Nr. 36 / Woche 39 / 28. September 2012 - Gemeinde Villnachern
Nr. 36 / Woche 39 / 28. September 2012 - Gemeinde Villnachern
Nr. 36 / Woche 39 / 28. September 2012 - Gemeinde Villnachern
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Ressortverteilung <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Nach der Wahl von <strong>Gemeinde</strong>rat Roland König sind die Ressorts nun wie folgt verteilt:<br />
Frau Vizeammann Marianne Möckli<br />
Allg. Verwaltung / Justiz- und Polizeiwesen / Bildung / Altersfürsorge / Bestattungswesen / Sozialwesen<br />
/ Gesundheit / Vormundschaftswesen / Zivilstandswesen, Bürgerrecht<br />
Stellvertreter: Beat Buchle<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Buchle Beat<br />
Bauwesen / <strong>Gemeinde</strong>liegenschaften (Projekte und Verwaltung) / Strassenunterhalt / Öffentlicher<br />
Verkehr / Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz / Orts- und Regionalplanung / Hochund<br />
Tiefbau / Abwasser- und Wasserversorgung / Ortsbürgerwesen / Forst- und Jagdwesen,<br />
Fischerei / Schwimmbad / Kultur, Vereine, Freizeit<br />
Stellvertreterin: Marianne Möckli<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Kamber Christoph<br />
Finanzen, Steuern / Elektrizitätsversorgung / Landwirtschaft / Feuerwehr<br />
Stellvertreterin: Roland König<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Gubler Donat<br />
Personal- und Rechtswesen / Entsorgung / Gewässer, Heimat-, Natur- und Umweltschutz / Natur-<br />
und Landschaftsschutzkommission / Gewerbewesen / Unterhalt und Betrieb ARA<br />
Stellvertreter: Christoph Kamber<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat Roland König<br />
Personal- und Rechtswesen / Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz / Bevölkerungsschutz /<br />
Kultur, Vereine, Freizeit<br />
Stellvertreter: Donat Gubler<br />
Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />
Zurückschneiden von Bäumen und Hecken an Strassen und Gehwegen<br />
Die Anwohner an öffentlichen Strassen, Wegen und Trottoirs werden ersucht, ihre Bäume und<br />
Sträucher periodisch und vorschriftsgemäss auf- und zurückzuschneiden.<br />
Die lichte Höhe von überhängenden Ästen hat über Strassen 4.50 m und über Gehwegen<br />
2.50 m zu betragen. An Einmündungen und Strassenverzweigungen muss ein sichtfreier Raum<br />
zwischen einer Höhe von 80 cm und 3 m gewährleistet sein. Strassenbeleuchtungen und Verkehrszeichen<br />
müssen freigelegt werden.<br />
Wir danken allen Einwohnern, die ihrer Pflicht unaufgefordert und regelmässig zu Gunsten unserer<br />
Verkehrssicherheit nachkommen.<br />
<strong>Gemeinde</strong>rat <strong>Villnachern</strong>