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HzV_Haeufige Fragen.pdf - BMW BKK

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7. Wie und wann endet die Teilnahme an der <strong>HzV</strong><br />

Durch ihre Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung, verpflichten Sie sich zu einer Teilnahme<br />

von mindestens 12 Monaten an der Hausarztzentrierten Versorgung. Erfolgt keine Kündigung,<br />

verlängert sich die Teilnahme jeweils automatisch um weitere 12 Monate. Für unsere Verträge<br />

zur Hausarztzentrierten Versorgung gelten folgende Kündigungsfristen:<br />

Bundesland<br />

Bayern<br />

Nordrhein und Westfalen-Lippe<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

Kündigungsfrist<br />

2 Monate vor Ablauf des Teilnahmejahres<br />

2 Monate vor Ablauf des Teilnahmejahres<br />

3 Monate vor Ablauf des Teilnahmejahres<br />

Ausnahme: In besonderen Fällen können Sie auch vor Ablauf der 12 Monate die<br />

Hausarztzentrierte Versorgung kündigen, wenn<br />

- Sie umziehen und die Entfernung zum bestehenden Arzt für Sie nicht zumutbar ist,<br />

- das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig gestört ist.<br />

Die Kündigung ist schriftlich bei der <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> einzureichen.<br />

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8. Brauche ich eine neue Versichertenkarte<br />

Nein. Sie brauchen keine neue Versichertenkarte.<br />

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9. Wie steht es mit dem Datenschutz Wie erfolgt die Datenspeicherung und<br />

Kommunikation bei den Ärzten<br />

• Im <strong>BKK</strong> Hausarztprogramm ist die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nach der<br />

Berufsordnung der Ärzte und dem allgemeinen Strafrecht gewährleistet.<br />

• Für personenbezogene Dokumentationen in der Arztpraxis finden die gesetzlichen<br />

Aufbewahrungsfristen unter Berücksichtigung der berufsrechtlichen Vorschriften<br />

Anwendung.<br />

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10. Wie findet die Abrechnung statt<br />

Nach Vorlage Ihrer <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> Versichertenkarte werden die durchgeführten Leistungen direkt<br />

mit der <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> abgerechnet.<br />

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