Wegweiser Betreuungsrecht - Ihr pflege team
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Umfang und Bedingungen der Sammelversicherung<br />
der Justizbehörde<br />
finden Sie als Merkblatt im Anhang<br />
dieser Broschüre.<br />
Unfallversicherung<br />
Der Unfallversicherungsschutz für<br />
ehrenamtliche Betreuer ist gesetzlich<br />
geregelt. Versicherungsfälle sind Unfälle<br />
im Zusammenhang mit der ehrenamtlichen<br />
Tätigkeit, insbesondere Wegeunfälle.<br />
Auch Unfälle, die sich im eigenen<br />
PKW ereignen, sind Versicherungsfälle<br />
– sofern der Unfall im direkten Zusammenhang<br />
mit der Betreuungstätigkeit<br />
stand. Bei Unterbrechungen und Umwegen<br />
für eigene Besorgungen greift die<br />
gesetzliche Unfallversicherung nicht.<br />
Rechtliche Rahmenbedingungen<br />
Versichert ist der Betreuer für unfallbedingte<br />
Schäden an seiner Person.<br />
Schäden an Gegenständen wie z.B.<br />
dem eigenen PKW sind nicht versichert.<br />
Der Versicherungsfall muss von einem<br />
Durchgangsarzt aufgenommen werden.<br />
Die Leistungen aus dieser Versiche rung<br />
können deutlich höher sein als bei der<br />
gesetzlichen Krankenkasse. Die übliche<br />
Praxisgebühr und Zuzahlungen<br />
entfallen.<br />
Die Schadensmeldung richten<br />
ehrenamtliche Betreuer an:<br />
Landesunfallkasse der FHH<br />
Spohrstraße 2<br />
22083 Hamburg<br />
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