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Wegweiser Betreuungsrecht - Ihr pflege team

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Anhang<br />

Definitionen<br />

Unter seelischer Behinderung versteht man eine bleibende psychische<br />

Beeinträchtigung, die als Folge von psychischen Erkrankungen entstanden ist.<br />

Auch die geistigen Auswirkungen des Altersabbaus, z.B. Demenzerkrankungen,<br />

werden hierzu gerechnet.<br />

Unter geistiger Behinderung versteht man eine angeborene beziehungsweise<br />

unter Geburt oder durch frühkindliche Hirnschädigungen erworbene<br />

Intelligenz minderung verschiedener Schweregrade.<br />

Auch körperliche Behinderungen können Grund für die Bestellung eines<br />

Betreuers sein. Allerdings nur, sofern sie die Fähigkeit zur Besorgung der<br />

eigenen Angelegenheiten wesentlich behindern. Dies kann etwa bei dauernder<br />

Bewegungsunfähigkeit der Fall sein.<br />

Zur psychischen Erkrankung gehören alle körperlich nicht begründbaren<br />

seelischen Erkrankungen sowie seelische Störungen, die körperliche Ursachen<br />

haben. Auch Abhängigkeitserkrankungen (Sucht) können bei entsprechendem<br />

Schweregrad psychische Krankheiten sein. Dies gilt auch für Neurosen oder<br />

Persönlichkeitsstörungen („Psychopathien“).<br />

(Quelle: Broschüre <strong>Betreuungsrecht</strong> des Bundesministeriums der Justiz)<br />

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