IAF D FAFP 03.05.2010 Klausur Lösung
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IAF D FAFP 03.05.2010 Klausur Lösung
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Schriftliche <strong>Klausur</strong> - Finanzplanung für private Haushalte Mai 2010<br />
Abschlussprüfung zum/zur<br />
Finanzplaner/in mit eidg. Fachausweis<br />
3. Session<br />
6./7. und 19./20. Mai 2010<br />
Finanzplanung für private Haushalte<br />
Schriftliche <strong>Klausur</strong> vom 7. Mai 2010<br />
Hauptexperte: Robert Heiss<br />
Expertendossier & Lösungsansätze<br />
Prüfungsmodus<br />
Prüfungsdauer<br />
Punktemaximum: 100<br />
schriftliche <strong>Klausur</strong><br />
180 Minuten<br />
Erlaubte Hilfsmittel: Hilfsmittel: Open-book. Es dürfen sämtliche Unterlagen sowohl<br />
in Papier- als auch elektronischer Form benutzt werden;<br />
bei Gebrauch von Computern (Laptop) liegt das Risiko<br />
von Stromunterbrüchen ausschliesslich beim Kandidaten.<br />
Der Zugriff aufs Internet sowie jegliche Kommunikation<br />
zwischen den Kandidaten oder mit Dritten ist verboten. -<br />
Die Lösungen müssen jedenfalls handschriftlich auf Papier<br />
festgehalten und abgegeben werden.<br />
Kandidatennummer<br />
Experte Erstkorrektur: ................................................................................<br />
Experte Zweitkorrektur: ................................................................................<br />
Erreichte Punkte:
Hinweise zur schriftlichen <strong>Klausur</strong><br />
Die schriftliche Prüfung zum Prüfungsteil „Finanzplanung für private Haushalte“ findet<br />
als klassische schriftliche Fallbearbeitung statt. Es werden eine oder mehrere Fallstudien<br />
und Sachverhalte auf praxisbezogene Art bearbeitet. Geprüft werden mehrere<br />
Themenkreise. Dabei stehen sowohl das Fach- und Faktenwissen als auch die Fähigkeiten<br />
zur vernetzten und gesamtheitlichen Anwendung im Fokus.<br />
Ihre Lösungen zur Realisierung der von Ihren Kunden geäusserten Ziele und Wünsche<br />
müssen aus finanzplanerischer, anlage- und vorsorgetechnischer sowie steuerlicher<br />
und rechtlicher Sicht sinnvoll und argumentativ transparent nachvollziehbar sein. Es ist<br />
wichtig, dass Sie Ihren gewählten Lösungsansatz auch in der weiteren Abfolge der Planungsschritte<br />
konsequent weiterverfolgen. Falls Sie Annahmen treffen, stellen Sie diese<br />
transparent dar. Resultate/Lösungen sowie Berechnungen müssen nachvollziehbar<br />
sein.<br />
Korrigiert und bewertet werden nur Lösungen auf den abgegebenen Aufgabenblättern<br />
sowie auf allenfalls zusätzlich verwendeten Beiblättern.<br />
Die Lösungen sind auf die abgegebenen offiziellen Prüfungsbogen zu schreiben.<br />
Falls Sie zusätzliche Blätter verwenden, schreiben Sie bitte Ihre Kandidatennummer<br />
sowie die Aufgabe, zu welcher das Blatt gehört, an den oberen Rand jedes Blattes.<br />
Als zusätzliche Blätter dürfen nur Blankoblätter (leer, liniert oder kariert) verwendet<br />
werden; Vor- und Ausdrucke, Formulare u.ä. sind nicht zugelassen und werden nicht<br />
bewertet.<br />
Bitte verwenden Sie Kugelschreiber oder dünne Filzstifte; die Verwendung von Bleistiften<br />
ist nicht zulässig. Eine deutliche und gut lesbare Schrift sowie klare Darstellungen<br />
vereinfachen die Korrektur wesentlich und verringern die Gefahr von Fehlinterpretationen<br />
Ihrer Lösungen.<br />
In den Prüfungsaufgaben finden Sie zu einzelnen Frageblöcken Abschlussbemerkungen.<br />
Diese haben nicht den Zweck, Ihnen den „richtigen“ Ansatz zu suggerieren, sondern<br />
sollen eine einheitliche Korrektur und faire Bewertung erleichtern. Die Hinweise<br />
sind so zu interpretieren, wie wenn der Kunde trotz aller rationalen Argumente<br />
manchmal dennoch eine andere Meinung vertritt oder einen anderen Entscheid fällt.<br />
Um Folgefehler in Berechnungen zu vermeiden, gilt diese Regelung: Bei gewissen<br />
Teilaufgaben sind spezielle Bemerkungen und Vorgaben mit dem untenstehenden Abschnittszeichen<br />
aufgeführt. Solche Vorgaben sind für die nachfolgenden Berechnungen/Aufgaben<br />
zu berücksichtigen.<br />
Die Bemerkungen/Vorgaben haben jedoch keine Bedeutung für die vorherigen<br />
Aufgaben. Sie dürfen daher nicht als Hinweis auf das korrekte Resultat vorheriger<br />
Berechnungen interpretiert werden, sondern dienen lediglich dem Zweck,<br />
Folgefehler zu vermeiden.<br />
<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 2/28
Allgemeine Bemerkungen zur Ausgangslage<br />
Anlässlich der diversen Veränderungen im Zivil- und Berufsstand möchte das Paar das<br />
finanzielle und vorsorgerechtliche Umfeld in Hinblick auf die anstehenden Projekte und<br />
persönlichen Wünsche von Ihnen analysiert haben.<br />
Nach einem Erstgespräch haben die Kunden Ihnen das Vertrauen ausgesprochen und<br />
Sie damit beauftragt, für sie ein Beratungsdossier zu erstellen, in welchem ihre Fragen<br />
beantwortet werden. Auf Ihren Wunsch hin haben sie Ihnen in den Beilagen die gewünschten<br />
Informationen und Dokumente zusammengestellt, die ihnen wichtig erscheinen<br />
und Sie allenfalls für die weitere Bearbeitung benötigen.<br />
Ziel ist es nun, dass Sie den Kunden die nachfolgend aufgeführten Fragen beantworten,<br />
den Optimierungsbedarf aufzeigen und daraus ableitend Ihre Empfehlungen einbringen.<br />
Die Empfehlungen sollen einerseits den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie<br />
den allgemeinen Marktusanzen gerecht werden, anderseits nachhaltig auf das<br />
Wohlbefinden der Kunden abgestimmt sein.<br />
Im Hinblick auf das Präsentationsgespräch mit den Kunden stellen Sie nun das Beratungsdossier<br />
zusammen, indem Sie die nachstehenden Aufgaben lösen. Gehen Sie<br />
bitte bei der Lösung der Aufgaben von den vorgegebenen Angaben aus. Sollten durch<br />
Sie jedoch Annahmen getroffen werden, müssen diese den fachlichen Gepflogenheiten<br />
entsprechen. Sie sind in jedem Fall zu begründen.<br />
Das Dossier mit Ihren Lösungsansätzen wird von mindestens zwei Fachexperten/innen<br />
analysiert und bewertet.<br />
Allgemeine Bemerkungen zu den Berechnungsaufgaben<br />
Im Rahmen der geforderten Berechnungen und wo nichts anderes gefordert, sind folgende<br />
Eckwerte/Vorgaben (unabhängig Ihrer zwischenzeitlichen Einzelberechnungen<br />
anzuwenden):<br />
Renditeannahmen nominal (für Prognoseberechnungen), Teuerung 1.5%:<br />
− Liquidität: 1.5%, Festgeld bis 18 Monate 2.15%,<br />
− Geldwerte (Obligationen etc.): 18 - 60 Monate 2.5% / über 60 Monate 2.8%,<br />
− Sachwerte (Aktien etc.): 5 – 8 Jahre 6% / über 8 Jahre 8% / Dividenden 2%<br />
Einkommens- / Rentenberechnungen / Verrentung Kapitalien etc:<br />
−<br />
Es sind die altersabhängigen Umwandlungsfaktoren gem. Beilage (Rententabelle)<br />
zu ermitteln und anzuwenden.<br />
<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 3/28
Ausgangslage - Kundensituation<br />
Seit rund 10 Tagen sind Herr Schweizer und Frau Roessler ein frisch verheiratetes<br />
Paar. Für beide ist es nicht der erste Anlauf. Sowohl Herr Schweizer als auch Frau<br />
Roessler waren bereits früher einmal verheiratet. Frau Roessler, 53 jährig, ist deutsche<br />
Staatsangehörige. Sie zog anlässlich ihrer 1. Heirat im Jahre 1996 (geschieden 2001)<br />
in die Schweiz. Kinder hat sie keine, jedoch noch 2 Brüder und ihre Mutter in Berlin.<br />
Herr Schweizer wird im laufenden Jahr 58 und hat 2 Töchter (28- und 24-jährig) aus<br />
erster Ehe (geschieden 2005). Seine Eltern sind verstorben. Geschwister hat er keine.<br />
Das Paar wohnt in einer grosszügigen Mietwohnung.<br />
Die Scheidung hatte vor allem für Herrn Schweizer einschneidende Änderungen in seinem<br />
Berufsleben. Nach 8 Jahren selbständiger Erwerbstätigkeit als IT-Techniker sah er<br />
sich mehr oder weniger gezwungen, wieder ins Angestelltenverhältnis zu wechseln.<br />
Glücklicherweise fand er eine interessante Anstellung auf seinem Berufsgebiet, und er<br />
ist nun seit 5 Jahren Kaderangestellter bei einem Grosskonzern. Er verdient zurzeit<br />
CHF 180'000 p.a. (brutto, Sozialabzüge 24%). Sein Arbeitgeber hat ihm nun eröffnet,<br />
dass aufgrund der Verlagerung der Entwicklungsstätten der Betrieb per Mitte des<br />
nächsten Jahres die entsprechenden Massnahmen ergreifen muss und dass daraus<br />
folgend die Stelle von Herrn Schweizer leider gestrichen wird. Sein Vorgesetzter hat<br />
ihm aber versichert, dass die Gesellschaft den arbeitsvertraglichen und lohnmässigen<br />
Verpflichtungen bis Ende des nächsten Jahres nachkommen werde. Im Weiteren wird<br />
Herrn Schweizer zusätzlich per Kündigungstermin Mitte Jahr eine einmalige Abgangsentschädigung<br />
von netto CHF 180’000 (Vorsorge-/Lohnentschädigung) ausgerichtet<br />
werden. Frau Roessler arbeitet mit einem Beschäftigungsgrad von 80% als Buchhalterin<br />
und verdient jährlich CHF 80'000 (brutto, Sozialabzüge 18%).<br />
Angaben zum Budget<br />
Aus den gemeinsamen Ausgaben resultiert ein jährlicher Sparüberschuss von derzeit<br />
ca. CHF 12’000. Gemäss Scheidungskonvention untersteht Herr Schweizer noch einer<br />
Unterhaltspflicht von CHF 24‘000 p.a. gegenüber seiner Ex-Ehefrau während zweier<br />
Jahre und von CHF 18‘000 p.a. gegenüber der einen Tochter, die sich noch in einem<br />
Studium befindet, noch während einem Jahr.<br />
Angaben zu Vermögen und Vorsorge<br />
Das Paar verfügt über mehrere Konten, sowie je ein Wertschriftendepot (siehe Beilagen).<br />
Frau Roessler bildet mit ihren Brüdern und der Mutter zusammen seit dem Todesfall<br />
ihres Vaters im letzten Jahr eine Erbengemeinschaft. Aus der sich abzeichnenden<br />
Erbteilung (geplanter Immobilienverkauf) kann Frau Roessler in spätestens ca. 4<br />
Jahren auf einen anwartschaftlichen Anspruch von CHF 700‘000 (nach Steuern) rechnen.<br />
Herr Schweizer hat noch mehrere Lebensversicherungen, die er seinerzeit als<br />
Selbstständigerwerbender abgeschlossen hatte. Auch seine Vorsorgebeiträge in ein<br />
3.a)-Konto stammen mehrheitlich aus dieser Zeit. Derzeit zahlt er wieder jährlich den<br />
maximalen Beitrag als Angestellter ein. Daneben verfügt er noch über ein Freizügigkeitskonto<br />
(Saldo CHF 68‘500), dessen Guthaben aus der Zeit vor seiner Selbständigkeit<br />
stammt. Seit 4 Jahren ist Herr Schweizer wieder einer Pensionskasse angeschlossen.<br />
Die Leistungen (Basis-/Kaderplan) können den Beilagen entnommen werden. Aus<br />
Sicht der 1. Säule kann davon ausgegangen werden, dass für Herrn Schweizer das<br />
aktuelle massgebliche Durchschnittseinkommen CHF 76‘800 (nach Splitting aus Scheidung)<br />
beträgt und er keine beitragslosen Jahre aufweist. Frau Roessler ist seit ihrem<br />
Zuzug aus Deutschland ebenfalls stets ihrer Beitragspflicht gegenüber der AHV nachgekommen<br />
und weist ihrerseits (seit 01.03.1996) ein massgebendes Durchschnittseinkommen<br />
von derzeit CHF 65‘300 aus. Im Rahmen der beruflichen Vorsorge unterstehen<br />
beide Ehepartner neben dem BVG (siehe Vorsorgeausweise) dem obligatorischen<br />
<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 4/28
UVG. Herr Schweizer kann im Rahmen der UVG-Zusatzversicherung noch zusätzlich<br />
auf ein Invaliditäts- bzw. Todesfallkapital von CHF 360‘000 zählen.<br />
Angaben zu Güter-/Erbrecht sowie zu Steuern<br />
Das Paar hat bis anhin keine güter- / erbrechtlichen Vorkehrungen getroffen. Steuerlich<br />
relevant sind die vorgenannten Tarife und die gesetzlichen Ansätze, wobei zu beachten<br />
ist, dass beide Partner aus der Kirche ausgeschieden sind.<br />
− Steuerfuss: Kanton 280%, Gemeinde 210%, Kirche 36%,<br />
− Für Prognoseberechnungen: Durchschnittssteuer 18%, Grenzsteuersatz 33%<br />
Das Ehepaar macht sich aufgrund der oben beschriebenen Umstände Gedanken zu<br />
einer Frühpension. Sie sind sich insbesondere nicht im Klaren, ob sie sich eine gemeinsame<br />
Frühpensionierung in 2 Jahren (Alter 60 von Herrn Schweizer) finanziell überhaupt<br />
leisten können.<br />
Beilagen<br />
1. Steuertarife Kanton Bern<br />
2. Steuergesetz Vorsorgebesteuerung Kanton Bern<br />
3. Direkte Bundessteuer Tarif 2007/Prae<br />
4. ESTV Kreischreiben Nr. 1 / 2003<br />
5. Depotauszug Herr Schweizer<br />
6. Depotauszug Frau Rössler<br />
7. Factsheet Multi Defender Vonti<br />
8. Factsheet PF (Lux) - Emerging Markets Index-P Cap<br />
9. Factsheet PF (LUx) - Clean Energy-P Cap-EUR<br />
10. Factsheet Unit auf SMI - Kapitalschutz 90%<br />
11. Säule 3a Konto Herr Schweizer<br />
12. Freizügigkeitskonto Herr Schweizer<br />
13. Reglement Raiffeisen Freizügigkeitsstiftung / Freizügigkeitskonto<br />
14. Vorsorgeausweis PensBasic Herr Schweizer<br />
15. Vorsorgeausweis PensOptima Herr Schweizer<br />
16. Vorsorgeausweis Pensionskasse Frau Rössler<br />
17. Versicherungspolice Herr Schweizer<br />
18. AHV Skala 44<br />
19. Tabelle zur Berechnung des grösstmöglichen Säule 3a Guthabens<br />
20. EST Tabelle zur Umrechnung von Kapitalleistungen in lebenslängliche Renten<br />
<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 5/28
Fragenkatalog<br />
1. Frage Vermögensplanung 23 Punkte<br />
Die Kunden interessieren sich dafür, ob ihre Vermögensstruktur in Bezug auf ihr Wohlbefinden<br />
sinnvoll aufgestellt ist. Sie wollen erfahren, zu welchem Zeitpunkt welche Liquidität<br />
hinsichtlich der anstehenden Projekte zur Verfügung stehen kann, ohne dass die<br />
Gefahr besteht, Positionen realisieren bzw. Verträge frühzeitig mit entsprechenden Einbussen<br />
auflösen zu müssen. Daher werden Sie gebeten, die IST-Vermögenssituation zu<br />
analysieren und die Erkenntnisse in einer übersichtlichen Form darzustellen.<br />
a) Vermögens- / Wertschriftendepot-Analyse 8 Punkte<br />
Nehmen Sie eine Gesamtvermögensanalyse vor und erstellen Sie dazu eine private Bilanz<br />
in nachstehendem Raster. Aus dieser Bilanz sollen sämtliche Vermögenswerte und<br />
Vermögensansprüche der Ehegatten und auch deren Vorsorgeansprüche der 2. und 3.<br />
Säule ersichtlich sein.<br />
Allgemeiner Hinweis: Die Werte in der Bilanz sind auf CHF 1‘000 zu runden<br />
Private Bilanz Kunden (Ehegatten gemeinsam)<br />
(2 Punkte)<br />
Aktiven (Guthaben)<br />
Passiven (Schulden)<br />
Konten Er 34<br />
Konten Sie 43<br />
Wertschriftendepot Er 420<br />
Wertschriftendepot Sie 84<br />
Total frei verfügbar 581<br />
Lebensversicherung 3b Er 72<br />
Konto 3a Er 225<br />
Freizügigkeitskonto Er 69<br />
Guthaben Pensionskasse Er 58<br />
Guthaben Kadervorsorge Er 43<br />
Guthaben Pensionskasse Sie 81<br />
Total Vorsorgeguthaben 548<br />
Anspruch Erbengemeinschaft 700<br />
Total Ansprüche 700 Eigenkapital 1 829<br />
Total 1 829 Total 1 829<br />
<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 6/28
Hinweise zur Korrektur:<br />
Angaben gemäss Vorgabe alle auf CHF 1‘000 gerundet. Falls Kandidat/in exakte Zahlen<br />
aufführt, dann auch als korrekt betrachten. Aufteilung in Zwischentotalpositionen muss<br />
nicht zwingend so erfolgen; andere Aufteilungen sind auch als korrekt zu betrachten,<br />
falls Zahlen stimmen. Pro falsche Einzelposition wird ein Abzug von 0,5 Punkten erteilt.<br />
Studieren Sie bitte im Weiteren das Wertschriftendepot von Herrn Schweizer und nehmen<br />
Sie eine Asset Allocation im nachfolgenden Raster vor (Werte nach effektiver Anlageregion).<br />
Depotanalyse (Asset Allocation) Depot (inkl. Konten) Herr Schweizer:<br />
Hinweis: Runden Sie Ihre Angaben auf eine Nachkommastelle genau!<br />
(6 Punkte)<br />
Aktien<br />
Währung<br />
Liquidität<br />
Obligationen<br />
Alternative<br />
Anlagen<br />
Immobilien<br />
Edelmetalle<br />
&<br />
Rohwaren<br />
Total<br />
CHF 1,3% 53,9% 6,4% - - - 61,6%<br />
EUR 4,4% 16,6% 2,5% - - - 23,5%<br />
USD 1,8% - 3,9% - - - 5,7%<br />
DIVERSE - - 9,2% - - - 9,2%<br />
TOTAL 7,5% 70,5% 22,0% - - - 100%<br />
Hinweise zur Korrektur:<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
Aufgrund von Rundungsdifferenzen sind Resultate die 0,2% höher bzw. 0,2% tiefer<br />
ausfallen als korrekt zu betrachten<br />
Bei Aktienfonds PF-Clean Energy ist die Zuteilung nach Währungen vorzunehmen<br />
(angegeben ist die Länderverteilung, aus welcher die Währungsverteilung ersichtlich<br />
ist). Rechnungswährung EURO sagt nichts über Devisenrisiko aus; im<br />
Factsheet ist keine Währungsabsicherung zu entnehmen. Der grössere Teil der<br />
Anlagen fällt nicht in Euroländern, sondern in den USA und übrigen Ländern aus.<br />
Der EMMA-Fonds wird bei der Devisenzuteilung bei den Übrigen aufgeführt,<br />
trotzdem der Fonds in USD notiert.<br />
Das Kapitalschutzprodukt der Vontobel gehört in die Obligationenquote, der defender<br />
Vonti in die Aktienquote.<br />
Falls Fehler in der Asset Allocation vorkommen, ist ein Abzug pro Einzelfehler von<br />
0,5 Punkten vorzunehmen (ohne Berücksichtigung der Totalfelder, da diese dann<br />
<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 7/28
Folgefehler wären)<br />
−<br />
In der Experten-Beilage ist eine detaillierte Tabelle zur Asset Allocation zu finden.<br />
b) Stellungnahme zu Investment-Produkt 3 Punkte<br />
Analysieren Sie das Investmentprodukt „Unit auf SMI – KAPITALSCHUTZ 90%“ (gem.<br />
Beilage) und nehmen Sie konkret Stellung zu den nachfolgenden Fragen:<br />
(3 Punkte)<br />
Fragen<br />
Zeigen Sie auf, wie hoch das steuerbare<br />
Einkommen pro Unit ausfällt (Privatvermögen),<br />
sollte die Rückzahlung per 2011<br />
zu einem Wert von CHF 1‘200 erfolgen.<br />
Ermitteln Sie den Rückzahlungsbetrag,<br />
falls der SMI per Schlussfixierung bei<br />
6‘580 Punkten notiert (Rückzahlungsbetrag<br />
in CHF).<br />
Ermitteln Sie den Rückzahlungsbetrag,<br />
falls der SMI per Schlussfixierung bei<br />
7‘500 Punkten notiert (Rückzahlungsbetrag<br />
in CHF).<br />
Was stellen solche Kapitalschutzprodukte<br />
(sowie andere strukturierte Produkte und<br />
Zertifikate) aus rechtlicher Sicht dar und<br />
liegt dabei ein Emittentenrisiko vor<br />
Ihre Antworten<br />
CHF 5.72<br />
(900 – 894.28); restliche Rückzahlungssumme<br />
gilt als Kapitalgewinn<br />
CHF 900<br />
(Liegt der SMI unter dem Ausübungspreis,<br />
erfolgt die Auszahlung des Kapitalschutzes)<br />
CHF 1‘062.74<br />
(Formel: (1000*(7500/6629.87-1)*124%<br />
= 162.74)+900 = 1‘062.74<br />
Inhaberschuldverschreibungen<br />
Emittentenrisiko liegt vor<br />
(auch richtig wäre „Obligation“, „Forderungspapier“<br />
oder ähnliche rechtliche<br />
Qualifikation)<br />
Hinweise für Korrekturen:<br />
Die erste und die letzte Frage gibt je 0,5 Punkte<br />
Die zweite und die dritte Frage ergeben je 1 Punkt<br />
c) Vermögensplanung / Fälligkeiten 12 Punkte<br />
Im Hinblick auf die sich abzeichnenden beruflichen Veränderungen und Einkommensbedürfnisse<br />
wünscht Herr Schweizer von Ihnen einen Vermögens-Anfall-Plan. Stellen Sie<br />
eine Übersicht der verfügbaren liquiden Mittel pro Jahr nach den ordentlichen Fälligkeiten<br />
ab dem Alter 59 bis zu seinem ordentlichen AHV-Alter 65 dar.<br />
<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 8/28
Allgemeine Hinweise:<br />
Füllen Sie die nachstehende Tabelle aus und präsentieren Sie dem Kunden den jeweiligen<br />
Mittelzufluss p.a.. Berücksichtigen Sie die Fälligkeiten aus den Anwartschaften und<br />
Vermögenspositionen (Vermögensanfall aus Anwartschaften, ordentliche Abläufe der<br />
vertraglichen Leistungen und Vermögenspositionen, ohne Steuern zu beachten). Wählen<br />
Sie bei Zinsanlagen in EURO einen Wechselkurs von 1.50. Die Fälligkeiten der strukturierten<br />
Produkte sind NICHT zu berücksichtigen, da diese Gelder erneut angelegt werden<br />
sollen!<br />
Die vorsorgerechtlichen Anwartschaften sind nach der frühestmöglichen Fälligkeit einzutragen<br />
ohne dabei einen Optimierungsbedarf zu berücksichtigen. Bestehende liquide<br />
Mittel sind nicht einzutragen, da diese fortführend verfügbar sind.<br />
Die Werte sind auf CHF 1‘000 genau aufzuführen<br />
Vermögens-Anfall-Plan (Liquidität nach Fälligkeiten)<br />
(12 Punkte)<br />
Jahr 2011 +<br />
2012<br />
2013 2014 2015 2016 2017<br />
Alter Mann 59/60 61 62 63 64 65<br />
Alter Frau 54/55 56 57 58 59 60<br />
180<br />
248<br />
71<br />
95<br />
74<br />
Obligationen 22 62 80 70<br />
Mann<br />
150<br />
Abgangsentschädigung<br />
3a-Konto<br />
Mann<br />
FZ-Konto<br />
Mann<br />
Pensionska<br />
Mann<br />
Kaderplan<br />
Mann<br />
Lebensversicherung<br />
Pensionskasse<br />
Frau<br />
103<br />
Erbteilung<br />
aus Verkauf<br />
Immobilie<br />
700<br />
<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 9/28
TOTAL 690 0 762 230 103 70<br />
Hinweise für Korrekturen:<br />
Kapitalleistungen Arbeitgeber ordentliche Fälligkeiten<br />
− Abgangsentschädigung (bei Austritt 01.07.2011)<br />
Kapitalleistungen 2. & 3. Säule und ordentliche Fälligkeiten:<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
PensBasic: CHF 94‘746 (Saldo per 31.12.2011, Aufgabe der Tätigkeit)<br />
Kaderplan (PensOptima): CHF 74‘227 (Saldo per 31.12.2011, Aufgabe der Tätigkeit;<br />
Berechnung mit Zielrendite von 3%)<br />
FZ-Konto (Mann): CHF 71‘267 (Saldo per 31.12.2011 inkl. 2% Zins, Aufgabe der<br />
Tätigkeit, frühestmögliche Auszahlung im Jahre 2012- 5 Jahre vor ordentlicher<br />
Pensionierung)<br />
PK-Frau: CHF 102‘589 (Saldo per 31.12.2011, Aufgabe der Tätigkeit, Überweisung<br />
auf FZ-Konto da die Frau erst 55-jährig ist, frühestmögliche Auszahlung im<br />
Jahre 2016-5 Jahre vor ordentlicher Pensionierung)<br />
3.a)-Konto: CHF 247‘727 (Saldo per 31.12.2011 inkl. 2 x Beiträge und 2% Zins,<br />
Aufgabe der Tätigkeit, frühestmögliche Auszahlung im Jahre 2012- 5 Jahre vor<br />
ordentlicher Pensionierung)<br />
− 3.b)-Police: CHF 150‘000 (Auszahlung bei Vertragsablauf 01.10.2015)<br />
−<br />
−<br />
Erbteilung gemäss Ausgangslage in 4 Jahren<br />
Obligationenfälligkeiten gemäss Depotauszug (EURO Kurs von 1,50 verwendet)<br />
Die Zahlenwerte dürfen eine Abweichung von +/- 5% aufweisen, da einiges auf Annahmen<br />
beruht. Pro Fehler ist wie folgt vorzugehen:<br />
−<br />
−<br />
Abzug von 1 Punkt falls eine Position gar nicht aufgeführt ist<br />
Abzug von 0,5 Punkt falls eine Position mit falscher Berechnung aufgeführt ist.<br />
<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 10/28
2. Frage Güter- und erbrechtliche Planung 15 Punkte<br />
Das Paar stellt sich die Frage, ob sich die Begünstigung zugunsten des überlebenden<br />
Ehepartners optimieren lässt. Ein befreundetes Ehepaar hat ihnen geraten, güterrechtlich<br />
den Stand der Gütergemeinschaft zu wählen.<br />
Nehmen Sie konkret Stellung zu den nachfolgenden Fragen und stellen Sie Ihre Erkenntnisse<br />
in einer übersichtlichen, tabellarischen Form dar.<br />
a) Güterrechtliche Planung 7 Punkte<br />
Wie präsentiert sich die güter- und vorsorgerechtliche Auseinandersetzung im Falle einer<br />
Scheidung, falls das Ehepaar sich für die Gütergemeinschaft entscheiden würde<br />
(theoretische Überlegung unter der Annahme, dass Hochzeitsdatum = Scheidungsdatum)<br />
Allgemeine Hinweise:<br />
Die relevanten Vermögenswerte können per Stichtag gemäss Ausgangslage übernommen<br />
werden. Gehen Sie weiter davon aus, dass sich diese Werte auf den Hochzeitstag<br />
beziehen und daher Eigengut des jeweiligen Partners darstellen.<br />
Die Werte sind auf CHF 1‘000 genau aufzuführen<br />
Güterrechtliche Auseinandersetzung:<br />
(5 Punkte)<br />
Vermögensposition Mann Frau Gemeinsam<br />
Konten 34 43 0<br />
Wertschriften 420 84 0<br />
Lebensversicherung<br />
3b<br />
72 0<br />
Konto 3a 225 0<br />
Erbengemeinschaft<br />
Anteil<br />
700 0<br />
TOTAL 751 827 0<br />
0<br />
Hinweise zur Korrektur:<br />
Bei einer Scheidung übernehmen die Ehegatten alles was unter dem Güterstand der<br />
Errungenschaftsbeteiligung ihr Eigengut gewesen wäre wieder mit (ZGB 242). Der Rest<br />
wird hälftig aufgeteilt. Somit liegt hier nur Eigengut vor.<br />
<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 11/28
Die Anwartschaft von Frau Rössler ist hier ebenfalls aufzuführen, da sie bereits heute<br />
zur Erbengemeinschaft gehört. Lediglich die Teilung steht noch bevor.<br />
Teilung von Vorsorgeguthaben (die nicht güterrechtlich geteilt werden):<br />
(2 Punkte)<br />
Vorsorgeposition Mann Frau Gemeinsam<br />
Pensionskassen 58 81 0<br />
Kaderplan 43 0<br />
Freizügigkeitskonto 69 0<br />
0<br />
TOTAL 170 81 0<br />
0<br />
Hinweise zur Korrektur:<br />
Da die Hochzeit erst kürzlich erfolgte, besteht noch kein Vorsorgeguthaben aus der gemeinsamen<br />
Ehe. Alle angehäuften Vorsorgeguthaben vor Ehe werden den einzelnen Personen<br />
zugeteilt.<br />
b) Erbrechtliche Planung 8 Punkte<br />
Bei einer erbrechtlichen Teilung soll die jeweilige Vermögenssubstanz vollumfänglich<br />
dem überlebenden Ehepartner zugewiesen werden.<br />
Wie kann dieses Ziel aufgrund der vorgenannten güterrechtlichen Vereinbarung der Gütergemeinschaft<br />
(mit 100% Zuteilung des Gesamtguts an den überlebenden Ehegatten)<br />
und aufgrund der Ausgangslage ohne zusätzliche Massnahmen erreicht werden<br />
Präsentieren Sie den Kunden die erbrechtliche Situation im Todesfall des jeweiligen<br />
Partners, falls das Ehepaar den Stand der Gütergemeinschaft eingehen würde und berechnen<br />
Sie eine allfällige Ausgleichspflicht gegenüber den gesetzlichen Erben.<br />
Allgemeine Hinweise:<br />
Die relevanten Vermögenswerte können per Stichtag gemäss Ausgangslage bzw. unter<br />
a) aufgeführten güterrechtlichen Auseinandersetzung übernommen werden.<br />
Die Werte sind auf CHF 1‘000 genau aufzuführen<br />
<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 12/28
Situation Mann:<br />
(6 Punkte)<br />
−<br />
−<br />
Abschluss Ehevertrag, in welchem die Gütergemeinschaft vereinbart wird. Zwingend<br />
muss das Gesamtgut dabei zu 100% dem überlebenden Ehegatten zukommen.<br />
Dies ist auf diese Weise im Ehevertrag zu regeln.<br />
Ermittlung Pflichtteil der Nachkommen:<br />
Kalkulation Gesamtgut:<br />
Vermögen Mann:<br />
− Konten 34<br />
− Wertschriften 420<br />
− Konto 3a 225<br />
− Zwischentotal 679<br />
Vermögen Frau:<br />
− Konten 43<br />
− Wertschriften 84<br />
− Erbengem. 700<br />
− Zwischentotal 827<br />
− TOTAL Gesamtgut 1‘506<br />
− Pflichtteil Kinder Mann: 309<br />
(Gesamtgut 1506/2= Nachlass Mann von 753 + RKW Lebensversicherung<br />
3b über 72 = 825; davon Pflichtteil 3/8 = 309)<br />
Situation Frau:<br />
(2 Punkte)<br />
−<br />
−<br />
Abschluss Ehevertrag, in welchem die Gütergemeinschaft vereinbart wird. Zwingend<br />
muss das Gesamtgut dabei zu 100% dem überlebenden Ehegatten zukommen.<br />
Dies ist auf diese Weise im Ehevertrag zu regeln.<br />
Keine Pflichtteile für Verwandte von Frau Roessler!<br />
<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 13/28
3. Frage Vorsorge-Analyse 16 Punkte<br />
Frau Roessler ist sich nicht im Klaren, auf welche Vorsorgeleistungen sie im Todesfalle<br />
des Ehemannes aufgrund der Ausgangslage zählen kann, und ist nach dem angekündigten<br />
Stellenverlust von Herrn Schweizer im nächsten Jahr und dessen Konsequenzen auf<br />
die Einkommenssicherung zusätzlich verunsichert. Daher erwartet sie von Ihnen eine<br />
Präsentation zur Vorsorgedeckung bei Tod durch Unfall des Ehemannes.<br />
a) Vorsorgeanalyse im Todesfall durch Unfall 12 Punkte<br />
Auf welche persönlichen Vorsorge-Leistungen bzw. über welches Einkommen kann Frau<br />
Roessler im Todesfall durch Unfall des Ehegatten (per heutigem Stichtag) vor und nach<br />
ihrer Pensionierung zählen<br />
Allgemeine Hinweise:<br />
Eigene Einkommen oder Erträge/Kapitalien aus ihrem übrigen Vermögen sind nicht zu<br />
berücksichtigen. Allfällige Rentenleistungen der 1. Säule berechnen Sie aufgrund der<br />
Ausgangslage und den aktuellen Berechnungsgrundlagen (heutiges Durchschnittseinkommen<br />
/ AHV-Skala). Für vorsorgerechtliche Kapitalleistungen können in der vorliegenden<br />
Analyse mit einem einheitlichen Steuersatz von 10% gerechnet werden. Diese<br />
Kapitalleistungen sind anschliessend in Rentenform zu konvertieren. Dabei sind die altersabhängigen<br />
Umwandlungssätze anzuwenden. Säule 3a-Guthaben sind dabei nicht zu<br />
berücksichtigen!<br />
Die Werte sind auf CHF 100 genau aufzuführen<br />
Vorsorge-Leistungen zugunsten der Ehefrau<br />
Ab 1.Säule 2.Säule 3.Säule Total<br />
1.Tag 50‘400<br />
(aus UVG)<br />
20'022<br />
(aus diversen<br />
Kapitalien der<br />
2. Säule verrentet)<br />
19’619<br />
(aus Verrentung<br />
Todesfallkapital<br />
CHF 450'000<br />
und CHF<br />
150'000)<br />
90‘041<br />
2022 14‘954 50‘400<br />
19’619 104‘955<br />
20’022<br />
<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 14/28
Hinweis zur Korrektur: +/- CHF 100.00 gilt gemäss Vorgaben als richtig!<br />
Die Leistungen der AHV im Alter wurden für die Witwe ohne Verwitwetenzuschlag (20%)<br />
berechnet, da diese zum Zeitpunkt der Verwitwung die Bedingungen nicht erfüllt. Aufgrund<br />
der Komplexität kann das Resultat auch als richtig bewertet werden, wenn ein<br />
Kandidat diesen Zuschlag (Total: 16‘543) eingerechnet hat. Ebenso ist als richtig zu<br />
bewerten wenn die eigene Alters-PK-Rente (trotz Hinweis oben) per ordentlicher Pensionierung<br />
einberechnet wurde.<br />
Kommentar:<br />
(zu Berechnungsweg / -grundlagen)<br />
Rentenleistungen:<br />
−<br />
−<br />
−<br />
−<br />
AHV-Witwenrente: keine da nicht 45/5 oder Kinder nicht erfüllt;<br />
AHV-Altersrente: gem. Skala CHF 2‘061 (Basis-Durchschnittseinkommen CHF<br />
65‘300 gem. Vorgabe), Kürzung aufgrund der Beitragsjahre 26/43 (1. Muss-<br />
Beitrag 1978, 1. Effektiver Beitrag 1996, Beitragsjahre bis Alter 64 => 26 Jahre<br />
von 43 Muss-Beitragsjahren)<br />
Gekürzte Altersrente: CHF 1‘246 x 12 => CHF 14‘954 p.a..<br />
UVG-Witwenrente (40% von CHF 126‘), Voraussetzungen: Witwe 45 Jahre alt;<br />
BVG-Subsidiärrente: keine da Voraussetzungen 45/5 oder Kinder im eigenen<br />
Haushalt gem. BVG nicht gegeben.<br />
Kapitalleistungen 2. Säule:<br />
− UVG-Todesfallkapital: CHF 360‘000<br />
− PensBasic: CHF 57‘867 (FZ-Guthaben per 01.01.10)<br />
−<br />
PensOptima: CHF 142‘963 (FZ-Guthaben + Todesfallkapital)<br />
− FZ-Konto: CHF 68‘500 (FZ-Guthaben per 01.01.10)<br />
− Total Kapitalleistungen: CHF 629‘330, ./. 10% Steuern, Rentensatz 35.35,<br />
verrentete Kapitalleistungen: CHF 20‘022.<br />
Kapitalleistungen 3. Säule:<br />
− Todesfall-Versicherung: CHF 450‘000 ./. Steuern, Netto => CHF 405‘000<br />
−<br />
−<br />
Gemischte-Lebensversicherung: CHF 150‘000 (ohne Steuern)<br />
Total Kapitalleistungen: CHF 405‘000 + CHF 150‘000 => CHF 555‘000, Rentensatz<br />
35.35, verrentete Kapitalleistungen: CHF 19‘619<br />
<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 15/28
) Lohnfortzahlung im Todesfall 4 Punkte<br />
Frau Roessler hat nach Durchsicht des Arbeitsvertrages ihres Ehemannes keinen Hinweis<br />
in Bezug auf eine allfällige Leistungs-/Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers im<br />
Todesfalle gefunden.<br />
Beschreiben Sie Frau Roessler in Stichworten, wie und wo diese allfälligen gesetzlichen<br />
Pflichten des Arbeitgebers für den vorgenannten Fall geregelt sind.<br />
Antwort / Kommentar:<br />
Obligationenrecht Art. 338:<br />
Der Arbeitgeber hat den Lohn für einen weiteren Monat und nach fünfjähriger<br />
Dienstdauer für zwei weitere Monate, gerechnet vom Todestag an, zu entrichten,<br />
sofern der Arbeitnehmer den Ehegatten, die eingetragene Partnerin, den<br />
eingetragenen Partner oder minderjährige Kinder oder bei Fehlen dieser Erben<br />
andere Personen hinterlässt, denen gegenüber er eine Unterstützungspflicht<br />
erfüllt hat.<br />
<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 16/28
4. Frage Alterseinkommens-Planung 26 Punkte<br />
Obwohl sich Herr Schweizer bewusst ist, dass er nach dem Stellenverlust allenfalls Ansprüche<br />
gegenüber der Arbeitslosenversicherung geltend machen kann, möchte er vorab<br />
eine Frühpensionierung - basierend auf dem persönlichen finanziellen und vorsorgerechtlichen<br />
Umfeld - analysiert haben. Im Weiteren stellt er sich die Frage, ob sich diesbezüglich<br />
noch ein Optimierungsbedarf im laufenden Jahr abzeichnet.<br />
a) Ermittlung Einkommensbedarf im Alter 9 Punkte<br />
Zeigen Sie dem Kunden die Einkommens-Situation ab Alter 60 (1.1.2012) auf, indem<br />
Sie in die unten stehende Tabelle die festen Vorsorge-Einkommen, auf die das Ehepaar<br />
gemäss Ausgangslage und deren Fälligkeiten zählen kann, eintragen. Ermitteln Sie in<br />
der Folge die Einkommenslücke, die sich aufgrund des Budgets (siehe nachstehende<br />
Tabelle) abzeichnet.<br />
Allgemeine Hinweise:<br />
Gehen Sie davon aus, dass die Ehegattin ihre Erwerbstätigkeit per Stichtag der Frühpensionierung<br />
des Mannes ebenfalls aufgeben wird. Die Leistungen aus der 1. Säule<br />
(AHV) werden zu den ordentlichen Fälligkeiten bezogen. Die Rentenbeträge der 1. Säule<br />
berechnen Sie aufgrund der Ausgangslage und den aktuellen Berechnungsgrundlagen<br />
(heutiges Durchschnittseinkommen / AHV-Skala). Die Prognoseberechnungen sind real<br />
zu führen.<br />
Die Werte sind auf CHF 1‘000 genau aufzuführen<br />
Einkommensentwicklung nach Pensionierung<br />
Jahr 2012-<br />
17<br />
2018-21 2022-31 Ab 2032<br />
Alter Mann 60-65 66-69 70-79 80<br />
Alter Frau 55-60 61-64 65-74 75<br />
Einkommen<br />
1.Säule 26‘ 41‘ 41‘<br />
2.Säule 4‘ 4‘ 4‘ 3‘<br />
Sonstige - - - -<br />
Total p.a. 4 30‘ 45‘ 44‘<br />
Hinweis zur Korrektur: +/- CHF 1‘000 gilt gemäss Vorgaben als richtig! Die Einnahme-<br />
Positionen sind real d.h. mit Ausnahme der Pensionskassen-Rente gleichbleibend einzusetzen.<br />
Die Pensionskassen-Rente ist mit 1.5%p.a. abzuzinsen. Ebenfalls als korrekt zu<br />
<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 17/28
ewerten ist die Darstellung der Pensionskassen-Rente gleichbleibend. In diesem Fall<br />
muss jedoch eine Kapitalrückstellung für den Teuerungsverlust beim Kapitalbedarf aufgeführt<br />
sein.<br />
Kommentar:<br />
(Berechnungsweg / -grundlagen)<br />
Rentenleistungen real:<br />
−<br />
−<br />
AHV-Altersrente (Mann): gem. Skala CHF 2‘225 (Basis-Durchschnittseinkommen<br />
CHF 76‘800 gem. Vorgabe ohne beitragslose Jahre);<br />
AHV-Altersrente (Frau): gem. Skala CHF 2‘061 (Basis-Durchschnittseinkommen<br />
CHF 65‘300 gem. Vorgabe), Kürzung aufgrund der Beitragsjahre 26/43 (1. Muss-<br />
Beitrag 1978, 1. Effektiver Beitrag 1996, Beitragsjahre bis Alter 64 => 26 Jahre<br />
von 43 Muss-Beitragsjahren)<br />
Gekürzte Altersrente: CHF 1‘246.20 x 12 => CHF 14‘954 p.a.;<br />
− Plafonierte AHV-Altersrente (Frau): CHF 1246.20 x 3‘420 / 3‘471.20<br />
=> CHF 1‘228 (14‘740 p.a.)<br />
Plafonierte AHV-Altersrente (Frau): CHF 2‘225 x 3‘420 / 3‘471.20<br />
=> CHF 2‘192 (26‘292 p.a.)<br />
−<br />
−<br />
PK-Altersrente (PensBasic)-Berechnung: AG per 01.01.2010 CHF 57‘867 + Beiträge<br />
(CHF 17‘100) zzgl. Zins 2% für 2 Jahre, Altersguthaben per 01.01.2012 =><br />
CHF 94‘746.85 x Rentensatz 4.98% (per Alter 65 = 6.05% ./. 71 Monate x<br />
0.015%) => Altersrente CHF 4‘718<br />
Bei der Pensionskassenrente wurde eine jährliche Inflation von 1.5% einberechnet.<br />
Allgemeine Hinweise:<br />
Die vorgegebenen Positionen sind als Ausgangswerte zu verstehen. Diese sind abgestimmt<br />
auf die jeweiligen Veränderungen zu projizieren. Für die Steuerwerte übernehmen<br />
Sie als Annahme die vorgehenden Einkommen (= steuerbares Einkommen) und<br />
wenden den in der Ausgangslage definierten Steuersatz an.<br />
Ausgabenentwicklung nach Pensionierung<br />
Jahr 2012-<br />
17<br />
2018-21 2022-31 Ab 2032<br />
Alter Mann 60-65 66-69 70-79 80<br />
Alter Frau 55-60 61-64 65-74 75<br />
Ausgaben<br />
Lebenshaltung 60‘ 60‘ 60‘ 60‘<br />
Wohnen 36‘ 36‘ 36‘ 36‘<br />
<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 18/28
Steuern 1‘ 5‘ 8‘ 8‘<br />
Diverse (AHV) 2‘ 1‘<br />
Total p.a. 99‘ 102‘ 104‘ 104‘<br />
Bedarf p.a. 95‘ 72‘ 59‘ 60‘<br />
Hinweis zur Korrektur: +/- CHF 1‘000 gilt gemäss Vorgaben als richtig! Die Steuerberechnungen<br />
mussten mit dem Durchschnittssatz (Ausgleich kalte Progression) berechnet<br />
werden. Berechnungen mit dem Grenzsteuersatz sind als falsch zu bewerten.<br />
Kommentar:<br />
(zu Berechnungsweg / -grundlagen)<br />
Ausgaben gem. Budgetvorgaben real:<br />
−<br />
Die Ausgaben Kaufkraft bereinigt dargestellt.<br />
− Die Steuerbelastung wurde gem. Vorgaben mit einem Durchschnittssatz von 18%<br />
auf das vorgenannte Einkommen berechnet.<br />
b) Ermittlung Vermögensbedarf 10 Punkte<br />
Berechnen Sie dem Kunden den Kapitalbedarf (Barwert per Stichtag der Frühpensionierung),<br />
mit welchem die unter a) ermittelte Einkommenslücke ab Alter 60 lebenslänglich<br />
gedeckt werden kann.<br />
Allgemeine Hinweise:<br />
Da der Kunde zum jetzigen Zeitpunkt nur schwerlich abschätzen kann, wie sich der Bedarf<br />
entwickeln wird, erwartet er bei der Ermittlung des Kapitalbedarfes einen Etappenplan,<br />
in dem eine Flexibilität in Bezug auf die reservierten Vermögenswerte erhalten<br />
bleibt. Aus Ihren Erläuterungen sollte erkennbar sein, welche Produktkategorien Sie für<br />
die jeweilige Aufschubs-/Anlagephase empfehlen und mit welchen Zielrenditen Sie fristenkongruent<br />
aufgrund der Vorgaben rechnen. Die Langlebigkeit sollte ab Alter 80 mit<br />
einem festen Einkommen abgestimmt auf den Bedarf abgedeckt werden. Die Prognoseberechnungen<br />
sind real zu führen.<br />
Berechnen Sie dem Kunden vorab den Kapitalbedarf pro Einkommensphase unter Zuhilfenahme<br />
der nachstehenden Grafik. Fassen Sie anschliessend die Barwerte zusammen<br />
und beschreiben Sie, welche Produktekategorien Sie dem Kunden für den jeweiligen<br />
Bedarf empfehlen können.<br />
Die Werte sind auf CHF 1‘000 genau aufzuführen<br />
<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 19/28
Hinweis zur Korrektur: +/- CHF 1‘000 gilt gemäss Vorgaben als richtig! Bei den Berechnungen<br />
ist auf eine fristenkongruente Real-Verzinsung gem. Vorgaben zu achten. Dabei<br />
sollten die Kapitalien während der Bezugsphasen in Geldwerte investiert bleiben ( 1.5 -<br />
2.5% Schnitt-Nominal= 2.0 ./. 1,5%). Während der Anlagephasen sollte wiederum die<br />
Risikofähigkeit abgestimmt auf die Anlagedauer beachtet worden sein (z.B. Anlagedauer<br />
> 5 Jahre Allokation 15/85% = erwartete Rendite Nominal = ca. 3.5% ./. 1.5%; Anlagedauer<br />
> 10 Jahre Allokation 25/75% = erwartete Rendite Nominal = ca. 4.6% ./.<br />
1.5%; Anlagedauer > 15 Jahre Allokation 35/65% = erwartete Rendite Nominal = ca.<br />
5.4% ./. 1.5%).<br />
Kommentar:<br />
(zu Berechnungsweg / -grundlagen).<br />
<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 20/28
Kapitalbedarf für Alterseinkommenssicherung per 01.01.2012<br />
Barwert für Einkommensphase 1): CHF 550‘<br />
*Produkt-Empfehlung für Anlagephase<br />
Liquidität / Festgeld<br />
*Produkt-Empfehlung für Einkommensphase<br />
Liquidität / Festgeld<br />
Barwert für Einkommensphase 2): CHF 248‘<br />
Produkt-Empfehlung für Anlagephase Obligationen / Aktien 0% - 20%<br />
*Produkt-Empfehlung für Einkommensphase<br />
Liquidität / Festgeld<br />
Barwert für Einkommensphase 3): CHF 415‘<br />
Produkt-Empfehlung für Anlagephase Obli. / Aktien / Gold max 25%<br />
*Produkt-Empfehlung für Einkommensphase<br />
Liquidität / Festgeld<br />
Barwert für Einkommensphase lebenslang: CHF 283‘<br />
Produkt-Empfehlung für Anlagephase Obli. / Aktien / Gold max 35%<br />
(ev. Fonds-Police zur Absicherung Ehegattin)<br />
*Produkt-Empfehlung für Einkommensphase Liquidität / Festgeld/Leibrente<br />
<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 21/28
Weitere Rückstellungen für Einkommensdeckung: CHF 0‘<br />
Produkt-Empfehlung für Anlagephase Kaufkraft-Erhalt über Einkommen<br />
*Produkt-Empfehlung für Einkommensphase<br />
__________________<br />
Total Barwert für Alters-Einkommensdeckung: CHF 1‘496‘<br />
* Als Vermögenskategorien für die Einkommensphase ebenfalls möglich:<br />
Sparkonto, Kassenobligation, Money market, Obligation mit kurzer Laufzeit, Kapitalschutzprodukte;<br />
alles in Referenzwährung CHF<br />
Kommentar:<br />
(zu Berechnungsweg / -grundlagen)<br />
<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 22/28
c) Vorsorgerechtliche Einkaufsmöglichkeiten 7 Punkte<br />
Welchen maximalen Betrag könnte der Kunde aufgrund der Ausgangslage und aus vorsorgerechtlicher<br />
Sicht im Rahmen eines Einkaufes fehlender Beitragsjahre in den Basisplan<br />
einzahlen (Stichtag für Berechnung 01.01.2010)<br />
Berechnungen sind auf CHF 100 genau aufzuführen<br />
Einkaufsberechnung aus vorsorgerechtlicher Sicht:<br />
(Basis Vorsorgeausweis und – Reglement)<br />
Maximales Einkaufspotential (PensBasic) CHF 348‘790.20<br />
Hinweis zur Korrektur: +/- CHF 100 gilt gemäss Vorgaben als richtig!<br />
Kommentar:<br />
(zu Berechnungsweg / -grundlagen)<br />
Altersabhängige Sparbeiträge, versicherter Jahreslohn CHF 85‘500<br />
− Alter 25-34, Sparbeiträge 7‘695 x10 x 2% Zins => CHF 84‘258.10<br />
− Alter 35-44, Sparbeiträge 10‘260 x10 x 2% Zins => CHF 215‘054.30<br />
− Alter 45-54, Sparbeiträge 15‘390 x10 x 2% Zins => CHF 430‘666.20<br />
− Alter 55-57, Sparbeiträge 17‘100 x 3 x 2% Zins => CHF 509‘359.20<br />
Maximales Altersguthaben inkl. Zins (01.01.2010): CHF 509‘359.20<br />
− ./. bestehendes Altersguthaben => CHF 57‘867.00<br />
− ./. bestehendes Freizügigkeits-Konto => CHF 68‘500.00<br />
− ./. Anteil Selbständig erwerbender 3.a)-Konto => CHF 34‘202.00<br />
(Saldo CHF 225‘360 ./. Max. Guthaben CHF 191‘158)<br />
Maximaler Einkaufsbetrag (01.01.2010): CHF 348‘790.20<br />
<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 23/28
<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 24/28
5. Frage Steuerplanung 20 Punkte<br />
Herr Schweizer überlegt sich, insbesondere aus steuerlichen Überlegungen im laufenden<br />
bzw. folgenden Jahr noch einen Einkauf in eine Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule zu tätigen.<br />
Aus diesen Überlegungen stellen sich folgende Fragen.<br />
a) Einkauf fehlender Beitragsjahre 3 Punkte<br />
Zeigen Sie dem Kunden auf, in welche der vorhandenen Vorsorgeverhältnisse ein Einkauf<br />
aus steuerlicher Sicht (ohne vorsorgerechtliche Berechnungen/Aspekte) als unbedenklich<br />
empfohlen und ein solcher aufgrund der sich abzeichnenden beruflichen Veränderungen<br />
in Zukunft nicht als qualifizierte Steuerumgehung eingestuft werden kann.<br />
Begründen Sie in Stichworten Ihre Überlegungen.<br />
Einkauf und Steuern Empfehlung Bedenklich<br />
Mann: Basisplan<br />
X<br />
X<br />
Mann: Kaderplan<br />
(Kapitalbezug innerhalb<br />
von drei Jahren !!)<br />
X<br />
Frau: Basisplan<br />
(Kapitalbezug innerhalb<br />
von drei Jahren !!)<br />
Hinweis zur Korrektur: Allfällige Varianten sind auf die Sinnmässigkeit und Realisierung<br />
zu überprüfen!<br />
<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 25/28
) Einkauf und Steuerauswirkung 13 Punkte<br />
Welche Steuereinsparung würde der Kunde realisieren, wenn er dieses Jahr einen Einkauf<br />
über CHF 70‘000.00 in die 2. Säule tätigen würde<br />
Allgemeine Hinweise:<br />
Die Berechnung ist unabhängig und losgelöst Ihrer steuerlichen Überlegungen unter a)<br />
vorzunehmen. Der Einkaufsbetrag steht auch in keinem Zusammenhang mit Ihrer vorgängig<br />
getätigten vorsorgetechnischen Berechnung und soll Ihnen nicht die Richtigkeit<br />
derselben suggerieren. Für den Steuervergleich kann als Basis von einem steuerbaren<br />
Einkommen von CHF 145‘635.00 und einem steuerbaren Vermögen von CHF 435‘250.00<br />
(Werte nach Hochzeit als Ehepaar) ausgegangen werden.<br />
Berechnungen sind auf CHF 100 genau aufzuführen<br />
Hinweis zur Korrektur: +/- CHF 100 gilt gemäss Vorgaben als richtig!<br />
Steuerbelastung vor Einkauf 2. Säule:<br />
Einkommenssteuer Kanton/Gemeinde/Kirche<br />
(Berechnungsweg)<br />
CHF 31'779.20<br />
Einfache Steuer: 6‘485.55<br />
Steuerfuss: 490%<br />
Gesamtsteuer:<br />
31'779.20<br />
Vermögenssteuer Kanton/Gemeinde/Kirche<br />
(Berechnungsweg)<br />
CHF 1'552.10<br />
Einfache Steuer: 316.75<br />
Steuerfuss: 490%<br />
Gesamtsteuer:<br />
1'552.10<br />
Einkommenssteuer Bund CHF 6‘274.00<br />
(Berechnungsweg)<br />
Ordentlicher Steuertarif: 6‘274.00<br />
Total Steuerbelastung vor Einkauf<br />
CHF 39'605.30<br />
<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 26/28
Steuerbelastung nach Einkauf 2. Säule:<br />
Einkommenssteuer Kanton/Gemeinde/Kirche<br />
(Berechnungsweg)<br />
CHF 13'783.70<br />
Einfache Steuer: 2‘813.00<br />
Steuerfuss: 490%<br />
Gesamtsteuer:<br />
13'783.70<br />
Vermögenssteuer Kanton/Gemeinde/Kirche CHF 1‘228.70<br />
(Berechnungsweg)<br />
Einfache Steuer: 250.75<br />
Steuerfuss: 490%<br />
Gesamtsteuer: 1‘228.70<br />
Einkommenssteuer Bund CHF 1‘020.00<br />
(Berechnungsweg)<br />
Ordentlicher Steuertarif: 1‘020.00<br />
Total Steuerbelastung nach Einkauf<br />
CHF_16'032.40<br />
Steuereinsparung durch Einkauf<br />
CHF_23'572.90<br />
<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 27/28
c) Abgangsentschädigung und Steuern 4 Punkte<br />
Welche Steuerfolge löst die in der Ausgangslage beschriebene Abgangsentschädigung<br />
aus Die Personalvorsorgestiftung hat bescheinigt, dass Herr Schweizer aufgrund der<br />
frühzeitigen Erwerbsaufgabe eine Vorsorgelücke erleidet. Die Personalvorsorgestiftung<br />
beziffert diese Lücke auf CHF 223‘000.00. Die Summe der geplanten Abgangsentschädigung<br />
können Sie der Ausgangslage entnehmen.<br />
Berechnungen sind auf CHF 100 genau aufzuführen<br />
Hinweis zur Korrektur: +/- CHF 100 gilt gemäss Vorgaben als richtig! Da die bescheinigte<br />
Vorsorgelücke die gesamte Abgangsentschädigung übersteigt, wird der Betrag vollumfänglich<br />
zum Vorsorgetarif besteuert (siehe auch KS 1).<br />
Steuerbelastung Abgangsentschädigung:<br />
Steuern Kanton/Gemeinde/Kirche<br />
(Berechnungsweg)<br />
CHF_11‘105.00<br />
Gemäss Vorsorgetarif:<br />
CHF 52‘500 x 0.8% = CHF 420.00<br />
CHF 52‘500 x 1.15% = CHF 603.75<br />
CHF 75‘000 x 1.45%<br />
= CHF1‘087.50<br />
Einfache Steuer = CHF 2‘111.25<br />
X Steuerfuss 490%<br />
= CHF 10'345.10<br />
Steuern Bund<br />
(Berechnungsweg)<br />
CHF__2‘352.60<br />
Ordentlicher Steuertarif: CHF 11‘763.00 (Prae-Tarif)<br />
davon 1/5<br />
Total Steuerbelastung auf Abgangsentschädigung<br />
CHF 12'697.70<br />
<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 28/28