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Gesegnete Weihnachten sowie Gesundheit und ... - Gemeinde Hall

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Lehrlingsbeihilfe des Landes Steiermark<br />

Wer kann die Lehrlingsbeihilfe beantragen<br />

Erziehungsberechtigte von Lehrlingen/<br />

Jugendlichen in lehrähnlichen Ausbildungs- oder<br />

Dienstverhältnissen - Lehrlinge/Jugendliche ab<br />

dem 18. Lebensjahr, sofern sie einen eigenen<br />

Haushalt führen<br />

Voraussetzungen:<br />

Ordentlicher Wohnsitz des Antragstellers seit mind.<br />

einem Jahr in der Stmk.<br />

Jährliches Familieneinkommen von<br />

max. € 22.400,--<br />

Monatliche Nettolehrlingsentschädigung von<br />

weniger als € 700,-<br />

Höhe der Unterstützung/Beantragungszeitraum:<br />

Zwischen € 70,00 <strong>und</strong> € 700,-- jährlich<br />

Antragstellung vom 1.1. bis 31.12. möglich<br />

Berechnung des Familieneinkommens:<br />

- steuerpfl ichtige Bezüge des Vorjahres (Pkt. 245<br />

des Jahreslohnzettels) bei unselbständig Beschäftigten<br />

- zuletzt gestellter Einkommenssteuerbescheid<br />

bei Selbständigen (Gesamtbetrag der Einkünfte)<br />

- 50 % des Einheitswertes des letzten Einheitswertbescheides<br />

bei Land- <strong>und</strong> Forstwirten<br />

- Pfl egeelterngeld bei Pfl egekindern<br />

- Bei getrennt lebenden Unterhaltspfl ichtigen: Heranziehung<br />

der Alimentationszahlungen anstelle<br />

des Jahreseinkommens<br />

- Sonstige Einkommen: z. B. Arbeitslosengeld,<br />

Notstandshilfe, Kinderbetreuungsgeld, Krankengeld,<br />

Pensionszahlungen, Miet- <strong>und</strong> Pachteinnahmen<br />

- Beihilfen für den Lehrling seitens anderer Institutionen<br />

Maximaleinkommen gesamt: € 22.400,--<br />

(weitere versorgungspfl ichtige Kinder erhöhen die<br />

Grenze folgendermaßen: € 1500/Kind für das<br />

Familienbeihilfe bezogen wird; € 2500,-- für jedes<br />

behinderte Kind, für das erhöhte Familienbeihilfe<br />

bezogen wird; € 3000,-- wenn der Lehrling in einem<br />

Internat, Privat- oder Firmenquartier wohnt)<br />

Informationen <strong>und</strong> Antragstellung bei:<br />

Amt der Steiermärkischen Landesregierung,<br />

Fachabteilung 11A, Nikolaiplatz 3, 8020 Graz<br />

Telefon: 0316/877-7920, 7914, 3466, 3438<br />

Fax: 0316/877-5165<br />

Email: fa11a@stmk.gv.at<br />

Ersuchen der Langläufer<br />

Bereits nach den ersten Langlauftagen gab es seitens der Loipenbenützer Beschwerden, dass die<br />

w<strong>und</strong>erschön präparierte Loipe durch das Betreten von Fußgängern, H<strong>und</strong>en, Pferden <strong>sowie</strong> durch<br />

Schlittenfahrer zerstört wurde. Bitte daher um Kenntnis- <strong>sowie</strong> Rücksichtnahme!!!

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