Praktikum (4 Jahre) - Kantonsschule am Brühl
Praktikum (4 Jahre) - Kantonsschule am Brühl
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Für die Zulassung der Schülerinnen und Schüler an die Fachhochschule für Soziale Arbeit<br />
müssen die <strong>Praktikum</strong>sbetriebe (für das begleitete <strong>Praktikum</strong>) von der Fachhochschule<br />
anerkannt sein. Um eine strukturierte Begleitung gewährleisten zu können, setzt die<br />
Fachhochschule dafür bei der Begleitperson eine abgeschlossene Ausbildung im Sozialbereich<br />
voraus (Sozialpädagogin/Sozialpädagoge FH, Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter FH,<br />
Studium in Soziokultureller ler Animation FH, ggf. aus angrenzenden Fachbereichen). Ausnahmsweise<br />
anerkennt die Fachhochschule Praktika, bei welchen Personen mit ausschliesslich<br />
heilpädagogischer Ausbildung die Betreuung übernehmen. Diesfalls muss in<br />
der Fachmaturitätsarbeit oder im Motivationsschreiben 1 die Auseinandersetzung mit sozialpädagogischen<br />
Fragen dargelegt werden. Jede Schülerin bzw. jeder Schüler ist für die<br />
Abklärung der Anerkennung des <strong>Praktikum</strong>sbetriebes selber verantwortlich. Die Schullei-<br />
tung und die Fachhochschule für Soziale Arbeit kann dabei zur Unterstützung beigezogen<br />
werden.<br />
Fachmaturitätsarbeit:<br />
Die Schülerin bzw. der Schüler erstellt während des <strong>Praktikum</strong>sjahres eine Fachmaturitätsarbeit.<br />
Die Richtlinien für die Arbeit werden von der Fachmittelschule definiert. Die<br />
schriftliche Arbeit wird von Lehrpersonen der Fachmittelschule betreut und unter Beizug<br />
des <strong>Praktikum</strong>sbetriebes bewertet. Die Fachmaturitätsarbeit muss einen Praxisbezug<br />
aufweisen. Die Fachmittelschule ist auf die individuelle fachliche Unterstützung der Be-<br />
triebe (im direkten Kontakt mit der Schülerin bzw. dem Schüler) angewiesen. Nach Abschluss<br />
der Arbeit präsentiert die Schülerin bzw. der Schüler die Arbeit der betreuenden<br />
Lehrperson der Fachmittelschule und der verantwortlichen Person des <strong>Praktikum</strong>sbetriebes,<br />
welche die Präsentation gemeins<strong>am</strong> bewerten.<br />
Die Richtlinien für die Fachmaturitätsarbeit werden den <strong>Praktikum</strong>sbetrieben zu einem<br />
späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt.<br />
Der Betrieb stellt der Schülerin bzw. dem Schüler 10 halbe Arbeitstage für das Erstellen<br />
der Fachmaturitätsarbeit zur Verfügung. Die Einteilung der Halbtage wird vom Betrieb mit<br />
der Schülerin bzw. dem Schüler gemeins<strong>am</strong> vorgenommen. Je nach <strong>Praktikum</strong>sdauer<br />
werden die Halbtage anteilmässig verteilt.<br />
<strong>Praktikum</strong>sbeginn:<br />
August 2012<br />
Besoldung:<br />
gemäss den üblichen Bedingungen des Betriebes für Praktikantinnen und Praktikanten<br />
Rückfragen:<br />
<strong>Kantonsschule</strong> <strong>am</strong> Brühl St.Gallen, Prorektorin Claudia Fauquex, 058 229 72 72<br />
<strong>Kantonsschule</strong> Heerbrugg, Prorektorin Eva Rothenberger, 071 727 01 20<br />
<strong>Kantonsschule</strong> Sargans, ans, Prorektor Ivo Gienal, 081 720 07 55<br />
<strong>Kantonsschule</strong> Wattwil, Prorektorin Silvia Rüdisühli, 071 987 67 27<br />
1 Bestandteil des Bewerbungsdossiers für die Fachhochschule für Soziale Arbeit<br />
bld<strong>am</strong>sko FMS Infoschreiben cm Informationsblatt Soziales11<br />
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