HzV_Haeufige Fragen.pdf - BMW BKK
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11. Was passiert wenn ich einen anderen Arzt aufsuche<br />
Wird zeitgleich ein anderer Hausarzt bzw. ein Facharzt ohne Überweisung aufgesucht, können<br />
dem Versicherten die entstandenen Mehrkosten in Rechnung gestellt werden oder ein<br />
Ausschluss aus dem Hausarztprogramm erfolgen.<br />
zurück<br />
12. Kann ich meinen Hausarzt in der <strong>HzV</strong> wechseln<br />
• Ein Hausarztwechsel ist frühestens nach Ablauf der 12 monatigen Teilnahme möglich. Für<br />
einen reibungslosen Wechsel muss der <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> in Bayern und NRW spätestens zwei<br />
Monate vor Ablauf der 12 Monate die neue Teilnahmeerklärung des Versicherten mit der<br />
Wahl des neuen Hausarztes vorliegen. Bei dem <strong>HzV</strong>-Vertrag in Mecklenburg-Vorpommern<br />
gilt eine Frist von einem Monat vor Ablauf des Teilnahmejahres. Ansonsten verlängert sich<br />
die Teilnahme beim bisherigen Hausarzt um weitere 12 Monate.<br />
• In besonderen Fällen können Sie auch vor Ablauf der 12 Monate den Hausarzt innerhalb<br />
des <strong>BKK</strong> Hausarztprogramms wechseln wenn,<br />
- der bisherige Hausarzt nicht mehr am <strong>BKK</strong> Hausarztprogramm teilnimmt,<br />
- er umzieht und die Entfernung für Sie nicht zumutbar ist,<br />
- Sie umziehen und die Entfernung für Sie nicht zumutbar ist,<br />
- das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig gestört ist.<br />
Der Hausarztwechsel verlängert Ihre Bindung an das <strong>BKK</strong> Hausarztprogramm nicht. Einen<br />
Wechsel des Hausarztes müssen Sie der <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> schriftlich mitteilen.