Wegweiser Betreuungsrecht - Ihr pflege team
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Anhang<br />
Diese Aufstellung ist nicht vollständig. Bei Zweifeln empfiehlt es sich, Auskunft beim<br />
Betreuungsgericht einzuholen.<br />
Ein Vertrag, der ohne die erforderliche Genehmigung abgeschlossen worden ist,<br />
bleibt zunächst unwirksam. Der Betreuer hat nachträglich die betreuungsgerichtliche<br />
Genehmigung einzuholen und diese dem Vertragspartner mitzuteilen.<br />
Ein einseitiges Rechtsgeschäft (z.B. Kündigung), das der Genehmigung bedarf, ist nur<br />
mit vorheriger Genehmigung des Betreuungsgerichtes wirksam.<br />
III. Aufwandsentschädigung<br />
Die Betreuung wird grundsätzlich ehrenamtlich, dass heißt unentgeltlich geführt. Dem<br />
Betreuer können jedoch auf Antrag Auslagen, die durch die Wahrnehmung dieses Amtes<br />
entstehen, aus dem Vermögen des Betreuten erstattet werden. Ist kein ausreichendes<br />
Vermögen vorhanden, erfolgt die Erstattung aus der Staatskasse auf ein vom Betreuer<br />
zu benennendes Konto.<br />
Für ein Betreuungsjahr können rückwirkend 323,– EUR pauschal erstattet werden.<br />
Der Betreuer, der seine tatsächlichen Auslagen erstattet haben möchte, hat diese dem<br />
Betreuungsgericht durch Belege nachzuweisen.<br />
Der Anspruch auf Aufwandsentschädigung erlischt, wenn er nicht binnen drei Monaten nach<br />
Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entsteht, geltend gemacht wird (§ 1835 a BGB).<br />
IV. Haftpflicht<br />
Ein Betreuer ist ab seiner Bestellung im Rahmen seiner Betreuertätigkeit automatisch<br />
haftpflichtversichert. Sofern ein Schadensfall eingetreten ist oder Schadensersatz geltend<br />
gemacht wird, hat sich der Betreuer innerhalb einer Woche bei der Versicherungskammer<br />
Bayern, Schadenabteilung, H 501944, 80530 München, zu melden.<br />
V. Beratung<br />
Zusätzlich berät und unterstützt den Betreuer der Betreuungsverein.<br />
Eine Informationsbroschüre zum <strong>Betreuungsrecht</strong> ist beim Bundesministerium der Justiz,<br />
Heinemann Straße 6, 53170 Bonn, kostenlos erhältlich.<br />
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