29.01.2015 Aufrufe

Schlaraffen-Spiegel und das Ceremoniale - Im Zillertal

Schlaraffen-Spiegel und das Ceremoniale - Im Zillertal

Schlaraffen-Spiegel und das Ceremoniale - Im Zillertal

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

2. Die Gemarkung eines Reyches wird tunlichst durch die Grenzen der umliegenden Reyche<br />

bestimmt.<br />

3. Nach mindestens sechsmaliger Anwesenheit des Prüflings, die innerhalb von 12 Sippungen vom<br />

Tag der Anmeldung an stattzufinden hat <strong>und</strong> die den Sassen Gelegenheit bieten soll, sich ein Urteil<br />

über ihn zu bilden, erstattet der Reychsmarschall dem fungierenden Oberschlaraffen Anzeige vom<br />

Ablauf der Prüflingszeit.<br />

4. Die Aufnahme von Sassen sowie alle anderweitigen Veränderungen der Stammrolle sind ohne<br />

Verzug in DER SCHLARAFFIA ZEYTTUNGEN zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichungen<br />

bilden die Gr<strong>und</strong>lage für die ALLSCHLARAFFISCHE STAMMROLLE.<br />

5. In der ALLSCHLARAFFISCHEN STAMMROLLE kann ein Sasse nur einmal aufgeführt<br />

werden, ausgenommen davon sind schlaraffische Gründungsmitglieder einer Colonie, die als<br />

fahrende Sassen ihres Reyches <strong>und</strong> als Gründungsritter bei der Colonie mit dem Hinweis "fahrend<br />

im Reych ..." aufgeführt werden.<br />

b) Pilger<br />

§ 24<br />

1. Jeder Ritter hat <strong>das</strong> Recht, in die Sippungen seines Reyches Profane, Pilger genannt, einzuführen.<br />

2. Über die Bedingungen der Einführung können in einem Hausgesetz nähere Bestimmungen<br />

getroffen werden.<br />

3. Profane können nur mit Zustimmung des Oberschlaraffats während einer Winterung öfter als<br />

dreimal als Pilger eingeführt werden.<br />

4. Beabsichtigt ein Pilger, Schlaraffe zu werden, wovon dem Oberschlaraffat durch den<br />

einführenden Ritter schriftliche Mitteilung zu machen ist, so darf er mit Zustimmung des<br />

Oberschlaraffats öfter als dreimal pilgern. Nach mindestens dreimaligem Besuch der Sippungen der<br />

betreffenden Winterung kann er sich durch den einführenden Ritter zur Aufnahme vorschlagen<br />

lassen.<br />

5. Der Ritter, der einen Pilger zur Aufnahme in einem Reych anmeldet, wird dessen Pate. Die<br />

Anmeldung geschieht in der Weise, daß der Pate in einer Schlaraffiade dem fungierenden<br />

Oberschlaraffen laut <strong>und</strong> vernehmlich von dem Wunsch seines Schützlings, Schlaraffe zu werden,<br />

Mitteilung macht <strong>und</strong> gleichzeitig den von dem Aufnahme suchenden Pilger ausgefüllten<br />

Fragebogen überreicht.<br />

6. Dieser Fragebogen hat auch folgende Fragen zu enthalten:<br />

a) ob der Angemeldete bereits Schlaraffe gewesen ist,<br />

b) welchem Reych oder welcher Colonie er angehört hat,<br />

c) ob, wann <strong>und</strong> aus welchen Gründen er ausgeschieden ist,<br />

d) ob er sich schon einmal um Aufnahme in Allschlaraffia beworben hat,<br />

e) wo dies geschehen ist,

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!