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Leistungen - grenzland-reisen.de

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1. Abschluss <strong>de</strong>s Reisevertrages<br />

1.1. Der Reisevertrag soll schriftlich mit <strong>de</strong>n Formularen<br />

<strong>de</strong>s Reiseveranstalters (Reiseanmeldung<br />

und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher<br />

Abre<strong>de</strong>n, Nebenabre<strong>de</strong>n und Son<strong>de</strong>rwünschen<br />

geschlossen wer<strong>de</strong>n. Bei Vertragsschluss o<strong>de</strong>r<br />

unverzüglich danach ist <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n die vollständige<br />

Reisebestätigung auszuhändigen. Dazu ist<br />

<strong>de</strong>r Reiseveranstalter bei kurzfristigen Buchungen,<br />

weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn, nicht<br />

verpflichtet. Ziffer 1.1. gilt auch für elektronische<br />

Reiseanmeldungen, <strong>de</strong>ren Zugang <strong>de</strong>r Veranstalter<br />

<strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n unverzüglich elektronisch bestätigt.<br />

1.2. An die Reiseanmeldung ist <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> 10<br />

Tage, bei elektronischer Reiseanmeldung 5 Tage,<br />

gebun<strong>de</strong>n. Innerhalb dieser Frist wird die Reise<br />

durch <strong>de</strong>n Veranstalter bestätigt. Kurzfristige Buchungen<br />

zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer<br />

führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch<br />

die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss.<br />

1.3. Telefonisch nimmt <strong>de</strong>r Veranstalter, worauf <strong>de</strong>r<br />

Reisen<strong>de</strong> ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich<br />

verbindliche Reservierungen vor. Danach soll <strong>de</strong>r<br />

Reisevertrag nach Ziffer 1.1. geschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />

1.4. Eine von <strong>de</strong>r Reiseanmeldung abweichen<strong>de</strong><br />

Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an<br />

<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Veranstalter 10 Tage gebun<strong>de</strong>n ist und <strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> innerhalb dieser Frist annehmen kann.<br />

2. Vermittelte <strong>Leistungen</strong><br />

Bei ausdrücklich und ein<strong>de</strong>utig im Prospekt, <strong>de</strong>n<br />

Reiseunterlagen und in <strong>de</strong>n sonstigen Erklärungen<br />

als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen<br />

(Besuch von Veranstaltungen etc.) ist <strong>de</strong>r<br />

Veranstalter lediglich Reisevermittler. Bei Reisevermittlungen<br />

ist eine vertragliche Haftung als Vermittler<br />

ausgeschlossen, soweit nicht Körperschä<strong>de</strong>n,<br />

Vorsatz o<strong>de</strong>r grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten<br />

aus <strong>de</strong>m Reisevermittlervertrag betroffen<br />

sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss<br />

einer Versicherung besteht o<strong>de</strong>r eine vereinbarte<br />

Beschaffenheit fehlt. Der Veranstalter als Vermittler<br />

haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung,<br />

nicht jedoch für die vermittelten <strong>Leistungen</strong> selbst<br />

(vgl. §§ 675, 631 BGB). Für <strong>de</strong>n Vertragsschluss<br />

gelten die Bestimmungen <strong>de</strong>r Ziffer 1. sinngemäß.<br />

3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche<br />

Formalitäten<br />

3.1.Der Veranstalter unterrichtet grundsätzlich nur<br />

die Staatsangehörigen eines EU-Staates, in <strong>de</strong>m die<br />

Reise angeboten wird, über die jeweils erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Einreisedokumente wie z. B. Pass und Visum<br />

(einschließlich <strong>de</strong>r Fristen zur Erlangung dieser Dokumente)<br />

und gesundheitspolizeiliche Formalitäten<br />

(Impfungen etc.) durch <strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n überlassenen<br />

Prospekt o<strong>de</strong>r vor Buchung bzw. vor Reisebeginn<br />

(einschließlich zwischenzeitlich eingetretener<br />

Än<strong>de</strong>rungen).<br />

3.2. Nach Erfüllung <strong>de</strong>r Informationspflicht gemäß<br />

Ziffer 3.1. hat <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> selbst die Voraussetzungen<br />

für die Reiseteilnahme zu schaffen, sofern sich<br />

<strong>de</strong>r Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung<br />

<strong>de</strong>r Visa o<strong>de</strong>r Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.<br />

3.3. Kann die Reise infolge fehlen<strong>de</strong>r persönlicher<br />

Voraussetzungen für <strong>de</strong>n Reisebeginn nicht angetreten<br />

wer<strong>de</strong>n, so ist <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> hierfür verantwortlich,<br />

wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten<br />

zurückzuführen ist (z. B. kein gültiges Visum o<strong>de</strong>r<br />

fehlen<strong>de</strong> Impfung). Insofern gilt Ziffer 9. (Rücktritt)<br />

entsprechend.<br />

4. Zahlungen<br />

4.1. Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung)<br />

<strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n sind nur nach Aushändigung<br />

<strong>de</strong>s Sicherungsscheines zu leisten. Kein Sicherungsschein<br />

ist erfor<strong>de</strong>rlich, wenn die Reise nicht<br />

länger als 24 Stun<strong>de</strong>n dauert, keine Übernachtung<br />

einschließt und <strong>de</strong>r Reisepreis 75 EURO nicht übersteigt.<br />

4.2. Nach Abschluss <strong>de</strong>s Reisevertrages sind 20 %<br />

<strong>de</strong>s Reisepreises zu zahlen.<br />

4.3. Der Restbetrag ist auf Anfor<strong>de</strong>rung frühestens<br />

drei Wochen – bei Reisen mit einer Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl<br />

nach Ziffer 13. allerdings frühestens<br />

zwei Wochen – vor Reisebeginn Zug um Zug gegen<br />

Aushändigung <strong>de</strong>r vollständigen Reiseunterlagen,<br />

soweit für die Reise erfor<strong>de</strong>rlich und/o<strong>de</strong>r vorgesehen<br />

(z. B. Hotelgutschein o<strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rungsschein),<br />

zu zahlen.<br />

4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn<br />

verpflichten <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n zur sofortigen Zahlung<br />

<strong>de</strong>s gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen<br />

Aushändigung <strong>de</strong>r vollständigen Reiseunterlagen,<br />

soweit für die Reise erfor<strong>de</strong>rlich und/o<strong>de</strong>r vorgesehen<br />

(z. B. Hotelgutschein o<strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rungsschein).<br />

5. <strong>Leistungen</strong><br />

5.1. Prospekt- und Katalogangaben sind für <strong>de</strong>n<br />

Veranstalter bin<strong>de</strong>nd. Hat sich <strong>de</strong>r Veranstalter im<br />

Prospekt ausdrücklich Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Angaben und<br />

<strong>de</strong>r Preise (siehe Prospekt/Katalog) vorbehalten, so<br />

kann <strong>de</strong>r Veranstalter vor Vertragsschluss eine<br />

konkrete Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Prospekt- und Preisangaben<br />

reisebedingungen (auszug)<br />

erklären, wenn er <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n vor Reiseanmeldung<br />

hierüber informiert.<br />

5.2. Die vertraglichen <strong>Leistungen</strong> richten sich, abgesehen<br />

von Ziffer 5.1., nach <strong>de</strong>r bei Vertragsschluss<br />

maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/<br />

Katalog) sowie <strong>de</strong>n weiteren Vereinbarungen, insbeson<strong>de</strong>re<br />

nach <strong>de</strong>r Reiseanmeldung und <strong>de</strong>r Reisebestätigung.<br />

6. Preisän<strong>de</strong>rungen<br />

6.1. Der Veranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss<br />

Preiserhöhungen bis zu 5 % <strong>de</strong>s Gesamtreisepreises<br />

verlangen, wenn nachweisbar<br />

und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend<br />

einer Erhöhung <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rungskosten, <strong>de</strong>r Abgaben<br />

für bestimmte <strong>Leistungen</strong>, wie Hafen- o<strong>de</strong>r<br />

Flughafengebühren, o<strong>de</strong>r einer Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r für die<br />

betreffen<strong>de</strong> Reise gelten<strong>de</strong>n Wechselkurse Rechnung<br />

getragen wird. Auf <strong>de</strong>n genannten Umstän<strong>de</strong>n<br />

beruhen<strong>de</strong> Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig,<br />

wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beför<strong>de</strong>rungs-,<br />

Abgaben- und Wechselkursanteil konkret<br />

berechnet auf <strong>de</strong>n Reisepreis auswirkt.<br />

6.2. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor<br />

<strong>de</strong>m vereinbarten Abreisetermin verlangt wer<strong>de</strong>n.<br />

Eine nach Ziffer 6.1. zulässige Preisän<strong>de</strong>rung hat<br />

<strong>de</strong>r Veranstalter <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n unverzüglich nach<br />

Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.<br />

6.3. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um<br />

mehr als 5 % <strong>de</strong>s Gesamtreisepreises kann <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong><br />

kostenlos zurücktreten o<strong>de</strong>r statt<strong>de</strong>ssen die<br />

Teilnahme an einer an<strong>de</strong>ren min<strong>de</strong>stens gleichwertigen<br />

Reise verlangen, wenn <strong>de</strong>r Veranstalter in <strong>de</strong>r<br />

Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für <strong>de</strong>n<br />

Reisen<strong>de</strong>n aus seinem Angebot anzubieten.<br />

6.4. Die Rechte nach Ziffer 6.3. hat <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong><br />

unverzüglich nach <strong>de</strong>r Erklärung <strong>de</strong>s Veranstalters<br />

diesem gegenüber geltend zu machen.<br />

7. Leistungsän<strong>de</strong>rungen<br />

7.1. Än<strong>de</strong>rungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen<br />

vom Reisevertrag, die nach Vertragsabschluss<br />

notwendig wer<strong>de</strong>n und vom Veranstalter<br />

nicht wi<strong>de</strong>r Treu und Glauben herbeigeführt wur<strong>de</strong>n,<br />

sind zulässig. Sie sind aber nur gestattet, soweit die<br />

Än<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r Abweichungen nicht erheblich<br />

sind und <strong>de</strong>n Gesamtzuschnitt <strong>de</strong>r gebuchten Reise<br />

nicht beeinträchtigen.<br />

7.2. Eine zulässige Än<strong>de</strong>rung einer wesentlichen<br />

Reiseleistung hat <strong>de</strong>r Veranstalter <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n<br />

unverzüglich nach Kenntnis vom Än<strong>de</strong>rungsgrund<br />

zu erklären.<br />

7.3. Im Fall <strong>de</strong>r erheblichen Än<strong>de</strong>rung einer wesentlichen<br />

Reiseleistung kann <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> vom Vertrag<br />

zurücktreten o<strong>de</strong>r statt<strong>de</strong>ssen die Teilnahme an einer<br />

min<strong>de</strong>stens gleichwertigen an<strong>de</strong>ren Reise verlangen,<br />

wenn <strong>de</strong>r Veranstalter in <strong>de</strong>r Lage ist, eine<br />

solche Reise ohne Mehrpreis für <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n aus<br />

seinem Angebot anzubieten.<br />

7.4. Für <strong>de</strong>n Fall einer zulässigen Än<strong>de</strong>rung bleiben<br />

die übrigen Rechte (insbeson<strong>de</strong>re Min<strong>de</strong>rung, Scha<strong>de</strong>nsersatz)<br />

unberührt.<br />

8. Ersatz<strong>reisen</strong><strong>de</strong><br />

Der Reisen<strong>de</strong> kann sich bis zum Reisebeginn durch<br />

einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser <strong>de</strong>n<br />

beson<strong>de</strong>ren Reiseerfor<strong>de</strong>rnissen genügt und seiner<br />

Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften o<strong>de</strong>r<br />

behördliche Anordnungen entgegenstehen und<br />

<strong>de</strong>r Veranstalter <strong>de</strong>r Teilnahme nicht aus diesen<br />

Grün<strong>de</strong>n wi<strong>de</strong>rspricht. Der Reisen<strong>de</strong> und <strong>de</strong>r Dritte<br />

haften <strong>de</strong>m Veranstalter als Gesamtschuldner für<br />

<strong>de</strong>n Reisepreis und für die durch die Teilnahme <strong>de</strong>s<br />

Dritten entstehen<strong>de</strong>n Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert,<br />

auf 15 EURO.<br />

9. Rücktritt <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n – Nichtantritt <strong>de</strong>r Reise<br />

9.1. Nach <strong>de</strong>m je<strong>de</strong>rzeit vor Reisebeginn möglichen<br />

Rücktritt ist <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> verpflichtet, grundsätzlich<br />

pauschal folgen<strong>de</strong> Entschädigungen ausgehend<br />

vom Gesamtreisepreis je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt<br />

vor Reisebeginn zu zahlen:<br />

9.1.a Tages<strong>reisen</strong><br />

Bei Stornierung einer Tagesreise erheben wir eine<br />

Bearbeitungsgebühr von 5,00 EURO.<br />

Eintrittskarten und <strong>de</strong>rgleichen, die nicht zurückgegeben<br />

wer<strong>de</strong>n können, wer<strong>de</strong>n in vollem Umfang<br />

berechnet. Bei Nichtantreten einer Reise ohne<br />

Benachrichtigung <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>n Reiseveranstalter,<br />

wer<strong>de</strong>n nur die ersparten Aufwendungen<br />

zurückerstattet.<br />

9.1.b Mehrtages<strong>reisen</strong><br />

bis 30 Tage vor Reisebeginn 25 EURO<br />

ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 15 %<br />

ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 35 %<br />

ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 50 %<br />

ab 7. bis 1. Tag vor Reisebeginn 60 %<br />

ab 24 Stun<strong>de</strong>n vor Reisebeginn 90 %<br />

Bei Nichtantritt einer Reise ohne Benachrichtigung<br />

<strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>n Reiseveranstalter wer<strong>de</strong>n<br />

<strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n 100% <strong>de</strong>s Reisepreises berechnet.<br />

9.2. Maßgeblich für <strong>de</strong>n Lauf <strong>de</strong>r Fristen ist <strong>de</strong>r Zugang<br />

<strong>de</strong>r Rücktrittserklärung beim Veranstalter o<strong>de</strong>r<br />

bei <strong>de</strong>r Buchungsstelle. Dem Reisen<strong>de</strong>n wird <strong>de</strong>r<br />

schriftliche Rücktritt empfohlen.<br />

9.3. Dem Reisen<strong>de</strong>n wird ausdrücklich <strong>de</strong>r Nachweis<br />

gestattet, dass <strong>de</strong>r Anspruch auf Entschädigung<br />

nicht entstan<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r die Entschädigung wesentlich<br />

niedriger als die angeführte Pauschale sei.<br />

9.4. Auf <strong>de</strong>n Nichtantritt <strong>de</strong>r Reise wer<strong>de</strong>n die Ziffern<br />

9.1. bis 9.3. entsprechend angewandt.<br />

10. Umbuchungen und Än<strong>de</strong>rungen auf Verlangen<br />

<strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n<br />

Verlangt <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> nach Vertragsschluss Än<strong>de</strong>rungen<br />

o<strong>de</strong>r Umbuchungen, so kann <strong>de</strong>r Reiseveranstalter<br />

bei Vornahme entsprechen<strong>de</strong>r Umbuchungen<br />

etc. ein Bearbeitungsentgelt von pauschaliert 15<br />

EURO verlangen, soweit er nach entsprechen<strong>de</strong>r<br />

ausdrücklicher Information <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n nicht ein<br />

höheres Bearbeitungsentgelt o<strong>de</strong>r eine höhere Entschädigung<br />

nachweist, <strong>de</strong>ren Höhe sich nach <strong>de</strong>m<br />

Reisepreis unter Abzug <strong>de</strong>s Wertes <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>m<br />

Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie<br />

<strong>de</strong>ssen bestimmt, was <strong>de</strong>r Reiseveranstalter durch<br />

an<strong>de</strong>rweitige Verwendung <strong>de</strong>r Reiseleistungen erwerben<br />

kann.<br />

11. Reiseabbruch<br />

Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines<br />

Umstan<strong>de</strong>s abgebrochen, <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Sphäre <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n<br />

liegt (z. B. Krankheit), so ist <strong>de</strong>r Veranstalter<br />

verpflichtet, bei <strong>de</strong>n Leistungsträgern die Erstattung<br />

ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus<br />

<strong>de</strong>r Verwertung <strong>de</strong>r nicht in Anspruch genommenen<br />

<strong>Leistungen</strong> zu erreichen. Das gilt nicht, wenn völlig<br />

unerhebliche <strong>Leistungen</strong> betroffen sind o<strong>de</strong>r wenn<br />

einer Erstattung gesetzliche o<strong>de</strong>r behördliche Bestimmungen<br />

entgegenstehen.<br />

12. Kündigung bei schwerer Störung durch<br />

<strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n – Mitwirkungspflichten<br />

12.1. Der Veranstalter kann <strong>de</strong>n Reisevertrag<br />

fristlos kündigen, wenn <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> trotz Abmahnung<br />

erheblich weiter stört, so dass seine<br />

weitere Teilnahme für <strong>de</strong>n Veranstalter und/o<strong>de</strong>r<br />

die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies<br />

gilt auch, wenn <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> sich nicht an sachlich<br />

begrün<strong>de</strong>te Hinweise hält. Dem Veranstalter steht<br />

in diesem Fall <strong>de</strong>r Reisepreis weiter zu, soweit sich<br />

nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer<br />

an<strong>de</strong>rweitigen Verwertung <strong>de</strong>r Reiseleistung(en)<br />

ergeben. Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche im übrigen bleiben<br />

unberührt.<br />

12.2. Der Reisen<strong>de</strong> soll die ihm zumutbaren Schritte<br />

(z. B. Information <strong>de</strong>s Veranstalters) unternehmen,<br />

um drohen<strong>de</strong> ungewöhnlich hohe Schä<strong>de</strong>n abzuwen<strong>de</strong>n<br />

o<strong>de</strong>r gering zu halten.<br />

13. Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl<br />

13.1. Ist in <strong>de</strong>r Beschreibung <strong>de</strong>r Reise (Prospekt/<br />

Katalog) ausdrücklich und in <strong>de</strong>r Reisebestätigung<br />

auf eine bestimmte Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl und<br />

die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis zwei<br />

Wochen vor Reisebeginn) hingewiesen, so kann <strong>de</strong>r<br />

Veranstalter erklären, dass die Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl<br />

nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt<br />

wird.<br />

13.2. Der Veranstalter wird <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n die Erklärung<br />

nach Ziffer 13.1. unverzüglich nach Kenntnis<br />

<strong>de</strong>r nichterreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis<br />

zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen.<br />

13.3. Der Reisen<strong>de</strong> kann die Teilnahme an einer<br />

min<strong>de</strong>stens gleichwertigen an<strong>de</strong>ren Reise verlangen,<br />

wenn <strong>de</strong>r Veranstalter in <strong>de</strong>r Lage ist, eine<br />

solche Reise ohne Mehrpreis für <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n aus<br />

seinem Angebot anzubieten.<br />

13.4. Der Reisen<strong>de</strong> hat sein Recht nach Ziffer 13.3.<br />

unverzüglich nach Zugang <strong>de</strong>r Erklärung <strong>de</strong>s Veranstalters<br />

diesem gegenüber geltend zu machen.<br />

13.5. Macht <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> nicht von seinem Recht<br />

nach Ziffer 13.3. Gebrauch, so ist <strong>de</strong>r vom Reisen<strong>de</strong>n<br />

gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.<br />

14. Kündigung infolge höherer Gewalt<br />

14.1. Erschwerung, Gefährdung o<strong>de</strong>r Beeinträchtigung<br />

erheblicher Art durch bei Vertragsschluss<br />

nicht vorhersehbare Umstän<strong>de</strong> berechtigen bei<strong>de</strong><br />

Teile nach § 651 j Abs. 1 BGB zur Kündigung <strong>de</strong>s<br />

Reisevertrages.<br />

14.2. Entschädigungen und Abrechnungen ergeben<br />

sich aus § 651 j Abs. 2 BGB.<br />

14.3. Der Veranstalter ist im Kündigungsfall zur<br />

Rückbeför<strong>de</strong>rung verpflichtet, falls <strong>de</strong>r Vertrag die<br />

Beför<strong>de</strong>rung mit umfasst. In je<strong>de</strong>m Fall hat er die<br />

zur Vertragsaufhebung erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen<br />

zu ergreifen.<br />

14.4. Informationspflichten <strong>de</strong>s Veranstalters im<br />

Übrigen bleiben unberührt.<br />

15. Reisemängel, Obliegenheiten <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n,<br />

Rechte <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n<br />

15.1. Bei nicht vertragsgemäßen Reiseleistungen<br />

kann <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> Abhilfe (Mangelbeseitigung o<strong>de</strong>r<br />

gleichwertige Ersatzleistung) verlangen.<br />

15.2. Reisemängel sind <strong>de</strong>m Reiseleiter o<strong>de</strong>r bei<br />

<strong>de</strong>ssen Nichterreichbarkeit bzw. Fehlen beim Veranstalter<br />

direkt anzuzeigen, soweit dies <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n<br />

nicht wegen erheblicher Schwierigkeiten<br />

unzumutbar ist (Telefon- und Faxnummern ergeben<br />

sich aus <strong>de</strong>n Reiseunterlagen). Bei schuldhaftem<br />

Unterlassen <strong>de</strong>r Mängelanzeige stehen <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n<br />

keine Ansprüche auf Herabsetzung <strong>de</strong>s<br />

Reisepreises zu.<br />

15.3. Der Reisen<strong>de</strong> kann selbst zur Abhilfe schreiten,<br />

wenn die Reise einen Mangel o<strong>de</strong>r Mängel aufweist,<br />

er <strong>de</strong>m Veranstalter eine angemessene Frist<br />

zur Abhilfe setzt und <strong>de</strong>r Veranstalter bis zum Ablauf<br />

dieser Frist nicht für Abhilfe (vgl. Ziffer 15.1.) sorgt.<br />

Der Reisen<strong>de</strong> kann dann Ersatz seiner erfor<strong>de</strong>rlichen<br />

Aufwendungen verlangen. Keine Fristsetzung ist bei<br />

Verweigerung <strong>de</strong>r Abhilfe, bei beson<strong>de</strong>rem Interesse<br />

<strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n an sofortiger Selbsthilfe erfor<strong>de</strong>rlich,<br />

ferner bei unverhältnismäßigem Aufwand <strong>de</strong>s<br />

Veranstalters.<br />

15.4.1. Der Reisen<strong>de</strong> kann <strong>de</strong>n Reisevertrag kündigen,<br />

wenn die Reise durch <strong>de</strong>n Reisemangel erheblich<br />

beeinträchtigt ist, er <strong>de</strong>m Veranstalter eine<br />

angemessene Frist zur Abhilfe setzt und diese Frist<br />

nutzlos verstreicht. Die Fristsetzung ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich<br />

bei Unmöglichkeit <strong>de</strong>r Abhilfe, Abhilfeverweigerung,<br />

wenn die sofortige Kündigung durch ein<br />

beson<strong>de</strong>res Interesse <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n gerechtfertigt<br />

ist o<strong>de</strong>r wenn <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n die Reise infolge eines<br />

Mangels aus wichtigem und für <strong>de</strong>n Veranstalter<br />

erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.<br />

15.4.2. Bei berechtigter Kündigung kann <strong>de</strong>r Veranstalter<br />

für erbrachte o<strong>de</strong>r zur Beendigung <strong>de</strong>r<br />

Reise noch zu erbringen<strong>de</strong> Reiseleistungen nur eine<br />

Entschädigung verlangen (Berechnung nach § 651 e<br />

Abs. 3 BGB). Bei wertlosen (kein Interesse“ <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n)<br />

erbrachten o<strong>de</strong>r zu erbringen<strong>de</strong>n Reiseleistungen<br />

bestehen keine Entschädigungsansprüche.<br />

15.4.3. Der Veranstalter hat nach Kündigung die<br />

erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen zu treffen, für die<br />

Rückbeför<strong>de</strong>rung zu sorgen und die Mehrkosten zu<br />

tragen, wenn die Beför<strong>de</strong>rung Bestandteil <strong>de</strong>s Reisevertrages<br />

ist.<br />

15.5. Der Reisen<strong>de</strong> kann unbescha<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rung<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Kündigung Scha<strong>de</strong>nsersatz wegen<br />

Nichterfüllung verlangen, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r Mangel<br />

beruht auf einem Umstand, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Veranstalter<br />

nicht zu vertreten hat.<br />

16. Haftungsbeschränkung<br />

16.1. Die vertragliche Haftung <strong>de</strong>s Veranstalters für<br />

Schä<strong>de</strong>n, die nicht Körperschä<strong>de</strong>n sind, ist auf <strong>de</strong>n<br />

dreifachen Reisepreis beschränkt,<br />

16.1.1. soweit ein Scha<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n we<strong>de</strong>r<br />

vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird,<br />

o<strong>de</strong>r<br />

16.1.2. soweit <strong>de</strong>r Veranstalter für einen <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n<br />

entstehen<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n allein wegen eines<br />

Verschul<strong>de</strong>ns eines Leistungsträgers verantwortlich<br />

ist.<br />

16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu<br />

erbringen<strong>de</strong> Reiseleistung internationale Übereinkommen<br />

o<strong>de</strong>r auf diesen beruhen<strong>de</strong> gesetzliche<br />

Bestimmungen, nach <strong>de</strong>nen ein Anspruch auf Scha<strong>de</strong>nsersatz<br />

nur unter bestimmten Voraussetzungen<br />

o<strong>de</strong>r Beschränkungen geltend gemacht wer<strong>de</strong>n<br />

kann, so kann sich <strong>de</strong>r Veranstalter gegenüber <strong>de</strong>m<br />

Reisen<strong>de</strong>n auf diese Übereinkommen und die darauf<br />

beruhen<strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen berufen.<br />

16.3. Für alle gegen <strong>de</strong>n Veranstalter gerichteten<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche aus unerlaubter Handlung,<br />

die nicht auf Vorsatz o<strong>de</strong>r grober Fahrlässigkeit<br />

beruhen, haftet <strong>de</strong>r Veranstalter bei Sachschä<strong>de</strong>n<br />

bis 4000 EURO. Übersteigt <strong>de</strong>r dreifache Reisepreis<br />

diese Summe, ist die Haftung für Sachschä<strong>de</strong>n auf<br />

die Höhe <strong>de</strong>s dreifachen Reisepreises beschränkt.<br />

Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je<br />

Reisen<strong>de</strong>m und Reise.<br />

17. Ausschlussfrist und Verjährung<br />

17.1. Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung<br />

nach <strong>de</strong>n §§ 651 c bis 651 f BGB – ausgenommen<br />

Körperschä<strong>de</strong>n – hat <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> innerhalb eines<br />

Monats nach <strong>de</strong>r vertraglich vorgesehenen Beendigung<br />

<strong>de</strong>r Reise gegenüber <strong>de</strong>m Veranstalter geltend<br />

zu machen, sofern nicht die Frist ohne eigenes Verschul<strong>de</strong>n<br />

nicht eingehalten wer<strong>de</strong>n konnte.<br />

17.2. Ansprüche <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n im Sinne <strong>de</strong>r Ziffer<br />

17.1. – ausgenommen Körperschä<strong>de</strong>n – verjähren<br />

grundsätzlich in einem Jahr nach <strong>de</strong>m vertraglich<br />

vorgesehenen Reiseen<strong>de</strong>. Die Verjährungsfrist von<br />

einem Jahr beginnt nicht vor Mitteilung eines Mangels<br />

an <strong>de</strong>n Veranstalter durch <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n. Bei<br />

grobem „eigenem“ Verschul<strong>de</strong>n sowie bei Arglist<br />

verjähren die in Ziffer 17.1. betroffenen Ansprüche<br />

in drei Jahren.<br />

IMPRESSUM<br />

Gestaltung, Satz, Stand:<br />

BUR Werbeagentur GmbH<br />

Annaberg-Buchholz · www.bur-werbung.<strong>de</strong><br />

Redaktionsschluss: Oktober 2011

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