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Wie gewinnen Sie Ihre<br />
Jagdkollegen?<br />
Revierübergreifende <strong>Drückjagden</strong> funk tionieren nur,<br />
wenn alle mitmachen. Doch <strong>wir</strong>klich alle Reviernachbarn<br />
dafür zu begeistern, ist nicht immer ganz einfach.<br />
Denn das eigene Revier ist ein wenig wie die<br />
eigene Burg. Wer die Kollegen aus den Nachbarrevieren<br />
oder aus der ganzen Hegegemeinschaft unter<br />
einen Hut bringen will, der muss einiges beachten.<br />
�Sie <strong>brauchen</strong> Zeit<br />
Wer eine erfolgreiche revierübergreifende<br />
Drückjagd durchführen will,<br />
muss langfristig planen und mindestens<br />
ein Jahr Vorlauf haben. Sie <strong>brauchen</strong><br />
diese Zeit, um schon im Vorfeld<br />
ein Vertrauensverhältnis untereinander<br />
aufzubauen. Viele Gespräche werden<br />
dafür notwendig sein: „Wie viele<br />
Sauen habt denn Ihr? Wo sind sie bei<br />
Euch hauptsächlich? Was erlegt Ihr so<br />
im Jahr? Wie schaut bei Euch die Bestandsstruktur<br />
aus?“ Nur wer miteinander<br />
redet, lernt sich und die Reviere<br />
rundherum kennen. Und nur wer sich<br />
kennt, <strong>wir</strong>d bereit sein, die Reviergrenzen<br />
zu öffnen.<br />
�Sie <strong>brauchen</strong> „Know-how“<br />
Eine erfolgreiche revierübergreifende<br />
Drückjagd muss nicht nur emotional<br />
vorbereitet werden, sondern natürlich<br />
auch praktisch. Am besten schauen Sie<br />
und Ihre Jagdkollegen sich eine solche<br />
Jagd einmal dort an, wo sie schon seit<br />
langem erfolgreich durchgeführt <strong>wir</strong>d.<br />
Es ist kein Zeichen von Schwäche,<br />
wenn man sich bei erfahrenen Jägern<br />
und vor allem auch bei den Schwarzwildberatern<br />
Rat holt – im Gegenteil.<br />
Holen Sie sich den Experten, er hilft<br />
Ihnen, dass dann auch alles so klappt,<br />
wie Sie es sich vorgestellt haben. Nehmen<br />
Sie Kontakt auf mit dem Hundemann.<br />
In den Schwarzwildregionen<br />
Was muss ich tun zur Verkehrssicherung?<br />
Die gesetzlichen Regelwerke hierzu<br />
fi nden <strong>wir</strong> in den Unfallverhütungsvorschriften<br />
(§§ 4 Abs. 1 bis 11 UVV), der<br />
Straßenverkehrsordnung (§ 45 Abs. 1,<br />
3, 4, 6 StVO), dem Bürgerlichen Gesetzbuch<br />
(§ 823 BGB) und dem Strafgesetzbuch<br />
(StGB). Die sachliche Zuständigkeit<br />
für die Absicherung von<br />
Treib- und <strong>Drückjagden</strong> liegt bei den<br />
Straßenverkehrsbehörden. Die sitzen<br />
in der Stadtverwaltung oder im Landratsamt.<br />
In dringenden Fällen kann die<br />
Polizei an Stelle der Straßenverkehrsbehörden<br />
tätig werden und vorläufi ge<br />
Maßnahmen treffen.<br />
Die sachliche Zuständigkeit liegt nicht<br />
beim Jäger. Das heißt, einfach nur<br />
Warndreiecke aufstellen, ist keine ge-<br />
Für eine erfolgreiche, revierübergreifende Jagd <strong>brauchen</strong><br />
Sie viele, die mitmachen, viel Zeit und einen „Leitwolf“.<br />
gibt es spezialisierte Hundeleute. Auch<br />
sie helfen gerne weiter. Für die technische<br />
Vorbereitung müssen Sie ebenfalls<br />
viel Zeit einplanen – auch deshalb mindestens<br />
ein Jahr Vorlauf.<br />
�Sie <strong>brauchen</strong> einen „Leitwolf“<br />
Gespräche allein reichen natürlich nicht<br />
aus. Für die erfolgreiche Jagd <strong>brauchen</strong><br />
Sie eine Führungsperson – einen, der<br />
viel vom Schwarzwild, von der Jagd<br />
und von den Menschen versteht. Ihr<br />
„Leitwolf“ sollte eine im ganzen Kreis<br />
anerkannte Persönlichkeit sein, ein<br />
Stratege, der die anderen mitreißen<br />
kann und die Sache in die Hand nimmt.<br />
R. Landgraf<br />
Damit Ihre Treib- und <strong>Drückjagden</strong> nicht zum Verkehrsrisiko werden, müssen Sicherungsmaßnahmen<br />
ergriffen werden: nach innen, um einen gefahrlosen Ablauf zu garantieren, und nach außen zum Schutz der<br />
Verkehrsteilnehmer und ihrer Fahrzeuge. Dabei dreht sich alles vor allem um zwei Maßnahmen:<br />
Maßnahmen, die Unfälle vermeiden, und Maßnahmen, die die Folgen von Unfällen verringern.<br />
eignete Maßnahme. Denn nach Paragraph<br />
53 a der Straßenverkehrs-<br />
Zulassungs-Ordnung (StVZO) hat<br />
das Warndreieck die Aufgabe, Unfälle<br />
durch Auffahren auf haltende oder wegen<br />
Betriebsstörung liegen gebliebene<br />
Kraftfahrzeuge zu verhindern. Wird<br />
eine Drückjagd nur mit einem Warndreieck<br />
gesichert, besteht im Falle eines<br />
10/2012<br />
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Foto: M. Migos