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IAF D FAFP 03.05.2010 Klausur Lösung

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Schriftliche <strong>Klausur</strong> - Finanzplanung für private Haushalte Mai 2010<br />

Abschlussprüfung zum/zur<br />

Finanzplaner/in mit eidg. Fachausweis<br />

3. Session<br />

6./7. und 19./20. Mai 2010<br />

Finanzplanung für private Haushalte<br />

Schriftliche <strong>Klausur</strong> vom 7. Mai 2010<br />

Hauptexperte: Robert Heiss<br />

Expertendossier & Lösungsansätze<br />

Prüfungsmodus<br />

Prüfungsdauer<br />

Punktemaximum: 100<br />

schriftliche <strong>Klausur</strong><br />

180 Minuten<br />

Erlaubte Hilfsmittel: Hilfsmittel: Open-book. Es dürfen sämtliche Unterlagen sowohl<br />

in Papier- als auch elektronischer Form benutzt werden;<br />

bei Gebrauch von Computern (Laptop) liegt das Risiko<br />

von Stromunterbrüchen ausschliesslich beim Kandidaten.<br />

Der Zugriff aufs Internet sowie jegliche Kommunikation<br />

zwischen den Kandidaten oder mit Dritten ist verboten. -<br />

Die Lösungen müssen jedenfalls handschriftlich auf Papier<br />

festgehalten und abgegeben werden.<br />

Kandidatennummer<br />

Experte Erstkorrektur: ................................................................................<br />

Experte Zweitkorrektur: ................................................................................<br />

Erreichte Punkte:


Hinweise zur schriftlichen <strong>Klausur</strong><br />

Die schriftliche Prüfung zum Prüfungsteil „Finanzplanung für private Haushalte“ findet<br />

als klassische schriftliche Fallbearbeitung statt. Es werden eine oder mehrere Fallstudien<br />

und Sachverhalte auf praxisbezogene Art bearbeitet. Geprüft werden mehrere<br />

Themenkreise. Dabei stehen sowohl das Fach- und Faktenwissen als auch die Fähigkeiten<br />

zur vernetzten und gesamtheitlichen Anwendung im Fokus.<br />

Ihre Lösungen zur Realisierung der von Ihren Kunden geäusserten Ziele und Wünsche<br />

müssen aus finanzplanerischer, anlage- und vorsorgetechnischer sowie steuerlicher<br />

und rechtlicher Sicht sinnvoll und argumentativ transparent nachvollziehbar sein. Es ist<br />

wichtig, dass Sie Ihren gewählten Lösungsansatz auch in der weiteren Abfolge der Planungsschritte<br />

konsequent weiterverfolgen. Falls Sie Annahmen treffen, stellen Sie diese<br />

transparent dar. Resultate/Lösungen sowie Berechnungen müssen nachvollziehbar<br />

sein.<br />

Korrigiert und bewertet werden nur Lösungen auf den abgegebenen Aufgabenblättern<br />

sowie auf allenfalls zusätzlich verwendeten Beiblättern.<br />

Die Lösungen sind auf die abgegebenen offiziellen Prüfungsbogen zu schreiben.<br />

Falls Sie zusätzliche Blätter verwenden, schreiben Sie bitte Ihre Kandidatennummer<br />

sowie die Aufgabe, zu welcher das Blatt gehört, an den oberen Rand jedes Blattes.<br />

Als zusätzliche Blätter dürfen nur Blankoblätter (leer, liniert oder kariert) verwendet<br />

werden; Vor- und Ausdrucke, Formulare u.ä. sind nicht zugelassen und werden nicht<br />

bewertet.<br />

Bitte verwenden Sie Kugelschreiber oder dünne Filzstifte; die Verwendung von Bleistiften<br />

ist nicht zulässig. Eine deutliche und gut lesbare Schrift sowie klare Darstellungen<br />

vereinfachen die Korrektur wesentlich und verringern die Gefahr von Fehlinterpretationen<br />

Ihrer Lösungen.<br />

In den Prüfungsaufgaben finden Sie zu einzelnen Frageblöcken Abschlussbemerkungen.<br />

Diese haben nicht den Zweck, Ihnen den „richtigen“ Ansatz zu suggerieren, sondern<br />

sollen eine einheitliche Korrektur und faire Bewertung erleichtern. Die Hinweise<br />

sind so zu interpretieren, wie wenn der Kunde trotz aller rationalen Argumente<br />

manchmal dennoch eine andere Meinung vertritt oder einen anderen Entscheid fällt.<br />

Um Folgefehler in Berechnungen zu vermeiden, gilt diese Regelung: Bei gewissen<br />

Teilaufgaben sind spezielle Bemerkungen und Vorgaben mit dem untenstehenden Abschnittszeichen<br />

aufgeführt. Solche Vorgaben sind für die nachfolgenden Berechnungen/Aufgaben<br />

zu berücksichtigen.<br />

Die Bemerkungen/Vorgaben haben jedoch keine Bedeutung für die vorherigen<br />

Aufgaben. Sie dürfen daher nicht als Hinweis auf das korrekte Resultat vorheriger<br />

Berechnungen interpretiert werden, sondern dienen lediglich dem Zweck,<br />

Folgefehler zu vermeiden.<br />

<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 2/28


Allgemeine Bemerkungen zur Ausgangslage<br />

Anlässlich der diversen Veränderungen im Zivil- und Berufsstand möchte das Paar das<br />

finanzielle und vorsorgerechtliche Umfeld in Hinblick auf die anstehenden Projekte und<br />

persönlichen Wünsche von Ihnen analysiert haben.<br />

Nach einem Erstgespräch haben die Kunden Ihnen das Vertrauen ausgesprochen und<br />

Sie damit beauftragt, für sie ein Beratungsdossier zu erstellen, in welchem ihre Fragen<br />

beantwortet werden. Auf Ihren Wunsch hin haben sie Ihnen in den Beilagen die gewünschten<br />

Informationen und Dokumente zusammengestellt, die ihnen wichtig erscheinen<br />

und Sie allenfalls für die weitere Bearbeitung benötigen.<br />

Ziel ist es nun, dass Sie den Kunden die nachfolgend aufgeführten Fragen beantworten,<br />

den Optimierungsbedarf aufzeigen und daraus ableitend Ihre Empfehlungen einbringen.<br />

Die Empfehlungen sollen einerseits den rechtlichen Rahmenbedingungen sowie<br />

den allgemeinen Marktusanzen gerecht werden, anderseits nachhaltig auf das<br />

Wohlbefinden der Kunden abgestimmt sein.<br />

Im Hinblick auf das Präsentationsgespräch mit den Kunden stellen Sie nun das Beratungsdossier<br />

zusammen, indem Sie die nachstehenden Aufgaben lösen. Gehen Sie<br />

bitte bei der Lösung der Aufgaben von den vorgegebenen Angaben aus. Sollten durch<br />

Sie jedoch Annahmen getroffen werden, müssen diese den fachlichen Gepflogenheiten<br />

entsprechen. Sie sind in jedem Fall zu begründen.<br />

Das Dossier mit Ihren Lösungsansätzen wird von mindestens zwei Fachexperten/innen<br />

analysiert und bewertet.<br />

Allgemeine Bemerkungen zu den Berechnungsaufgaben<br />

Im Rahmen der geforderten Berechnungen und wo nichts anderes gefordert, sind folgende<br />

Eckwerte/Vorgaben (unabhängig Ihrer zwischenzeitlichen Einzelberechnungen<br />

anzuwenden):<br />

Renditeannahmen nominal (für Prognoseberechnungen), Teuerung 1.5%:<br />

− Liquidität: 1.5%, Festgeld bis 18 Monate 2.15%,<br />

− Geldwerte (Obligationen etc.): 18 - 60 Monate 2.5% / über 60 Monate 2.8%,<br />

− Sachwerte (Aktien etc.): 5 – 8 Jahre 6% / über 8 Jahre 8% / Dividenden 2%<br />

Einkommens- / Rentenberechnungen / Verrentung Kapitalien etc:<br />

−<br />

Es sind die altersabhängigen Umwandlungsfaktoren gem. Beilage (Rententabelle)<br />

zu ermitteln und anzuwenden.<br />

<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 3/28


Ausgangslage - Kundensituation<br />

Seit rund 10 Tagen sind Herr Schweizer und Frau Roessler ein frisch verheiratetes<br />

Paar. Für beide ist es nicht der erste Anlauf. Sowohl Herr Schweizer als auch Frau<br />

Roessler waren bereits früher einmal verheiratet. Frau Roessler, 53 jährig, ist deutsche<br />

Staatsangehörige. Sie zog anlässlich ihrer 1. Heirat im Jahre 1996 (geschieden 2001)<br />

in die Schweiz. Kinder hat sie keine, jedoch noch 2 Brüder und ihre Mutter in Berlin.<br />

Herr Schweizer wird im laufenden Jahr 58 und hat 2 Töchter (28- und 24-jährig) aus<br />

erster Ehe (geschieden 2005). Seine Eltern sind verstorben. Geschwister hat er keine.<br />

Das Paar wohnt in einer grosszügigen Mietwohnung.<br />

Die Scheidung hatte vor allem für Herrn Schweizer einschneidende Änderungen in seinem<br />

Berufsleben. Nach 8 Jahren selbständiger Erwerbstätigkeit als IT-Techniker sah er<br />

sich mehr oder weniger gezwungen, wieder ins Angestelltenverhältnis zu wechseln.<br />

Glücklicherweise fand er eine interessante Anstellung auf seinem Berufsgebiet, und er<br />

ist nun seit 5 Jahren Kaderangestellter bei einem Grosskonzern. Er verdient zurzeit<br />

CHF 180'000 p.a. (brutto, Sozialabzüge 24%). Sein Arbeitgeber hat ihm nun eröffnet,<br />

dass aufgrund der Verlagerung der Entwicklungsstätten der Betrieb per Mitte des<br />

nächsten Jahres die entsprechenden Massnahmen ergreifen muss und dass daraus<br />

folgend die Stelle von Herrn Schweizer leider gestrichen wird. Sein Vorgesetzter hat<br />

ihm aber versichert, dass die Gesellschaft den arbeitsvertraglichen und lohnmässigen<br />

Verpflichtungen bis Ende des nächsten Jahres nachkommen werde. Im Weiteren wird<br />

Herrn Schweizer zusätzlich per Kündigungstermin Mitte Jahr eine einmalige Abgangsentschädigung<br />

von netto CHF 180’000 (Vorsorge-/Lohnentschädigung) ausgerichtet<br />

werden. Frau Roessler arbeitet mit einem Beschäftigungsgrad von 80% als Buchhalterin<br />

und verdient jährlich CHF 80'000 (brutto, Sozialabzüge 18%).<br />

Angaben zum Budget<br />

Aus den gemeinsamen Ausgaben resultiert ein jährlicher Sparüberschuss von derzeit<br />

ca. CHF 12’000. Gemäss Scheidungskonvention untersteht Herr Schweizer noch einer<br />

Unterhaltspflicht von CHF 24‘000 p.a. gegenüber seiner Ex-Ehefrau während zweier<br />

Jahre und von CHF 18‘000 p.a. gegenüber der einen Tochter, die sich noch in einem<br />

Studium befindet, noch während einem Jahr.<br />

Angaben zu Vermögen und Vorsorge<br />

Das Paar verfügt über mehrere Konten, sowie je ein Wertschriftendepot (siehe Beilagen).<br />

Frau Roessler bildet mit ihren Brüdern und der Mutter zusammen seit dem Todesfall<br />

ihres Vaters im letzten Jahr eine Erbengemeinschaft. Aus der sich abzeichnenden<br />

Erbteilung (geplanter Immobilienverkauf) kann Frau Roessler in spätestens ca. 4<br />

Jahren auf einen anwartschaftlichen Anspruch von CHF 700‘000 (nach Steuern) rechnen.<br />

Herr Schweizer hat noch mehrere Lebensversicherungen, die er seinerzeit als<br />

Selbstständigerwerbender abgeschlossen hatte. Auch seine Vorsorgebeiträge in ein<br />

3.a)-Konto stammen mehrheitlich aus dieser Zeit. Derzeit zahlt er wieder jährlich den<br />

maximalen Beitrag als Angestellter ein. Daneben verfügt er noch über ein Freizügigkeitskonto<br />

(Saldo CHF 68‘500), dessen Guthaben aus der Zeit vor seiner Selbständigkeit<br />

stammt. Seit 4 Jahren ist Herr Schweizer wieder einer Pensionskasse angeschlossen.<br />

Die Leistungen (Basis-/Kaderplan) können den Beilagen entnommen werden. Aus<br />

Sicht der 1. Säule kann davon ausgegangen werden, dass für Herrn Schweizer das<br />

aktuelle massgebliche Durchschnittseinkommen CHF 76‘800 (nach Splitting aus Scheidung)<br />

beträgt und er keine beitragslosen Jahre aufweist. Frau Roessler ist seit ihrem<br />

Zuzug aus Deutschland ebenfalls stets ihrer Beitragspflicht gegenüber der AHV nachgekommen<br />

und weist ihrerseits (seit 01.03.1996) ein massgebendes Durchschnittseinkommen<br />

von derzeit CHF 65‘300 aus. Im Rahmen der beruflichen Vorsorge unterstehen<br />

beide Ehepartner neben dem BVG (siehe Vorsorgeausweise) dem obligatorischen<br />

<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 4/28


UVG. Herr Schweizer kann im Rahmen der UVG-Zusatzversicherung noch zusätzlich<br />

auf ein Invaliditäts- bzw. Todesfallkapital von CHF 360‘000 zählen.<br />

Angaben zu Güter-/Erbrecht sowie zu Steuern<br />

Das Paar hat bis anhin keine güter- / erbrechtlichen Vorkehrungen getroffen. Steuerlich<br />

relevant sind die vorgenannten Tarife und die gesetzlichen Ansätze, wobei zu beachten<br />

ist, dass beide Partner aus der Kirche ausgeschieden sind.<br />

− Steuerfuss: Kanton 280%, Gemeinde 210%, Kirche 36%,<br />

− Für Prognoseberechnungen: Durchschnittssteuer 18%, Grenzsteuersatz 33%<br />

Das Ehepaar macht sich aufgrund der oben beschriebenen Umstände Gedanken zu<br />

einer Frühpension. Sie sind sich insbesondere nicht im Klaren, ob sie sich eine gemeinsame<br />

Frühpensionierung in 2 Jahren (Alter 60 von Herrn Schweizer) finanziell überhaupt<br />

leisten können.<br />

Beilagen<br />

1. Steuertarife Kanton Bern<br />

2. Steuergesetz Vorsorgebesteuerung Kanton Bern<br />

3. Direkte Bundessteuer Tarif 2007/Prae<br />

4. ESTV Kreischreiben Nr. 1 / 2003<br />

5. Depotauszug Herr Schweizer<br />

6. Depotauszug Frau Rössler<br />

7. Factsheet Multi Defender Vonti<br />

8. Factsheet PF (Lux) - Emerging Markets Index-P Cap<br />

9. Factsheet PF (LUx) - Clean Energy-P Cap-EUR<br />

10. Factsheet Unit auf SMI - Kapitalschutz 90%<br />

11. Säule 3a Konto Herr Schweizer<br />

12. Freizügigkeitskonto Herr Schweizer<br />

13. Reglement Raiffeisen Freizügigkeitsstiftung / Freizügigkeitskonto<br />

14. Vorsorgeausweis PensBasic Herr Schweizer<br />

15. Vorsorgeausweis PensOptima Herr Schweizer<br />

16. Vorsorgeausweis Pensionskasse Frau Rössler<br />

17. Versicherungspolice Herr Schweizer<br />

18. AHV Skala 44<br />

19. Tabelle zur Berechnung des grösstmöglichen Säule 3a Guthabens<br />

20. EST Tabelle zur Umrechnung von Kapitalleistungen in lebenslängliche Renten<br />

<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 5/28


Fragenkatalog<br />

1. Frage Vermögensplanung 23 Punkte<br />

Die Kunden interessieren sich dafür, ob ihre Vermögensstruktur in Bezug auf ihr Wohlbefinden<br />

sinnvoll aufgestellt ist. Sie wollen erfahren, zu welchem Zeitpunkt welche Liquidität<br />

hinsichtlich der anstehenden Projekte zur Verfügung stehen kann, ohne dass die<br />

Gefahr besteht, Positionen realisieren bzw. Verträge frühzeitig mit entsprechenden Einbussen<br />

auflösen zu müssen. Daher werden Sie gebeten, die IST-Vermögenssituation zu<br />

analysieren und die Erkenntnisse in einer übersichtlichen Form darzustellen.<br />

a) Vermögens- / Wertschriftendepot-Analyse 8 Punkte<br />

Nehmen Sie eine Gesamtvermögensanalyse vor und erstellen Sie dazu eine private Bilanz<br />

in nachstehendem Raster. Aus dieser Bilanz sollen sämtliche Vermögenswerte und<br />

Vermögensansprüche der Ehegatten und auch deren Vorsorgeansprüche der 2. und 3.<br />

Säule ersichtlich sein.<br />

Allgemeiner Hinweis: Die Werte in der Bilanz sind auf CHF 1‘000 zu runden<br />

Private Bilanz Kunden (Ehegatten gemeinsam)<br />

(2 Punkte)<br />

Aktiven (Guthaben)<br />

Passiven (Schulden)<br />

Konten Er 34<br />

Konten Sie 43<br />

Wertschriftendepot Er 420<br />

Wertschriftendepot Sie 84<br />

Total frei verfügbar 581<br />

Lebensversicherung 3b Er 72<br />

Konto 3a Er 225<br />

Freizügigkeitskonto Er 69<br />

Guthaben Pensionskasse Er 58<br />

Guthaben Kadervorsorge Er 43<br />

Guthaben Pensionskasse Sie 81<br />

Total Vorsorgeguthaben 548<br />

Anspruch Erbengemeinschaft 700<br />

Total Ansprüche 700 Eigenkapital 1 829<br />

Total 1 829 Total 1 829<br />

<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 6/28


Hinweise zur Korrektur:<br />

Angaben gemäss Vorgabe alle auf CHF 1‘000 gerundet. Falls Kandidat/in exakte Zahlen<br />

aufführt, dann auch als korrekt betrachten. Aufteilung in Zwischentotalpositionen muss<br />

nicht zwingend so erfolgen; andere Aufteilungen sind auch als korrekt zu betrachten,<br />

falls Zahlen stimmen. Pro falsche Einzelposition wird ein Abzug von 0,5 Punkten erteilt.<br />

Studieren Sie bitte im Weiteren das Wertschriftendepot von Herrn Schweizer und nehmen<br />

Sie eine Asset Allocation im nachfolgenden Raster vor (Werte nach effektiver Anlageregion).<br />

Depotanalyse (Asset Allocation) Depot (inkl. Konten) Herr Schweizer:<br />

Hinweis: Runden Sie Ihre Angaben auf eine Nachkommastelle genau!<br />

(6 Punkte)<br />

Aktien<br />

Währung<br />

Liquidität<br />

Obligationen<br />

Alternative<br />

Anlagen<br />

Immobilien<br />

Edelmetalle<br />

&<br />

Rohwaren<br />

Total<br />

CHF 1,3% 53,9% 6,4% - - - 61,6%<br />

EUR 4,4% 16,6% 2,5% - - - 23,5%<br />

USD 1,8% - 3,9% - - - 5,7%<br />

DIVERSE - - 9,2% - - - 9,2%<br />

TOTAL 7,5% 70,5% 22,0% - - - 100%<br />

Hinweise zur Korrektur:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

Aufgrund von Rundungsdifferenzen sind Resultate die 0,2% höher bzw. 0,2% tiefer<br />

ausfallen als korrekt zu betrachten<br />

Bei Aktienfonds PF-Clean Energy ist die Zuteilung nach Währungen vorzunehmen<br />

(angegeben ist die Länderverteilung, aus welcher die Währungsverteilung ersichtlich<br />

ist). Rechnungswährung EURO sagt nichts über Devisenrisiko aus; im<br />

Factsheet ist keine Währungsabsicherung zu entnehmen. Der grössere Teil der<br />

Anlagen fällt nicht in Euroländern, sondern in den USA und übrigen Ländern aus.<br />

Der EMMA-Fonds wird bei der Devisenzuteilung bei den Übrigen aufgeführt,<br />

trotzdem der Fonds in USD notiert.<br />

Das Kapitalschutzprodukt der Vontobel gehört in die Obligationenquote, der defender<br />

Vonti in die Aktienquote.<br />

Falls Fehler in der Asset Allocation vorkommen, ist ein Abzug pro Einzelfehler von<br />

0,5 Punkten vorzunehmen (ohne Berücksichtigung der Totalfelder, da diese dann<br />

<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 7/28


Folgefehler wären)<br />

−<br />

In der Experten-Beilage ist eine detaillierte Tabelle zur Asset Allocation zu finden.<br />

b) Stellungnahme zu Investment-Produkt 3 Punkte<br />

Analysieren Sie das Investmentprodukt „Unit auf SMI – KAPITALSCHUTZ 90%“ (gem.<br />

Beilage) und nehmen Sie konkret Stellung zu den nachfolgenden Fragen:<br />

(3 Punkte)<br />

Fragen<br />

Zeigen Sie auf, wie hoch das steuerbare<br />

Einkommen pro Unit ausfällt (Privatvermögen),<br />

sollte die Rückzahlung per 2011<br />

zu einem Wert von CHF 1‘200 erfolgen.<br />

Ermitteln Sie den Rückzahlungsbetrag,<br />

falls der SMI per Schlussfixierung bei<br />

6‘580 Punkten notiert (Rückzahlungsbetrag<br />

in CHF).<br />

Ermitteln Sie den Rückzahlungsbetrag,<br />

falls der SMI per Schlussfixierung bei<br />

7‘500 Punkten notiert (Rückzahlungsbetrag<br />

in CHF).<br />

Was stellen solche Kapitalschutzprodukte<br />

(sowie andere strukturierte Produkte und<br />

Zertifikate) aus rechtlicher Sicht dar und<br />

liegt dabei ein Emittentenrisiko vor<br />

Ihre Antworten<br />

CHF 5.72<br />

(900 – 894.28); restliche Rückzahlungssumme<br />

gilt als Kapitalgewinn<br />

CHF 900<br />

(Liegt der SMI unter dem Ausübungspreis,<br />

erfolgt die Auszahlung des Kapitalschutzes)<br />

CHF 1‘062.74<br />

(Formel: (1000*(7500/6629.87-1)*124%<br />

= 162.74)+900 = 1‘062.74<br />

Inhaberschuldverschreibungen<br />

Emittentenrisiko liegt vor<br />

(auch richtig wäre „Obligation“, „Forderungspapier“<br />

oder ähnliche rechtliche<br />

Qualifikation)<br />

Hinweise für Korrekturen:<br />

Die erste und die letzte Frage gibt je 0,5 Punkte<br />

Die zweite und die dritte Frage ergeben je 1 Punkt<br />

c) Vermögensplanung / Fälligkeiten 12 Punkte<br />

Im Hinblick auf die sich abzeichnenden beruflichen Veränderungen und Einkommensbedürfnisse<br />

wünscht Herr Schweizer von Ihnen einen Vermögens-Anfall-Plan. Stellen Sie<br />

eine Übersicht der verfügbaren liquiden Mittel pro Jahr nach den ordentlichen Fälligkeiten<br />

ab dem Alter 59 bis zu seinem ordentlichen AHV-Alter 65 dar.<br />

<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 8/28


Allgemeine Hinweise:<br />

Füllen Sie die nachstehende Tabelle aus und präsentieren Sie dem Kunden den jeweiligen<br />

Mittelzufluss p.a.. Berücksichtigen Sie die Fälligkeiten aus den Anwartschaften und<br />

Vermögenspositionen (Vermögensanfall aus Anwartschaften, ordentliche Abläufe der<br />

vertraglichen Leistungen und Vermögenspositionen, ohne Steuern zu beachten). Wählen<br />

Sie bei Zinsanlagen in EURO einen Wechselkurs von 1.50. Die Fälligkeiten der strukturierten<br />

Produkte sind NICHT zu berücksichtigen, da diese Gelder erneut angelegt werden<br />

sollen!<br />

Die vorsorgerechtlichen Anwartschaften sind nach der frühestmöglichen Fälligkeit einzutragen<br />

ohne dabei einen Optimierungsbedarf zu berücksichtigen. Bestehende liquide<br />

Mittel sind nicht einzutragen, da diese fortführend verfügbar sind.<br />

Die Werte sind auf CHF 1‘000 genau aufzuführen<br />

Vermögens-Anfall-Plan (Liquidität nach Fälligkeiten)<br />

(12 Punkte)<br />

Jahr 2011 +<br />

2012<br />

2013 2014 2015 2016 2017<br />

Alter Mann 59/60 61 62 63 64 65<br />

Alter Frau 54/55 56 57 58 59 60<br />

180<br />

248<br />

71<br />

95<br />

74<br />

Obligationen 22 62 80 70<br />

Mann<br />

150<br />

Abgangsentschädigung<br />

3a-Konto<br />

Mann<br />

FZ-Konto<br />

Mann<br />

Pensionska<br />

Mann<br />

Kaderplan<br />

Mann<br />

Lebensversicherung<br />

Pensionskasse<br />

Frau<br />

103<br />

Erbteilung<br />

aus Verkauf<br />

Immobilie<br />

700<br />

<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 9/28


TOTAL 690 0 762 230 103 70<br />

Hinweise für Korrekturen:<br />

Kapitalleistungen Arbeitgeber ordentliche Fälligkeiten<br />

− Abgangsentschädigung (bei Austritt 01.07.2011)<br />

Kapitalleistungen 2. & 3. Säule und ordentliche Fälligkeiten:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

PensBasic: CHF 94‘746 (Saldo per 31.12.2011, Aufgabe der Tätigkeit)<br />

Kaderplan (PensOptima): CHF 74‘227 (Saldo per 31.12.2011, Aufgabe der Tätigkeit;<br />

Berechnung mit Zielrendite von 3%)<br />

FZ-Konto (Mann): CHF 71‘267 (Saldo per 31.12.2011 inkl. 2% Zins, Aufgabe der<br />

Tätigkeit, frühestmögliche Auszahlung im Jahre 2012- 5 Jahre vor ordentlicher<br />

Pensionierung)<br />

PK-Frau: CHF 102‘589 (Saldo per 31.12.2011, Aufgabe der Tätigkeit, Überweisung<br />

auf FZ-Konto da die Frau erst 55-jährig ist, frühestmögliche Auszahlung im<br />

Jahre 2016-5 Jahre vor ordentlicher Pensionierung)<br />

3.a)-Konto: CHF 247‘727 (Saldo per 31.12.2011 inkl. 2 x Beiträge und 2% Zins,<br />

Aufgabe der Tätigkeit, frühestmögliche Auszahlung im Jahre 2012- 5 Jahre vor<br />

ordentlicher Pensionierung)<br />

− 3.b)-Police: CHF 150‘000 (Auszahlung bei Vertragsablauf 01.10.2015)<br />

−<br />

−<br />

Erbteilung gemäss Ausgangslage in 4 Jahren<br />

Obligationenfälligkeiten gemäss Depotauszug (EURO Kurs von 1,50 verwendet)<br />

Die Zahlenwerte dürfen eine Abweichung von +/- 5% aufweisen, da einiges auf Annahmen<br />

beruht. Pro Fehler ist wie folgt vorzugehen:<br />

−<br />

−<br />

Abzug von 1 Punkt falls eine Position gar nicht aufgeführt ist<br />

Abzug von 0,5 Punkt falls eine Position mit falscher Berechnung aufgeführt ist.<br />

<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 10/28


2. Frage Güter- und erbrechtliche Planung 15 Punkte<br />

Das Paar stellt sich die Frage, ob sich die Begünstigung zugunsten des überlebenden<br />

Ehepartners optimieren lässt. Ein befreundetes Ehepaar hat ihnen geraten, güterrechtlich<br />

den Stand der Gütergemeinschaft zu wählen.<br />

Nehmen Sie konkret Stellung zu den nachfolgenden Fragen und stellen Sie Ihre Erkenntnisse<br />

in einer übersichtlichen, tabellarischen Form dar.<br />

a) Güterrechtliche Planung 7 Punkte<br />

Wie präsentiert sich die güter- und vorsorgerechtliche Auseinandersetzung im Falle einer<br />

Scheidung, falls das Ehepaar sich für die Gütergemeinschaft entscheiden würde<br />

(theoretische Überlegung unter der Annahme, dass Hochzeitsdatum = Scheidungsdatum)<br />

Allgemeine Hinweise:<br />

Die relevanten Vermögenswerte können per Stichtag gemäss Ausgangslage übernommen<br />

werden. Gehen Sie weiter davon aus, dass sich diese Werte auf den Hochzeitstag<br />

beziehen und daher Eigengut des jeweiligen Partners darstellen.<br />

Die Werte sind auf CHF 1‘000 genau aufzuführen<br />

Güterrechtliche Auseinandersetzung:<br />

(5 Punkte)<br />

Vermögensposition Mann Frau Gemeinsam<br />

Konten 34 43 0<br />

Wertschriften 420 84 0<br />

Lebensversicherung<br />

3b<br />

72 0<br />

Konto 3a 225 0<br />

Erbengemeinschaft<br />

Anteil<br />

700 0<br />

TOTAL 751 827 0<br />

0<br />

Hinweise zur Korrektur:<br />

Bei einer Scheidung übernehmen die Ehegatten alles was unter dem Güterstand der<br />

Errungenschaftsbeteiligung ihr Eigengut gewesen wäre wieder mit (ZGB 242). Der Rest<br />

wird hälftig aufgeteilt. Somit liegt hier nur Eigengut vor.<br />

<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 11/28


Die Anwartschaft von Frau Rössler ist hier ebenfalls aufzuführen, da sie bereits heute<br />

zur Erbengemeinschaft gehört. Lediglich die Teilung steht noch bevor.<br />

Teilung von Vorsorgeguthaben (die nicht güterrechtlich geteilt werden):<br />

(2 Punkte)<br />

Vorsorgeposition Mann Frau Gemeinsam<br />

Pensionskassen 58 81 0<br />

Kaderplan 43 0<br />

Freizügigkeitskonto 69 0<br />

0<br />

TOTAL 170 81 0<br />

0<br />

Hinweise zur Korrektur:<br />

Da die Hochzeit erst kürzlich erfolgte, besteht noch kein Vorsorgeguthaben aus der gemeinsamen<br />

Ehe. Alle angehäuften Vorsorgeguthaben vor Ehe werden den einzelnen Personen<br />

zugeteilt.<br />

b) Erbrechtliche Planung 8 Punkte<br />

Bei einer erbrechtlichen Teilung soll die jeweilige Vermögenssubstanz vollumfänglich<br />

dem überlebenden Ehepartner zugewiesen werden.<br />

Wie kann dieses Ziel aufgrund der vorgenannten güterrechtlichen Vereinbarung der Gütergemeinschaft<br />

(mit 100% Zuteilung des Gesamtguts an den überlebenden Ehegatten)<br />

und aufgrund der Ausgangslage ohne zusätzliche Massnahmen erreicht werden<br />

Präsentieren Sie den Kunden die erbrechtliche Situation im Todesfall des jeweiligen<br />

Partners, falls das Ehepaar den Stand der Gütergemeinschaft eingehen würde und berechnen<br />

Sie eine allfällige Ausgleichspflicht gegenüber den gesetzlichen Erben.<br />

Allgemeine Hinweise:<br />

Die relevanten Vermögenswerte können per Stichtag gemäss Ausgangslage bzw. unter<br />

a) aufgeführten güterrechtlichen Auseinandersetzung übernommen werden.<br />

Die Werte sind auf CHF 1‘000 genau aufzuführen<br />

<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 12/28


Situation Mann:<br />

(6 Punkte)<br />

−<br />

−<br />

Abschluss Ehevertrag, in welchem die Gütergemeinschaft vereinbart wird. Zwingend<br />

muss das Gesamtgut dabei zu 100% dem überlebenden Ehegatten zukommen.<br />

Dies ist auf diese Weise im Ehevertrag zu regeln.<br />

Ermittlung Pflichtteil der Nachkommen:<br />

Kalkulation Gesamtgut:<br />

Vermögen Mann:<br />

− Konten 34<br />

− Wertschriften 420<br />

− Konto 3a 225<br />

− Zwischentotal 679<br />

Vermögen Frau:<br />

− Konten 43<br />

− Wertschriften 84<br />

− Erbengem. 700<br />

− Zwischentotal 827<br />

− TOTAL Gesamtgut 1‘506<br />

− Pflichtteil Kinder Mann: 309<br />

(Gesamtgut 1506/2= Nachlass Mann von 753 + RKW Lebensversicherung<br />

3b über 72 = 825; davon Pflichtteil 3/8 = 309)<br />

Situation Frau:<br />

(2 Punkte)<br />

−<br />

−<br />

Abschluss Ehevertrag, in welchem die Gütergemeinschaft vereinbart wird. Zwingend<br />

muss das Gesamtgut dabei zu 100% dem überlebenden Ehegatten zukommen.<br />

Dies ist auf diese Weise im Ehevertrag zu regeln.<br />

Keine Pflichtteile für Verwandte von Frau Roessler!<br />

<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 13/28


3. Frage Vorsorge-Analyse 16 Punkte<br />

Frau Roessler ist sich nicht im Klaren, auf welche Vorsorgeleistungen sie im Todesfalle<br />

des Ehemannes aufgrund der Ausgangslage zählen kann, und ist nach dem angekündigten<br />

Stellenverlust von Herrn Schweizer im nächsten Jahr und dessen Konsequenzen auf<br />

die Einkommenssicherung zusätzlich verunsichert. Daher erwartet sie von Ihnen eine<br />

Präsentation zur Vorsorgedeckung bei Tod durch Unfall des Ehemannes.<br />

a) Vorsorgeanalyse im Todesfall durch Unfall 12 Punkte<br />

Auf welche persönlichen Vorsorge-Leistungen bzw. über welches Einkommen kann Frau<br />

Roessler im Todesfall durch Unfall des Ehegatten (per heutigem Stichtag) vor und nach<br />

ihrer Pensionierung zählen<br />

Allgemeine Hinweise:<br />

Eigene Einkommen oder Erträge/Kapitalien aus ihrem übrigen Vermögen sind nicht zu<br />

berücksichtigen. Allfällige Rentenleistungen der 1. Säule berechnen Sie aufgrund der<br />

Ausgangslage und den aktuellen Berechnungsgrundlagen (heutiges Durchschnittseinkommen<br />

/ AHV-Skala). Für vorsorgerechtliche Kapitalleistungen können in der vorliegenden<br />

Analyse mit einem einheitlichen Steuersatz von 10% gerechnet werden. Diese<br />

Kapitalleistungen sind anschliessend in Rentenform zu konvertieren. Dabei sind die altersabhängigen<br />

Umwandlungssätze anzuwenden. Säule 3a-Guthaben sind dabei nicht zu<br />

berücksichtigen!<br />

Die Werte sind auf CHF 100 genau aufzuführen<br />

Vorsorge-Leistungen zugunsten der Ehefrau<br />

Ab 1.Säule 2.Säule 3.Säule Total<br />

1.Tag 50‘400<br />

(aus UVG)<br />

20'022<br />

(aus diversen<br />

Kapitalien der<br />

2. Säule verrentet)<br />

19’619<br />

(aus Verrentung<br />

Todesfallkapital<br />

CHF 450'000<br />

und CHF<br />

150'000)<br />

90‘041<br />

2022 14‘954 50‘400<br />

19’619 104‘955<br />

20’022<br />

<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 14/28


Hinweis zur Korrektur: +/- CHF 100.00 gilt gemäss Vorgaben als richtig!<br />

Die Leistungen der AHV im Alter wurden für die Witwe ohne Verwitwetenzuschlag (20%)<br />

berechnet, da diese zum Zeitpunkt der Verwitwung die Bedingungen nicht erfüllt. Aufgrund<br />

der Komplexität kann das Resultat auch als richtig bewertet werden, wenn ein<br />

Kandidat diesen Zuschlag (Total: 16‘543) eingerechnet hat. Ebenso ist als richtig zu<br />

bewerten wenn die eigene Alters-PK-Rente (trotz Hinweis oben) per ordentlicher Pensionierung<br />

einberechnet wurde.<br />

Kommentar:<br />

(zu Berechnungsweg / -grundlagen)<br />

Rentenleistungen:<br />

−<br />

−<br />

−<br />

−<br />

AHV-Witwenrente: keine da nicht 45/5 oder Kinder nicht erfüllt;<br />

AHV-Altersrente: gem. Skala CHF 2‘061 (Basis-Durchschnittseinkommen CHF<br />

65‘300 gem. Vorgabe), Kürzung aufgrund der Beitragsjahre 26/43 (1. Muss-<br />

Beitrag 1978, 1. Effektiver Beitrag 1996, Beitragsjahre bis Alter 64 => 26 Jahre<br />

von 43 Muss-Beitragsjahren)<br />

Gekürzte Altersrente: CHF 1‘246 x 12 => CHF 14‘954 p.a..<br />

UVG-Witwenrente (40% von CHF 126‘), Voraussetzungen: Witwe 45 Jahre alt;<br />

BVG-Subsidiärrente: keine da Voraussetzungen 45/5 oder Kinder im eigenen<br />

Haushalt gem. BVG nicht gegeben.<br />

Kapitalleistungen 2. Säule:<br />

− UVG-Todesfallkapital: CHF 360‘000<br />

− PensBasic: CHF 57‘867 (FZ-Guthaben per 01.01.10)<br />

−<br />

PensOptima: CHF 142‘963 (FZ-Guthaben + Todesfallkapital)<br />

− FZ-Konto: CHF 68‘500 (FZ-Guthaben per 01.01.10)<br />

− Total Kapitalleistungen: CHF 629‘330, ./. 10% Steuern, Rentensatz 35.35,<br />

verrentete Kapitalleistungen: CHF 20‘022.<br />

Kapitalleistungen 3. Säule:<br />

− Todesfall-Versicherung: CHF 450‘000 ./. Steuern, Netto => CHF 405‘000<br />

−<br />

−<br />

Gemischte-Lebensversicherung: CHF 150‘000 (ohne Steuern)<br />

Total Kapitalleistungen: CHF 405‘000 + CHF 150‘000 => CHF 555‘000, Rentensatz<br />

35.35, verrentete Kapitalleistungen: CHF 19‘619<br />

<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 15/28


) Lohnfortzahlung im Todesfall 4 Punkte<br />

Frau Roessler hat nach Durchsicht des Arbeitsvertrages ihres Ehemannes keinen Hinweis<br />

in Bezug auf eine allfällige Leistungs-/Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers im<br />

Todesfalle gefunden.<br />

Beschreiben Sie Frau Roessler in Stichworten, wie und wo diese allfälligen gesetzlichen<br />

Pflichten des Arbeitgebers für den vorgenannten Fall geregelt sind.<br />

Antwort / Kommentar:<br />

Obligationenrecht Art. 338:<br />

Der Arbeitgeber hat den Lohn für einen weiteren Monat und nach fünfjähriger<br />

Dienstdauer für zwei weitere Monate, gerechnet vom Todestag an, zu entrichten,<br />

sofern der Arbeitnehmer den Ehegatten, die eingetragene Partnerin, den<br />

eingetragenen Partner oder minderjährige Kinder oder bei Fehlen dieser Erben<br />

andere Personen hinterlässt, denen gegenüber er eine Unterstützungspflicht<br />

erfüllt hat.<br />

<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 16/28


4. Frage Alterseinkommens-Planung 26 Punkte<br />

Obwohl sich Herr Schweizer bewusst ist, dass er nach dem Stellenverlust allenfalls Ansprüche<br />

gegenüber der Arbeitslosenversicherung geltend machen kann, möchte er vorab<br />

eine Frühpensionierung - basierend auf dem persönlichen finanziellen und vorsorgerechtlichen<br />

Umfeld - analysiert haben. Im Weiteren stellt er sich die Frage, ob sich diesbezüglich<br />

noch ein Optimierungsbedarf im laufenden Jahr abzeichnet.<br />

a) Ermittlung Einkommensbedarf im Alter 9 Punkte<br />

Zeigen Sie dem Kunden die Einkommens-Situation ab Alter 60 (1.1.2012) auf, indem<br />

Sie in die unten stehende Tabelle die festen Vorsorge-Einkommen, auf die das Ehepaar<br />

gemäss Ausgangslage und deren Fälligkeiten zählen kann, eintragen. Ermitteln Sie in<br />

der Folge die Einkommenslücke, die sich aufgrund des Budgets (siehe nachstehende<br />

Tabelle) abzeichnet.<br />

Allgemeine Hinweise:<br />

Gehen Sie davon aus, dass die Ehegattin ihre Erwerbstätigkeit per Stichtag der Frühpensionierung<br />

des Mannes ebenfalls aufgeben wird. Die Leistungen aus der 1. Säule<br />

(AHV) werden zu den ordentlichen Fälligkeiten bezogen. Die Rentenbeträge der 1. Säule<br />

berechnen Sie aufgrund der Ausgangslage und den aktuellen Berechnungsgrundlagen<br />

(heutiges Durchschnittseinkommen / AHV-Skala). Die Prognoseberechnungen sind real<br />

zu führen.<br />

Die Werte sind auf CHF 1‘000 genau aufzuführen<br />

Einkommensentwicklung nach Pensionierung<br />

Jahr 2012-<br />

17<br />

2018-21 2022-31 Ab 2032<br />

Alter Mann 60-65 66-69 70-79 80<br />

Alter Frau 55-60 61-64 65-74 75<br />

Einkommen<br />

1.Säule 26‘ 41‘ 41‘<br />

2.Säule 4‘ 4‘ 4‘ 3‘<br />

Sonstige - - - -<br />

Total p.a. 4 30‘ 45‘ 44‘<br />

Hinweis zur Korrektur: +/- CHF 1‘000 gilt gemäss Vorgaben als richtig! Die Einnahme-<br />

Positionen sind real d.h. mit Ausnahme der Pensionskassen-Rente gleichbleibend einzusetzen.<br />

Die Pensionskassen-Rente ist mit 1.5%p.a. abzuzinsen. Ebenfalls als korrekt zu<br />

<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 17/28


ewerten ist die Darstellung der Pensionskassen-Rente gleichbleibend. In diesem Fall<br />

muss jedoch eine Kapitalrückstellung für den Teuerungsverlust beim Kapitalbedarf aufgeführt<br />

sein.<br />

Kommentar:<br />

(Berechnungsweg / -grundlagen)<br />

Rentenleistungen real:<br />

−<br />

−<br />

AHV-Altersrente (Mann): gem. Skala CHF 2‘225 (Basis-Durchschnittseinkommen<br />

CHF 76‘800 gem. Vorgabe ohne beitragslose Jahre);<br />

AHV-Altersrente (Frau): gem. Skala CHF 2‘061 (Basis-Durchschnittseinkommen<br />

CHF 65‘300 gem. Vorgabe), Kürzung aufgrund der Beitragsjahre 26/43 (1. Muss-<br />

Beitrag 1978, 1. Effektiver Beitrag 1996, Beitragsjahre bis Alter 64 => 26 Jahre<br />

von 43 Muss-Beitragsjahren)<br />

Gekürzte Altersrente: CHF 1‘246.20 x 12 => CHF 14‘954 p.a.;<br />

− Plafonierte AHV-Altersrente (Frau): CHF 1246.20 x 3‘420 / 3‘471.20<br />

=> CHF 1‘228 (14‘740 p.a.)<br />

Plafonierte AHV-Altersrente (Frau): CHF 2‘225 x 3‘420 / 3‘471.20<br />

=> CHF 2‘192 (26‘292 p.a.)<br />

−<br />

−<br />

PK-Altersrente (PensBasic)-Berechnung: AG per 01.01.2010 CHF 57‘867 + Beiträge<br />

(CHF 17‘100) zzgl. Zins 2% für 2 Jahre, Altersguthaben per 01.01.2012 =><br />

CHF 94‘746.85 x Rentensatz 4.98% (per Alter 65 = 6.05% ./. 71 Monate x<br />

0.015%) => Altersrente CHF 4‘718<br />

Bei der Pensionskassenrente wurde eine jährliche Inflation von 1.5% einberechnet.<br />

Allgemeine Hinweise:<br />

Die vorgegebenen Positionen sind als Ausgangswerte zu verstehen. Diese sind abgestimmt<br />

auf die jeweiligen Veränderungen zu projizieren. Für die Steuerwerte übernehmen<br />

Sie als Annahme die vorgehenden Einkommen (= steuerbares Einkommen) und<br />

wenden den in der Ausgangslage definierten Steuersatz an.<br />

Ausgabenentwicklung nach Pensionierung<br />

Jahr 2012-<br />

17<br />

2018-21 2022-31 Ab 2032<br />

Alter Mann 60-65 66-69 70-79 80<br />

Alter Frau 55-60 61-64 65-74 75<br />

Ausgaben<br />

Lebenshaltung 60‘ 60‘ 60‘ 60‘<br />

Wohnen 36‘ 36‘ 36‘ 36‘<br />

<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 18/28


Steuern 1‘ 5‘ 8‘ 8‘<br />

Diverse (AHV) 2‘ 1‘<br />

Total p.a. 99‘ 102‘ 104‘ 104‘<br />

Bedarf p.a. 95‘ 72‘ 59‘ 60‘<br />

Hinweis zur Korrektur: +/- CHF 1‘000 gilt gemäss Vorgaben als richtig! Die Steuerberechnungen<br />

mussten mit dem Durchschnittssatz (Ausgleich kalte Progression) berechnet<br />

werden. Berechnungen mit dem Grenzsteuersatz sind als falsch zu bewerten.<br />

Kommentar:<br />

(zu Berechnungsweg / -grundlagen)<br />

Ausgaben gem. Budgetvorgaben real:<br />

−<br />

Die Ausgaben Kaufkraft bereinigt dargestellt.<br />

− Die Steuerbelastung wurde gem. Vorgaben mit einem Durchschnittssatz von 18%<br />

auf das vorgenannte Einkommen berechnet.<br />

b) Ermittlung Vermögensbedarf 10 Punkte<br />

Berechnen Sie dem Kunden den Kapitalbedarf (Barwert per Stichtag der Frühpensionierung),<br />

mit welchem die unter a) ermittelte Einkommenslücke ab Alter 60 lebenslänglich<br />

gedeckt werden kann.<br />

Allgemeine Hinweise:<br />

Da der Kunde zum jetzigen Zeitpunkt nur schwerlich abschätzen kann, wie sich der Bedarf<br />

entwickeln wird, erwartet er bei der Ermittlung des Kapitalbedarfes einen Etappenplan,<br />

in dem eine Flexibilität in Bezug auf die reservierten Vermögenswerte erhalten<br />

bleibt. Aus Ihren Erläuterungen sollte erkennbar sein, welche Produktkategorien Sie für<br />

die jeweilige Aufschubs-/Anlagephase empfehlen und mit welchen Zielrenditen Sie fristenkongruent<br />

aufgrund der Vorgaben rechnen. Die Langlebigkeit sollte ab Alter 80 mit<br />

einem festen Einkommen abgestimmt auf den Bedarf abgedeckt werden. Die Prognoseberechnungen<br />

sind real zu führen.<br />

Berechnen Sie dem Kunden vorab den Kapitalbedarf pro Einkommensphase unter Zuhilfenahme<br />

der nachstehenden Grafik. Fassen Sie anschliessend die Barwerte zusammen<br />

und beschreiben Sie, welche Produktekategorien Sie dem Kunden für den jeweiligen<br />

Bedarf empfehlen können.<br />

Die Werte sind auf CHF 1‘000 genau aufzuführen<br />

<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 19/28


Hinweis zur Korrektur: +/- CHF 1‘000 gilt gemäss Vorgaben als richtig! Bei den Berechnungen<br />

ist auf eine fristenkongruente Real-Verzinsung gem. Vorgaben zu achten. Dabei<br />

sollten die Kapitalien während der Bezugsphasen in Geldwerte investiert bleiben ( 1.5 -<br />

2.5% Schnitt-Nominal= 2.0 ./. 1,5%). Während der Anlagephasen sollte wiederum die<br />

Risikofähigkeit abgestimmt auf die Anlagedauer beachtet worden sein (z.B. Anlagedauer<br />

> 5 Jahre Allokation 15/85% = erwartete Rendite Nominal = ca. 3.5% ./. 1.5%; Anlagedauer<br />

> 10 Jahre Allokation 25/75% = erwartete Rendite Nominal = ca. 4.6% ./.<br />

1.5%; Anlagedauer > 15 Jahre Allokation 35/65% = erwartete Rendite Nominal = ca.<br />

5.4% ./. 1.5%).<br />

Kommentar:<br />

(zu Berechnungsweg / -grundlagen).<br />

<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 20/28


Kapitalbedarf für Alterseinkommenssicherung per 01.01.2012<br />

Barwert für Einkommensphase 1): CHF 550‘<br />

*Produkt-Empfehlung für Anlagephase<br />

Liquidität / Festgeld<br />

*Produkt-Empfehlung für Einkommensphase<br />

Liquidität / Festgeld<br />

Barwert für Einkommensphase 2): CHF 248‘<br />

Produkt-Empfehlung für Anlagephase Obligationen / Aktien 0% - 20%<br />

*Produkt-Empfehlung für Einkommensphase<br />

Liquidität / Festgeld<br />

Barwert für Einkommensphase 3): CHF 415‘<br />

Produkt-Empfehlung für Anlagephase Obli. / Aktien / Gold max 25%<br />

*Produkt-Empfehlung für Einkommensphase<br />

Liquidität / Festgeld<br />

Barwert für Einkommensphase lebenslang: CHF 283‘<br />

Produkt-Empfehlung für Anlagephase Obli. / Aktien / Gold max 35%<br />

(ev. Fonds-Police zur Absicherung Ehegattin)<br />

*Produkt-Empfehlung für Einkommensphase Liquidität / Festgeld/Leibrente<br />

<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 21/28


Weitere Rückstellungen für Einkommensdeckung: CHF 0‘<br />

Produkt-Empfehlung für Anlagephase Kaufkraft-Erhalt über Einkommen<br />

*Produkt-Empfehlung für Einkommensphase<br />

__________________<br />

Total Barwert für Alters-Einkommensdeckung: CHF 1‘496‘<br />

* Als Vermögenskategorien für die Einkommensphase ebenfalls möglich:<br />

Sparkonto, Kassenobligation, Money market, Obligation mit kurzer Laufzeit, Kapitalschutzprodukte;<br />

alles in Referenzwährung CHF<br />

Kommentar:<br />

(zu Berechnungsweg / -grundlagen)<br />

<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 22/28


c) Vorsorgerechtliche Einkaufsmöglichkeiten 7 Punkte<br />

Welchen maximalen Betrag könnte der Kunde aufgrund der Ausgangslage und aus vorsorgerechtlicher<br />

Sicht im Rahmen eines Einkaufes fehlender Beitragsjahre in den Basisplan<br />

einzahlen (Stichtag für Berechnung 01.01.2010)<br />

Berechnungen sind auf CHF 100 genau aufzuführen<br />

Einkaufsberechnung aus vorsorgerechtlicher Sicht:<br />

(Basis Vorsorgeausweis und – Reglement)<br />

Maximales Einkaufspotential (PensBasic) CHF 348‘790.20<br />

Hinweis zur Korrektur: +/- CHF 100 gilt gemäss Vorgaben als richtig!<br />

Kommentar:<br />

(zu Berechnungsweg / -grundlagen)<br />

Altersabhängige Sparbeiträge, versicherter Jahreslohn CHF 85‘500<br />

− Alter 25-34, Sparbeiträge 7‘695 x10 x 2% Zins => CHF 84‘258.10<br />

− Alter 35-44, Sparbeiträge 10‘260 x10 x 2% Zins => CHF 215‘054.30<br />

− Alter 45-54, Sparbeiträge 15‘390 x10 x 2% Zins => CHF 430‘666.20<br />

− Alter 55-57, Sparbeiträge 17‘100 x 3 x 2% Zins => CHF 509‘359.20<br />

Maximales Altersguthaben inkl. Zins (01.01.2010): CHF 509‘359.20<br />

− ./. bestehendes Altersguthaben => CHF 57‘867.00<br />

− ./. bestehendes Freizügigkeits-Konto => CHF 68‘500.00<br />

− ./. Anteil Selbständig erwerbender 3.a)-Konto => CHF 34‘202.00<br />

(Saldo CHF 225‘360 ./. Max. Guthaben CHF 191‘158)<br />

Maximaler Einkaufsbetrag (01.01.2010): CHF 348‘790.20<br />

<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 23/28


<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 24/28


5. Frage Steuerplanung 20 Punkte<br />

Herr Schweizer überlegt sich, insbesondere aus steuerlichen Überlegungen im laufenden<br />

bzw. folgenden Jahr noch einen Einkauf in eine Vorsorgeeinrichtung der 2. Säule zu tätigen.<br />

Aus diesen Überlegungen stellen sich folgende Fragen.<br />

a) Einkauf fehlender Beitragsjahre 3 Punkte<br />

Zeigen Sie dem Kunden auf, in welche der vorhandenen Vorsorgeverhältnisse ein Einkauf<br />

aus steuerlicher Sicht (ohne vorsorgerechtliche Berechnungen/Aspekte) als unbedenklich<br />

empfohlen und ein solcher aufgrund der sich abzeichnenden beruflichen Veränderungen<br />

in Zukunft nicht als qualifizierte Steuerumgehung eingestuft werden kann.<br />

Begründen Sie in Stichworten Ihre Überlegungen.<br />

Einkauf und Steuern Empfehlung Bedenklich<br />

Mann: Basisplan<br />

X<br />

X<br />

Mann: Kaderplan<br />

(Kapitalbezug innerhalb<br />

von drei Jahren !!)<br />

X<br />

Frau: Basisplan<br />

(Kapitalbezug innerhalb<br />

von drei Jahren !!)<br />

Hinweis zur Korrektur: Allfällige Varianten sind auf die Sinnmässigkeit und Realisierung<br />

zu überprüfen!<br />

<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 25/28


) Einkauf und Steuerauswirkung 13 Punkte<br />

Welche Steuereinsparung würde der Kunde realisieren, wenn er dieses Jahr einen Einkauf<br />

über CHF 70‘000.00 in die 2. Säule tätigen würde<br />

Allgemeine Hinweise:<br />

Die Berechnung ist unabhängig und losgelöst Ihrer steuerlichen Überlegungen unter a)<br />

vorzunehmen. Der Einkaufsbetrag steht auch in keinem Zusammenhang mit Ihrer vorgängig<br />

getätigten vorsorgetechnischen Berechnung und soll Ihnen nicht die Richtigkeit<br />

derselben suggerieren. Für den Steuervergleich kann als Basis von einem steuerbaren<br />

Einkommen von CHF 145‘635.00 und einem steuerbaren Vermögen von CHF 435‘250.00<br />

(Werte nach Hochzeit als Ehepaar) ausgegangen werden.<br />

Berechnungen sind auf CHF 100 genau aufzuführen<br />

Hinweis zur Korrektur: +/- CHF 100 gilt gemäss Vorgaben als richtig!<br />

Steuerbelastung vor Einkauf 2. Säule:<br />

Einkommenssteuer Kanton/Gemeinde/Kirche<br />

(Berechnungsweg)<br />

CHF 31'779.20<br />

Einfache Steuer: 6‘485.55<br />

Steuerfuss: 490%<br />

Gesamtsteuer:<br />

31'779.20<br />

Vermögenssteuer Kanton/Gemeinde/Kirche<br />

(Berechnungsweg)<br />

CHF 1'552.10<br />

Einfache Steuer: 316.75<br />

Steuerfuss: 490%<br />

Gesamtsteuer:<br />

1'552.10<br />

Einkommenssteuer Bund CHF 6‘274.00<br />

(Berechnungsweg)<br />

Ordentlicher Steuertarif: 6‘274.00<br />

Total Steuerbelastung vor Einkauf<br />

CHF 39'605.30<br />

<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 26/28


Steuerbelastung nach Einkauf 2. Säule:<br />

Einkommenssteuer Kanton/Gemeinde/Kirche<br />

(Berechnungsweg)<br />

CHF 13'783.70<br />

Einfache Steuer: 2‘813.00<br />

Steuerfuss: 490%<br />

Gesamtsteuer:<br />

13'783.70<br />

Vermögenssteuer Kanton/Gemeinde/Kirche CHF 1‘228.70<br />

(Berechnungsweg)<br />

Einfache Steuer: 250.75<br />

Steuerfuss: 490%<br />

Gesamtsteuer: 1‘228.70<br />

Einkommenssteuer Bund CHF 1‘020.00<br />

(Berechnungsweg)<br />

Ordentlicher Steuertarif: 1‘020.00<br />

Total Steuerbelastung nach Einkauf<br />

CHF_16'032.40<br />

Steuereinsparung durch Einkauf<br />

CHF_23'572.90<br />

<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 27/28


c) Abgangsentschädigung und Steuern 4 Punkte<br />

Welche Steuerfolge löst die in der Ausgangslage beschriebene Abgangsentschädigung<br />

aus Die Personalvorsorgestiftung hat bescheinigt, dass Herr Schweizer aufgrund der<br />

frühzeitigen Erwerbsaufgabe eine Vorsorgelücke erleidet. Die Personalvorsorgestiftung<br />

beziffert diese Lücke auf CHF 223‘000.00. Die Summe der geplanten Abgangsentschädigung<br />

können Sie der Ausgangslage entnehmen.<br />

Berechnungen sind auf CHF 100 genau aufzuführen<br />

Hinweis zur Korrektur: +/- CHF 100 gilt gemäss Vorgaben als richtig! Da die bescheinigte<br />

Vorsorgelücke die gesamte Abgangsentschädigung übersteigt, wird der Betrag vollumfänglich<br />

zum Vorsorgetarif besteuert (siehe auch KS 1).<br />

Steuerbelastung Abgangsentschädigung:<br />

Steuern Kanton/Gemeinde/Kirche<br />

(Berechnungsweg)<br />

CHF_11‘105.00<br />

Gemäss Vorsorgetarif:<br />

CHF 52‘500 x 0.8% = CHF 420.00<br />

CHF 52‘500 x 1.15% = CHF 603.75<br />

CHF 75‘000 x 1.45%<br />

= CHF1‘087.50<br />

Einfache Steuer = CHF 2‘111.25<br />

X Steuerfuss 490%<br />

= CHF 10'345.10<br />

Steuern Bund<br />

(Berechnungsweg)<br />

CHF__2‘352.60<br />

Ordentlicher Steuertarif: CHF 11‘763.00 (Prae-Tarif)<br />

davon 1/5<br />

Total Steuerbelastung auf Abgangsentschädigung<br />

CHF 12'697.70<br />

<strong>IAF</strong> D <strong>FAFP</strong> <strong>03.05.2010</strong> <strong>Klausur</strong> Lösung.doc 28/28

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