Wir - Roter Baum
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Teilnahmebedingungen<br />
Anmeldung<br />
Bei minderjährigen Teilnehmern ist für<br />
eine verbindliche Anmeldung die<br />
Unterschrift eines Sorgeberechtigten<br />
notwendig. Bei Ferienfahrten wird<br />
die verbindliche Anmeldung mit dem<br />
Überweisen der Anzahlung gültig.<br />
Teilnehmerbeitrag (TNB)<br />
Der TNB umfasst – wenn nicht anders<br />
angegeben – die Kosten für Hin- und<br />
Rückfahrt ab dem angegebenen Ort,<br />
Unterkunft, Vollverpflegung (landestypische<br />
Küche), Betreuung, ganztägige<br />
Programmgestaltung, Gruppenunfall-<br />
und Haftpflichtversicherung. Ist bis zum<br />
angegebenen Termin keine Zahlung<br />
bzw. Anzahlung des TNB erfolgt, behält<br />
sich der „Rote <strong>Baum</strong>“ e.V. vor, den Platz<br />
anderweitig zu vergeben.<br />
Betreuung<br />
Die Betreuung beginnt mit der Übergabe<br />
des Kindes am genannten Abfahrtsort<br />
bzw. im Objekt bei eigener Anreise<br />
an das Betreuerteam und endet mit<br />
der Abholung am Ankunftsort bzw.<br />
im Objekt. <strong>Wir</strong>d das Kind durch nicht<br />
Sorgeberechtigte abgeholt (Verwandte,<br />
Freunde, Nachbarn etc.), muss eine<br />
Vollmacht seitens der Eltern vorliegen.<br />
Ebenso dürfen Minderjährige am Ende<br />
der Ferienfahrt den Heimweg ohne<br />
Abholung nur bei Vorliegen einer elterlichen<br />
Erlaubnis antreten.<br />
26 TEILNAHMEBEDINGUNGEN<br />
Versicherung<br />
Die Teilnehmer sind während der<br />
Ferienfahrt über den „<strong>Roter</strong> <strong>Baum</strong>“ e.V.<br />
unfall- und haftpflichtversichert. Für<br />
Fahrten in das Ausland sind die<br />
Teilnehmer angehalten, auf eigene<br />
Kosten zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung<br />
abzuschließen<br />
und bei Fahrtbeginn nachzuweisen.<br />
<strong>Wir</strong>d eine Vorauszahlung von Arzt- und<br />
Heilkosten bei Aufenthalten im Ausland<br />
durch den Roten <strong>Baum</strong> notwendig, so<br />
sind diese Kosten unmittelbar, spätestens<br />
14 Tage nach Beendigung der<br />
Fahrt, an den Veranstalter zu erstatten.<br />
Mitwirkungspflicht<br />
Bei der Belehrung zum Verhalten<br />
während Fahrten des „<strong>Roter</strong> <strong>Baum</strong>“ e.V.<br />
haben die gesetzlichen Vertreter des<br />
Teilnehmers eine Mitwirkungspflicht<br />
(Jugendschutzgesetz, Alkohol- und<br />
Drogenmissbrauch). Zu Beginn der<br />
Fahrt bzw. bei der Ankunft im Objekt<br />
wird der Teilnehmer über die jeweilige<br />
Haus- und Lagerordnung belehrt. Der<br />
gesetzliche Vertreter hat den Verein<br />
bzw. die Betreuer darüber zu informieren,<br />
wie er beziehungsweise eine<br />
Vertretung im Notfall erreichbar ist.<br />
Der Verein wird von den gesetzlichen<br />
Vertretern des Teilnehmers über vorliegende<br />
Krankheiten und die Einnahme<br />
von Medikamenten informiert.