Schlaraffen-Spiegel und das Ceremoniale - Im Zillertal
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7. Der Ursippenorden wird vom Reych (Ñ 17 e Cer) <strong>und</strong> alle Formen des GroÅursippenordens (Ñ 59<br />
Ziff.3 bis 6 SP) werden vom Allschlaraffenrat verliehen.<br />
1. Das Jahrungszeichen ist alljÇhrlich allen Sassen zu verleihen, die wÇhrend einer ganzen<br />
Winterung an allen Sippungen teilgenommen haben <strong>und</strong> denen der GroÅe <strong>Schlaraffen</strong>rat die<br />
WÉrdigkeit zuerkannt hat.<br />
Ñ 60<br />
2. Sippungen, an denen ein Sasse innerhalb eines Monats vor oder nach einer von ihm im eigenen<br />
Reych (Colonie) versÇumten Sippung in einem anderen Reych oder in einer Colonie teilgenommen<br />
hat, bewahren diesen Sassen vor dem Verlust des Jahrungszeichens. Bei Reychen, welche im<br />
Umkreis von 300 Kilometern keine Nachbarreyche haben verlÇngert sich die Frist bis zum Ende der<br />
laufenden Winterung.<br />
Ñ 61<br />
Die Orden ausgeschiedener oder in Ahalla eingerittener Sassen sind den Reychen, von denen sie<br />
stammen zurÉckzugeben. BezÉglich Ahnen wird auf die Verpflichtung gemÇÅ Ñ 24. Ziff.7 SP<br />
verwiesen. Auszeichnungen von nicht mehr bestehenden Reychen sind dem Allschlaraffenrat zur<br />
Aufnahme in die Allschlaraffische Orden- <strong>und</strong> Ahnensammlung zu Ébergeben.<br />
VII. Allgemeine Bestimmungen<br />
Eine SÇule des <strong>Schlaraffen</strong>tums bildet <strong>das</strong> „<strong>Ceremoniale</strong>“ (Cer), dessen strenge Beachtung die<br />
Pflicht jedes <strong>Schlaraffen</strong> ist.<br />
Ñ 62<br />
Ñ 63<br />
Die Bestimmungen des <strong>Schlaraffen</strong>-<strong>Spiegel</strong>s <strong>und</strong> <strong>Ceremoniale</strong>s finden auf Colonien sinngemÇÅe<br />
Anwendung, soweit nicht Ausnahmen ausdrÉcklich vorgesehen sind.<br />
Ñ 64<br />
Bei Wahlen <strong>und</strong> Abstimmungen gilt hinsichtlich der StimmverhÇltnisse, soweit <strong>Schlaraffen</strong>-<strong>Spiegel</strong><br />
<strong>und</strong> <strong>Ceremoniale</strong> nichts anderes bestimmen:<br />
a) absolute Mehrheit: mehr als die HÇlfte der abgegebenen Stimmen,<br />
b) einfache Mehrheit: die Mehrheit der abgegebenen gÉltigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit<br />
entscheidet <strong>das</strong> Los.<br />
Stimmenthaltungen werden wie nicht abgegebene Stimmen behandelt.<br />
Ñ 65