14.11.2012 Aufrufe

Wegweiser Betreuungsrecht - Ihr pflege team

Wegweiser Betreuungsrecht - Ihr pflege team

Wegweiser Betreuungsrecht - Ihr pflege team

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Umfang und Bedingungen der Sammelversicherung<br />

der Justizbehörde<br />

finden Sie als Merkblatt im Anhang<br />

dieser Broschüre.<br />

Unfallversicherung<br />

Der Unfallversicherungsschutz für<br />

ehrenamtliche Betreuer ist gesetzlich<br />

geregelt. Versicherungsfälle sind Unfälle<br />

im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen<br />

Tätigkeit, insbesondere Wegeunfälle.<br />

Auch Unfälle, die sich im eigenen<br />

PKW ereignen, sind Versicherungsfälle<br />

– sofern der Unfall im direkten Zusammenhang<br />

mit der Betreuungstätigkeit<br />

stand. Bei Unterbrechungen und Umwegen<br />

für eigene Besorgungen greift die<br />

gesetzliche Unfallversicherung nicht.<br />

Rechtliche Rahmenbedingungen<br />

Versichert ist der Betreuer für unfallbedingte<br />

Schäden an seiner Person.<br />

Schäden an Gegenständen wie z.B.<br />

dem eigenen PKW sind nicht versichert.<br />

Der Versicherungsfall muss von einem<br />

Durchgangsarzt aufgenommen werden.<br />

Die Leistungen aus dieser Versiche rung<br />

können deutlich höher sein als bei der<br />

gesetzlichen Krankenkasse. Die übliche<br />

Praxisgebühr und Zuzahlungen<br />

entfallen.<br />

Die Schadensmeldung richten<br />

ehrenamtliche Betreuer an:<br />

Landesunfallkasse der FHH<br />

Spohrstraße 2<br />

22083 Hamburg<br />

15

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!