HzV_Haeufige Fragen.pdf - BMW BKK
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Hausarztzentrierte Versorgung.<br />
<strong>Fragen</strong> und Antworten.<br />
1. Was ist die Hausarztzentrierte Versorgung (<strong>HzV</strong>)<br />
2. Ist eine Teilnahme an der <strong>HzV</strong> für mich sinnvoll<br />
3. Welche Hausärzte nehmen an der <strong>HzV</strong> teil<br />
4. Welche Vorteile hat die <strong>HzV</strong> für mich<br />
5. Wie kann ich als Versicherter an der <strong>HzV</strong> teilnehmen Wann beginnt die Teilnahme<br />
6. Müssen sich Mitversicherte bei dem gleichen Arzt einschreiben wie das Mitglied<br />
oder kann jeweils ein anderer Hausarzt gewählt werden<br />
7. Wie und wann endet die Teilnahme an der <strong>HzV</strong><br />
8. Brauche ich eine neue Versichertenkarte<br />
9. Wie steht es mit dem Datenschutz Wie erfolgt die Datenspeicherung und<br />
Kommunikation bei den Ärzten<br />
10. Wie findet die Abrechnung statt<br />
11. Was passiert wenn ich einen anderen Arzt aufsuche<br />
12. Kann ich meinen Hausarzt in der <strong>HzV</strong> wechseln
1. Was ist die Hausarztzentrierte Versorgung (<strong>HzV</strong>)<br />
• Die Hausarztzentrierte Versorgung (<strong>HzV</strong>) ist eine hausärztliche Versorgung, bei der Sie Ihr<br />
Hausarzt als „Lotse“ durch das Gesundheitssystem begleiten soll. Er soll Sie umfänglich<br />
betreuen und nur im Bedarfsfall zur fachärztlichen oder stationären Weiterbehandlung<br />
überweisen.<br />
• Mit der Teilnahme verpflichten Sie sich, bei Beschwerden oder gesundheitlichen<br />
Problemen immer zuerst Ihren Hausarzt aufzusuchen. Ausgenommen sind Notfälle und<br />
Besuche beim Augen-, Frauen-, Kinder- und Jugendarzt. Alle anderen Fachärzte können<br />
Sie nur noch nach Überweisung durch Ihren Hausarzt aufsuchen. Ihre freie Arztwahl ist<br />
damit eingeschränkt. Die Teilnahme an der <strong>HzV</strong> ist freiwillig.<br />
• Mit der Teilnahme sind Sie mindestens ein Jahr lang an die Wahl Ihres Hausarztes<br />
gebunden. Sie dürfen den gewählten Hausarzt nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes<br />
z. B. Umzug, dauerhaftes gestörtes Arzt-Patientenverhältnis usw. wechseln. Möchten Sie<br />
das Hausarztmodell beenden, so müssen Sie eine schriftliche Kündigung bei der <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong><br />
einreichen.<br />
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2. Ist eine Teilnahme an der <strong>HzV</strong> für mich sinnvoll<br />
Eine Teilnahme ist für Sie zu empfehlen, wenn Sie:<br />
• in einem strukturierten Behandlungsprogramm (DMP) / <strong>BKK</strong> MedPlus eingeschrieben<br />
sind (hierzu zählen: Asthma, Brustkrebs, COPD, Diabetes I und II, KHK).<br />
• an einer chronischen und/oder schweren Erkrankung leiden und oft einen Arzt<br />
aufsuchen.<br />
• einen erhöhten Behandlungsbedarf haben.<br />
Sie selbst entscheiden, ob Sie an einem Vertrag zur <strong>HzV</strong> teilnehmen wollen.<br />
Die nachstehenden <strong>Fragen</strong> könnten eine kleine Hilfe für Ihre Entscheidung sein.<br />
Fühlen Sie sich oft krank<br />
Gehen Sie häufig zum Arzt<br />
Nehmen Sie regelmäßig verschiedene Medikamente ein<br />
Leiden Sie an einer chronischen Krankheit<br />
Sind Sie älter als 60 Jahre<br />
Haben Sie einige <strong>Fragen</strong> mit „ja“ beantwortet Dann könnte es für Sie empfehlenswert sein, an<br />
einem Vertrag zur <strong>HzV</strong> teilzunehmen.<br />
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3. Welche Hausärzte nehmen an der <strong>HzV</strong> teil<br />
• An der <strong>HzV</strong> können nur Hausärzte (vgl. § 73 Abs. 1a SGB V) teilnehmen, die bestimmte<br />
vertraglich definierte Qualitätsanforderungen erfüllen. Hierzu zählen z.B. das Vorhalten einer<br />
apparativen Mindestausstattung bzw. die Gewährleistung einer Behandlung von Patienten<br />
mit Behinderung (behindertengerechter Zugang zur Praxis).<br />
• Zudem muss der Hausarzt (bei Erfüllung aller Voraussetzungen) die Teilnahme an der <strong>HzV</strong><br />
schriftlich gegenüber der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft AG (Dienstleistungsgesellschaft<br />
des Hausärzteverbands) erklären.<br />
• Die an den <strong>HzV</strong>-Verträgen teilnehmenden Hausärzte können Sie auf den folgenden Seiten<br />
namentlich einsehen:<br />
Bayern und NRW: www.hausarzt-suche.de.<br />
Mecklenburg-Vorpommern: www.kvmv.de Arztsuche Auswahl Behandlungsprogramm:<br />
Hausarztzentrierte Versorgung <strong>BKK</strong>.<br />
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4. Welche Vorteile hat die <strong>HzV</strong> für mich<br />
Das <strong>BKK</strong> Hausarztprogramm ist besonders für Versicherte interessant, die häufiger eine<br />
ärztliche Behandlung benötigen (siehe Punkt 2). Die Vorteile für diesen Personenkreis sind:<br />
• Qualitätsgesicherte und leitlinienorientierte Behandlung.<br />
• Besondere „Lotsenfunktion“ des Hausarztes, welcher als erste Anlaufstelle alle<br />
notwendigen Facharzt und Krankenhaustermine koordiniert. Somit erhält ihr Hausarzt den<br />
Gesamtüberblick über Ihre Krankheitsgeschichte.<br />
• Vermeidung unnötiger Mehrfachuntersuchungen und Doppelverordnungen.<br />
• Vermeidung unnötiger Krankenhausaufenthalte und Operationen.<br />
• Bessere Abstimmung bei der fachübergreifenden Diagnostik und<br />
Medikamentenverordnung.<br />
• Enge Verzahnung des behandelnden Hausarztes mit den übrigen Leistungserbringern und<br />
der <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> zur Optimierung Ihrer Versorgung (z. B. Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege).<br />
• Ihr Hausarzt bietet Ihnen erweiterte Serviceleistungen, wie mindestens eine wöchentliche<br />
Früh- oder Abendsprechstunde ab 7 Uhr bis 20 Uhr an. Alternativ kann Ihr Arzt auch eine<br />
Samstagssprechstunde anbieten.<br />
• Reduzierung der Wartezeit auf max. 30 Minuten bei vorheriger Anmeldung.<br />
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5. Wie kann ich als Versicherter teilnehmen Wann beginnt die Teilnahme<br />
• Die Teilnahme am <strong>BKK</strong> Hausarztprogramm wird primär für Teilnehmer eines strukturierten<br />
Behandlungsprogramms (DMP) / <strong>BKK</strong> MedPlus und Versicherte mit erhöhtem<br />
Behandlungsbedarf empfohlen (Siehe Punkt 2).<br />
• In Bayern ist eine Einschreibung in die Hausarztzentrierte Versorgung grundsätzlich ab dem<br />
15. Lebensjahr möglich.<br />
• In den Bundesländern Nordrhein-Westfalen und Mecklenburg-Vorpommern gelten,<br />
aufgrund einer alternativen Vertragsstruktur (Leistungsspektrum), abweichende<br />
Regelungen:<br />
Nordrhein und Westfalen-Lippe:<br />
Hier ist für eine Teilnahme keine Altersgrenze vorgesehen. Um Kinder unter dem<br />
10. Lebensjahr in die <strong>HzV</strong> einzuschreiben, hat der Hausarzt jedoch eine bestimmte<br />
Mindestausstattung (Bsp. Säuglingswaage und Hörtestgerät) und eine fachliche<br />
Mindestqualifikation (Bestimmte Anzahl an Kindervorsorgen pro Quartal) zu erfüllen.<br />
Mecklenburg Vorpommern:<br />
Eine Teilnahme an der Hausarztzentrierten Versorgung kann ab Vollendung des<br />
18. Lebensjahres erfolgen.<br />
• Ihre Teilnahmeerklärung können Sie bei Ihrem Hausarzt in der Praxis ausfüllen. Mit Ihrer<br />
Unterschrift wählen Sie zum einen Ihren Hausarzt des Vertrauens, zum anderen die<br />
Teilnahme am <strong>BKK</strong> Hausarztprogramm für mindestens 12 Monate. Der Arzt unterschreibt<br />
die Erklärung ebenfalls und händigt Ihnen eine Kopie aus. Ihren Teilnahmewunsch schickt<br />
der Arzt an die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft AG, diese übermittel die<br />
Teilnahmeerklärung an die <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong>.<br />
• Die Teilnahme beginnt ab dem Tag, der im Bestätigungsschreiben der <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> genannt<br />
ist, frühesten zum 01.07.; 01.10.; 01.01.; 01.04. eines Jahres.<br />
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6. Müssen sich Mitversicherte bei dem gleichen Arzt einschreiben wie das<br />
Mitglied oder kann jeweils ein anderer Hausarzt gewählt werden<br />
Nein. Ein Mitglied und dessen/deren Mitversicherte/r können sich bei unterschiedlichen Ärzten<br />
einschreiben.<br />
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7. Wie und wann endet die Teilnahme an der <strong>HzV</strong><br />
Durch ihre Unterschrift auf der Teilnahmeerklärung, verpflichten Sie sich zu einer Teilnahme<br />
von mindestens 12 Monaten an der Hausarztzentrierten Versorgung. Erfolgt keine Kündigung,<br />
verlängert sich die Teilnahme jeweils automatisch um weitere 12 Monate. Für unsere Verträge<br />
zur Hausarztzentrierten Versorgung gelten folgende Kündigungsfristen:<br />
Bundesland<br />
Bayern<br />
Nordrhein und Westfalen-Lippe<br />
Mecklenburg-Vorpommern<br />
Kündigungsfrist<br />
2 Monate vor Ablauf des Teilnahmejahres<br />
2 Monate vor Ablauf des Teilnahmejahres<br />
3 Monate vor Ablauf des Teilnahmejahres<br />
Ausnahme: In besonderen Fällen können Sie auch vor Ablauf der 12 Monate die<br />
Hausarztzentrierte Versorgung kündigen, wenn<br />
- Sie umziehen und die Entfernung zum bestehenden Arzt für Sie nicht zumutbar ist,<br />
- das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig gestört ist.<br />
Die Kündigung ist schriftlich bei der <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> einzureichen.<br />
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8. Brauche ich eine neue Versichertenkarte<br />
Nein. Sie brauchen keine neue Versichertenkarte.<br />
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9. Wie steht es mit dem Datenschutz Wie erfolgt die Datenspeicherung und<br />
Kommunikation bei den Ärzten<br />
• Im <strong>BKK</strong> Hausarztprogramm ist die Einhaltung der ärztlichen Schweigepflicht nach der<br />
Berufsordnung der Ärzte und dem allgemeinen Strafrecht gewährleistet.<br />
• Für personenbezogene Dokumentationen in der Arztpraxis finden die gesetzlichen<br />
Aufbewahrungsfristen unter Berücksichtigung der berufsrechtlichen Vorschriften<br />
Anwendung.<br />
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10. Wie findet die Abrechnung statt<br />
Nach Vorlage Ihrer <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> Versichertenkarte werden die durchgeführten Leistungen direkt<br />
mit der <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> abgerechnet.<br />
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11. Was passiert wenn ich einen anderen Arzt aufsuche<br />
Wird zeitgleich ein anderer Hausarzt bzw. ein Facharzt ohne Überweisung aufgesucht, können<br />
dem Versicherten die entstandenen Mehrkosten in Rechnung gestellt werden oder ein<br />
Ausschluss aus dem Hausarztprogramm erfolgen.<br />
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12. Kann ich meinen Hausarzt in der <strong>HzV</strong> wechseln<br />
• Ein Hausarztwechsel ist frühestens nach Ablauf der 12 monatigen Teilnahme möglich. Für<br />
einen reibungslosen Wechsel muss der <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> in Bayern und NRW spätestens zwei<br />
Monate vor Ablauf der 12 Monate die neue Teilnahmeerklärung des Versicherten mit der<br />
Wahl des neuen Hausarztes vorliegen. Bei dem <strong>HzV</strong>-Vertrag in Mecklenburg-Vorpommern<br />
gilt eine Frist von einem Monat vor Ablauf des Teilnahmejahres. Ansonsten verlängert sich<br />
die Teilnahme beim bisherigen Hausarzt um weitere 12 Monate.<br />
• In besonderen Fällen können Sie auch vor Ablauf der 12 Monate den Hausarzt innerhalb<br />
des <strong>BKK</strong> Hausarztprogramms wechseln wenn,<br />
- der bisherige Hausarzt nicht mehr am <strong>BKK</strong> Hausarztprogramm teilnimmt,<br />
- er umzieht und die Entfernung für Sie nicht zumutbar ist,<br />
- Sie umziehen und die Entfernung für Sie nicht zumutbar ist,<br />
- das Arzt-Patienten-Verhältnis nachhaltig gestört ist.<br />
Der Hausarztwechsel verlängert Ihre Bindung an das <strong>BKK</strong> Hausarztprogramm nicht. Einen<br />
Wechsel des Hausarztes müssen Sie der <strong>BMW</strong> <strong>BKK</strong> schriftlich mitteilen.