Leistungen - grenzland-reisen.de
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1. Abschluss <strong>de</strong>s Reisevertrages<br />
1.1. Der Reisevertrag soll schriftlich mit <strong>de</strong>n Formularen<br />
<strong>de</strong>s Reiseveranstalters (Reiseanmeldung<br />
und Reisebestätigung) einschließlich sämtlicher<br />
Abre<strong>de</strong>n, Nebenabre<strong>de</strong>n und Son<strong>de</strong>rwünschen<br />
geschlossen wer<strong>de</strong>n. Bei Vertragsschluss o<strong>de</strong>r<br />
unverzüglich danach ist <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n die vollständige<br />
Reisebestätigung auszuhändigen. Dazu ist<br />
<strong>de</strong>r Reiseveranstalter bei kurzfristigen Buchungen,<br />
weniger als sieben Werktage vor Reisebeginn, nicht<br />
verpflichtet. Ziffer 1.1. gilt auch für elektronische<br />
Reiseanmeldungen, <strong>de</strong>ren Zugang <strong>de</strong>r Veranstalter<br />
<strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n unverzüglich elektronisch bestätigt.<br />
1.2. An die Reiseanmeldung ist <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> 10<br />
Tage, bei elektronischer Reiseanmeldung 5 Tage,<br />
gebun<strong>de</strong>n. Innerhalb dieser Frist wird die Reise<br />
durch <strong>de</strong>n Veranstalter bestätigt. Kurzfristige Buchungen<br />
zwei Wochen vor Reisebeginn und kürzer<br />
führen durch die sofortige Bestätigung bzw. durch<br />
die Zulassung zur Reise zum Vertragsschluss.<br />
1.3. Telefonisch nimmt <strong>de</strong>r Veranstalter, worauf <strong>de</strong>r<br />
Reisen<strong>de</strong> ausdrücklich hinzuweisen ist, lediglich<br />
verbindliche Reservierungen vor. Danach soll <strong>de</strong>r<br />
Reisevertrag nach Ziffer 1.1. geschlossen wer<strong>de</strong>n.<br />
1.4. Eine von <strong>de</strong>r Reiseanmeldung abweichen<strong>de</strong><br />
Reisebestätigung ist ein neuer Vertragsantrag, an<br />
<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Veranstalter 10 Tage gebun<strong>de</strong>n ist und <strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> innerhalb dieser Frist annehmen kann.<br />
2. Vermittelte <strong>Leistungen</strong><br />
Bei ausdrücklich und ein<strong>de</strong>utig im Prospekt, <strong>de</strong>n<br />
Reiseunterlagen und in <strong>de</strong>n sonstigen Erklärungen<br />
als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen<br />
(Besuch von Veranstaltungen etc.) ist <strong>de</strong>r<br />
Veranstalter lediglich Reisevermittler. Bei Reisevermittlungen<br />
ist eine vertragliche Haftung als Vermittler<br />
ausgeschlossen, soweit nicht Körperschä<strong>de</strong>n,<br />
Vorsatz o<strong>de</strong>r grobe Fahrlässigkeit vorliegen, Hauptpflichten<br />
aus <strong>de</strong>m Reisevermittlervertrag betroffen<br />
sind, eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss<br />
einer Versicherung besteht o<strong>de</strong>r eine vereinbarte<br />
Beschaffenheit fehlt. Der Veranstalter als Vermittler<br />
haftet insofern grundsätzlich nur für die Vermittlung,<br />
nicht jedoch für die vermittelten <strong>Leistungen</strong> selbst<br />
(vgl. §§ 675, 631 BGB). Für <strong>de</strong>n Vertragsschluss<br />
gelten die Bestimmungen <strong>de</strong>r Ziffer 1. sinngemäß.<br />
3. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche<br />
Formalitäten<br />
3.1.Der Veranstalter unterrichtet grundsätzlich nur<br />
die Staatsangehörigen eines EU-Staates, in <strong>de</strong>m die<br />
Reise angeboten wird, über die jeweils erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Einreisedokumente wie z. B. Pass und Visum<br />
(einschließlich <strong>de</strong>r Fristen zur Erlangung dieser Dokumente)<br />
und gesundheitspolizeiliche Formalitäten<br />
(Impfungen etc.) durch <strong>de</strong>n <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n überlassenen<br />
Prospekt o<strong>de</strong>r vor Buchung bzw. vor Reisebeginn<br />
(einschließlich zwischenzeitlich eingetretener<br />
Än<strong>de</strong>rungen).<br />
3.2. Nach Erfüllung <strong>de</strong>r Informationspflicht gemäß<br />
Ziffer 3.1. hat <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> selbst die Voraussetzungen<br />
für die Reiseteilnahme zu schaffen, sofern sich<br />
<strong>de</strong>r Veranstalter nicht ausdrücklich zur Beschaffung<br />
<strong>de</strong>r Visa o<strong>de</strong>r Bescheinigungen etc. verpflichtet hat.<br />
3.3. Kann die Reise infolge fehlen<strong>de</strong>r persönlicher<br />
Voraussetzungen für <strong>de</strong>n Reisebeginn nicht angetreten<br />
wer<strong>de</strong>n, so ist <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> hierfür verantwortlich,<br />
wenn dies allein auf sein schuldhaftes Verhalten<br />
zurückzuführen ist (z. B. kein gültiges Visum o<strong>de</strong>r<br />
fehlen<strong>de</strong> Impfung). Insofern gilt Ziffer 9. (Rücktritt)<br />
entsprechend.<br />
4. Zahlungen<br />
4.1. Sämtliche Zahlungen (Anzahlung bzw. Restzahlung)<br />
<strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n sind nur nach Aushändigung<br />
<strong>de</strong>s Sicherungsscheines zu leisten. Kein Sicherungsschein<br />
ist erfor<strong>de</strong>rlich, wenn die Reise nicht<br />
länger als 24 Stun<strong>de</strong>n dauert, keine Übernachtung<br />
einschließt und <strong>de</strong>r Reisepreis 75 EURO nicht übersteigt.<br />
4.2. Nach Abschluss <strong>de</strong>s Reisevertrages sind 20 %<br />
<strong>de</strong>s Reisepreises zu zahlen.<br />
4.3. Der Restbetrag ist auf Anfor<strong>de</strong>rung frühestens<br />
drei Wochen – bei Reisen mit einer Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl<br />
nach Ziffer 13. allerdings frühestens<br />
zwei Wochen – vor Reisebeginn Zug um Zug gegen<br />
Aushändigung <strong>de</strong>r vollständigen Reiseunterlagen,<br />
soweit für die Reise erfor<strong>de</strong>rlich und/o<strong>de</strong>r vorgesehen<br />
(z. B. Hotelgutschein o<strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rungsschein),<br />
zu zahlen.<br />
4.4. Vertragsabschlüsse zwei Wochen vor Reisebeginn<br />
verpflichten <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n zur sofortigen Zahlung<br />
<strong>de</strong>s gesamten Reisepreises Zug um Zug gegen<br />
Aushändigung <strong>de</strong>r vollständigen Reiseunterlagen,<br />
soweit für die Reise erfor<strong>de</strong>rlich und/o<strong>de</strong>r vorgesehen<br />
(z. B. Hotelgutschein o<strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rungsschein).<br />
5. <strong>Leistungen</strong><br />
5.1. Prospekt- und Katalogangaben sind für <strong>de</strong>n<br />
Veranstalter bin<strong>de</strong>nd. Hat sich <strong>de</strong>r Veranstalter im<br />
Prospekt ausdrücklich Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r Angaben und<br />
<strong>de</strong>r Preise (siehe Prospekt/Katalog) vorbehalten, so<br />
kann <strong>de</strong>r Veranstalter vor Vertragsschluss eine<br />
konkrete Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r Prospekt- und Preisangaben<br />
reisebedingungen (auszug)<br />
erklären, wenn er <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n vor Reiseanmeldung<br />
hierüber informiert.<br />
5.2. Die vertraglichen <strong>Leistungen</strong> richten sich, abgesehen<br />
von Ziffer 5.1., nach <strong>de</strong>r bei Vertragsschluss<br />
maßgeblichen Leistungsbeschreibung (Prospekt/<br />
Katalog) sowie <strong>de</strong>n weiteren Vereinbarungen, insbeson<strong>de</strong>re<br />
nach <strong>de</strong>r Reiseanmeldung und <strong>de</strong>r Reisebestätigung.<br />
6. Preisän<strong>de</strong>rungen<br />
6.1. Der Veranstalter kann vier Monate nach Vertragsschluss<br />
Preiserhöhungen bis zu 5 % <strong>de</strong>s Gesamtreisepreises<br />
verlangen, wenn nachweisbar<br />
und erst nach Vertragsabschluss konkret eintretend<br />
einer Erhöhung <strong>de</strong>r Beför<strong>de</strong>rungskosten, <strong>de</strong>r Abgaben<br />
für bestimmte <strong>Leistungen</strong>, wie Hafen- o<strong>de</strong>r<br />
Flughafengebühren, o<strong>de</strong>r einer Än<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r für die<br />
betreffen<strong>de</strong> Reise gelten<strong>de</strong>n Wechselkurse Rechnung<br />
getragen wird. Auf <strong>de</strong>n genannten Umstän<strong>de</strong>n<br />
beruhen<strong>de</strong> Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig,<br />
wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beför<strong>de</strong>rungs-,<br />
Abgaben- und Wechselkursanteil konkret<br />
berechnet auf <strong>de</strong>n Reisepreis auswirkt.<br />
6.2. Eine Preiserhöhung kann nur bis zum 21. Tag vor<br />
<strong>de</strong>m vereinbarten Abreisetermin verlangt wer<strong>de</strong>n.<br />
Eine nach Ziffer 6.1. zulässige Preisän<strong>de</strong>rung hat<br />
<strong>de</strong>r Veranstalter <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n unverzüglich nach<br />
Kenntnis vom Preiserhöhungsgrund zu erklären.<br />
6.3. Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um<br />
mehr als 5 % <strong>de</strong>s Gesamtreisepreises kann <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong><br />
kostenlos zurücktreten o<strong>de</strong>r statt<strong>de</strong>ssen die<br />
Teilnahme an einer an<strong>de</strong>ren min<strong>de</strong>stens gleichwertigen<br />
Reise verlangen, wenn <strong>de</strong>r Veranstalter in <strong>de</strong>r<br />
Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für <strong>de</strong>n<br />
Reisen<strong>de</strong>n aus seinem Angebot anzubieten.<br />
6.4. Die Rechte nach Ziffer 6.3. hat <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong><br />
unverzüglich nach <strong>de</strong>r Erklärung <strong>de</strong>s Veranstalters<br />
diesem gegenüber geltend zu machen.<br />
7. Leistungsän<strong>de</strong>rungen<br />
7.1. Än<strong>de</strong>rungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen<br />
vom Reisevertrag, die nach Vertragsabschluss<br />
notwendig wer<strong>de</strong>n und vom Veranstalter<br />
nicht wi<strong>de</strong>r Treu und Glauben herbeigeführt wur<strong>de</strong>n,<br />
sind zulässig. Sie sind aber nur gestattet, soweit die<br />
Än<strong>de</strong>rungen o<strong>de</strong>r Abweichungen nicht erheblich<br />
sind und <strong>de</strong>n Gesamtzuschnitt <strong>de</strong>r gebuchten Reise<br />
nicht beeinträchtigen.<br />
7.2. Eine zulässige Än<strong>de</strong>rung einer wesentlichen<br />
Reiseleistung hat <strong>de</strong>r Veranstalter <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n<br />
unverzüglich nach Kenntnis vom Än<strong>de</strong>rungsgrund<br />
zu erklären.<br />
7.3. Im Fall <strong>de</strong>r erheblichen Än<strong>de</strong>rung einer wesentlichen<br />
Reiseleistung kann <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> vom Vertrag<br />
zurücktreten o<strong>de</strong>r statt<strong>de</strong>ssen die Teilnahme an einer<br />
min<strong>de</strong>stens gleichwertigen an<strong>de</strong>ren Reise verlangen,<br />
wenn <strong>de</strong>r Veranstalter in <strong>de</strong>r Lage ist, eine<br />
solche Reise ohne Mehrpreis für <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n aus<br />
seinem Angebot anzubieten.<br />
7.4. Für <strong>de</strong>n Fall einer zulässigen Än<strong>de</strong>rung bleiben<br />
die übrigen Rechte (insbeson<strong>de</strong>re Min<strong>de</strong>rung, Scha<strong>de</strong>nsersatz)<br />
unberührt.<br />
8. Ersatz<strong>reisen</strong><strong>de</strong><br />
Der Reisen<strong>de</strong> kann sich bis zum Reisebeginn durch<br />
einen Dritten ersetzen lassen, sofern dieser <strong>de</strong>n<br />
beson<strong>de</strong>ren Reiseerfor<strong>de</strong>rnissen genügt und seiner<br />
Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften o<strong>de</strong>r<br />
behördliche Anordnungen entgegenstehen und<br />
<strong>de</strong>r Veranstalter <strong>de</strong>r Teilnahme nicht aus diesen<br />
Grün<strong>de</strong>n wi<strong>de</strong>rspricht. Der Reisen<strong>de</strong> und <strong>de</strong>r Dritte<br />
haften <strong>de</strong>m Veranstalter als Gesamtschuldner für<br />
<strong>de</strong>n Reisepreis und für die durch die Teilnahme <strong>de</strong>s<br />
Dritten entstehen<strong>de</strong>n Mehrkosten, regelmäßig pauschaliert,<br />
auf 15 EURO.<br />
9. Rücktritt <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n – Nichtantritt <strong>de</strong>r Reise<br />
9.1. Nach <strong>de</strong>m je<strong>de</strong>rzeit vor Reisebeginn möglichen<br />
Rücktritt ist <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> verpflichtet, grundsätzlich<br />
pauschal folgen<strong>de</strong> Entschädigungen ausgehend<br />
vom Gesamtreisepreis je nach Reiseart und Rücktrittszeitpunkt<br />
vor Reisebeginn zu zahlen:<br />
9.1.a Tages<strong>reisen</strong><br />
Bei Stornierung einer Tagesreise erheben wir eine<br />
Bearbeitungsgebühr von 5,00 EURO.<br />
Eintrittskarten und <strong>de</strong>rgleichen, die nicht zurückgegeben<br />
wer<strong>de</strong>n können, wer<strong>de</strong>n in vollem Umfang<br />
berechnet. Bei Nichtantreten einer Reise ohne<br />
Benachrichtigung <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>n Reiseveranstalter,<br />
wer<strong>de</strong>n nur die ersparten Aufwendungen<br />
zurückerstattet.<br />
9.1.b Mehrtages<strong>reisen</strong><br />
bis 30 Tage vor Reisebeginn 25 EURO<br />
ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 15 %<br />
ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 35 %<br />
ab 14. bis 8. Tag vor Reisebeginn 50 %<br />
ab 7. bis 1. Tag vor Reisebeginn 60 %<br />
ab 24 Stun<strong>de</strong>n vor Reisebeginn 90 %<br />
Bei Nichtantritt einer Reise ohne Benachrichtigung<br />
<strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>n Reiseveranstalter wer<strong>de</strong>n<br />
<strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n 100% <strong>de</strong>s Reisepreises berechnet.<br />
9.2. Maßgeblich für <strong>de</strong>n Lauf <strong>de</strong>r Fristen ist <strong>de</strong>r Zugang<br />
<strong>de</strong>r Rücktrittserklärung beim Veranstalter o<strong>de</strong>r<br />
bei <strong>de</strong>r Buchungsstelle. Dem Reisen<strong>de</strong>n wird <strong>de</strong>r<br />
schriftliche Rücktritt empfohlen.<br />
9.3. Dem Reisen<strong>de</strong>n wird ausdrücklich <strong>de</strong>r Nachweis<br />
gestattet, dass <strong>de</strong>r Anspruch auf Entschädigung<br />
nicht entstan<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r die Entschädigung wesentlich<br />
niedriger als die angeführte Pauschale sei.<br />
9.4. Auf <strong>de</strong>n Nichtantritt <strong>de</strong>r Reise wer<strong>de</strong>n die Ziffern<br />
9.1. bis 9.3. entsprechend angewandt.<br />
10. Umbuchungen und Än<strong>de</strong>rungen auf Verlangen<br />
<strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n<br />
Verlangt <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> nach Vertragsschluss Än<strong>de</strong>rungen<br />
o<strong>de</strong>r Umbuchungen, so kann <strong>de</strong>r Reiseveranstalter<br />
bei Vornahme entsprechen<strong>de</strong>r Umbuchungen<br />
etc. ein Bearbeitungsentgelt von pauschaliert 15<br />
EURO verlangen, soweit er nach entsprechen<strong>de</strong>r<br />
ausdrücklicher Information <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n nicht ein<br />
höheres Bearbeitungsentgelt o<strong>de</strong>r eine höhere Entschädigung<br />
nachweist, <strong>de</strong>ren Höhe sich nach <strong>de</strong>m<br />
Reisepreis unter Abzug <strong>de</strong>s Wertes <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>m<br />
Reiseveranstalter ersparten Aufwendungen sowie<br />
<strong>de</strong>ssen bestimmt, was <strong>de</strong>r Reiseveranstalter durch<br />
an<strong>de</strong>rweitige Verwendung <strong>de</strong>r Reiseleistungen erwerben<br />
kann.<br />
11. Reiseabbruch<br />
Wird die Reise nach Reisebeginn infolge eines<br />
Umstan<strong>de</strong>s abgebrochen, <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Sphäre <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n<br />
liegt (z. B. Krankheit), so ist <strong>de</strong>r Veranstalter<br />
verpflichtet, bei <strong>de</strong>n Leistungsträgern die Erstattung<br />
ersparter Aufwendungen sowie erzielter Erlöse aus<br />
<strong>de</strong>r Verwertung <strong>de</strong>r nicht in Anspruch genommenen<br />
<strong>Leistungen</strong> zu erreichen. Das gilt nicht, wenn völlig<br />
unerhebliche <strong>Leistungen</strong> betroffen sind o<strong>de</strong>r wenn<br />
einer Erstattung gesetzliche o<strong>de</strong>r behördliche Bestimmungen<br />
entgegenstehen.<br />
12. Kündigung bei schwerer Störung durch<br />
<strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n – Mitwirkungspflichten<br />
12.1. Der Veranstalter kann <strong>de</strong>n Reisevertrag<br />
fristlos kündigen, wenn <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> trotz Abmahnung<br />
erheblich weiter stört, so dass seine<br />
weitere Teilnahme für <strong>de</strong>n Veranstalter und/o<strong>de</strong>r<br />
die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist. Dies<br />
gilt auch, wenn <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> sich nicht an sachlich<br />
begrün<strong>de</strong>te Hinweise hält. Dem Veranstalter steht<br />
in diesem Fall <strong>de</strong>r Reisepreis weiter zu, soweit sich<br />
nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile aus einer<br />
an<strong>de</strong>rweitigen Verwertung <strong>de</strong>r Reiseleistung(en)<br />
ergeben. Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche im übrigen bleiben<br />
unberührt.<br />
12.2. Der Reisen<strong>de</strong> soll die ihm zumutbaren Schritte<br />
(z. B. Information <strong>de</strong>s Veranstalters) unternehmen,<br />
um drohen<strong>de</strong> ungewöhnlich hohe Schä<strong>de</strong>n abzuwen<strong>de</strong>n<br />
o<strong>de</strong>r gering zu halten.<br />
13. Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl<br />
13.1. Ist in <strong>de</strong>r Beschreibung <strong>de</strong>r Reise (Prospekt/<br />
Katalog) ausdrücklich und in <strong>de</strong>r Reisebestätigung<br />
auf eine bestimmte Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl und<br />
die Rücktrittserklärungsfrist (spätestens bis zwei<br />
Wochen vor Reisebeginn) hingewiesen, so kann <strong>de</strong>r<br />
Veranstalter erklären, dass die Min<strong>de</strong>stteilnehmerzahl<br />
nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt<br />
wird.<br />
13.2. Der Veranstalter wird <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n die Erklärung<br />
nach Ziffer 13.1. unverzüglich nach Kenntnis<br />
<strong>de</strong>r nichterreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis<br />
zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen.<br />
13.3. Der Reisen<strong>de</strong> kann die Teilnahme an einer<br />
min<strong>de</strong>stens gleichwertigen an<strong>de</strong>ren Reise verlangen,<br />
wenn <strong>de</strong>r Veranstalter in <strong>de</strong>r Lage ist, eine<br />
solche Reise ohne Mehrpreis für <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n aus<br />
seinem Angebot anzubieten.<br />
13.4. Der Reisen<strong>de</strong> hat sein Recht nach Ziffer 13.3.<br />
unverzüglich nach Zugang <strong>de</strong>r Erklärung <strong>de</strong>s Veranstalters<br />
diesem gegenüber geltend zu machen.<br />
13.5. Macht <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> nicht von seinem Recht<br />
nach Ziffer 13.3. Gebrauch, so ist <strong>de</strong>r vom Reisen<strong>de</strong>n<br />
gezahlte Betrag unverzüglich zurückzuerstatten.<br />
14. Kündigung infolge höherer Gewalt<br />
14.1. Erschwerung, Gefährdung o<strong>de</strong>r Beeinträchtigung<br />
erheblicher Art durch bei Vertragsschluss<br />
nicht vorhersehbare Umstän<strong>de</strong> berechtigen bei<strong>de</strong><br />
Teile nach § 651 j Abs. 1 BGB zur Kündigung <strong>de</strong>s<br />
Reisevertrages.<br />
14.2. Entschädigungen und Abrechnungen ergeben<br />
sich aus § 651 j Abs. 2 BGB.<br />
14.3. Der Veranstalter ist im Kündigungsfall zur<br />
Rückbeför<strong>de</strong>rung verpflichtet, falls <strong>de</strong>r Vertrag die<br />
Beför<strong>de</strong>rung mit umfasst. In je<strong>de</strong>m Fall hat er die<br />
zur Vertragsaufhebung erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen<br />
zu ergreifen.<br />
14.4. Informationspflichten <strong>de</strong>s Veranstalters im<br />
Übrigen bleiben unberührt.<br />
15. Reisemängel, Obliegenheiten <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n,<br />
Rechte <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n<br />
15.1. Bei nicht vertragsgemäßen Reiseleistungen<br />
kann <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> Abhilfe (Mangelbeseitigung o<strong>de</strong>r<br />
gleichwertige Ersatzleistung) verlangen.<br />
15.2. Reisemängel sind <strong>de</strong>m Reiseleiter o<strong>de</strong>r bei<br />
<strong>de</strong>ssen Nichterreichbarkeit bzw. Fehlen beim Veranstalter<br />
direkt anzuzeigen, soweit dies <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n<br />
nicht wegen erheblicher Schwierigkeiten<br />
unzumutbar ist (Telefon- und Faxnummern ergeben<br />
sich aus <strong>de</strong>n Reiseunterlagen). Bei schuldhaftem<br />
Unterlassen <strong>de</strong>r Mängelanzeige stehen <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n<br />
keine Ansprüche auf Herabsetzung <strong>de</strong>s<br />
Reisepreises zu.<br />
15.3. Der Reisen<strong>de</strong> kann selbst zur Abhilfe schreiten,<br />
wenn die Reise einen Mangel o<strong>de</strong>r Mängel aufweist,<br />
er <strong>de</strong>m Veranstalter eine angemessene Frist<br />
zur Abhilfe setzt und <strong>de</strong>r Veranstalter bis zum Ablauf<br />
dieser Frist nicht für Abhilfe (vgl. Ziffer 15.1.) sorgt.<br />
Der Reisen<strong>de</strong> kann dann Ersatz seiner erfor<strong>de</strong>rlichen<br />
Aufwendungen verlangen. Keine Fristsetzung ist bei<br />
Verweigerung <strong>de</strong>r Abhilfe, bei beson<strong>de</strong>rem Interesse<br />
<strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n an sofortiger Selbsthilfe erfor<strong>de</strong>rlich,<br />
ferner bei unverhältnismäßigem Aufwand <strong>de</strong>s<br />
Veranstalters.<br />
15.4.1. Der Reisen<strong>de</strong> kann <strong>de</strong>n Reisevertrag kündigen,<br />
wenn die Reise durch <strong>de</strong>n Reisemangel erheblich<br />
beeinträchtigt ist, er <strong>de</strong>m Veranstalter eine<br />
angemessene Frist zur Abhilfe setzt und diese Frist<br />
nutzlos verstreicht. Die Fristsetzung ist nicht erfor<strong>de</strong>rlich<br />
bei Unmöglichkeit <strong>de</strong>r Abhilfe, Abhilfeverweigerung,<br />
wenn die sofortige Kündigung durch ein<br />
beson<strong>de</strong>res Interesse <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n gerechtfertigt<br />
ist o<strong>de</strong>r wenn <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n die Reise infolge eines<br />
Mangels aus wichtigem und für <strong>de</strong>n Veranstalter<br />
erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist.<br />
15.4.2. Bei berechtigter Kündigung kann <strong>de</strong>r Veranstalter<br />
für erbrachte o<strong>de</strong>r zur Beendigung <strong>de</strong>r<br />
Reise noch zu erbringen<strong>de</strong> Reiseleistungen nur eine<br />
Entschädigung verlangen (Berechnung nach § 651 e<br />
Abs. 3 BGB). Bei wertlosen (kein Interesse“ <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n)<br />
erbrachten o<strong>de</strong>r zu erbringen<strong>de</strong>n Reiseleistungen<br />
bestehen keine Entschädigungsansprüche.<br />
15.4.3. Der Veranstalter hat nach Kündigung die<br />
erfor<strong>de</strong>rlichen Maßnahmen zu treffen, für die<br />
Rückbeför<strong>de</strong>rung zu sorgen und die Mehrkosten zu<br />
tragen, wenn die Beför<strong>de</strong>rung Bestandteil <strong>de</strong>s Reisevertrages<br />
ist.<br />
15.5. Der Reisen<strong>de</strong> kann unbescha<strong>de</strong>t <strong>de</strong>r Min<strong>de</strong>rung<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Kündigung Scha<strong>de</strong>nsersatz wegen<br />
Nichterfüllung verlangen, es sei <strong>de</strong>nn, <strong>de</strong>r Mangel<br />
beruht auf einem Umstand, <strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Veranstalter<br />
nicht zu vertreten hat.<br />
16. Haftungsbeschränkung<br />
16.1. Die vertragliche Haftung <strong>de</strong>s Veranstalters für<br />
Schä<strong>de</strong>n, die nicht Körperschä<strong>de</strong>n sind, ist auf <strong>de</strong>n<br />
dreifachen Reisepreis beschränkt,<br />
16.1.1. soweit ein Scha<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n we<strong>de</strong>r<br />
vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird,<br />
o<strong>de</strong>r<br />
16.1.2. soweit <strong>de</strong>r Veranstalter für einen <strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n<br />
entstehen<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n allein wegen eines<br />
Verschul<strong>de</strong>ns eines Leistungsträgers verantwortlich<br />
ist.<br />
16.2. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu<br />
erbringen<strong>de</strong> Reiseleistung internationale Übereinkommen<br />
o<strong>de</strong>r auf diesen beruhen<strong>de</strong> gesetzliche<br />
Bestimmungen, nach <strong>de</strong>nen ein Anspruch auf Scha<strong>de</strong>nsersatz<br />
nur unter bestimmten Voraussetzungen<br />
o<strong>de</strong>r Beschränkungen geltend gemacht wer<strong>de</strong>n<br />
kann, so kann sich <strong>de</strong>r Veranstalter gegenüber <strong>de</strong>m<br />
Reisen<strong>de</strong>n auf diese Übereinkommen und die darauf<br />
beruhen<strong>de</strong>n gesetzlichen Bestimmungen berufen.<br />
16.3. Für alle gegen <strong>de</strong>n Veranstalter gerichteten<br />
Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche aus unerlaubter Handlung,<br />
die nicht auf Vorsatz o<strong>de</strong>r grober Fahrlässigkeit<br />
beruhen, haftet <strong>de</strong>r Veranstalter bei Sachschä<strong>de</strong>n<br />
bis 4000 EURO. Übersteigt <strong>de</strong>r dreifache Reisepreis<br />
diese Summe, ist die Haftung für Sachschä<strong>de</strong>n auf<br />
die Höhe <strong>de</strong>s dreifachen Reisepreises beschränkt.<br />
Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je<br />
Reisen<strong>de</strong>m und Reise.<br />
17. Ausschlussfrist und Verjährung<br />
17.1. Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung<br />
nach <strong>de</strong>n §§ 651 c bis 651 f BGB – ausgenommen<br />
Körperschä<strong>de</strong>n – hat <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> innerhalb eines<br />
Monats nach <strong>de</strong>r vertraglich vorgesehenen Beendigung<br />
<strong>de</strong>r Reise gegenüber <strong>de</strong>m Veranstalter geltend<br />
zu machen, sofern nicht die Frist ohne eigenes Verschul<strong>de</strong>n<br />
nicht eingehalten wer<strong>de</strong>n konnte.<br />
17.2. Ansprüche <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n im Sinne <strong>de</strong>r Ziffer<br />
17.1. – ausgenommen Körperschä<strong>de</strong>n – verjähren<br />
grundsätzlich in einem Jahr nach <strong>de</strong>m vertraglich<br />
vorgesehenen Reiseen<strong>de</strong>. Die Verjährungsfrist von<br />
einem Jahr beginnt nicht vor Mitteilung eines Mangels<br />
an <strong>de</strong>n Veranstalter durch <strong>de</strong>n Reisen<strong>de</strong>n. Bei<br />
grobem „eigenem“ Verschul<strong>de</strong>n sowie bei Arglist<br />
verjähren die in Ziffer 17.1. betroffenen Ansprüche<br />
in drei Jahren.<br />
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Redaktionsschluss: Oktober 2011