14.11.2012 Aufrufe

Managementhandbuch - Georg Martin GmbH

Managementhandbuch - Georg Martin GmbH

Managementhandbuch - Georg Martin GmbH

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Arbeitssicherheit<br />

<strong>Managementhandbuch</strong> GEORG MARTIN GMBH<br />

Die Grundlagen für unsere Arbeitssicherheit und unseren Gesundheitsschutz sind europäische und nationale<br />

Gesetze, Vorschriften, Regeln und Normen. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die <strong>Georg</strong> <strong>Martin</strong> <strong>GmbH</strong> und<br />

alle externen Dienstleister. Neben der Geschäftsführung trägt jede Führungskraft in ihrem Zuständigkeitsbereich<br />

die Verantwortung für die Arbeitssicherheit. Das Beachten und Intensivieren des sicherheitsbewussten Verhaltens<br />

zum Vermeiden von Gefährdungen und Unfällen ist eine Führungsaufgabe.<br />

Der Bereich Arbeitssicherheit gliedert sich in:<br />

• Sicherheitsmanagementsystem,<br />

• Arbeitsschutz (Fachkraft für Arbeitssicherheit) und<br />

• die Verantwortung jedes Mitarbeiters.<br />

Der Beauftragte der obersten Leitung ist für die Pflege, Weiterentwicklung und das Monitoring des Sicherheitsmanagementsystems<br />

verantwortlich.<br />

Für den betrieblichen Arbeitsschutz wurde von der Geschäftsführung die Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt.<br />

Seine Aufgaben erstrecken sich beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung auf Fragen der Arbeitssicherheit,<br />

einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Er ist in diesen Themen der zentrale Ansprechpartner,<br />

berät und informiert die Geschäftsführung und den Beauftragten der obersten Leitung in Bezug auf:<br />

• Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen sowie von sozialen und sanitären Einrichtungen,<br />

• Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,<br />

• Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,<br />

• Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der<br />

Ergonomie,<br />

• Beurteilung von Arbeitsbedingungen.<br />

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit führt in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten der obersten Leitung eine<br />

sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen, technischen Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren vor<br />

Einführung oder Inbetriebnahme durch. Er beobachtet die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung<br />

und ist in diesem Zusammenhang mit dem Beauftragten der obersten Leitung zuständig:<br />

• die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel der Geschäftsführung<br />

mitzuteilen,<br />

• Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,<br />

• auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,<br />

• Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen und die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und der<br />

Geschäftsführung Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen,<br />

• darauf hinzuwirken, dass sich alle Mitarbeiter den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung<br />

entsprechend verhalten,<br />

• die Mitarbeiter über relevante Unfall- und Gesundheitsgefahren zu unterweisen,<br />

• bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken,<br />

• Erstellung eines Alarm- und Gefahrabwehrplanes.<br />

Mögliche Notfallsituationen werden bei der Erstellung von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen berücksichtigt.<br />

Diese werden regelmäßig überprüft und falls erforderlich überarbeitet. Die Brandschutzordnung ist eine auf den<br />

Standort zugeschnittene Zusammenfassung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Notfall. Die<br />

Fachkraft für Arbeitssicherheit hat eine umfassende Informationspflicht gegenüber der Geschäftsführung, dem<br />

Beauftragten der obersten Leitung und allen Mitarbeitern in Fragen der Arbeitssicherheit. Er ist verpflichtet, sich<br />

über aktuelle Entwicklungen im betrieblichen Arbeitsschutz zu informieren und ist der Ansprechpartner der Behörden<br />

bei arbeitsschutzrelevanten Fragestellungen. Die Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ist<br />

in der BGV A2 geregelt. Die potentiellen Gefährdungen bei der Ausführung der Arbeiten werden ermittelt und<br />

bewertet.<br />

Freigabe: Herbert <strong>Martin</strong> Freigabedatum: 24.05.2011 Version: 1 Dateiname: HB001 Seite 10 von 21

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!