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Offenlegungsbericht - Sparkasse Singen-Radolfzell

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<strong>Offenlegungsbericht</strong><br />

nach § 26a KWG<br />

zum 31. Dezember 2012<br />

und<br />

Offenlegung nach<br />

§ 7 Instituts-<br />

Vergütungsverordnung<br />

(Vergütungsbericht)<br />

Seite 1


Inhaltsverzeichnis<br />

Seite<br />

1. Vorwort 3<br />

2. Anwendungsbereich (§ 323 SolvV) 4<br />

3. Eigenmittelstruktur (§ 324 SolvV) 4<br />

4. Eigenmittelausstattung (§ 325 SolvV) und Ermittlungsverfahren 5<br />

(§ 325, § 330, § 331 SolvV)<br />

5. Derivative Adressenausfallrisiko- & Aufrechnungspositionen 6<br />

(§ 326 SolvV)<br />

6. Adressenausfallrisiko (§ 327 SolvV) 7<br />

7. Adressenausfallrisiko: Kreditrisiko-Standardansatz (§ 328 SolvV) 11<br />

8. Adressenausfallrisiko: Beteiligungen im Anlagebuch (§ 332 SolvV) 12<br />

9. Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch (§ 333 SolvV) 13<br />

10. Adressenausfallrisiko: Verbriefungen (§ 334 SolvV) 13<br />

11. Kreditrisikominderungstechniken (§ 336 SolvV) 14<br />

12. Informationen zum Vergütungssystem nach § 7 Instituts- 16<br />

Vergütungsverordnung (Vergütungsbericht)<br />

Seite 2


1. Vorwort<br />

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht hat mit dem Regelwerk Basel II internationale Standards<br />

zur angemessenen Eigenkapitalausstattung von Banken definiert. Im Rahmen des Drei-Säulen-<br />

Modells verfolgt die Bankenaufsicht mit der Umsetzung der 3. Baseler Säule in nationales Recht<br />

das Ziel, durch das Instrument der Offenlegung von Informationen zu den Eigenmitteln und Risikopositionen<br />

bzw. zum Risikomanagement der Kreditinstitute die Mechanismen des Kapitalmarkts<br />

zur Stärkung der Solidität und der Sicherheit des Finanzsystems zu nutzen. Die Säule 3<br />

ergänzt die Mindesteigenkapitalanforderungen (Säule 1) und das aufsichtsrechtliche Überprüfungsverfahren<br />

(Säule 2).<br />

Nach § 26a Abs. 1 Satz 1 KWG haben Institute regelmäßig Informationen über ihre Eigenkapitalsituation,<br />

eingegangene Risiken, Risikomessverfahren und Risikomanagement zu veröffentlichen.<br />

Die näheren Anforderungen sind nach § 10 Abs. 1 Satz 9 Nr. 7 KWG in der entsprechenden Rechtsverordnung<br />

- der Solvabilitätsverordnung (SolvV) - geregelt.<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Singen</strong>-<strong>Radolfzell</strong> kommt den handelsrechtlichen Offenlegungspflichten durch den<br />

Lagebericht und den Jahresabschluss nach, die im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Darüber<br />

hinaus enthält dieser Bericht zur Offenlegung die nach der SolvV erforderlichen Angaben, die<br />

nicht schon im Lagebericht 2012 oder im Jahresabschluss 2012 enthalten sind. Die Angaben in<br />

diesem Bericht der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Singen</strong>-<strong>Radolfzell</strong> beziehen sich auf den Stichtag 31. Dezember<br />

2012.<br />

Nachfolgende Übersicht enthält Verweise auf andere Offenlegungsmedien i. S. des § 320 Abs. 1<br />

Satz 2 SolvV, in denen bereits nach der SolvV darzulegende Informationen offengelegt wurden<br />

und deshalb in diesem Bericht nicht mehr dargestellt werden:<br />

§§ SolvV Information Verweis auf Offenlegungsmedium<br />

322 Risikomanagementbeschreibung Kapitel D. „Risikobericht“ des Lageberichts<br />

zum Jahresabschluss<br />

31.12.2012<br />

324 Abs. 1 Merkmale und Konditionen bei Nachrangverbindlichkeiten<br />

325 Abs. 1 Beurteilung der Angemessenheit des<br />

internen Kapitals auf Basis des Risikotragfähigkeitskonzepts<br />

327 Abs. 1 Nr. 2 Adressenausfallrisiken: Handelsrechtliche<br />

Bewertung<br />

333 Abs. 1 und 2 Art und Schlüsselannahmen zum<br />

Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch<br />

Anhang zum Jahresabschluss<br />

31.12.2012<br />

Kapitel D. „Risikobericht“ des Lageberichts<br />

zum Jahresabschluss<br />

31.12.2012<br />

Anhang zum Jahresabschluss<br />

31.12.2012<br />

Kapitel D. „Risikobericht“ des Lageberichts<br />

zum Jahresabschluss<br />

31.12.2012<br />

Seite 3


2. Anwendungsbereich (§ 323 SolvV)<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Singen</strong>-<strong>Radolfzell</strong> ist kein übergeordnetes Unternehmen einer Institutsgruppe.<br />

Handelsrechtliche und aufsichtsrechtliche Konsolidierungspflichten bestanden bei der <strong>Sparkasse</strong><br />

<strong>Singen</strong>-<strong>Radolfzell</strong> nicht.<br />

3. Eigenmittelstruktur (§ 324 SolvV)<br />

Die in nachfolgender Übersicht dargestellten Beträge der aufsichtsrechtlichen Eigenmittel entsprechen<br />

den Werten der <strong>Sparkasse</strong> zum 31. Dezember 2012 gemäß dem Meldeformular E UEB:<br />

Eigenmittelstruktur<br />

TEUR<br />

Eingezahltes Kapital -<br />

Sonstige anrechenbare Rücklagen 115.293<br />

Sonderposten für allgemeine Bankrisiken (§ 340 g HGB) 93.410<br />

Andere Kapitalbestandteile -<br />

Sonstige Abzugspositionen vom Kernkapital -101<br />

Gesamtbetrag Kernkapital nach § 10 Abs. 2a KWG 1) 208.602<br />

Summe aus Ergänzungskapital 2) nach § 10 Abs. 2b KWG und Drittrangmittel<br />

nach § 10 Abs. 2c KWG<br />

Summe der Kapitalabzugspositionen nach § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 6<br />

und 7 KWG<br />

- darunter:<br />

Summe der Kapitalabzugspositionen nach § 10 Abs. 6 und 6a KWG<br />

- darunter:<br />

Abzugsbeträge nach § 10 Abs. 6a Nr. 1 und 2 KWG<br />

Gesamtbetrag des modifizierten verfügbaren Eigenkapitals nach § 10 Abs.<br />

1d KWG und der anrechenbaren Drittrangmittel nach § 10 Abs. 2c KWG<br />

29.008<br />

-<br />

-<br />

-<br />

237.610<br />

1) 2)<br />

ohne Abzugspositionen nach § 10 Abs. 2a Satz 2 Nr. 6 und 7 KWG und Abs. 2b Satz 2 KWG<br />

Das Kernkapital besteht aus sonstigen anrechenbaren Rücklagen in Höhe von 115 Mio. EUR. Diese<br />

umfassen die durch jährliche Thesaurierung des Jahresüberschusses gebildeten Rücklagen. Im<br />

Kernkapital ist außerdem ein Sonderposten für allgemeine Rücklagen nach 340 g HGB enthalten.<br />

Das Ergänzungskapital der <strong>Sparkasse</strong> besteht aus langfristigen Nachrangverbindlichkeiten<br />

(Schuldscheindarlehen), die die Anforderungen nach § 10 Abs. 5 bzw. 5a KWG erfüllen. Hinsichtlich<br />

der Nachrangverbindlichkeiten verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss.<br />

Als Ergänzungskapital werden darüber hinaus 340f-Vorsorgereserven und nicht realisierte<br />

Reserven angerechnet.<br />

Drittrangmittel hatte die <strong>Sparkasse</strong> zum Stichtag 31. Dezember 2012 keine im Bestand.<br />

Seite 4


4. Eigenmittelausstattung (§ 325 SolvV) und Ermittlungsverfahren<br />

(§ 325, § 330, § 331 SolvV)<br />

Nachfolgende Übersicht zeigt zum 31. Dezember 2012 die aufsichtsrechtlichen Eigenmittelanforderungen.<br />

Bei der Ermittlung der Anforderungen aus dem Adressenausfallrisiko wurde der Kreditrisiko-Standardansatz<br />

zu Grunde gelegt. Die Anforderungen für Fremdwährungsrisiken wurden<br />

nach der Standardmethode berechnet; eigene Risikomodelle wurden nicht eingesetzt. Rohwarenund<br />

sonstige zu unterlegende Risiken bestanden zum 31. Dezember 2012 nicht. Die Anforderungen<br />

für das operationelle Risiko für aufsichtsrechtliche Zwecke wurden mittels Basisindikatoransatz<br />

ermittelt.<br />

Kreditrisiko<br />

Eigenmittelanforderung<br />

TEUR<br />

KSA-Standardansatz (ohne Verbriefungen): 128.257<br />

- Zentralregierungen 430<br />

- Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 5<br />

- sonstige öffentliche Stellen 1.510<br />

- Institute 1.513<br />

- Unternehmen 58.499<br />

- Mengengeschäft 43.505<br />

- durch Immobilien besicherte Positionen 7.795<br />

- überfällige Positionen 1.657<br />

- Beteiligungen 4.702<br />

- von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 208<br />

- Investmentanteile 6.571<br />

- sonstige Positionen 1.861<br />

Marktrisiken 1)<br />

Fremdwährungsrisikopositionen (§ 294 SolvV) 1.679<br />

Rohwarenrisikopositionen (§ 296 SolvV) -<br />

Handelsbuchrisikopositionen (§§ 298 – 307 SolvV) -<br />

Andere Marktrisikopositionen (§ 312 SolvV) -<br />

operationelle Risiken<br />

Basisindikatoransatz 10.188<br />

Gesamtsumme 140.124<br />

1)<br />

§ 325 (2) Nr. 3 SolvV i.V.m. § 330 (1) SolvV<br />

Zum 31. Dezember 2012 ergab sich für die <strong>Sparkasse</strong> eine Gesamtkapitalquote von 13,57 % und<br />

eine Kernkapitalquote von 11,91 %.<br />

Seite 5


5. Derivative Adressenausfallrisiko- & Aufrechnungspositionen<br />

(§ 326 SolvV)<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Singen</strong>-<strong>Radolfzell</strong> geht derivative Finanzgeschäfte zur Absicherung festverzinslicher<br />

Wertpapiere, als gedeckte Auftragsgeschäfte mit Dienstleistungscharakter sowie zur Aktiv-<br />

Passiv-Steuerung des allgemeinen Zinsänderungsrisikos ein. Die <strong>Sparkasse</strong> verwendet für die<br />

Ermittlung der Eigenkapitalanforderungen im Rahmen der Solvabilitätsverordnung die Marktbewertungsmethode.<br />

In Höhe des hierbei ermittelten Anrechnungsbetrages werden die derivativen<br />

Adressenausfallrisikopositionen in der internen Steuerung und somit auch in der Berechnung des<br />

ökonomischen Eigenkapitals berücksichtigt. Aufbauend auf den mittels Marktbewertungsmethode<br />

ermittelten Kreditäquivalenzbeträgen und den daraus resultierenden Eigenkapitalanforderungen<br />

bestimmt sich die Obergrenze für Kredite an Kontrahenten. Grundsätzlich werden nur Geschäfte<br />

mit Kontrahenten abgeschlossen, die eine gute Bonität aufweisen. Im Kundengeschäft<br />

wird für derivative Finanzprodukte für jeden Kontrahenten eine separate Obergrenze festgelegt.<br />

Die Überwachung dieser Obergrenze erfolgt mit Hilfe eines Kreditrahmens. Kontrahent für die<br />

Gegenpositionen der Kundengeschäfte sowie der sonstigen Derivategeschäfte ist ausschließlich<br />

die Landesbank Baden-Württemberg.<br />

Um die aus eingegangenen derivativen Finanzgeschäften resultierenden Risiken zu mindern,<br />

werden analog zur Besicherung von Kreditforderungen für Devisentermingeschäfte Sicherheiten<br />

hereingenommen. Hierbei handelt es sich überwiegend um finanzielle Sicherheiten.<br />

Für die Bilanzierung und Bewertung der derivativen Finanzinstrumente gelten die allgemeinen<br />

Grundsätze des HGB. Auf eine Rückstellung für negative Zeitwerte wurde verzichtet, weil ihnen<br />

positive Wertveränderungen in den abgesicherten Grundgeschäften gegenüber standen.<br />

Zur Ermittlung der Risikobeträge von Markt- und Kontrahentenrisiken setzt die <strong>Sparkasse</strong> Standardverfahren<br />

nach der SolvV ein. Hierbei erfolgt eine additive Betrachtung der Risikobeträge.<br />

Korrelationen von Markt- und Kontrahentenrisiken werden hierbei nicht betrachtet.<br />

Es bestehen keine Verträge, die die <strong>Sparkasse</strong> im Falle einer Herabstufung ihres Ratings zur Leistung<br />

von Sicherheiten bzw. zum Nachschuss von Sicherheiten verpflichten.<br />

Positive Wiederbeschaffungswerte<br />

Für währungsbezogene Kontrakte bestanden positive Wiederbeschaffungswerte in Höhe von<br />

1.206 TEUR. Von Aufrechnungsmöglichkeiten oder anrechenbaren Sicherheiten wird kein<br />

Gebrauch gemacht.<br />

Betrag des Kontrahentenausfallrisikos nach der Marktbewertungsmethode<br />

Der Betrag des anzurechnenden Kontrahentenausfallrisikos belief sich nach der Marktbewertungsmethode<br />

auf 2.785 TEUR.<br />

Kreditderivatgeschäft für das eigene Kreditportefeuille<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> hat als Sicherungsgeber Credit Default Swaps mit einem Nominalwert zum Offenlegungsstichtag<br />

in Höhe von 5.000 TEUR verkauft.<br />

Seite 6


6. Adressenausfallrisiko (§ 327 SolvV)<br />

Die nachfolgenden Übersichten enthalten den Gesamtbetrag der Forderungen, jeweils aufgeschlüsselt<br />

nach den Forderungsklassen zum Offenlegungsstichtag. Nicht enthalten sind dabei die<br />

Angaben zu Beteiligungen, da deren Offenlegung in Abschnitt 8 dieses Berichtes erfolgt. Die bilanziellen<br />

und außerbilanziellen Geschäfte werden jeweils mit ihren KSA-Bemessungsgrundlagen<br />

gemäß § 49 Abs. 2 SolvV vor Kreditrisikominderung zzgl. Wertberichtigungen und Rückstellungen<br />

ausgewiesen, die derivativen Instrumente mit ihren Kreditäquivalenzbeträgen.<br />

Gesamtbetrag der Forderungen nach Forderungsklassen<br />

Da die Beträge am Offenlegungsstichtag teilweise wesentlich von den Durchschnittsbeständen<br />

abweichen, erfolgte eine ergänzende Darstellung der Durchschnittsbeträge 2012.<br />

Gesamtbetrag der Forderungen<br />

nach Forderungsklassen<br />

Forderungsbetrag<br />

Durchschnittlicher<br />

Forderungsbetrag<br />

TEUR<br />

TEUR<br />

- Zentralregierungen 38.766 37.237<br />

- Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften<br />

76.201 75.360<br />

- sonstige öffentliche Stellen 100.964 101.303<br />

- Institute 442.472 563.511<br />

- von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 1) 26.020 26.020<br />

- Unternehmen 902.150 875.404<br />

- Mengengeschäft 1.030.759 957.161<br />

- durch Immobilien besicherte Positionen 287.820 373.159<br />

- Investmentanteile 269.932 266.073<br />

- sonstige Positionen 34.381 33.472<br />

- überfällige Positionen 43.399 46.320<br />

Gesamtbetrag der Forderungen 3.252.864 3.355.020<br />

1)<br />

ohne die bei "Institute" ausgewiesenen gedeckten Schuldverschreibungen der Emittenten, die<br />

gemäß § 10c KWG unter die Nullgewichtung von Intragruppenforderungen fallen<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> ist ein regional tätiges Unternehmen. Da der überwiegende Anteil der Forderungen<br />

(97,8 %) auf Deutschland entfällt, haben wir gemäß § 26a Absatz 2 KWG auf eine weitere geographische<br />

Aufgliederung der Forderungen verzichtet.<br />

Seite 7


Verteilung der Forderungen auf Hauptbranchen<br />

Hauptbranchen<br />

Banken<br />

Investmentfonds<br />

(inklusive Geldmarktfonds)<br />

Öffentliche Haushalte<br />

Privatpersonen<br />

Unternehmen und<br />

wirtschaftlich selbstständige<br />

Personen,<br />

davon:<br />

Land- und Forstwirtschaft,<br />

Fischerei und Aquakultur<br />

Energie- und Wasserversorgung,<br />

Entsorgung, Bergbau<br />

und Gewinnung von Steinen<br />

und Erden<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

- Zentralregierungen 14.555 21.608 2.603<br />

- Regionalregierungen<br />

und örtliche Gebietskörperschaften<br />

75.852<br />

- sonstige öffentliche<br />

Stellen 12.084 82.328<br />

- Institute 433.481<br />

- von KI emittierte gedeckte<br />

Schuldverschreibungen<br />

26.020<br />

- Unternehmen 6.234 60.762 833.480 8.808 26.352 102.987<br />

- Mengengeschäft 642.671 383.968 6.824 7.241 54.612<br />

- durch Immobilien<br />

besicherte Positionen 235.119 51.979 1.663 171 4.924<br />

- Investmentanteile 269.932<br />

- sonstige Positionen<br />

- überfällige Positionen 13.029 30.229 6 450 7.626<br />

Gesamtbetrag der<br />

Forderungen<br />

480.290 269.932 109.544 951.581 1.384.587 17.301 34.214 170.149<br />

Verarbeitendes Gewerbe<br />

Hauptbranchen<br />

Fortsetzung der Tabelle<br />

Baugewerbe<br />

Handel; Instandhaltung und<br />

Reparatur von Kraftfahrzeugen<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

- Zentralregierungen 2.603<br />

- Regionalregierungen<br />

und örtliche Gebietskörperschaften<br />

349<br />

- sonstige öffentliche<br />

Stellen 44.466 37.862 6.552<br />

- Institute 8.991<br />

- von KI emittierte gedeckte<br />

Schuldverschreibungen<br />

- Unternehmen 154.182 115.868 12.417 20.633 224.869 167.364 1.674<br />

- Mengengeschäft 55.726 54.476 6.037 13.029 70.282 115.741 2.238 1.882<br />

- durch Immobilien<br />

besicherte Positionen 8.417 8.155 1.074 2.366 7.281 17.928 722<br />

- Investmentanteile<br />

- sonstige Positionen 34.381<br />

- überfällige Positionen 9.591 3.789 381 66 3.184 5.136 141<br />

Gesamtbetrag der<br />

Forderungen<br />

Verkehr und Lagerei, Nachrichtenübermittlung<br />

Finanz- und Versicherungsdienstleistungen<br />

Grundstücks- und Wohnungswesen<br />

Sonstiges Dienstleistungsgewerbe<br />

Organisationen ohne<br />

Erwerbszweck<br />

227.916 182.288 19.909 83.163 305.616 344.031 10.813 46.117<br />

Sonstige<br />

Seite 8


Gliederung der Forderungen nach den vertraglichen Restlaufzeiten<br />

Restlaufzeiten<br />

< 1 Jahr<br />

1 Jahr<br />

bis 5 Jahre<br />

> 5 Jahre<br />

bis<br />

unbefristet<br />

TEUR TEUR TEUR<br />

- Zentralregierungen 21.980 17.840 4<br />

- Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften 28.279 32.064 15.858<br />

- sonstige öffentliche Stellen 15.553 21.662 63.748<br />

- Institute 103.531 238.303 100.638<br />

- von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen 10.253 15.767 -<br />

- Unternehmen 336.730 145.532 418.829<br />

- Mengengeschäft 327.221 100.920 602.619<br />

- durch Immobilien besicherte Positionen 17.865 28.477 241.478<br />

- Investmentanteile - - 269.932<br />

- sonstige Positionen 12.522 - 21.859<br />

- überfällige Positionen 20.636 6.065 16.699<br />

Gesamtbetrag der Forderungen 894.570 606.630 1.751.664<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> verfügt über Steuerungsinstrumente, um frühzeitig Adressenausfallrisiken bei Kreditengagements<br />

zu erkennen, zu steuern, zu bewerten und im Jahresabschluss durch Risikovorsorge<br />

(Einzelwertberichtigungen, Rückstellungen) abzuschirmen. Hinsichtlich der handelsrechtlichen<br />

Bewertung verweisen wir auf die Ausführungen im Anhang zum Jahresabschluss vom<br />

31. Dezember 2012.<br />

Die Kreditengagements werden regelmäßig dahingehend überprüft ob Risikovorsorgebedarf besteht.<br />

Soweit uns Informationen vorliegen, die auf eine Verschlechterung der wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse hinweisen, erfolgt eine außerordentliche Überprüfung. Die Entscheidung, ob im Einzelfall<br />

eine Risikovorsorge zu bilden ist, orientiert sich an der Wahrscheinlichkeit, mit der der Kreditnehmer<br />

seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Basis hierfür ist<br />

die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse und das Zahlungsverhalten des Kunden. Darüber<br />

hinaus erfolgt eine Bewertung der Sicherheiten mit ihrem wahrscheinlichen Realisationswert, um<br />

einschätzen zu können, welche Zahlungen nach Eintritt von Leistungsstörungen noch erwartet<br />

werden und bei der Bestimmung der Höhe der zu bildenden Risikovorsorge Berücksichtigung finden<br />

können. Die Wertberichtigungen, Rückstellungen und Direktabschreibungen werden per Antrag<br />

kompetenzgerecht entschieden. Es erfolgt eine regelmäßige Überprüfung der Angemessenheit<br />

und ggf. daraus resultierende Anpassungen. Bei nachhaltiger Verbesserung der wirtschaftlichen<br />

Verhältnisse des Kreditnehmers, die eine Kapitaldienstfähigkeit erkennen lassen, erfolgt<br />

eine Auflösung der Risikovorsorge. Die Erfassung, Fortschreibung und Auflösung der Risikovorsorge<br />

erfolgt bei der <strong>Sparkasse</strong> in einem zentralen System. Für latente Ausfallrisiken bildet die<br />

<strong>Sparkasse</strong> Pauschalwertberichtigungen. Darüber hinaus bestehen Vorsorgen für allgemeine Bankrisiken<br />

nach § 340f HGB. In den Arbeitsanweisungen sind die Berechnungsweisen sowie die Prozesse<br />

zur Genehmigung der Risikovorsorgen geregelt.<br />

Seite 9


Gliederung der notleidenden und der in Verzug geratenen Forderungen nach Hauptbranchen<br />

Als „notleidend“ werden in der nachfolgenden Übersicht solche Forderungen ausgewiesen, bei<br />

denen nach den vorgenannten Kriterien Risikovorsorge im Jahresabschluss gebildet wurde, während<br />

es sich bei den „Forderungen in Verzug“ um Positionen handelt, die in der Solvabilitätsmeldung<br />

zum 31.12.2012 in der Forderungsklasse „überfällige Positionen“ ausgewiesen wurden und<br />

für die keine Risikovorsorge erforderlich war.<br />

Hauptbranchen<br />

Gesamtinanspruchnahme<br />

aus<br />

notleidenden<br />

Forderungen<br />

Bestand<br />

EWB<br />

Bestand<br />

PWB<br />

Bestand<br />

Rückstellungen<br />

Nettozuführung/<br />

Auflösungen<br />

von EWB /<br />

PWB 1) /<br />

Rückstellungen<br />

Direkt-<br />

Abschreibung<br />

/ Eingänge<br />

auf<br />

abgeschriebene<br />

Forderungen<br />

Forderungen<br />

in<br />

Verzug<br />

(ohne<br />

Risikovorsorge)<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

Banken - - - - -<br />

Privatpersonen 79.373 34.096 3.428 1.382 24.477<br />

Unternehmen 75.567 16.038 2.897 -1.616 44.790<br />

Privatpersonen Ausland 1.290 835 - 245 190<br />

Unternehmen Ausland 152 151 - -97 -<br />

Summe 156.382 51.120 4.629 6.325 -876 140 69.457<br />

1)<br />

Bei den einzelnen Hauptbranchen sind nur EWB und Rückstellungen enthalten. Die Zuführungen bzw.<br />

Auflösungen bei den PWB wurden als Gesamtbetrag in der Spaltensumme berücksichtigt.<br />

Da der überwiegende Anteil der notleidenden Forderungen (98,3 %) und der Summe der Risikovorsorge<br />

(99,1 %) auf Deutschland entfallen, haben wir gemäß § 26a Absatz 2 KWG auf eine weitere<br />

geographische Aufgliederung der Forderungen und Risikovorsorge verzichtet.<br />

Entwicklung der Risikovorsorge<br />

Die folgende Aufstellung zeigt die Veränderungen der Risikovorsorge im Kreditgeschäft im Geschäftsjahr<br />

2012.<br />

Anfangsbestand<br />

der Periode<br />

Zuführung<br />

Auflösung<br />

Verbrauch<br />

wechselkursbedingte<br />

und sonstige<br />

Veränderungen<br />

Endbestand<br />

der Periode<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

EWB 54.392 12.044 -9.422 -5.894 - 51.120<br />

Rückstellungen 3.139 3.720 -534 - - 6.325<br />

PWB 5.419 - -790 - - 4.629<br />

Seite 10


7. Adressenausfallrisiko: Kreditrisiko-Standardansatz (§ 328 SolvV)<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> ermittelt die Eigenkapitalanforderungen im Kreditrisiko-Standardansatz der Forderungsklassen<br />

"Zentralregierungen", "Regionalregierungen", "sonstige öffentliche Stellen", "Institute"<br />

und "von Kreditinstituten emittierte gedeckte Schuldverschreibungen" anhand der Bonitätsbeurteilungen<br />

der nominierten Ratingagenturen Standard & Poor´s Rating Services und Moody´s<br />

Investors Service (externe Ratings).<br />

Grundsätzlich wird jeder Emission ein externes Rating zugeordnet. Existiert für eine Forderung<br />

kein Emissionsrating, wird geprüft, ob das Rating anderer Emissionen des Schuldners gemäß<br />

§ 45 SolvV auf die Forderung übertragen werden kann. Ist dies nicht möglich, wird auf ein ggf. vorhandenes<br />

externes Rating des Schuldners abgestellt (Emittentenrating). Ansonsten werden die<br />

Forderungen im Rahmen der Eigenmittelanforderungen mit pauschalen Anrechnungssätzen berücksichtigt.<br />

Die beschriebene Verfahrensweise wird programmtechnisch unterstützt.<br />

Summe der Positionswerte vor und nach Kreditrisikominderung<br />

Nachfolgende Tabelle beinhaltet die jeweilige Summe der Positionswerte, die den dargestellten<br />

Risikogewichten zugeordnet sind. Dabei erfolgt die Darstellung der Positionswerte vor und nach<br />

Einbeziehung von Kreditrisikominderungseffekten im Sinne der SolvV aus Sicherheiten. Vorhandene<br />

Investmentfonds sind in der Zeile „Sonstige“ enthalten.<br />

Risikogewicht in %<br />

Summe der Positionswerte<br />

Standardansatz<br />

vor Kreditrisikominderung nach Kreditrisikominderung 1)<br />

TEUR<br />

TEUR<br />

0 451.980 517.693<br />

10 26.020 26.020<br />

20 189.084 189.277<br />

35 275.968 275.968<br />

50 1.778 1.778<br />

75 771.167 725.090<br />

100 842.916 823.259<br />

150 10.879 10.707<br />

Sonstige 269.932 269.932<br />

Summe 2.839.724 2.839.724<br />

1)<br />

Durch Kreditrisikominderungseffekte kann sich das Risikogewicht ändern, so dass Forderungen in Klassen<br />

mit einem geringen Risikogewicht eingeordnet werden und dadurch der Betrag in diesen Klassen nach Kreditrisikominderung<br />

höher ist als vor Kreditrisikominderung.<br />

Seite 11


8. Adressenausfallrisiko: Beteiligungen im Anlagebuch (§ 332 SolvV)<br />

Die Beteiligungen im Anlagebuch der <strong>Sparkasse</strong> wurden nahezu ausschließlich aufgrund langfristiger<br />

strategischer Überlegungen eingegangen, um den S-Finanzverbund zu stärken und/oder<br />

eine Zusammenarbeit mit den einzelnen Institutionen in der Region zu ermöglichen. Sie dienen<br />

letztlich der Erfüllung des öffentlichen Auftrages durch den Gesetzgeber sowie der Förderung des<br />

<strong>Sparkasse</strong>nwesens. Eine Gewinnerzielung steht somit nicht im Vordergrund. Mit den von der<br />

<strong>Sparkasse</strong> eingegangenen Kapitalbeteiligungen inkl. Aktienanlagen soll eine angemessene Rendite<br />

erwirtschaftet werden.<br />

Die Beteiligungen und der Anteil an einem verbundenen Unternehmen wurden nach dem strengen<br />

Niederstwertprinzip bewertet.<br />

Wertansätze für Beteiligungsinstrumente<br />

Regelmäßig wird bei den strategischen Beteiligungen und den nicht börsennotierten Beteiligungen<br />

anhand geeigneter Bewertungsverfahren überprüft, ob der beizulegende Zeitwert über dem<br />

Buchwert liegt. Eine exakte Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts erfolgt i. d. R. weder für externe<br />

noch für interne Zwecke. Insofern wurden in der nachfolgenden Darstellung die Buchwerte<br />

im Wesentlichen auch als beizulegende Zeitwerte angegeben.<br />

Bei den übrigen börsennotierten Beteiligungen wurde der Börsenkurs als beizulegender Zeitwert<br />

dargestellt.<br />

Der Wert der Beteiligungen und der Anteile an verbundenen Unternehmen hat sich gegenüber<br />

dem Vorjahr insgesamt nicht wesentlich verändert.<br />

Gruppen von Beteiligungsinstrumenten<br />

Unrealisierte<br />

Neubewertungsgewinne/-verluste<br />

Buchwert<br />

1)<br />

Vergleich<br />

Beizulegender<br />

Zeitwert<br />

(Fair Value)<br />

Börsenwert<br />

3)<br />

insgesamt<br />

davon im<br />

Ergänzungskapital<br />

berücksichtigte<br />

Beträge<br />

TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR<br />

Strategische Beteiligungen<br />

börsennotiert - - - - -<br />

andere 28.440 28.440 - - -<br />

Kapitalbeteiligungen<br />

börsennotiert 2.182 2) - 668 -1.514 -1.514<br />

andere 24.308 24.365 - 57 57<br />

1)<br />

Der Buchwert entspricht dem Wertansatz aus der Bilanzierung nach HGB.<br />

2)<br />

Buchwert vor Abschreibung.<br />

3)<br />

Der Börsenwert ist der zum Kassakurs am Berichtstag ermittelte Wert der Beteiligung.<br />

Realisierte Gewinne/Verluste aus Beteiligungsinstrumenten<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> hat im Geschäftsjahr 2012 einen Gewinn aus der Auflösung einer Verbundbeteiligung<br />

in Höhe von 8 TEUR realisiert.<br />

Seite 12


9. Zinsänderungsrisiko im Anlagebuch (§ 333 SolvV)<br />

Die Zinsänderungsrisiken der <strong>Sparkasse</strong> ergeben sich im Zusammenhang mit Handelsgeschäften<br />

und auf Gesamtbankebene aus der Fristentransformation. Die Risiken resultieren durch ansteigen,<br />

absinken oder drehen der Zinsstrukturkurve. Der Ermittlung des Zinsänderungsrisikos liegen<br />

folgende Annahmen zu Grunde:<br />

• Simulation des Kundengeschäfts (Aktiv und Passiv) mit konstanter Bestandsentwicklung<br />

• rückläufige Bestandsplanung bei eigenen Wertpapieren und Spezialfonds, Fälligkeiten<br />

werden zu den aktuellen Bedingungen verlängert<br />

• vorzeitige Kreditrückzahlungen werden über statistische Auswertungen abgebildet und<br />

berücksichtigt<br />

• bei unbefristeten Einlagen wird eine mittlere Haltedauer seitens des Anlegers unterstellt<br />

• Erhöhung des berechneten Ergebnisses um Rückstellungsbetrag für Zuwachssparen<br />

(nach Auflösung)<br />

Zur Berechnung des handelsrechtlichen Risikos simuliert die <strong>Sparkasse</strong> unterschiedliche Zinsentwicklungen:<br />

• konstante Zinsen<br />

• Parallelanstieg um + 130 Basispunkte<br />

• Parallelanstieg um + 200 Basispunkte<br />

• Drehung der Zinskurve / Flachere Zinsstrukturkurve<br />

• Drehung der Zinskurve / Inverse Zinsstrukturkurve<br />

• Extremer nichtlinearer Zinsanstieg / Flachere Zinsstrukturkurve auf höherem Zinsniveau<br />

Die wertorientierten Quantifizierung des Zinsänderungsrisikos erfolgt über ein Value-at-Risk-<br />

Konzept. Dabei wird ein Konfidenzniveau von 95 % und entsprechend der erwarteten Glattstellungs-<br />

bzw. Entscheidungsperioden eine Haltedauer von drei Monaten zugrunde gelegt. Weiterhin<br />

ermittelt die <strong>Sparkasse</strong> die Veränderung des ökonomischen Wertes für die von der Bankenaufsicht<br />

für externe Zwecke vorgeschriebenen Zinsänderungsschocks von +200 und -200 Basispunkten.<br />

Nachfolgende Übersicht enthält den Zuwachs bzw. Rückgang des ökonomischen Wertes:<br />

Zinsänderungsrisiken<br />

Verschiebung um<br />

+ 200 und - 200 Basispunkte<br />

Rückgang<br />

TEUR<br />

Zuwachs<br />

TEUR<br />

Wirtschaftlicher Wert -22.023 +4.194<br />

10. Adressenausfallrisiko: Verbriefungen (§ 334 SolvV)<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> ist in der Forderungsklasse "Verbriefungen" nicht investiert.<br />

Seite 13


11. Kreditrisikominderungstechniken (§ 336 SolvV)<br />

Die im Geschäftsbetrieb der <strong>Sparkasse</strong> eingegangenen Risiken werden durch Kreditrisikominderungstechniken<br />

in Form von Sicherheiten reduziert.<br />

Folgende Sicherungsinstrumente werden von der <strong>Sparkasse</strong> im Rahmen der SolvV anrechnungsmindernd<br />

berücksichtigt:<br />

• Finanzielle Sicherheiten<br />

• Gewährleistungen, insbesondere Garantien und Bürgschaften<br />

Die Verfahren zur Bewertung und Verwaltung der Sicherheiten sind in den Arbeitsanweisungen<br />

der <strong>Sparkasse</strong> niedergelegt. Bei der Bewertung berücksichtigungsfähiger Sicherheiten, die regelmäßig<br />

mindestens jährlich erfolgt, werden zur Berücksichtigung von Wertschwankungen und<br />

Verwertungsrisiken grundsätzlich Abschläge in Ansatz gebracht. Soweit Informationen bekannt<br />

werden, die auf eine wesentliche (negative) Risikoänderung hindeuten, wird die jeweilige Sicherheit<br />

abhängig von ihrer Art und Höhe anlassbezogen überprüft.<br />

Die Anforderungen im Zusammenhang mit den Kreditrisikominderungstechniken werden durch<br />

die entsprechende Ausgestaltung der Kreditverträge und der Sicherheitenvereinbarungen erfüllt.<br />

Auch die Sicherstellung der rechtlichen Durchsetzbarkeit und Beachtung des rechtlichen Umfelds<br />

ist gegeben.<br />

Durch die Erfassung der relevanten Daten im DV-System und die installierten Prozesse in der<br />

<strong>Sparkasse</strong> ist sichergestellt, dass nur Sicherheiten, die alle Anforderungen der SolvV erfüllen, auch<br />

zur Anwendung kommen.<br />

Gewährleistungen beschränken sich bei der <strong>Sparkasse</strong> auf Bürgschaften/Garantien von Zentral-,<br />

Regionalregierungen und Einrichtungen des öffentlichen Bereichs sowie Garantien, Bürgschaften<br />

und Bareinlagen von inländischen Kreditinstituten.<br />

Kreditderivate werden nicht genutzt. Aufgrund unseres diversifizierten Kreditportfolios bestehen<br />

keine Konzentrationsrisiken im Bereich der Sicherungsinstrumente.<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> nutzt keine Aufrechnungsvereinbarungen nach §§ 206 ff. SolvV.<br />

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Gesamtbetrag besicherter Positionswerte<br />

Im KSA kommen folgende Sicherheiten zur Anrechnung:<br />

Portfolio<br />

Standardansatz<br />

Finanzielle<br />

Sicherheiten<br />

TEUR<br />

Gewährleistungen<br />

TEUR<br />

- Zentralregierungen - -<br />

- Regionalregierungen und örtliche Gebietskörperschaften<br />

- -<br />

- sonstige öffentliche Stellen 956 -<br />

- Institute - -<br />

- von KI emittierte gedeckte Schuldverschreibungen - -<br />

- Unternehmen 6.213 13.425<br />

- Mengengeschäft 20.683 25.393<br />

- durch Immobilien besicherte Positionen - -<br />

- Investmentanteile - -<br />

- Beteiligungen - -<br />

- Verbriefungen - -<br />

- sonstige Positionen - -<br />

- überfällige Positionen 37 155<br />

Summe 27.889 38.973<br />

Seite 15


12. Informationen zum Vergütungssystem nach § 7 Institutsvergütungsverordnung<br />

(Vergütungsbericht)<br />

a) Grundsätzliches<br />

Gemäß § 3 Absatz 11 der Instituts-Vergütungsverordnung (InstitutsVergV) hat ein Institut in seinen<br />

Organisationsrichtlinien Grundsätze zu den Vergütungssystemen festzulegen. Im Sinne des<br />

§ 1 Absatz 2 der InstitutsVergV ist die <strong>Sparkasse</strong> nicht als bedeutendes Institut einzustufen. Durch<br />

die bei der <strong>Sparkasse</strong> <strong>Singen</strong>-<strong>Radolfzell</strong> geltenden Grundsätze werden keine Anreize zur Eingehung<br />

hoher Risikopositionen gesetzt.<br />

Die <strong>Sparkasse</strong> <strong>Singen</strong>-Radofzell vergütet Ihre Mitarbeiter grundsätzlich nach den tariflichen Vorgaben<br />

des TVöD. Die Dienstverträge der Beschäftigten unterliegen den Regelungen des Tarifvertrages<br />

für den öffentlichen Dienst und dessen Besonderen Teil <strong>Sparkasse</strong>n (TvöD-S). Neben der<br />

Tarifvergütung können die <strong>Sparkasse</strong>nbeschäftigten in untergeordnetem Umfang leistungsorientierte<br />

Vergütungsbestandteile erhalten, die auf qualitativen und/oder quantitativen Faktoren basieren.<br />

b) Ressortverteilung<br />

Aufbauorganisatorisch ist die <strong>Sparkasse</strong> in das Ressort 1 (Stab und Marktfolge), Ressort 2 (Privatkundenmarkt<br />

und Marktservice) sowie Ressort 3 (Firmenkundenberatung und Internationales Geschäft)<br />

unterteilt. Die Darstellung des Vergütungssystems variabler Entgelte erfolgt daher nach<br />

dieser Unterteilung.<br />

Ressort 1:<br />

Vergütungsparameter sind die qualitativen und/oder quantitativen Bestimmungsfaktoren, anhand<br />

derer die Leistung und der Erfolg der Beschäftigten gemessen werden. Die leistungsorientierten<br />

Vergütungsbestandteile werden i.d.R. nach Ablauf des Geschäftsjahres als Einmalzahlung gewährt.<br />

Die festen Vergütungen (einschließlich tarifliche Vergütung) betrugen für das Kalenderjahr 2012<br />

7.843 TEUR . Die variablen Vergütungen betrugen 212 TEUR. 60 Beschäftigte insgesamt erhielten<br />

variable Vergütungen. In diesen Angaben ist auch die feste bzw. variable Vergütung des zuständigen<br />

Vorstandsmitglieds enthalten.<br />

Ressort 2:<br />

Vergütungsparameter sind die qualitativen und/oder quantitativen Bestimmungsfaktoren, anhand<br />

derer die Leistung und der Erfolg der Beschäftigten oder einer institutsinternen Organisationseinheit<br />

gemessen werden. Bei den quantitativen Faktoren setzt sich der Gesamtzielerreichungsgrad<br />

aus funktionsspezifischen Einzel- bzw. Teamzielen zusammen. Diese Ziele sind auf einen<br />

langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet und berücksichtigen durch den<br />

ganzheitlichen Beratungsansatz, der den quantitativen Faktoren zugrunde liegt, auch qualitative<br />

Ziele. Die leistungsorientierten Vergütungsbestandteile werden teilweise laufend, teilweise nach<br />

Ablauf des Geschäftsjahres als Einmalzahlung gewährt.<br />

Die festen Vergütungen (einschließlich tarifliche Vergütung) betrugen für das Kalenderjahr 2012<br />

9.849 TEUR. Die variablen Vergütungen betrugen 537 TEUR. 150 Beschäftigte insgesamt erhielten<br />

variable Vergütungen. In diesen Angaben ist auch die feste bzw. variable Vergütung des zuständigen<br />

Vorstandsmitglieds enthalten.<br />

Seite 16


Ressort 3:<br />

Vergütungsparameter sind die qualitativen und/oder quantitativen Bestimmungsfaktoren, anhand<br />

derer die Leistung und der Erfolg der Beschäftigten oder einer institutsinternen Organisationseinheit<br />

gemessen werden. Bei den quantitativen Faktoren setzt sich der Gesamtzielerreichungsgrad<br />

aus funktionsspezifischen Einzel- bzw. Teamzielen zusammen. Diese Ziele sind auf einen<br />

langfristigen und nachhaltigen Geschäftserfolg ausgerichtet und berücksichtigen durch den<br />

ganzheitlichen Beratungsansatz, der den quantitativen Faktoren zugrunde liegt, auch qualitative<br />

Ziele. Die leistungsorientierten Vergütungsbestandteile werden teilweise laufend, teilweise nach<br />

Ablauf des Geschäftsjahres als Einmalzahlung gewährt.<br />

Die festen Vergütungen (einschließlich tarifliche Vergütung) betrugen für das Kalenderjahr 2012<br />

1.420 TEUR Euro. Die variablen Vergütungen betrugen 188 TEUR. 26 Beschäftigte insgesamt erhielten<br />

variable Vergütungen. In diesen Angaben ist auch die feste bzw. variable Vergütung des<br />

zuständigen Vorstandsmitglieds enthalten.<br />

c) Vorständevergütung<br />

Die Vergütung der Vorstandsmitglieder der <strong>Sparkasse</strong> besteht aus einer Festvergütung (Jahresgrundbetrag),<br />

einer variablen Zulage sowie einer weiteren Zulage für Vertriebsleistungen zugunsten<br />

der Verbundunternehmen.<br />

d) Externe Berater<br />

Eine Einbindung externer Berater und Interessengruppen ist nicht erfolgt.<br />

<strong>Singen</strong>, im Mai 2013<br />

<strong>Sparkasse</strong> <strong>Singen</strong>-<strong>Radolfzell</strong><br />

Erzbergerstr. 2a<br />

78224 <strong>Singen</strong><br />

Seite 17

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