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Selbstbewertung

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<strong>Selbstbewertung</strong> für das Arbeitsfeld Rechtliche Betreuung 28<br />

C 1.10 QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM<br />

Qualitätsanforderungen<br />

Der Träger<br />

Erfüllungsgrad<br />

beschreibt im einrichtungsindividuellen Qualitätsmanagementhandbuch<br />

mindestens folgende<br />

Kriterien:<br />

• Einsetzung eines Qualitätsmanagementbeauftragten<br />

(QMB) 1<br />

• sachliche, räumliche, personelle und zeitliche<br />

Ressourcen<br />

• Identifikation und Darstellung der Prozesse<br />

(welche Arbeitsabläufe gibt es und wie sind<br />

sie organisiert)<br />

• interne Maßnahmen zum Qualitätsmanagement<br />

(z. B. Qualitätszirkel, Audits) für den<br />

kontinuierlichen Verbesserungsprozess<br />

• Einbeziehung der Mitarbeiter(innen) in die<br />

Planung und Durchführung von Maßnahmen<br />

zur Qualitätssicherung/-entwicklung<br />

Nachweise:<br />

<br />

keine<br />

Aktivitäten<br />

<br />

Aktivitäten<br />

geplant<br />

<br />

Aktivitäten<br />

umgesetzt<br />

<br />

Aktivitäten<br />

überprüft<br />

<br />

Aktivitäten<br />

angepasst<br />

und verbessert<br />

<br />

legt hinsichtlich der Lenkung von Dokumenten<br />

und Aufzeichnungen im Qualitätsmanagement<br />

mindestens folgende Kriterien fest:<br />

• Erstellung, Freigabe, Überprüfung und Aktualisierung<br />

der Dokumente des Qualitätsmanagementhandbuches<br />

• Zugang und Zugriff der Mitarbeiter(innen) auf<br />

die Qualitätsmanagementdokumente<br />

(z. B. Standorte der Qualitätsmanagementhandbücher,<br />

Checklisten)<br />

• Änderungs- und Austauschdienst, Kennzeichnung<br />

alter Dokumente um sicherzustel-<br />

<br />

1<br />

Das heißt nicht, dass jede Einrichtung – egal welcher Größe – eine(n) eigene(n) Qualitätsmanagementbeauftragte(n) haben muss. Der<br />

Träger kann übergreifend für alle Fachbereiche eine Person benennen und in angemessenem Umfang freistellen. Es ist auch möglich, dass<br />

die Tätigkeiten durch eine Honorarkraft erbracht werden.

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