Gesegnete Weihnachten sowie Gesundheit und ... - Gemeinde Hall
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Lehrlingsbeihilfe des Landes Steiermark<br />
Wer kann die Lehrlingsbeihilfe beantragen<br />
Erziehungsberechtigte von Lehrlingen/<br />
Jugendlichen in lehrähnlichen Ausbildungs- oder<br />
Dienstverhältnissen - Lehrlinge/Jugendliche ab<br />
dem 18. Lebensjahr, sofern sie einen eigenen<br />
Haushalt führen<br />
Voraussetzungen:<br />
Ordentlicher Wohnsitz des Antragstellers seit mind.<br />
einem Jahr in der Stmk.<br />
Jährliches Familieneinkommen von<br />
max. € 22.400,--<br />
Monatliche Nettolehrlingsentschädigung von<br />
weniger als € 700,-<br />
Höhe der Unterstützung/Beantragungszeitraum:<br />
Zwischen € 70,00 <strong>und</strong> € 700,-- jährlich<br />
Antragstellung vom 1.1. bis 31.12. möglich<br />
Berechnung des Familieneinkommens:<br />
- steuerpfl ichtige Bezüge des Vorjahres (Pkt. 245<br />
des Jahreslohnzettels) bei unselbständig Beschäftigten<br />
- zuletzt gestellter Einkommenssteuerbescheid<br />
bei Selbständigen (Gesamtbetrag der Einkünfte)<br />
- 50 % des Einheitswertes des letzten Einheitswertbescheides<br />
bei Land- <strong>und</strong> Forstwirten<br />
- Pfl egeelterngeld bei Pfl egekindern<br />
- Bei getrennt lebenden Unterhaltspfl ichtigen: Heranziehung<br />
der Alimentationszahlungen anstelle<br />
des Jahreseinkommens<br />
- Sonstige Einkommen: z. B. Arbeitslosengeld,<br />
Notstandshilfe, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld,<br />
Pensionszahlungen, Miet- <strong>und</strong> Pachteinnahmen<br />
- Beihilfen für den Lehrling seitens anderer Institutionen<br />
Maximaleinkommen gesamt: € 22.400,--<br />
(weitere versorgungspfl ichtige Kinder erhöhen die<br />
Grenze folgendermaßen: € 1500/Kind für das<br />
Familienbeihilfe bezogen wird; € 2500,-- für jedes<br />
behinderte Kind, für das erhöhte Familienbeihilfe<br />
bezogen wird; € 3000,-- wenn der Lehrling in einem<br />
Internat, Privat- oder Firmenquartier wohnt)<br />
Informationen <strong>und</strong> Antragstellung bei:<br />
Amt der Steiermärkischen Landesregierung,<br />
Fachabteilung 11A, Nikolaiplatz 3, 8020 Graz<br />
Telefon: 0316/877-7920, 7914, 3466, 3438<br />
Fax: 0316/877-5165<br />
Email: fa11a@stmk.gv.at<br />
Ersuchen der Langläufer<br />
Bereits nach den ersten Langlauftagen gab es seitens der Loipenbenützer Beschwerden, dass die<br />
w<strong>und</strong>erschön präparierte Loipe durch das Betreten von Fußgängern, H<strong>und</strong>en, Pferden <strong>sowie</strong> durch<br />
Schlittenfahrer zerstört wurde. Bitte daher um Kenntnis- <strong>sowie</strong> Rücksichtnahme!!!