GEMEINDE FELDKIRCHEN-WESTERHAM N i e d e r s c h r i f t ...
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b) Köll Bauträger GmbH, Oberaudorf; Nutzungsänderung des Lagerraumes<br />
für Metzgereibedarf in eine Wohnung, Zur Rainleiten 7<br />
Mit Schreiben vom 11.10.2010 wurde der Antrag auf Nutzungsänderung vom Antragsteller<br />
zurückgezogen.<br />
c) Schlötke Wolfgang, Feldkirchen; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen,<br />
Ostlandweg 15 in Feldkirchen<br />
Das Grundstück Ostlandweg 15 liegt im Geltungsbereich des Bebauungs- planes Nr. 76<br />
„Zwischen Giglbergerweg und Ostlandweg“ und ist im Flächen- nutzungsplan als allgemeines<br />
Wohngebiet ausgewiesen.<br />
Der Bebauungsplan sieht ein Baufenster für ein Doppel- bzw. ein Einzelhaus mit einer<br />
überbaubaren Grundfläche von 150 m², eine Wandhöhe von 6,30 m bei 2 Vollgeschossen vor.<br />
Die Änderungswünsche können dem beigefügten Antragsschreiben entnommen werden.<br />
Gegen die Einzelhausbebauung mit den geringfügigen Überschreitungen der Baugrenzen und<br />
gegen die Verschiebung der Garagen nach Norden bestehen grundsätzlich keine Bedenken.<br />
Die zusätzliche Garage an Gebäude mit dem abgeschleppten Dach entspricht jedoch nicht der<br />
Grundkonzeption dieses Teils des Bebauungsplanes und sollte deshalb auch in der beantragten<br />
Form nicht befürwortet werden.<br />
Nach Ansicht der Verwaltung wäre die Errichtung einer Dreifachgarage anstelle der<br />
Doppelgarage am beantragten Standort ebenfalls denkbar.<br />
Beschluss:<br />
Der Bauausschuss stimmt der Einzelhausbebauung mit Überschreitung der Baugrenzen<br />
grundsätzlich zu. Auch die Garagenverschiebung in Richtung Norden kann in der beantragten<br />
Form befürwortet werden.<br />
Der Antrag auf Errichtung einer Garage am Gebäude mit einem abgeschleppten Dach wird<br />
sowohl aus ortsplanerischer als auch gestalterischer Sicht abgelehnt. Dem hingegen könnte die<br />
Errichtung einer Dreifachgarage am beantragten Standort befürwortet werden.<br />
Der Beschluss wurde mit 9 : 0 Stimmen gefasst.<br />
287 Widmungen<br />
a) Georg-Eberl-Ring