Wissen schafft Vorsprung schafft erfolg - Netzwerkgruppe
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Förderung der<br />
Bauhandwerker(innen)ausbildung<br />
Förderträger<br />
Arbeitsmarktservice OÖ (AMS OÖ)<br />
Land OÖ, Abteilung Wirtschaft<br />
Kontakt<br />
Arbeitsmarktservice OÖ<br />
Europaplatz 9<br />
4021 Linz<br />
Tel.: +43 (0)732 6963 0<br />
Fax: +43 (0)732 6963 20590<br />
E-Mail: ams.oberoesterreich@ams.at<br />
www.ams.at/ooe<br />
Amt der Oö. Landesregierung<br />
Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche<br />
und ländliche Entwicklung<br />
Abteilung Wirtschaft<br />
Bahnhofplatz 1<br />
4021 Linz<br />
Tel.: +43 (0)732 7720 15138<br />
Fax: +43 (0)732 7720 211785<br />
E-Mail: wi.post@ooe.gv.at<br />
www.land-oberoesterreich.gv.at<br />
Wer wird gefördert<br />
Förderbar sind alle Betriebe, deren Inhaber-<br />
Innen Mitglied der Bundesinnung Bau, der<br />
ZimmermeisterInnen, der Steinmetzmeister-<br />
Innen oder des Fachverbandes der Bauindustrie<br />
ist.<br />
Was wird gefördert<br />
• Das AMS OÖ fördert die Bauhandwerksausbildung<br />
für ArbeitnehmerInnen, die während<br />
der gesamten Schulungsdauer in einem<br />
vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis<br />
stehen.<br />
• Für TeilnehmerInnen, die mehr als 25 % der<br />
Ausbildung versäumen, wird keine Beihilfe<br />
ausbezahlt, außer es liegt ein positives Abschlusszeugnis<br />
vor.<br />
Fördervoraussetzungen<br />
• Die Kollektivvertragspartner müssen einen<br />
(Zusatz-) Kollektivvertrag abgeschlossen<br />
haben, der ein vermindertes Entgelt für die<br />
Dauer der Teilnahme an den Ausbildungsmaßnahmen<br />
vorsieht.<br />
• Eine schriftliche Einzelvereinbarung, in der<br />
der/die ArbeitgeberIn und der/die ArbeitnehmerIn<br />
den Besuch der Bauhandwerksschule<br />
durch den/die ArbeitnehmerIn, sowie<br />
die damit verbundenen Voraussetzungen<br />
vereinbaren, muss vorliegen.<br />
Förderhöhe<br />
Die Beihilfe beinhaltet den Lohn-/Gehaltskostenersatz<br />
im Ausmaß von 2/3 des max. anerkennbaren<br />
Bruttolohnes zuzüglich Lohnkostenanteile<br />
im Ausmaß von 55 %.<br />
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass<br />
die SchulungsteilnehmerInnen mind. die im<br />
„Informationsblatt zur Beihilfeberechnung für<br />
BauhandwerkerInnen“ angeführten Löhne<br />
bzw. Gehälter erhalten.<br />
Eine höhere Entlohnung führt zu keiner höheren<br />
Beihilfe.<br />
Die Förderdauer durch das AMS OÖ beträgt<br />
insgesamt 14 Wochen pro Schuljahr. Weihnachtsferien<br />
werden nicht gefördert, die<br />
Entlohnung <strong>erfolg</strong>t aus der BauarbeiterInnenurlaubskasse,<br />
wenn noch Urlaubsanspruch<br />
besteht.<br />
Fristen<br />
Pro Ausbildungssemester ist von dem/der<br />
ArbeitgeberIn vor Schulbeginn ein Beihilfenbegehren<br />
einzubringen.<br />
Betriebe, die für das betreffende Schuljahr bereits<br />
eine Förderung durch das AMS erhalten<br />
haben, können für die betroffenen BauhandwerkerschülerInnen<br />
binnen 2 Monaten nach<br />
Ende der Bauhandwerkerschule beim Land<br />
OÖ/Abteilung Wirtschaft eine Förderung beantragen.<br />
Die Förderhöhe beträgt € 900.- pro<br />
BauhandwerkerschülerIn und Schuljahr.<br />
Frauen & Männer<br />
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