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Wissen schafft Vorsprung schafft erfolg - Netzwerkgruppe

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Förderung der<br />

Bauhandwerker(innen)ausbildung<br />

Förderträger<br />

Arbeitsmarktservice OÖ (AMS OÖ)<br />

Land OÖ, Abteilung Wirtschaft<br />

Kontakt<br />

Arbeitsmarktservice OÖ<br />

Europaplatz 9<br />

4021 Linz<br />

Tel.: +43 (0)732 6963 0<br />

Fax: +43 (0)732 6963 20590<br />

E-Mail: ams.oberoesterreich@ams.at<br />

www.ams.at/ooe<br />

Amt der Oö. Landesregierung<br />

Direktion für Landesplanung, wirtschaftliche<br />

und ländliche Entwicklung<br />

Abteilung Wirtschaft<br />

Bahnhofplatz 1<br />

4021 Linz<br />

Tel.: +43 (0)732 7720 15138<br />

Fax: +43 (0)732 7720 211785<br />

E-Mail: wi.post@ooe.gv.at<br />

www.land-oberoesterreich.gv.at<br />

Wer wird gefördert<br />

Förderbar sind alle Betriebe, deren Inhaber-<br />

Innen Mitglied der Bundesinnung Bau, der<br />

ZimmermeisterInnen, der Steinmetzmeister-<br />

Innen oder des Fachverbandes der Bauindustrie<br />

ist.<br />

Was wird gefördert<br />

• Das AMS OÖ fördert die Bauhandwerksausbildung<br />

für ArbeitnehmerInnen, die während<br />

der gesamten Schulungsdauer in einem<br />

vollversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis<br />

stehen.<br />

• Für TeilnehmerInnen, die mehr als 25 % der<br />

Ausbildung versäumen, wird keine Beihilfe<br />

ausbezahlt, außer es liegt ein positives Abschlusszeugnis<br />

vor.<br />

Fördervoraussetzungen<br />

• Die Kollektivvertragspartner müssen einen<br />

(Zusatz-) Kollektivvertrag abgeschlossen<br />

haben, der ein vermindertes Entgelt für die<br />

Dauer der Teilnahme an den Ausbildungsmaßnahmen<br />

vorsieht.<br />

• Eine schriftliche Einzelvereinbarung, in der<br />

der/die ArbeitgeberIn und der/die ArbeitnehmerIn<br />

den Besuch der Bauhandwerksschule<br />

durch den/die ArbeitnehmerIn, sowie<br />

die damit verbundenen Voraussetzungen<br />

vereinbaren, muss vorliegen.<br />

Förderhöhe<br />

Die Beihilfe beinhaltet den Lohn-/Gehaltskostenersatz<br />

im Ausmaß von 2/3 des max. anerkennbaren<br />

Bruttolohnes zuzüglich Lohnkostenanteile<br />

im Ausmaß von 55 %.<br />

Voraussetzung für eine Förderung ist, dass<br />

die SchulungsteilnehmerInnen mind. die im<br />

„Informationsblatt zur Beihilfeberechnung für<br />

BauhandwerkerInnen“ angeführten Löhne<br />

bzw. Gehälter erhalten.<br />

Eine höhere Entlohnung führt zu keiner höheren<br />

Beihilfe.<br />

Die Förderdauer durch das AMS OÖ beträgt<br />

insgesamt 14 Wochen pro Schuljahr. Weihnachtsferien<br />

werden nicht gefördert, die<br />

Entlohnung <strong>erfolg</strong>t aus der BauarbeiterInnenurlaubskasse,<br />

wenn noch Urlaubsanspruch<br />

besteht.<br />

Fristen<br />

Pro Ausbildungssemester ist von dem/der<br />

ArbeitgeberIn vor Schulbeginn ein Beihilfenbegehren<br />

einzubringen.<br />

Betriebe, die für das betreffende Schuljahr bereits<br />

eine Förderung durch das AMS erhalten<br />

haben, können für die betroffenen BauhandwerkerschülerInnen<br />

binnen 2 Monaten nach<br />

Ende der Bauhandwerkerschule beim Land<br />

OÖ/Abteilung Wirtschaft eine Förderung beantragen.<br />

Die Förderhöhe beträgt € 900.- pro<br />

BauhandwerkerschülerIn und Schuljahr.<br />

Frauen & Männer<br />

Seite 22

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