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Wir - Roter Baum

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Teilnahmebedingungen<br />

Anmeldung<br />

Bei minderjährigen Teilnehmern ist für<br />

eine verbindliche Anmeldung die<br />

Unterschrift eines Sorgeberechtigten<br />

notwendig. Bei Ferienfahrten wird<br />

die verbindliche Anmeldung mit dem<br />

Überweisen der Anzahlung gültig.<br />

Teilnehmerbeitrag (TNB)<br />

Der TNB umfasst – wenn nicht anders<br />

angegeben – die Kosten für Hin- und<br />

Rückfahrt ab dem angegebenen Ort,<br />

Unterkunft, Vollverpflegung (landestypische<br />

Küche), Betreuung, ganztägige<br />

Programmgestaltung, Gruppenunfall-<br />

und Haftpflichtversicherung. Ist bis zum<br />

angegebenen Termin keine Zahlung<br />

bzw. Anzahlung des TNB erfolgt, behält<br />

sich der „Rote <strong>Baum</strong>“ e.V. vor, den Platz<br />

anderweitig zu vergeben.<br />

Betreuung<br />

Die Betreuung beginnt mit der Übergabe<br />

des Kindes am genannten Abfahrtsort<br />

bzw. im Objekt bei eigener Anreise<br />

an das Betreuerteam und endet mit<br />

der Abholung am Ankunftsort bzw.<br />

im Objekt. <strong>Wir</strong>d das Kind durch nicht<br />

Sorgeberechtigte abgeholt (Verwandte,<br />

Freunde, Nachbarn etc.), muss eine<br />

Vollmacht seitens der Eltern vorliegen.<br />

Ebenso dürfen Minderjährige am Ende<br />

der Ferienfahrt den Heimweg ohne<br />

Abholung nur bei Vorliegen einer elterlichen<br />

Erlaubnis antreten.<br />

26 TEILNAHMEBEDINGUNGEN<br />

Versicherung<br />

Die Teilnehmer sind während der<br />

Ferienfahrt über den „<strong>Roter</strong> <strong>Baum</strong>“ e.V.<br />

unfall- und haftpflichtversichert. Für<br />

Fahrten in das Ausland sind die<br />

Teilnehmer angehalten, auf eigene<br />

Kosten zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung<br />

abzuschließen<br />

und bei Fahrtbeginn nachzuweisen.<br />

<strong>Wir</strong>d eine Vorauszahlung von Arzt- und<br />

Heilkosten bei Aufenthalten im Ausland<br />

durch den Roten <strong>Baum</strong> notwendig, so<br />

sind diese Kosten unmittelbar, spätestens<br />

14 Tage nach Beendigung der<br />

Fahrt, an den Veranstalter zu erstatten.<br />

Mitwirkungspflicht<br />

Bei der Belehrung zum Verhalten<br />

während Fahrten des „<strong>Roter</strong> <strong>Baum</strong>“ e.V.<br />

haben die gesetzlichen Vertreter des<br />

Teilnehmers eine Mitwirkungspflicht<br />

(Jugendschutzgesetz, Alkohol- und<br />

Drogenmissbrauch). Zu Beginn der<br />

Fahrt bzw. bei der Ankunft im Objekt<br />

wird der Teilnehmer über die jeweilige<br />

Haus- und Lagerordnung belehrt. Der<br />

gesetzliche Vertreter hat den Verein<br />

bzw. die Betreuer darüber zu informieren,<br />

wie er beziehungsweise eine<br />

Vertretung im Notfall erreichbar ist.<br />

Der Verein wird von den gesetzlichen<br />

Vertretern des Teilnehmers über vorliegende<br />

Krankheiten und die Einnahme<br />

von Medikamenten informiert.

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