Managementhandbuch - Georg Martin GmbH
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Arbeitssicherheit<br />
<strong>Managementhandbuch</strong> GEORG MARTIN GMBH<br />
Die Grundlagen für unsere Arbeitssicherheit und unseren Gesundheitsschutz sind europäische und nationale<br />
Gesetze, Vorschriften, Regeln und Normen. Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die <strong>Georg</strong> <strong>Martin</strong> <strong>GmbH</strong> und<br />
alle externen Dienstleister. Neben der Geschäftsführung trägt jede Führungskraft in ihrem Zuständigkeitsbereich<br />
die Verantwortung für die Arbeitssicherheit. Das Beachten und Intensivieren des sicherheitsbewussten Verhaltens<br />
zum Vermeiden von Gefährdungen und Unfällen ist eine Führungsaufgabe.<br />
Der Bereich Arbeitssicherheit gliedert sich in:<br />
• Sicherheitsmanagementsystem,<br />
• Arbeitsschutz (Fachkraft für Arbeitssicherheit) und<br />
• die Verantwortung jedes Mitarbeiters.<br />
Der Beauftragte der obersten Leitung ist für die Pflege, Weiterentwicklung und das Monitoring des Sicherheitsmanagementsystems<br />
verantwortlich.<br />
Für den betrieblichen Arbeitsschutz wurde von der Geschäftsführung die Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt.<br />
Seine Aufgaben erstrecken sich beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung auf Fragen der Arbeitssicherheit,<br />
einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Er ist in diesen Themen der zentrale Ansprechpartner,<br />
berät und informiert die Geschäftsführung und den Beauftragten der obersten Leitung in Bezug auf:<br />
• Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen sowie von sozialen und sanitären Einrichtungen,<br />
• Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen,<br />
• Auswahl und Erprobung von Körperschutzmitteln,<br />
• Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufes, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der<br />
Ergonomie,<br />
• Beurteilung von Arbeitsbedingungen.<br />
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit führt in Zusammenarbeit mit dem Beauftragten der obersten Leitung eine<br />
sicherheitstechnische Überprüfung der Betriebsanlagen, technischen Arbeitsmitteln und Arbeitsverfahren vor<br />
Einführung oder Inbetriebnahme durch. Er beobachtet die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung<br />
und ist in diesem Zusammenhang mit dem Beauftragten der obersten Leitung zuständig:<br />
• die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen und festgestellte Mängel der Geschäftsführung<br />
mitzuteilen,<br />
• Maßnahmen zur Beseitigung dieser Mängel vorzuschlagen und auf deren Durchführung hinzuwirken,<br />
• auf die Benutzung der Körperschutzmittel zu achten,<br />
• Ursachen von Arbeitsunfällen zu untersuchen und die Untersuchungsergebnisse zu erfassen und der<br />
Geschäftsführung Maßnahmen zur Verhütung dieser Arbeitsunfälle vorzuschlagen,<br />
• darauf hinzuwirken, dass sich alle Mitarbeiter den Anforderungen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung<br />
entsprechend verhalten,<br />
• die Mitarbeiter über relevante Unfall- und Gesundheitsgefahren zu unterweisen,<br />
• bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten mitzuwirken,<br />
• Erstellung eines Alarm- und Gefahrabwehrplanes.<br />
Mögliche Notfallsituationen werden bei der Erstellung von Alarm- und Gefahrenabwehrplänen berücksichtigt.<br />
Diese werden regelmäßig überprüft und falls erforderlich überarbeitet. Die Brandschutzordnung ist eine auf den<br />
Standort zugeschnittene Zusammenfassung von Regeln für die Brandverhütung und das Verhalten im Notfall. Die<br />
Fachkraft für Arbeitssicherheit hat eine umfassende Informationspflicht gegenüber der Geschäftsführung, dem<br />
Beauftragten der obersten Leitung und allen Mitarbeitern in Fragen der Arbeitssicherheit. Er ist verpflichtet, sich<br />
über aktuelle Entwicklungen im betrieblichen Arbeitsschutz zu informieren und ist der Ansprechpartner der Behörden<br />
bei arbeitsschutzrelevanten Fragestellungen. Die Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel ist<br />
in der BGV A2 geregelt. Die potentiellen Gefährdungen bei der Ausführung der Arbeiten werden ermittelt und<br />
bewertet.<br />
Freigabe: Herbert <strong>Martin</strong> Freigabedatum: 24.05.2011 Version: 1 Dateiname: HB001 Seite 10 von 21