08.02.2015 Aufrufe

HzV_Haeufige Fragen.pdf - BMW BKK

HzV_Haeufige Fragen.pdf - BMW BKK

HzV_Haeufige Fragen.pdf - BMW BKK

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Hausarztzentrierte Versorgung.<br />

<strong>Fragen</strong> und Antworten.<br />

1. Was ist die Hausarztzentrierte Versorgung (<strong>HzV</strong>)<br />

2. Ist eine Teilnahme an der <strong>HzV</strong> für mich sinnvoll<br />

3. Welche Hausärzte nehmen an der <strong>HzV</strong> teil<br />

4. Welche Vorteile hat die <strong>HzV</strong> für mich<br />

5. Wie kann ich als Versicherter an der <strong>HzV</strong> teilnehmen Wann beginnt die Teilnahme<br />

6. Müssen sich Mitversicherte bei dem gleichen Arzt einschreiben wie das Mitglied<br />

oder kann jeweils ein anderer Hausarzt gewählt werden<br />

7. Wie und wann endet die Teilnahme an der <strong>HzV</strong><br />

8. Brauche ich eine neue Versichertenkarte<br />

9. Wie steht es mit dem Datenschutz Wie erfolgt die Datenspeicherung und<br />

Kommunikation bei den Ärzten<br />

10. Wie findet die Abrechnung statt<br />

11. Was passiert wenn ich einen anderen Arzt aufsuche<br />

12. Kann ich meinen Hausarzt in der <strong>HzV</strong> wechseln


1. Was ist die Hausarztzentrierte Versorgung (<strong>HzV</strong>)<br />

• Die Hausarztzentrierte Versorgung (<strong>HzV</strong>) ist eine hausärztliche Versorgung, bei der Sie Ihr<br />

Hausarzt als „Lotse“ durch das Gesundheitssystem begleiten soll. Er soll Sie umfänglich<br />

betreuen und nur im Bedarfsfall zur fachärztlichen oder stationären Weiterbehandlung<br />

überweisen.<br />

• Mit der Teilnahme verpflichten Sie sich, bei Beschwerden oder gesundheitlichen<br />

Problemen immer zuerst Ihren Hausarzt aufzusuchen. Ausgenommen sind Notfälle und<br />

Besuche beim Augen-, Frauen-, Kinder- und Jugendarzt. Alle anderen Fachärzte können<br />

Sie nur noch nach Überweisung durch Ihren Hausarzt aufsuchen. Ihre freie Arztwahl ist<br />

damit eingeschränkt. Die Teilnahme an der <strong>HzV</strong> ist freiwillig.<br />

• Mit der Teilnahme sind Sie mindestens ein Jahr lang an die Wahl Ihres Hausarztes<br />

gebunden. Sie dürfen den gewählten Hausarzt nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />

z. B. Umzug, dauerhaftes gestörtes Arzt-Patientenverhältnis usw. wechseln. Möchten Sie<br />

das Hausarztmodell beenden, so müssen Sie eine schriftliche Kündigung bei der <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong><br />

einreichen.<br />

zurück<br />

2. Ist eine Teilnahme an der <strong>HzV</strong> für mich sinnvoll<br />

Eine Teilnahme ist für Sie zu empfehlen, wenn Sie:<br />

• in einem strukturierten Behandlungsprogramm (DMP) / <strong>BKK</strong> MedPlus eingeschrieben<br />

sind (hierzu zählen: Asthma, Brustkrebs, COPD, Diabetes I und II, KHK).<br />

• an einer chronischen und/oder schweren Erkrankung leiden und oft einen Arzt<br />

aufsuchen.<br />

• einen erhöhten Behandlungsbedarf haben.<br />

Sie selbst entscheiden, ob Sie an einem Vertrag zur <strong>HzV</strong> teilnehmen wollen.<br />

Die nachstehenden <strong>Fragen</strong> könnten eine kleine Hilfe für Ihre Entscheidung sein.<br />

Fühlen Sie sich oft krank<br />

Gehen Sie häufig zum Arzt<br />

Nehmen Sie regelmäßig verschiedene Medikamente ein<br />

Leiden Sie an einer chronischen Krankheit<br />

Sind Sie älter als 60 Jahre<br />

Haben Sie einige <strong>Fragen</strong> mit „ja“ beantwortet Dann könnte es für Sie empfehlenswert sein, an<br />

einem Vertrag zur <strong>HzV</strong> teilzunehmen.<br />

zurück


3. Welche Hausärzte nehmen an der <strong>HzV</strong> teil<br />

• An der <strong>HzV</strong> können nur Hausärzte (vgl. § 73 Abs. 1a SGB V) teilnehmen, die bestimmte<br />

vertraglich definierte Qualitätsanforderungen erfüllen. Hierzu zählen z.B. das Vorhalten einer<br />

apparativen Mindestausstattung bzw. die Gewährleistung einer Behandlung von Patienten<br />

mit Behinderung (behindertengerechter Zugang zur Praxis).<br />

• Zudem muss der Hausarzt (bei Erfüllung aller Voraussetzungen) die Teilnahme an der <strong>HzV</strong><br />

schriftlich gegenüber der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft AG (Dienstleistungsgesellschaft<br />

des Hausärzteverbands) erklären.<br />

• Die an den <strong>HzV</strong>-Verträgen teilnehmenden Hausärzte können Sie auf den folgenden Seiten<br />

namentlich einsehen:<br />

Bayern und NRW: www.hausarzt-suche.de.<br />

Mecklenburg-Vorpommern: www.kvmv.de Arztsuche Auswahl Behandlungsprogramm:<br />

Hausarztzentrierte Versorgung <strong>BKK</strong>.<br />

zurück<br />

4. Welche Vorteile hat die <strong>HzV</strong> für mich<br />

Das <strong>BKK</strong> Hausarztprogramm ist besonders für Versicherte interessant, die häufiger eine<br />

ärztliche Behandlung benötigen (siehe Punkt 2). Die Vorteile für diesen Personenkreis sind:<br />

• Qualitätsgesicherte und leitlinienorientierte Behandlung.<br />

• Besondere „Lotsenfunktion“ des Hausarztes, welcher als erste Anlaufstelle alle<br />

notwendigen Facharzt und Krankenhaustermine koordiniert. Somit erhält ihr Hausarzt den<br />

Gesamtüberblick über Ihre Krankheitsgeschichte.<br />

• Vermeidung unnötiger Mehrfachuntersuchungen und Doppelverordnungen.<br />

• Vermeidung unnötiger Krankenhausaufenthalte und Operationen.<br />

• Bessere Abstimmung bei der fachübergreifenden Diagnostik und<br />

Medikamentenverordnung.<br />

• Enge Verzahnung des behandelnden Hausarztes mit den übrigen Leistungserbringern und<br />

der <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> zur Optimierung Ihrer Versorgung (z. B. Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege).<br />

• Ihr Hausarzt bietet Ihnen erweiterte Serviceleistungen, wie mindestens eine wöchentliche<br />

Früh- oder Abendsprechstunde ab 7 Uhr bis 20 Uhr an. Alternativ kann Ihr Arzt auch eine<br />

Samstagssprechstunde anbieten.<br />

• Reduzierung der Wartezeit auf max. 30 Minuten bei vorheriger Anmeldung.<br />

zurück


5. Wie kann ich als Versicherter teilnehmen Wann beginnt die Teilnahme<br />

• Die Teilnahme am <strong>BKK</strong> Hausarztprogramm wird primär für Teilnehmer eines strukturierten<br />

Behandlungsprogramms (DMP) / <strong>BKK</strong> MedPlus und Versicherte mit erhöhtem<br />

Behandlungsbedarf empfohlen (Siehe Punkt 2).<br />

• In Bayern ist eine Einschreibung in die Hausarztzentrierte Versorgung grundsätzlich ab dem<br />

15. Lebensjahr möglich.<br />

• In den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern gelten,<br />

aufgrund einer alternativen Vertragsstruktur (Leistungsspektrum), abweichende<br />

Regelungen:<br />

Nordrhein und Westfalen-Lippe:<br />

Hier ist für eine Teilnahme keine Altersgrenze vorgesehen. Um Kinder unter dem<br />

10. Lebensjahr in die <strong>HzV</strong> einzuschreiben, hat der Hausarzt jedoch eine bestimmte<br />

Mindestausstattung (Bsp. Säuglingswaage und Hörtestgerät) und eine fachliche<br />

Mindestqualifikation (Bestimmte Anzahl an Kindervorsorgen pro Quartal) zu erfüllen.<br />

Mecklenburg Vorpommern:<br />

Eine Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung kann ab Vollendung des<br />

18. Lebensjahres erfolgen.<br />

• Ihre Teilnahmeerklärung können Sie bei Ihrem Hausarzt in der Praxis ausfüllen. Mit Ihrer<br />

Unterschrift wählen Sie zum einen Ihren Hausarzt des Vertrauens, zum anderen die<br />

Teilnahme am <strong>BKK</strong> Hausarztprogramm für mindestens 12 Monate. Der Arzt unterschreibt<br />

die Erklärung ebenfalls und händigt Ihnen eine Kopie aus. Ihren Teilnahmewunsch schickt<br />

der Arzt an die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG, diese übermittel die<br />

Teilnahmeerklärung an die <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong>.<br />

• Die Teilnahme beginnt ab dem Tag, der im Bestätigungsschreiben der <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> genannt<br />

ist, frühesten zum 01.07.; 01.10.; 01.01.; 01.04. eines Jahres.<br />

zurück<br />

6. Müssen sich Mitversicherte bei dem gleichen Arzt einschreiben wie das<br />

Mitglied oder kann jeweils ein anderer Hausarzt gewählt werden<br />

Nein. Ein Mitglied und dessen/deren Mitversicherte/r können sich bei unterschiedlichen Ärzten<br />

einschreiben.<br />

zurück


7. Wie und wann endet die Teilnahme an der <strong>HzV</strong><br />

Durch ihre Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung, verpflichten Sie sich zu einer Teilnahme<br />

von mindestens 12 Monaten an der Hausarztzentrierten Versorgung. Erfolgt keine Kündigung,<br />

verlängert sich die Teilnahme jeweils automatisch um weitere 12 Monate. Für unsere Verträge<br />

zur Hausarztzentrierten Versorgung gelten folgende Kündigungsfristen:<br />

Bundesland<br />

Bayern<br />

Nordrhein und Westfalen-Lippe<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

Kündigungsfrist<br />

2 Monate vor Ablauf des Teilnahmejahres<br />

2 Monate vor Ablauf des Teilnahmejahres<br />

3 Monate vor Ablauf des Teilnahmejahres<br />

Ausnahme: In besonderen Fällen können Sie auch vor Ablauf der 12 Monate die<br />

Hausarztzentrierte Versorgung kündigen, wenn<br />

- Sie umziehen und die Entfernung zum bestehenden Arzt für Sie nicht zumutbar ist,<br />

- das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig gestört ist.<br />

Die Kündigung ist schriftlich bei der <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> einzureichen.<br />

zurück<br />

8. Brauche ich eine neue Versichertenkarte<br />

Nein. Sie brauchen keine neue Versichertenkarte.<br />

zurück<br />

9. Wie steht es mit dem Datenschutz Wie erfolgt die Datenspeicherung und<br />

Kommunikation bei den Ärzten<br />

• Im <strong>BKK</strong> Hausarztprogramm ist die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nach der<br />

Berufsordnung der Ärzte und dem allgemeinen Strafrecht gewährleistet.<br />

• Für personenbezogene Dokumentationen in der Arztpraxis finden die gesetzlichen<br />

Aufbewahrungsfristen unter Berücksichtigung der berufsrechtlichen Vorschriften<br />

Anwendung.<br />

zurück<br />

10. Wie findet die Abrechnung statt<br />

Nach Vorlage Ihrer <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> Versichertenkarte werden die durchgeführten Leistungen direkt<br />

mit der <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> abgerechnet.<br />

zurück


11. Was passiert wenn ich einen anderen Arzt aufsuche<br />

Wird zeitgleich ein anderer Hausarzt bzw. ein Facharzt ohne Überweisung aufgesucht, können<br />

dem Versicherten die entstandenen Mehrkosten in Rechnung gestellt werden oder ein<br />

Ausschluss aus dem Hausarztprogramm erfolgen.<br />

zurück<br />

12. Kann ich meinen Hausarzt in der <strong>HzV</strong> wechseln<br />

• Ein Hausarztwechsel ist frühestens nach Ablauf der 12 monatigen Teilnahme möglich. Für<br />

einen reibungslosen Wechsel muss der <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> in Bayern und NRW spätestens zwei<br />

Monate vor Ablauf der 12 Monate die neue Teilnahmeerklärung des Versicherten mit der<br />

Wahl des neuen Hausarztes vorliegen. Bei dem <strong>HzV</strong>-Vertrag in Mecklenburg-Vorpommern<br />

gilt eine Frist von einem Monat vor Ablauf des Teilnahmejahres. Ansonsten verlängert sich<br />

die Teilnahme beim bisherigen Hausarzt um weitere 12 Monate.<br />

• In besonderen Fällen können Sie auch vor Ablauf der 12 Monate den Hausarzt innerhalb<br />

des <strong>BKK</strong> Hausarztprogramms wechseln wenn,<br />

- der bisherige Hausarzt nicht mehr am <strong>BKK</strong> Hausarztprogramm teilnimmt,<br />

- er umzieht und die Entfernung für Sie nicht zumutbar ist,<br />

- Sie umziehen und die Entfernung für Sie nicht zumutbar ist,<br />

- das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig gestört ist.<br />

Der Hausarztwechsel verlängert Ihre Bindung an das <strong>BKK</strong> Hausarztprogramm nicht. Einen<br />

Wechsel des Hausarztes müssen Sie der <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> schriftlich mitteilen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!