Ratgeber Pflege.pdf - BMW BKK
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Tipp: Um Nachteile zu vermeiden, setzen Sie<br />
sich bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung,<br />
wenn es um <strong>Pflege</strong>leistungen geht, die im<br />
Ausland erbracht werden sollen.<br />
Medizinischer Dienst (MDK)<br />
Die <strong>BKK</strong>-<strong>Pflege</strong>kasse veranlasst die gesetzlich<br />
vorgeschriebene Begutachtung durch den<br />
(unabhängigen) Medizinischen Dienst der<br />
Krankenversicherung. Der Gutachter ermittelt<br />
dabei<br />
• den aktuellen Hilfebedarf für die Anerkennung<br />
der <strong>Pflege</strong>stufe (I, II oder III)<br />
• Notwendigkeit und Umfang von Maßnahmen<br />
zur Beseitigung, Minderung oder Verhütung<br />
von <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit (z. B. Leistungen<br />
der Prävention und medizinischen<br />
Rehabilitation)<br />
• ob eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompetenz<br />
vorliegt (siehe „Zusätzliche<br />
Betreuungsleistungen“)<br />
Die Zuordnung zu einer <strong>Pflege</strong>stufe, die Anerkennung<br />
als Härtefall sowie Leistungen können<br />
befristet werden, wenn nach Einschätzung<br />
des MDK eine Verringerung des Hilfebedarfs<br />
zu erwarten ist.<br />
Bei einem Aufenthalt im Krankenhaus oder in<br />
einem Hospiz oder während einer ambulantpalliativen<br />
Versorgung erfolgt die Begutachtung<br />
durch den MDK innerhalb einer Woche.<br />
<strong>Pflege</strong>bedürftigkeit<br />
Maßgebend für die Anerkennung der <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit<br />
und die <strong>Pflege</strong>stufen ist ausschließlich<br />
„der auf Dauer erforderliche Hilfebedarf<br />
für die gewöhnlichen und regelmäßig<br />
wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf<br />
des täglichen Lebens im Bereich der Grundpflege<br />
und der hauswirtschaftlichen Versorgung“.<br />
Diese Hilfe kann in der Unterstützung, der<br />
teilweisen oder vollständigen Übernahme von<br />
Verrichtungen oder in Beaufsichtigung bzw.<br />
Anleitung mit dem Ziel der eigenständigen<br />
Übernahme von Verrichtungen bestehen.<br />
Regelmäßig<br />
Der Hilfebedarf ist „regelmäßig“, wenn<br />
er mindestens einmal pro Woche und<br />
auf Dauer – mindestens sechs Monate –<br />
anfällt.<br />
Maßstab für die Bemessung des <strong>Pflege</strong>aufwandes<br />
ist grundsätzlich die <strong>Pflege</strong>zeit, die<br />
nicht professionelle Personen im Sinne einer<br />
Laienpflege benötigen würden. Maßgebend<br />
ist zwar stets die individuelle <strong>Pflege</strong>situation,<br />
jedoch gibt es Orientierungswerte für die<br />
<strong>Pflege</strong>zeit, damit sollen pflegebedürftige<br />
Menschen mit ähnlichen Einschränkungen –<br />
unabhängig von der <strong>Pflege</strong>person (jünger, älter,<br />
mit oder ohne spezielle <strong>Pflege</strong>kenntnisse)<br />
– möglichst gleich behandelt, d. h. derselben<br />
<strong>Pflege</strong>stufe zugeordnet werden. Bitte berücksichtigen<br />
Sie dies, wenn Sie den <strong>Pflege</strong>aufwand<br />
feststellen.<br />
Der Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger<br />
oder eine andere nicht als <strong>Pflege</strong>kraft ausgebildete<br />
<strong>Pflege</strong>person benötigt, muss aufgrund<br />
der individuellen <strong>Pflege</strong>situation, bezogen auf<br />
eine Woche, im Tagesdurchschnitt bestimmte