Selbstbewertung
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<strong>Selbstbewertung</strong> für das Arbeitsfeld Rechtliche Betreuung 28<br />
C 1.10 QUALITÄTSMANAGEMENTSYSTEM<br />
Qualitätsanforderungen<br />
Der Träger<br />
Erfüllungsgrad<br />
beschreibt im einrichtungsindividuellen Qualitätsmanagementhandbuch<br />
mindestens folgende<br />
Kriterien:<br />
• Einsetzung eines Qualitätsmanagementbeauftragten<br />
(QMB) 1<br />
• sachliche, räumliche, personelle und zeitliche<br />
Ressourcen<br />
• Identifikation und Darstellung der Prozesse<br />
(welche Arbeitsabläufe gibt es und wie sind<br />
sie organisiert)<br />
• interne Maßnahmen zum Qualitätsmanagement<br />
(z. B. Qualitätszirkel, Audits) für den<br />
kontinuierlichen Verbesserungsprozess<br />
• Einbeziehung der Mitarbeiter(innen) in die<br />
Planung und Durchführung von Maßnahmen<br />
zur Qualitätssicherung/-entwicklung<br />
Nachweise:<br />
<br />
keine<br />
Aktivitäten<br />
<br />
Aktivitäten<br />
geplant<br />
<br />
Aktivitäten<br />
umgesetzt<br />
<br />
Aktivitäten<br />
überprüft<br />
<br />
Aktivitäten<br />
angepasst<br />
und verbessert<br />
<br />
legt hinsichtlich der Lenkung von Dokumenten<br />
und Aufzeichnungen im Qualitätsmanagement<br />
mindestens folgende Kriterien fest:<br />
• Erstellung, Freigabe, Überprüfung und Aktualisierung<br />
der Dokumente des Qualitätsmanagementhandbuches<br />
• Zugang und Zugriff der Mitarbeiter(innen) auf<br />
die Qualitätsmanagementdokumente<br />
(z. B. Standorte der Qualitätsmanagementhandbücher,<br />
Checklisten)<br />
• Änderungs- und Austauschdienst, Kennzeichnung<br />
alter Dokumente um sicherzustel-<br />
<br />
1<br />
Das heißt nicht, dass jede Einrichtung – egal welcher Größe – eine(n) eigene(n) Qualitätsmanagementbeauftragte(n) haben muss. Der<br />
Träger kann übergreifend für alle Fachbereiche eine Person benennen und in angemessenem Umfang freistellen. Es ist auch möglich, dass<br />
die Tätigkeiten durch eine Honorarkraft erbracht werden.