28.01.2015 Aufrufe

Praktikum (4 Jahre) - Kantonsschule am Brühl

Praktikum (4 Jahre) - Kantonsschule am Brühl

Praktikum (4 Jahre) - Kantonsschule am Brühl

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

11. Probezeit<br />

Die Probezeit darf nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei<br />

Monate betragen. Während der Probezeit kann der <strong>Praktikum</strong>svertrag<br />

mit sieben Tagen Kündigungsfrist jederzeit gekündigt werden. Von der<br />

Auflösung während der Probezeit erstattet der Betrieb der FMS schriftlich<br />

Anzeige.<br />

12. Arbeitszeit<br />

Die Dauer der normalen täglichen Arbeit darf diejenige der übrigen Angestellten<br />

nicht übersteigen und für Jugendliche unter 20 <strong>Jahre</strong>n nicht<br />

mehr als neun Stunden betragen. Die wöchentliche Arbeitszeit ist auf 42<br />

Stunden beschränkt. Dem Praktikanten/der Praktikantin sind für die Erarbeitung<br />

der Fachmaturitätsarbeit insges<strong>am</strong>t 10 Halbtage ohne Lohnabzug<br />

freizugeben.<br />

13. Ferien<br />

Dem Praktikanten/der Praktikantin sind bis zum 20. Altersjahr wenigstens<br />

5 Wochen Ferien ohne Lohnabzug zu gewähren, wovon 2 Wochen<br />

zus<strong>am</strong>menhängen müssen. Der Betrieb bestimmt unter angemessener<br />

Berücksichtigung der Wünsche des Praktikanten/der Praktikantin den<br />

Zeitpunkt der Ferien.<br />

14. Kranken- und Unfallversicherung<br />

Der Betrieb hat, sofern er nicht der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt<br />

(SUVA) untersteht, den Praktikanten/die Praktikantin gemäss<br />

Unfallversicherungsgesetz (UVG) zu versichern. Die Prämien für<br />

die Berufsunfallversicherung übernimmt der <strong>Praktikum</strong>sbetrieb. Die Bezahlung<br />

der Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung ist im Vertrag<br />

zu regeln.<br />

15. Pflichten des Betriebes<br />

Der <strong>Praktikum</strong>sbetrieb verpflichtet sich:<br />

a) den Praktikanten/die Praktikantin in die Arbeiten des Berufes nach<br />

dem vereinbarten Ausbildungsprogr<strong>am</strong>m gemäss den Richtlinien für das<br />

Praxisjahr der FMS einzuführen und ihm/ihr die entsprechenden Branchenkenntnisse<br />

zu vermitteln;<br />

b) den Praktikanten/die Praktikantin bei anderen als beruflichen Arbeiten<br />

nur einzusetzen, soweit dies mit der Ausübung des Berufes in Zus<strong>am</strong>menhang<br />

steht;<br />

c) dem Praktikanten/der Praktikantin nach Beendigung des <strong>Praktikum</strong>s<br />

oder bei allfälliger vorzeitiger Auflösung des <strong>Praktikum</strong>sverhältnisses ein<br />

Zeugnis und der FMS einen Leistungsbericht auszustellen.<br />

16. Pflichten des Praktikanten/der Praktikantin<br />

Der Praktikant/die Praktikantin hat alles zu tun, um das Ausbildungsziel<br />

zu erreichen. Er/sie hat die Anordnungen im Betrieb zu befolgen, die<br />

ihm/ihr übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen und das Berufsgeheimnis<br />

zu wahren.<br />

17. Verfahren bei Anständen und Streitigkeiten<br />

Das Rektorat der FMS ist bei Differenzen oder Streitigkeiten zu informieren.<br />

Können die aus dem <strong>Praktikum</strong>sverhältnis sich allfällig ergebenden<br />

Streitigkeiten nicht durch gegenseitige Verständigung unter den Vertragsparteien<br />

beigelegt werden, so kann jede Partei das Amt für Mittelschulen<br />

um eine Vermittlung ersuchen. Führt diese nicht zum Ziel, so<br />

beurteilt das zuständige Gericht <strong>am</strong> Wohnsitz des Beklagten oder <strong>am</strong> Ort<br />

des Betriebes die Streitigkeiten (OR Art. 343, Abs. 1).<br />

19. Entlassung<br />

Entlässt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer fristlos ohne wichtigen<br />

Grund, so hat dieser Anspruch auf den Lohn für die bestimmte Vertragszeit<br />

oder für die Zeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist sowie auf Ersatz<br />

der aus dem Arbeitsverhältnis erwachsenden Vorteile. Der Arbeitnehmer<br />

muss sich auf den Lohn anrechnen lassen, was er wegen Verhinderung<br />

an der Arbeitsleistung erspart oder durch anderweitige Arbeit erworben<br />

hat oder zu erwerben absichtlich unterlassen hat.<br />

Tritt der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund die Arbeitsstelle nicht an<br />

oder verlässt er sie fristlos, so hat der Arbeitgeber Anspruch auf eine<br />

Entschädigung, die einem Viertel des Lohnes für einen Monat entspricht.<br />

Ausserdem hat er Anspruch auf Ersatz weiteren Schadens. Ist dem Arbeitgeber<br />

kein Schaden oder ein geringerer Schaden erwachsen, als der<br />

Entschädigung gemäss dem vorstehenden Absatz entspricht, so kann<br />

sie der Richter nach seinem Ermessen herabsetzen.<br />

20. Ausbildungsbericht<br />

Der Betrieb hält den Stand der Ausbildung periodisch in einem Ausbildungsbericht<br />

fest. Dieser Bericht ist mit dem Praktikanten/der Praktikantin<br />

zu besprechen.<br />

21. Ausfertigung<br />

Dieser Vertrag ist in drei Exemplaren vor Beginn des <strong>Praktikum</strong>s auszufertigen<br />

und zu unterzeichnen Nach der Unterzeichnung erhalten die<br />

FMS, der <strong>Praktikum</strong>sbetrieb sowie der Praktikant oder die Praktikantin je<br />

ein Exemplar.<br />

Unterschriften<br />

Ort und Datum<br />

Praktikantin / Praktikant (bei Minderjährigen zusätzlich Erziehungsberechtigte)<br />

Ort und Datum<br />

Betrieb / <strong>Praktikum</strong>sleitung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!