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Praktikum (4 Jahre) - Kantonsschule am Brühl

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Für die Zulassung der Schülerinnen und Schüler an die Fachhochschule für Soziale Arbeit<br />

müssen die <strong>Praktikum</strong>sbetriebe (für das begleitete <strong>Praktikum</strong>) von der Fachhochschule<br />

anerkannt sein. Um eine strukturierte Begleitung gewährleisten zu können, setzt die<br />

Fachhochschule dafür bei der Begleitperson eine abgeschlossene Ausbildung im Sozialbereich<br />

voraus (Sozialpädagogin/Sozialpädagoge FH, Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter FH,<br />

Studium in Soziokultureller ler Animation FH, ggf. aus angrenzenden Fachbereichen). Ausnahmsweise<br />

anerkennt die Fachhochschule Praktika, bei welchen Personen mit ausschliesslich<br />

heilpädagogischer Ausbildung die Betreuung übernehmen. Diesfalls muss in<br />

der Fachmaturitätsarbeit oder im Motivationsschreiben 1 die Auseinandersetzung mit sozialpädagogischen<br />

Fragen dargelegt werden. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler ist für die<br />

Abklärung der Anerkennung des <strong>Praktikum</strong>sbetriebes selber verantwortlich. Die Schullei-<br />

tung und die Fachhochschule für Soziale Arbeit kann dabei zur Unterstützung beigezogen<br />

werden.<br />

Fachmaturitätsarbeit:<br />

Die Schülerin bzw. der Schüler erstellt während des <strong>Praktikum</strong>sjahres eine Fachmaturitätsarbeit.<br />

Die Richtlinien für die Arbeit werden von der Fachmittelschule definiert. Die<br />

schriftliche Arbeit wird von Lehrpersonen der Fachmittelschule betreut und unter Beizug<br />

des <strong>Praktikum</strong>sbetriebes bewertet. Die Fachmaturitätsarbeit muss einen Praxisbezug<br />

aufweisen. Die Fachmittelschule ist auf die individuelle fachliche Unterstützung der Be-<br />

triebe (im direkten Kontakt mit der Schülerin bzw. dem Schüler) angewiesen. Nach Abschluss<br />

der Arbeit präsentiert die Schülerin bzw. der Schüler die Arbeit der betreuenden<br />

Lehrperson der Fachmittelschule und der verantwortlichen Person des <strong>Praktikum</strong>sbetriebes,<br />

welche die Präsentation gemeins<strong>am</strong> bewerten.<br />

Die Richtlinien für die Fachmaturitätsarbeit werden den <strong>Praktikum</strong>sbetrieben zu einem<br />

späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt.<br />

Der Betrieb stellt der Schülerin bzw. dem Schüler 10 halbe Arbeitstage für das Erstellen<br />

der Fachmaturitätsarbeit zur Verfügung. Die Einteilung der Halbtage wird vom Betrieb mit<br />

der Schülerin bzw. dem Schüler gemeins<strong>am</strong> vorgenommen. Je nach <strong>Praktikum</strong>sdauer<br />

werden die Halbtage anteilmässig verteilt.<br />

<strong>Praktikum</strong>sbeginn:<br />

August 2012<br />

Besoldung:<br />

gemäss den üblichen Bedingungen des Betriebes für Praktikantinnen und Praktikanten<br />

Rückfragen:<br />

<strong>Kantonsschule</strong> <strong>am</strong> Brühl St.Gallen, Prorektorin Claudia Fauquex, 058 229 72 72<br />

<strong>Kantonsschule</strong> Heerbrugg, Prorektorin Eva Rothenberger, 071 727 01 20<br />

<strong>Kantonsschule</strong> Sargans, ans, Prorektor Ivo Gienal, 081 720 07 55<br />

<strong>Kantonsschule</strong> Wattwil, Prorektorin Silvia Rüdisühli, 071 987 67 27<br />

1 Bestandteil des Bewerbungsdossiers für die Fachhochschule für Soziale Arbeit<br />

bld<strong>am</strong>sko FMS Infoschreiben cm Informationsblatt Soziales11<br />

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