Praktikum (4 Jahre) - Kantonsschule am Brühl
Praktikum (4 Jahre) - Kantonsschule am Brühl
Praktikum (4 Jahre) - Kantonsschule am Brühl
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
11. Probezeit<br />
Die Probezeit darf nicht weniger als einen Monat und nicht mehr als drei<br />
Monate betragen. Während der Probezeit kann der <strong>Praktikum</strong>svertrag<br />
mit sieben Tagen Kündigungsfrist jederzeit gekündigt werden. Von der<br />
Auflösung während der Probezeit erstattet der Betrieb der FMS schriftlich<br />
Anzeige.<br />
12. Arbeitszeit<br />
Die Dauer der normalen täglichen Arbeit darf diejenige der übrigen Angestellten<br />
nicht übersteigen und für Jugendliche unter 20 <strong>Jahre</strong>n nicht<br />
mehr als neun Stunden betragen. Die wöchentliche Arbeitszeit ist auf 42<br />
Stunden beschränkt. Dem Praktikanten/der Praktikantin sind für die Erarbeitung<br />
der Fachmaturitätsarbeit insges<strong>am</strong>t 10 Halbtage ohne Lohnabzug<br />
freizugeben.<br />
13. Ferien<br />
Dem Praktikanten/der Praktikantin sind bis zum 20. Altersjahr wenigstens<br />
5 Wochen Ferien ohne Lohnabzug zu gewähren, wovon 2 Wochen<br />
zus<strong>am</strong>menhängen müssen. Der Betrieb bestimmt unter angemessener<br />
Berücksichtigung der Wünsche des Praktikanten/der Praktikantin den<br />
Zeitpunkt der Ferien.<br />
14. Kranken- und Unfallversicherung<br />
Der Betrieb hat, sofern er nicht der Schweizerischen Unfallversicherungsanstalt<br />
(SUVA) untersteht, den Praktikanten/die Praktikantin gemäss<br />
Unfallversicherungsgesetz (UVG) zu versichern. Die Prämien für<br />
die Berufsunfallversicherung übernimmt der <strong>Praktikum</strong>sbetrieb. Die Bezahlung<br />
der Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung ist im Vertrag<br />
zu regeln.<br />
15. Pflichten des Betriebes<br />
Der <strong>Praktikum</strong>sbetrieb verpflichtet sich:<br />
a) den Praktikanten/die Praktikantin in die Arbeiten des Berufes nach<br />
dem vereinbarten Ausbildungsprogr<strong>am</strong>m gemäss den Richtlinien für das<br />
Praxisjahr der FMS einzuführen und ihm/ihr die entsprechenden Branchenkenntnisse<br />
zu vermitteln;<br />
b) den Praktikanten/die Praktikantin bei anderen als beruflichen Arbeiten<br />
nur einzusetzen, soweit dies mit der Ausübung des Berufes in Zus<strong>am</strong>menhang<br />
steht;<br />
c) dem Praktikanten/der Praktikantin nach Beendigung des <strong>Praktikum</strong>s<br />
oder bei allfälliger vorzeitiger Auflösung des <strong>Praktikum</strong>sverhältnisses ein<br />
Zeugnis und der FMS einen Leistungsbericht auszustellen.<br />
16. Pflichten des Praktikanten/der Praktikantin<br />
Der Praktikant/die Praktikantin hat alles zu tun, um das Ausbildungsziel<br />
zu erreichen. Er/sie hat die Anordnungen im Betrieb zu befolgen, die<br />
ihm/ihr übertragenen Arbeiten gewissenhaft auszuführen und das Berufsgeheimnis<br />
zu wahren.<br />
17. Verfahren bei Anständen und Streitigkeiten<br />
Das Rektorat der FMS ist bei Differenzen oder Streitigkeiten zu informieren.<br />
Können die aus dem <strong>Praktikum</strong>sverhältnis sich allfällig ergebenden<br />
Streitigkeiten nicht durch gegenseitige Verständigung unter den Vertragsparteien<br />
beigelegt werden, so kann jede Partei das Amt für Mittelschulen<br />
um eine Vermittlung ersuchen. Führt diese nicht zum Ziel, so<br />
beurteilt das zuständige Gericht <strong>am</strong> Wohnsitz des Beklagten oder <strong>am</strong> Ort<br />
des Betriebes die Streitigkeiten (OR Art. 343, Abs. 1).<br />
19. Entlassung<br />
Entlässt der Arbeitgeber den Arbeitnehmer fristlos ohne wichtigen<br />
Grund, so hat dieser Anspruch auf den Lohn für die bestimmte Vertragszeit<br />
oder für die Zeit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist sowie auf Ersatz<br />
der aus dem Arbeitsverhältnis erwachsenden Vorteile. Der Arbeitnehmer<br />
muss sich auf den Lohn anrechnen lassen, was er wegen Verhinderung<br />
an der Arbeitsleistung erspart oder durch anderweitige Arbeit erworben<br />
hat oder zu erwerben absichtlich unterlassen hat.<br />
Tritt der Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund die Arbeitsstelle nicht an<br />
oder verlässt er sie fristlos, so hat der Arbeitgeber Anspruch auf eine<br />
Entschädigung, die einem Viertel des Lohnes für einen Monat entspricht.<br />
Ausserdem hat er Anspruch auf Ersatz weiteren Schadens. Ist dem Arbeitgeber<br />
kein Schaden oder ein geringerer Schaden erwachsen, als der<br />
Entschädigung gemäss dem vorstehenden Absatz entspricht, so kann<br />
sie der Richter nach seinem Ermessen herabsetzen.<br />
20. Ausbildungsbericht<br />
Der Betrieb hält den Stand der Ausbildung periodisch in einem Ausbildungsbericht<br />
fest. Dieser Bericht ist mit dem Praktikanten/der Praktikantin<br />
zu besprechen.<br />
21. Ausfertigung<br />
Dieser Vertrag ist in drei Exemplaren vor Beginn des <strong>Praktikum</strong>s auszufertigen<br />
und zu unterzeichnen Nach der Unterzeichnung erhalten die<br />
FMS, der <strong>Praktikum</strong>sbetrieb sowie der Praktikant oder die Praktikantin je<br />
ein Exemplar.<br />
Unterschriften<br />
Ort und Datum<br />
Praktikantin / Praktikant (bei Minderjährigen zusätzlich Erziehungsberechtigte)<br />
Ort und Datum<br />
Betrieb / <strong>Praktikum</strong>sleitung