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Mit diesen Lücken kämpfen Onlineshops - E-Commerce Magazin

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m a k e p r o f i t p a y m e n t, r i s i k o m a n a g e m e n t & i n k a s s o<br />

Aktuelle rechtliche Unsicherheiten<br />

im Payment-Umfeld<br />

von Dunja Koelwel<br />

Wo drückt in Sachen Payment derzeit der (rechtliche) Schuh Ist Risikomanagement schon<br />

eine Kernkompetenz bei deutschen Onlinehändlern Hilft die Warenkorbbewertung bei der Betrugsprävention<br />

Payment-Experten antworten Onlinehändlern auf die brennendsten Fragen.<br />

ECM: Was sind Ihrer Ansicht nach die<br />

derzeit drei kritischsten rechtlichen Probleme<br />

im Bereich Payment<br />

Jan Gackenholz, Senior Corporate<br />

Development Manager bei Skrill<br />

→ Payment ist ein internationales beziehungsweise<br />

globales Thema. Die rechtlichen<br />

Parameter sind dagegen auf nationaler<br />

Ebene oder nur in einem abgegrenzten<br />

Rechtsraum wie der EU definiert. Für<br />

international agierende Bezahldienstleister<br />

bedeutet das operative Herausforderungen.<br />

Konkret zeigt sich das bei der<br />

Geldwäsche-Prävention. EU-weit gelten<br />

einheitliche Gesetze, die sehr effektiv sind.<br />

Aber sobald außerhalb der Eurozone interessante<br />

Märkte bedient werden, gilt es, die<br />

dortigen rechtlichen Grundlagen zu beachten<br />

und gegebenenfalls das Risikomanagement<br />

intensiver zu gestalten. Der<br />

Branche geht es allgemein um Planungssicherheit<br />

bei der Entwicklung und dem Betrieb<br />

der jeweiligen Payment-Lösung. Problematisch<br />

wird es, wenn sich Regularien<br />

verändern. Das hat immer Auswirkungen<br />

auf das operative Geschäft, jüngstes Beispiel<br />

ist die Einführung der SEPA-Lastschrift<br />

ab 2014.<br />

Miriam Wohlfarth,Gründerin &<br />

Geschäftsführerin bei Ratepay<br />

→ Als kritisch sehe ich im Moment<br />

die SEPA-Umsetzung: Im Moment gibt es<br />

noch viele Unklarheiten und zu viele<br />

„Scheinexperten“, die Onlinehändlern<br />

schlechte Ratschläge geben. Außerdem<br />

finde ich den Bereich Datenschutz beziehungsweise<br />

Bonitätsprüfung kritisch: Was<br />

darf gescored werden, was nicht Aufsichtsrechtliche<br />

Themen wie BaFin und<br />

Regularien, ZAG sind meiner Ansicht nach<br />

derzeit ebenfalls noch problematisch.<br />

Kilian Thalhammer,<br />

Managing Director Paymill<br />

→ Ich persönlich sehe den KYC-Prozess<br />

(Know Your Customer) und die Geldwäsche-Regularien<br />

als die derzeit problematischste<br />

rechtliche Herausforderung.<br />

Die Vereinheitlichung der Lizenzthematiken<br />

und das Thema Datenschutz machen<br />

aber ebenfalls vielen Payment-Anbietern<br />

und Händlern Probleme.<br />

José Martinez-Benavente,<br />

Business Development Manager<br />

Germany bei Sage Pay<br />

→ Die SEPA-Vorgaben verlangen für<br />

die Lastschrift wörtlich ein „signed mandate“.<br />

Als rechts- und beweissicher sehen<br />

Juristen aber nur die eigenhändige Unterschrift<br />

(oder die E-Signatur) an. Das ist<br />

vor dem Hintergrund von per Mail oder<br />

Onlineformular erteilten Lastschriften eine<br />

Herausforderung. Um dem Schriftformerfordernis<br />

zu entsprechen, wäre nach<br />

dieser Ansicht – unter anderem bei Abos<br />

oder Spenden – das nachträgliche Einholen<br />

der schriftlichen Ermächtigungen<br />

erforderlich. Im Rulebook gibt es allerdings<br />

keine Regel, die eindeutig ein handschriftliches<br />

SEPA-Mandat vorsieht. Der<br />

Bundestag sagt ausdrücklich, dass der<br />

Gesetzgeber „die Regelung den Banken<br />

überlassen und nicht in deren Vertragsautonomie<br />

eingreifen“ wolle. Bleiben<br />

Bundesbank und Kreditwirtschaft<br />

dabei, dass handschriftlich<br />

unterzeichnete Mandate vorliegen<br />

müssen, könnte es zu Problemen<br />

mit via Internet erteilten Lastschriften<br />

kommen. Die Mandatsverwaltung<br />

ist Sache des Händlers. Ein<br />

weiteres Problem: Inwieweit benötigen<br />

Plattformbetreiber, die als Vermittler<br />

zwischen Endkunden und Markus Solmsdorff, Expercash<br />

Dienstleistern fungieren und als<br />

Vermittler Kundengelder entgegennehmen,<br />

auf ein Konto legen und<br />

von dort an den Dienstleister überweisen,<br />

eine Bafin-Lizenz Hier fehlt<br />

eine eindeutige Regelung. Die Gesetze<br />

besagen zwar, wer Zahlungen<br />

abwickelt und dafür bezahlt wird,<br />

dass er Geld für Endkunden auf<br />

Konten vorhält, benötige von der<br />

Joerg Schwitalla, Giropay<br />

BaFin eine Banklizenz. Viele Online-<br />

Geschäftsmodelle basieren darauf,<br />

dass mehrere Shops über ein Portal<br />

um Kunden werben. Damit der Einkauf<br />

so bequem wie möglich abgewickelt<br />

werden kann, wird dem Onlineshopper<br />

ermöglicht, den Einkauf<br />

mit einer Zahlung abzuschließen.<br />

Eine Regelung, für welches Geschäftsmodell<br />

eine Bafin-Lizenz erforderlich<br />

ist, fehlt jedoch.<br />

Miriam Wohlfarth, Ratepay<br />

www.e-commerce-magazin.de 06/13 e-commerce-magazin 27

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