Wegweiser Betreuungsrecht - Ihr pflege team
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Anhang<br />
Definitionen<br />
Unter seelischer Behinderung versteht man eine bleibende psychische<br />
Beeinträchtigung, die als Folge von psychischen Erkrankungen entstanden ist.<br />
Auch die geistigen Auswirkungen des Altersabbaus, z.B. Demenzerkrankungen,<br />
werden hierzu gerechnet.<br />
Unter geistiger Behinderung versteht man eine angeborene beziehungsweise<br />
unter Geburt oder durch frühkindliche Hirnschädigungen erworbene<br />
Intelligenz minderung verschiedener Schweregrade.<br />
Auch körperliche Behinderungen können Grund für die Bestellung eines<br />
Betreuers sein. Allerdings nur, sofern sie die Fähigkeit zur Besorgung der<br />
eigenen Angelegenheiten wesentlich behindern. Dies kann etwa bei dauernder<br />
Bewegungsunfähigkeit der Fall sein.<br />
Zur psychischen Erkrankung gehören alle körperlich nicht begründbaren<br />
seelischen Erkrankungen sowie seelische Störungen, die körperliche Ursachen<br />
haben. Auch Abhängigkeitserkrankungen (Sucht) können bei entsprechendem<br />
Schweregrad psychische Krankheiten sein. Dies gilt auch für Neurosen oder<br />
Persönlichkeitsstörungen („Psychopathien“).<br />
(Quelle: Broschüre <strong>Betreuungsrecht</strong> des Bundesministeriums der Justiz)<br />
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