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Warum wir Drückjagden brauchen

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Wie gewinnen Sie Ihre<br />

Jagdkollegen?<br />

Revierübergreifende <strong>Drückjagden</strong> funk tionieren nur,<br />

wenn alle mitmachen. Doch <strong>wir</strong>klich alle Reviernachbarn<br />

dafür zu begeistern, ist nicht immer ganz einfach.<br />

Denn das eigene Revier ist ein wenig wie die<br />

eigene Burg. Wer die Kollegen aus den Nachbarrevieren<br />

oder aus der ganzen Hegegemeinschaft unter<br />

einen Hut bringen will, der muss einiges beachten.<br />

�Sie <strong>brauchen</strong> Zeit<br />

Wer eine erfolgreiche revierübergreifende<br />

Drückjagd durchführen will,<br />

muss langfristig planen und mindestens<br />

ein Jahr Vorlauf haben. Sie <strong>brauchen</strong><br />

diese Zeit, um schon im Vorfeld<br />

ein Vertrauensverhältnis untereinander<br />

aufzubauen. Viele Gespräche werden<br />

dafür notwendig sein: „Wie viele<br />

Sauen habt denn Ihr? Wo sind sie bei<br />

Euch hauptsächlich? Was erlegt Ihr so<br />

im Jahr? Wie schaut bei Euch die Bestandsstruktur<br />

aus?“ Nur wer miteinander<br />

redet, lernt sich und die Reviere<br />

rundherum kennen. Und nur wer sich<br />

kennt, <strong>wir</strong>d bereit sein, die Reviergrenzen<br />

zu öffnen.<br />

�Sie <strong>brauchen</strong> „Know-how“<br />

Eine erfolgreiche revierübergreifende<br />

Drückjagd muss nicht nur emotional<br />

vorbereitet werden, sondern natürlich<br />

auch praktisch. Am besten schauen Sie<br />

und Ihre Jagdkollegen sich eine solche<br />

Jagd einmal dort an, wo sie schon seit<br />

langem erfolgreich durchgeführt <strong>wir</strong>d.<br />

Es ist kein Zeichen von Schwäche,<br />

wenn man sich bei erfahrenen Jägern<br />

und vor allem auch bei den Schwarzwildberatern<br />

Rat holt – im Gegenteil.<br />

Holen Sie sich den Experten, er hilft<br />

Ihnen, dass dann auch alles so klappt,<br />

wie Sie es sich vorgestellt haben. Nehmen<br />

Sie Kontakt auf mit dem Hundemann.<br />

In den Schwarzwildregionen<br />

Was muss ich tun zur Verkehrssicherung?<br />

Die gesetzlichen Regelwerke hierzu<br />

fi nden <strong>wir</strong> in den Unfallverhütungsvorschriften<br />

(§§ 4 Abs. 1 bis 11 UVV), der<br />

Straßenverkehrsordnung (§ 45 Abs. 1,<br />

3, 4, 6 StVO), dem Bürgerlichen Gesetzbuch<br />

(§ 823 BGB) und dem Strafgesetzbuch<br />

(StGB). Die sachliche Zuständigkeit<br />

für die Absicherung von<br />

Treib- und <strong>Drückjagden</strong> liegt bei den<br />

Straßenverkehrsbehörden. Die sitzen<br />

in der Stadtverwaltung oder im Landratsamt.<br />

In dringenden Fällen kann die<br />

Polizei an Stelle der Straßenverkehrsbehörden<br />

tätig werden und vorläufi ge<br />

Maßnahmen treffen.<br />

Die sachliche Zuständigkeit liegt nicht<br />

beim Jäger. Das heißt, einfach nur<br />

Warndreiecke aufstellen, ist keine ge-<br />

Für eine erfolgreiche, revierübergreifende Jagd <strong>brauchen</strong><br />

Sie viele, die mitmachen, viel Zeit und einen „Leitwolf“.<br />

gibt es spezialisierte Hundeleute. Auch<br />

sie helfen gerne weiter. Für die technische<br />

Vorbereitung müssen Sie ebenfalls<br />

viel Zeit einplanen – auch deshalb mindestens<br />

ein Jahr Vorlauf.<br />

�Sie <strong>brauchen</strong> einen „Leitwolf“<br />

Gespräche allein reichen natürlich nicht<br />

aus. Für die erfolgreiche Jagd <strong>brauchen</strong><br />

Sie eine Führungsperson – einen, der<br />

viel vom Schwarzwild, von der Jagd<br />

und von den Menschen versteht. Ihr<br />

„Leitwolf“ sollte eine im ganzen Kreis<br />

anerkannte Persönlichkeit sein, ein<br />

Stratege, der die anderen mitreißen<br />

kann und die Sache in die Hand nimmt.<br />

R. Landgraf<br />

Damit Ihre Treib- und <strong>Drückjagden</strong> nicht zum Verkehrsrisiko werden, müssen Sicherungsmaßnahmen<br />

ergriffen werden: nach innen, um einen gefahrlosen Ablauf zu garantieren, und nach außen zum Schutz der<br />

Verkehrsteilnehmer und ihrer Fahrzeuge. Dabei dreht sich alles vor allem um zwei Maßnahmen:<br />

Maßnahmen, die Unfälle vermeiden, und Maßnahmen, die die Folgen von Unfällen verringern.<br />

eignete Maßnahme. Denn nach Paragraph<br />

53 a der Straßenverkehrs-<br />

Zulassungs-Ordnung (StVZO) hat<br />

das Warndreieck die Aufgabe, Unfälle<br />

durch Auffahren auf haltende oder wegen<br />

Betriebsstörung liegen gebliebene<br />

Kraftfahrzeuge zu verhindern. Wird<br />

eine Drückjagd nur mit einem Warndreieck<br />

gesichert, besteht im Falle eines<br />

10/2012<br />

11<br />

Foto: M. Migos

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