HzV_Haeufige Fragen.pdf - BMW BKK
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7. Wie und wann endet die Teilnahme an der <strong>HzV</strong><br />
Durch ihre Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung, verpflichten Sie sich zu einer Teilnahme<br />
von mindestens 12 Monaten an der Hausarztzentrierten Versorgung. Erfolgt keine Kündigung,<br />
verlängert sich die Teilnahme jeweils automatisch um weitere 12 Monate. Für unsere Verträge<br />
zur Hausarztzentrierten Versorgung gelten folgende Kündigungsfristen:<br />
Bundesland<br />
Bayern<br />
Nordrhein und Westfalen-Lippe<br />
Mecklenburg-Vorpommern<br />
Kündigungsfrist<br />
2 Monate vor Ablauf des Teilnahmejahres<br />
2 Monate vor Ablauf des Teilnahmejahres<br />
3 Monate vor Ablauf des Teilnahmejahres<br />
Ausnahme: In besonderen Fällen können Sie auch vor Ablauf der 12 Monate die<br />
Hausarztzentrierte Versorgung kündigen, wenn<br />
- Sie umziehen und die Entfernung zum bestehenden Arzt für Sie nicht zumutbar ist,<br />
- das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig gestört ist.<br />
Die Kündigung ist schriftlich bei der <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> einzureichen.<br />
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8. Brauche ich eine neue Versichertenkarte<br />
Nein. Sie brauchen keine neue Versichertenkarte.<br />
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9. Wie steht es mit dem Datenschutz Wie erfolgt die Datenspeicherung und<br />
Kommunikation bei den Ärzten<br />
• Im <strong>BKK</strong> Hausarztprogramm ist die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nach der<br />
Berufsordnung der Ärzte und dem allgemeinen Strafrecht gewährleistet.<br />
• Für personenbezogene Dokumentationen in der Arztpraxis finden die gesetzlichen<br />
Aufbewahrungsfristen unter Berücksichtigung der berufsrechtlichen Vorschriften<br />
Anwendung.<br />
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10. Wie findet die Abrechnung statt<br />
Nach Vorlage Ihrer <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> Versichertenkarte werden die durchgeführten Leistungen direkt<br />
mit der <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> abgerechnet.<br />
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