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Ratgeber Pflege.pdf - BMW BKK

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Tipp: Um Nachteile zu vermeiden, setzen Sie<br />

sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung,<br />

wenn es um <strong>Pflege</strong>leistungen geht, die im<br />

Ausland erbracht werden sollen.<br />

Medizinischer Dienst (MDK)<br />

Die <strong>BKK</strong>-<strong>Pflege</strong>kasse veranlasst die gesetzlich<br />

vorgeschriebene Begutachtung durch den<br />

(unabhängigen) Medizinischen Dienst der<br />

Krankenversicherung. Der Gutachter ermittelt<br />

dabei<br />

• den aktuellen Hilfebedarf für die Anerkennung<br />

der <strong>Pflege</strong>stufe (I, II oder III)<br />

• Notwendigkeit und Umfang von Maßnahmen<br />

zur Beseitigung, Minderung oder Verhütung<br />

von <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit (z. B. Leistungen<br />

der Prävention und medizinischen<br />

Rehabilitation)<br />

• ob eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz<br />

vorliegt (siehe „Zusätzliche<br />

Betreuungsleistungen“)<br />

Die Zuordnung zu einer <strong>Pflege</strong>stufe, die Anerkennung<br />

als Härtefall sowie Leistungen können<br />

befristet werden, wenn nach Einschätzung<br />

des MDK eine Verringerung des Hilfebedarfs<br />

zu erwarten ist.<br />

Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in<br />

einem Hospiz oder während einer ambulantpalliativen<br />

Versorgung erfolgt die Begutachtung<br />

durch den MDK innerhalb einer Woche.<br />

<strong>Pflege</strong>bedürftigkeit<br />

Maßgebend für die Anerkennung der <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit<br />

und die <strong>Pflege</strong>stufen ist ausschließlich<br />

„der auf Dauer erforderliche Hilfebedarf<br />

für die gewöhnlichen und regelmäßig<br />

wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf<br />

des täglichen Lebens im Bereich der Grundpflege<br />

und der hauswirtschaftlichen Versorgung“.<br />

Diese Hilfe kann in der Unterstützung, der<br />

teilweisen oder vollständigen Übernahme von<br />

Verrichtungen oder in Beaufsichtigung bzw.<br />

Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen<br />

Übernahme von Verrichtungen bestehen.<br />

Regelmäßig<br />

Der Hilfebedarf ist „regelmäßig“, wenn<br />

er mindestens einmal pro Woche und<br />

auf Dauer – mindestens sechs Monate –<br />

anfällt.<br />

Maßstab für die Bemessung des <strong>Pflege</strong>aufwandes<br />

ist grundsätzlich die <strong>Pflege</strong>zeit, die<br />

nicht professionelle Personen im Sinne einer<br />

Laienpflege benötigen würden. Maßgebend<br />

ist zwar stets die individuelle <strong>Pflege</strong>situation,<br />

jedoch gibt es Orientierungswerte für die<br />

<strong>Pflege</strong>zeit, damit sollen pflegebedürftige<br />

Menschen mit ähnlichen Einschränkungen –<br />

unabhängig von der <strong>Pflege</strong>person (jünger, älter,<br />

mit oder ohne spezielle <strong>Pflege</strong>kenntnisse)<br />

– möglichst gleich behandelt, d. h. derselben<br />

<strong>Pflege</strong>stufe zugeordnet werden. Bitte berücksichtigen<br />

Sie dies, wenn Sie den <strong>Pflege</strong>aufwand<br />

feststellen.<br />

Der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger<br />

oder eine andere nicht als <strong>Pflege</strong>kraft ausgebildete<br />

<strong>Pflege</strong>person benötigt, muss aufgrund<br />

der individuellen <strong>Pflege</strong>situation, bezogen auf<br />

eine Woche, im Tagesdurchschnitt bestimmte

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