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Schlaraffen-Spiegel und das Ceremoniale - Im Zillertal

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7. Der Ursippenorden wird vom Reych (Ñ 17 e Cer) <strong>und</strong> alle Formen des GroÅursippenordens (Ñ 59<br />

Ziff.3 bis 6 SP) werden vom Allschlaraffenrat verliehen.<br />

1. Das Jahrungszeichen ist alljÇhrlich allen Sassen zu verleihen, die wÇhrend einer ganzen<br />

Winterung an allen Sippungen teilgenommen haben <strong>und</strong> denen der GroÅe <strong>Schlaraffen</strong>rat die<br />

WÉrdigkeit zuerkannt hat.<br />

Ñ 60<br />

2. Sippungen, an denen ein Sasse innerhalb eines Monats vor oder nach einer von ihm im eigenen<br />

Reych (Colonie) versÇumten Sippung in einem anderen Reych oder in einer Colonie teilgenommen<br />

hat, bewahren diesen Sassen vor dem Verlust des Jahrungszeichens. Bei Reychen, welche im<br />

Umkreis von 300 Kilometern keine Nachbarreyche haben verlÇngert sich die Frist bis zum Ende der<br />

laufenden Winterung.<br />

Ñ 61<br />

Die Orden ausgeschiedener oder in Ahalla eingerittener Sassen sind den Reychen, von denen sie<br />

stammen zurÉckzugeben. BezÉglich Ahnen wird auf die Verpflichtung gemÇÅ Ñ 24. Ziff.7 SP<br />

verwiesen. Auszeichnungen von nicht mehr bestehenden Reychen sind dem Allschlaraffenrat zur<br />

Aufnahme in die Allschlaraffische Orden- <strong>und</strong> Ahnensammlung zu Ébergeben.<br />

VII. Allgemeine Bestimmungen<br />

Eine SÇule des <strong>Schlaraffen</strong>tums bildet <strong>das</strong> „<strong>Ceremoniale</strong>“ (Cer), dessen strenge Beachtung die<br />

Pflicht jedes <strong>Schlaraffen</strong> ist.<br />

Ñ 62<br />

Ñ 63<br />

Die Bestimmungen des <strong>Schlaraffen</strong>-<strong>Spiegel</strong>s <strong>und</strong> <strong>Ceremoniale</strong>s finden auf Colonien sinngemÇÅe<br />

Anwendung, soweit nicht Ausnahmen ausdrÉcklich vorgesehen sind.<br />

Ñ 64<br />

Bei Wahlen <strong>und</strong> Abstimmungen gilt hinsichtlich der StimmverhÇltnisse, soweit <strong>Schlaraffen</strong>-<strong>Spiegel</strong><br />

<strong>und</strong> <strong>Ceremoniale</strong> nichts anderes bestimmen:<br />

a) absolute Mehrheit: mehr als die HÇlfte der abgegebenen Stimmen,<br />

b) einfache Mehrheit: die Mehrheit der abgegebenen gÉltigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit<br />

entscheidet <strong>das</strong> Los.<br />

Stimmenthaltungen werden wie nicht abgegebene Stimmen behandelt.<br />

Ñ 65

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