-<br />
Konzept. Dabei wird ein Konfidenzniveau von 95 % und entsprechend der erwarteten Glattstellungs-<br />
bzw. Entscheidungsperioden eine Haltedauer von drei Monaten zugrunde gelegt. Weiterhin<br />
ermittelt die <strong>Sparkasse</strong> die Veränderung des ökonomischen Wertes für die von der Bankenaufsicht<br />
für externe Zwecke vorgeschriebenen Zinsänderungsschocks von +200 und -200 Basispunkten.<br />
Nachfolgende Übersicht enthält den Zuwachs bzw. Rückgang des ökonomischen Wertes:<br />
Zinsänderungsrisiken<br />
Verschiebung um<br />
+ 200 und - 200 Basispunkte<br />
Rückgang<br />
TEUR<br />
Zuwachs<br />
TEUR<br />
Wirtschaftlicher Wert -22.023 +4.194<br />
10. Adressenausfallrisiko: Verbriefungen (§ 334 SolvV)<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> ist in der Forderungsklasse "Verbriefungen" nicht investiert.<br />
Seite 13
11. Kreditrisikominderungstechniken (§ 336 SolvV)<br />
Die im Geschäftsbetrieb der <strong>Sparkasse</strong> eingegangenen Risiken werden durch Kreditrisikominderungstechniken<br />
in Form von Sicherheiten reduziert.<br />
Folgende Sicherungsinstrumente werden von der <strong>Sparkasse</strong> im Rahmen der SolvV anrechnungsmindernd<br />
berücksichtigt:<br />
• Finanzielle Sicherheiten<br />
• Gewährleistungen, insbesondere Garantien und Bürgschaften<br />
Die Verfahren zur Bewertung und Verwaltung der Sicherheiten sind in den Arbeitsanweisungen<br />
der <strong>Sparkasse</strong> niedergelegt. Bei der Bewertung berücksichtigungsfähiger Sicherheiten, die regelmäßig<br />
mindestens jährlich erfolgt, werden zur Berücksichtigung von Wertschwankungen und<br />
Verwertungsrisiken grundsätzlich Abschläge in Ansatz gebracht. Soweit Informationen bekannt<br />
werden, die auf eine wesentliche (negative) Risikoänderung hindeuten, wird die jeweilige Sicherheit<br />
abhängig von ihrer Art und Höhe anlassbezogen überprüft.<br />
Die Anforderungen im Zusammenhang mit den Kreditrisikominderungstechniken werden durch<br />
die entsprechende Ausgestaltung der Kreditverträge und der Sicherheitenvereinbarungen erfüllt.<br />
Auch die Sicherstellung der rechtlichen Durchsetzbarkeit und Beachtung des rechtlichen Umfelds<br />
ist gegeben.<br />
Durch die Erfassung der relevanten Daten im DV-System und die installierten Prozesse in der<br />
<strong>Sparkasse</strong> ist sichergestellt, dass nur Sicherheiten, die alle Anforderungen der SolvV erfüllen, auch<br />
zur Anwendung kommen.<br />
Gewährleistungen beschränken sich bei der <strong>Sparkasse</strong> auf Bürgschaften/Garantien von Zentral-,<br />
Regionalregierungen und Einrichtungen des öffentlichen Bereichs sowie Garantien, Bürgschaften<br />
und Bareinlagen von inländischen Kreditinstituten.<br />
Kreditderivate werden nicht genutzt. Aufgrund unseres diversifizierten Kreditportfolios bestehen<br />
keine Konzentrationsrisiken im Bereich der Sicherungsinstrumente.<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> nutzt keine Aufrechnungsvereinbarungen nach §§ 206 ff. SolvV.<br />
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Gesamtbetrag besicherter Positionswerte<br />
Im KSA kommen folgende Sicherheiten zur Anrechnung:<br />
Portfolio<br />
Standardansatz<br />
Finanzielle<br />
Sicherheiten<br />
TEUR<br />
Gewährleistungen<br />
TEUR<br />
- Zentralregierungen - -<br />
- Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften<br />
- -<br />
- sonstige öffentliche Stellen 956 -<br />
- Institute - -<br />
- von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen - -<br />
- Unternehmen 6.213 13.425<br />
- Mengengeschäft 20.683 25.393<br />
- durch Immobilien besicherte Positionen - -<br />
- Investmentanteile - -<br />
- Beteiligungen - -<br />
- Verbriefungen - -<br />
- sonstige Positionen - -<br />
- überfällige Positionen 37 155<br />
Summe 27.889 38.973<br />
Seite 15
12. Informationen zum Vergütungssystem nach § 7 Institutsvergütungsverordnung<br />
(Vergütungsbericht)<br />
a) Grundsätzliches<br />
Gemäß § 3 Absatz 11 der Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) hat ein Institut in seinen<br />
Organisationsrichtlinien Grundsätze zu den Vergütungssystemen festzulegen. Im Sinne des<br />
§ 1 Absatz 2 der InstitutsVergV ist die <strong>Sparkasse</strong> nicht als bedeutendes Institut einzustufen. Durch<br />
die bei der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Singen</strong>-<strong>Radolfzell</strong> geltenden Grundsätze werden keine Anreize zur Eingehung<br />
hoher Risikopositionen gesetzt.<br />
Die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Singen</strong>-Radofzell vergütet Ihre Mitarbeiter grundsätzlich nach den tariflichen Vorgaben<br />
des TVöD. Die Dienstverträge der Beschäftigten unterliegen den Regelungen des Tarifvertrages<br />
für den öffentlichen Dienst und dessen Besonderen Teil <strong>Sparkasse</strong>n (TvöD-S). Neben der<br />
Tarifvergütung können die <strong>Sparkasse</strong>nbeschäftigten in untergeordnetem Umfang leistungsorientierte<br />
Vergütungsbestandteile erhalten, die auf qualitativen und/oder quantitativen Faktoren basieren.<br />
b) Ressortverteilung<br />
Aufbauorganisatorisch ist die <strong>Sparkasse</strong> in das Ressort 1 (Stab und Marktfolge), Ressort 2 (Privatkundenmarkt<br />
und Marktservice) sowie Ressort 3 (Firmenkundenberatung und Internationales Geschäft)<br />
unterteilt. Die Darstellung des Vergütungssystems variabler Entgelte erfolgt daher nach<br />
dieser Unterteilung.<br />
Ressort 1:<br />
Vergütungsparameter sind die qualitativen und/oder quantitativen Bestimmungsfaktoren, anhand<br />
derer die Leistung und der Erfolg der Beschäftigten gemessen werden. Die leistungsorientierten<br />
Vergütungsbestandteile werden i.d.R. nach Ablauf des Geschäftsjahres als Einmalzahlung gewährt.<br />
Die festen Vergütungen (einschließlich tarifliche Vergütung) betrugen für das Kalenderjahr 2012<br />
7.843 TEUR . Die variablen Vergütungen betrugen 212 TEUR. 60 Beschäftigte insgesamt erhielten<br />
variable Vergütungen. In diesen Angaben ist auch die feste bzw. variable Vergütung des zuständigen<br />
Vorstandsmitglieds enthalten.<br />
Ressort 2:<br />
Vergütungsparameter sind die qualitativen und/oder quantitativen Bestimmungsfaktoren, anhand<br />
derer die Leistung und der Erfolg der Beschäftigten oder einer institutsinternen Organisationseinheit<br />
gemessen werden. Bei den quantitativen Faktoren setzt sich der Gesamtzielerreichungsgrad<br />
aus funktionsspezifischen Einzel- bzw. Teamzielen zusammen. Diese Ziele sind auf einen<br />
langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet und berücksichtigen durch den<br />
ganzheitlichen Beratungsansatz, der den quantitativen Faktoren zugrunde liegt, auch qualitative<br />
Ziele. Die leistungsorientierten Vergütungsbestandteile werden teilweise laufend, teilweise nach<br />
Ablauf des Geschäftsjahres als Einmalzahlung gewährt.<br />
Die festen Vergütungen (einschließlich tarifliche Vergütung) betrugen für das Kalenderjahr 2012<br />
9.849 TEUR. Die variablen Vergütungen betrugen 537 TEUR. 150 Beschäftigte insgesamt erhielten<br />
variable Vergütungen. In diesen Angaben ist auch die feste bzw. variable Vergütung des zuständigen<br />
Vorstandsmitglieds enthalten.<br />
Seite 16
Ressort 3:<br />
Vergütungsparameter sind die qualitativen und/oder quantitativen Bestimmungsfaktoren, anhand<br />
derer die Leistung und der Erfolg der Beschäftigten oder einer institutsinternen Organisationseinheit<br />
gemessen werden. Bei den quantitativen Faktoren setzt sich der Gesamtzielerreichungsgrad<br />
aus funktionsspezifischen Einzel- bzw. Teamzielen zusammen. Diese Ziele sind auf einen<br />
langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet und berücksichtigen durch den<br />
ganzheitlichen Beratungsansatz, der den quantitativen Faktoren zugrunde liegt, auch qualitative<br />
Ziele. Die leistungsorientierten Vergütungsbestandteile werden teilweise laufend, teilweise nach<br />
Ablauf des Geschäftsjahres als Einmalzahlung gewährt.<br />
Die festen Vergütungen (einschließlich tarifliche Vergütung) betrugen für das Kalenderjahr 2012<br />
1.420 TEUR Euro. Die variablen Vergütungen betrugen 188 TEUR. 26 Beschäftigte insgesamt erhielten<br />
variable Vergütungen. In diesen Angaben ist auch die feste bzw. variable Vergütung des<br />
zuständigen Vorstandsmitglieds enthalten.<br />
c) Vorständevergütung<br />
Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der <strong>Sparkasse</strong> besteht aus einer Festvergütung (Jahresgrundbetrag),<br />
einer variablen Zulage sowie einer weiteren Zulage für Vertriebsleistungen zugunsten<br />
der Verbundunternehmen.<br />
d) Externe Berater<br />
Eine Einbindung externer Berater und Interessengruppen ist nicht erfolgt.<br />
<strong>Singen</strong>, im Mai 2013<br />
<strong>Sparkasse</strong> <strong>Singen</strong>-<strong>Radolfzell</strong><br />
Erzbergerstr. 2a<br />
78224 <strong>Singen</strong><br />
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