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GEMEINDE FELDKIRCHEN-WESTERHAM N i e d e r s c h r i f t ...

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<strong>GEMEINDE</strong> <strong>FELDKIRCHEN</strong>-<strong>WESTERHAM</strong><br />

LANDKREIS ROSENHEIM<br />

N i e d e r s c h r i f t<br />

über die 28. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Feldkirchen-Westerham am 12.10.2010 im<br />

Rathaus Feldkirchen – öffentlich<br />

********<br />

Sämtliche Mitglieder des Bauausschusses waren ordnungsgemäß geladen.<br />

Teilnehmer: GRM Schnitzenbaumer Georg, GRM Schnitzenbaumer Andreas, GRM Dr.Bischoff, GRM<br />

Faltlhauser, GRM Anderl, GRM Neumaier, GRM Langer, GRM Hupfauer<br />

Vorsitzender: 1. Bürgermeister Bernhard Schweiger<br />

Schriftführer: Verwaltungsfachwirt Weber Hermann<br />

Beginn der Sitzung:<br />

Ende der Sitzung:<br />

19.00 Uhr<br />

20.45 Uhr<br />

284 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.09.2010<br />

285 B a u a n t r ä g e<br />

a) Keppler Melanie und Christof, München; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage,<br />

Schlossweg 18 in Vagen<br />

b) Feldschmidt Paul, Thal; Teilabbruch best. Gebäude und Errichtungen eines Wohnhausanbaues,<br />

Thal 20<br />

c) Braun Hans, Unterreit; Errichtung eines Schuppens für Hackschnitzel Nähe Anwesen Mareis zur<br />

Leiten 10<br />

d) Krapichler-Häußler, Hans; Niederstetten; Umbau des best. Wohnhauses mit Einbau einer 2.<br />

Wohneinheit, Niederstetten 2<br />

e) Reisbeck Claudia, München; Teilabbruch des best. Betriebsleiterwohnhauses und Errichtung<br />

eines Ersatzbaues, Riedbichl 1<br />

286 B a u v o r a n f r a g e n<br />

a) Familie Nordmann, Feldolling; Einbau einer Dachgaube im best. Gebäude, Im Müllerland 2 in<br />

Feldolling<br />

b) Köll Bauträger GmbH; Oberaudorf, Nutzungsänderung des Lagerraumes für Metzgereibedarf in<br />

eine Wohnung, Zur Rainleiten 7<br />

c) Schlötke Wolfgang, Feldkirchen; Änderung der Bebauung auf dem Grundstück, Ostlandweg 15<br />

in Feldkirchen<br />

287 Widmungen<br />

a) Georg-Eberl-Ring<br />

b) Peter-Rosegger-Weg<br />

c) Sepp-Hilz-Straße<br />

288 Verkehrsregelungen<br />

a) 30iger Zone an der Ollinger Straße in Feldolling


- 2 -<br />

284 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.09.2010<br />

Beschluss:<br />

Der Bauausschuss genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 14.09.2010 vorbehaltlos in allen<br />

Teilen.<br />

Der Beschluss wurde mit 7 : 0 Stimmen gefasst.<br />

Nach diesem Tagesordnungspunkt erschien GRM Schnitzenbaumer Andreas<br />

285 Bauanträge<br />

a) Keppler Melanie und Dr. Christof; München; Neubau eines Einfamilienhauses mit<br />

Garagen, Schlossweg 18 in Vagen<br />

Das Grundstück Schlossweg 18 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 63<br />

„Leitzachwerkstraße“ und ist im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.<br />

Der Bauausschuss hat sich im Rahmen einer Bauvoranfrage bereits mit der Bebauung auf diesem<br />

Grundstück in der Sitzung vom 14.09.2010 befasst und dabei den beantragten Änderungen<br />

(Hausbreite, überbaubare Grundfläche) zugestimmt.<br />

Der nun eingereichte Bauantrag entspricht den Vorgaben der Bauvoranfrage, sodass dem<br />

Vorhaben in der eingereichten Form zugestimmt werden kann.<br />

Auch die Gestaltung des Gebäudes ist positiv zu bewerten.<br />

Beschluss:<br />

Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garagen in<br />

der eingereichten Form zu. Für die Überschreitung der Baugrenzen wird Befreiung von den<br />

Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bauantrag befürwortend an das Landratsamt Rosenheim<br />

weiterzuleiten.<br />

Der Beschluss wurde mit 8 : 0 Stimmen gefasst.<br />

Nach diesem Bauantrag erschien GRM Josef Hupfauer<br />

b) Feldschmidt Paul, Thal; Teilabbruch des best. Gebäudes und Anbau einer<br />

Wohneinheit, Thal 20<br />

Das Grundstück Thal 20 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 70 „Thal“ und ist im<br />

Flächennutzungsplan als Dorfgebiet ausgewiesen.


- 3 -<br />

Der Bauausschuss hat sich am 24.04.2010 bereits im Rahmen einer Bauvoranfrage für dieses<br />

Grundstück mit dieser Thematik befasst und dabei dem damals eingereichten Änderungsantrag<br />

zugestimmt.<br />

Der eingereichte Bauantrag entspricht grundsätzlich dem damals eingereichten Bauantrag mit<br />

einem Teilabbruch vom Gebäudebestand mit 4,33 m und der Errichtung eines Wohnhausanbaues<br />

von 9,45 m.<br />

Geändert wurde lediglich das abgeschleppte Dach an der Nordseite. Hier wird die Dachneigung<br />

des angesetzten Pultdaches reduziert, was zur Verbesserung der Fassadenansicht an der Nordseite<br />

beiträgt.<br />

Wie auch bei der Bauvoranfrage wäre für die Überschreitung der Baugrenzen eine Befreiung von<br />

den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.<br />

Nach Ansicht der Verwaltung könnte dem Bauantrag in der eingereichten Form zugestimmt<br />

werden.<br />

Beschluss:<br />

Der Bauausschuss stimmt dem Teilabbruch des best. Gebäudes und dem Anbau einer<br />

Wohneinheit in der eingereichten Form zu und beauftragt die Verwaltung, den Bauantrag<br />

befürwortend an das Landratsamt Rosenheim weiterzuleiten.<br />

Für die Überschreitung der Baugrenzen wird Befreiung von den Festsetzungen des<br />

Bebauungsplanes erteilt.<br />

Der Beschluss wurde mit 9 : 0 Stimmen gefasst.<br />

c) Braun Hans, Unterreit; Errichtung eines Schuppens zur Hackschnitzellagerung,<br />

Nähe Anwesen Mareis Wolfram<br />

Das Grundstück von Herrn Braun mit der Flurnummer 660 der Gemarkung Feldkirchen liegt im<br />

Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.<br />

Die Beurteilung des Bauantrages richtet sich nach § 35 BauGB. Nachdem eine Privilegierung<br />

dieses Vorhabens nicht eindeutig erkennbar war, fand am 23.09.2010 ein Gespräch mit dem Amt<br />

für Landwirtschaft statt.<br />

Dabei wurde die Auskunft erteilt, dass Herr Braun grundsätzlich noch einen landwirtschaftlichen<br />

Betrieb führt, die Privilegierung jedoch für jedes Vorhaben separat zu prüfen ist.<br />

Da gegen den beantragten Lagerschuppen sowohl ortsplanerisch als auch gestalterisch keine<br />

grundsätzlichen Bedenken erhoben werden, schlägt die Verwaltung vor dem Bauvorhaben<br />

zuzustimmen, sofern die Privilegierung gewährleistet ist.<br />

Beschluss:


- 4 -<br />

Der Bauausschuss stimmt der Errichtung eines Geräteschuppens in der beantragten Form zu und<br />

beauftragt die Verwaltung den Bauantrag befürwortend an das Landratsamt Rosenheim<br />

weiterzuleiten.<br />

Sollte sich im Rahmen der Prüfung zur Baugenehmigung eine geänderte Rechtslage (keine<br />

Privilegierung) ergeben, ist die Gemeinde Feldkirchen-Westerham nochmals um Stellungnahme<br />

zu bitten.<br />

Der Beschluss wurde mit 9 : 0 Stimmen gefasst.<br />

d) Krapichler-Häußler, Hans, Niederstetten; Umbau des best. Wohnhauses und<br />

Einbau einer zweiten Wohneinheit, Niederstetten 2<br />

Das Grundstück Niederstetten 2 liegt im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als<br />

bebautes Grundstück im Außenbereich ausgewiesen.<br />

Das Gebäude Niederstetten 2 wurde ursprünglich als Austragshaus genehmigt. Da die<br />

Landwirtschaft aufgegeben wurde, ist nunmehr die Privilegierung weggefallen, sodass die<br />

beantragte Bebauung nicht nach den Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB behandelt werden kann.<br />

Der Umbau und die geringfügige Erweiterung des Gebäudes wurde vorab mit dem Landratsamt<br />

Rosenheim abgesprochen. Im Rahmen dieser Vorbesprechung vertrat die Genehmigungsbehörde<br />

die Auffassung, dass das Vorhaben noch zustimmungsfähig ist, da die Vergrößerung der<br />

Bausubstanz nur sehr untergeordnet ist.<br />

Die Wandhöhe wird von 5,64 m auf 5,95 m angehoben. Die Dachneigung wird auf 31 Grad<br />

erhöht.<br />

Das geplante Vorhaben ist nach Ansicht der Verwaltung ortsplanerisch durchaus vertretbar.<br />

Beschluss:<br />

Der Bauausschuss stimmt dem Umbau und der Erweiterung mit dem Einbau einer 2. Wohneinheit<br />

in der beantragten Form zu und beauftragt die Verwaltung, den Bauantrag befürwortend an das<br />

Landratsamt Rosenheim<br />

weiterzuleiten.<br />

Der Beschluss wurde mit 9 : 0 Stimmen gefasst.<br />

e) Reisbeck Claudia, München; Teilabbruch des best. Betriebsleiterwohnhauses und<br />

Errichtung eines Ersatzbaues, Riedbichl 1<br />

Das Grundstück Riedbichl 1 liegt im Außenbereich und ist im Flächen- nutzungsplan als bebautes<br />

Grundstück im Außenbereich ausgewiesen.<br />

Die Beurteilung des Bauantrages richtet sich nach den Vorgaben des § 35 BauGB.


- 5 -<br />

Für dieses Bauvorhaben gibt es einen genehmigten Vorbescheid des Landratsamtes Rosenheim<br />

vom 07.05.2008.<br />

Der eingereichte Bauantrag entspricht hinsichtlich Ausmaß und Höhenentwicklung den Vorgaben<br />

des Vorbescheides.<br />

Mit der Umsetzung der Maßnahme wird eine wesentliche Verbesserung in ortsplanerischer bzw.<br />

gestalterischer Hinsicht erreicht. Aus diesem Grunde kann dem Bauantrag aus Sicht der<br />

Verwaltung zugestimmt werden.<br />

Beschluss:<br />

Der Bauausschuss stimmt dem Teilabbruch des best. Betriebsleiterwohnhauses und der<br />

Errichtung eines first- und traufgleichen Anbaues in der eingereichten Form zu.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bauantrag befürwortend an das Landratsamt Rosenheim<br />

weiterzuleiten.<br />

Der Beschluss wurde mit 9 : 0 Stimmen gefasst.<br />

286 Bauvoranfragen<br />

a) Familie Nordmann, Feldolling; Einbau einer Dachgaube in das best. Gebäude<br />

Im Müllerland 2 in Feldolling<br />

Das Grundstück Im Müllerland 2 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3<br />

„Gewerbegebiet Weidach I“ und ist im Flächen- nutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen.<br />

Lt. Bebauungsplan dürfen Dachaufbauten nicht aus der Dachfläche heraustreten.<br />

Mit der eingereichten Gaube sollen die Räumlichkeiten im Dachgeschoss besser nutzbar gemacht<br />

werden.<br />

Aufgrund der relativ flachen Dachneigung ist der Einbau von Dachaufbauten gestalterisch sehr<br />

schwierig und bedarf deshalb einer guten Planung. Der eingereichte Antrag auf Vorbescheid stellt<br />

keine befriedigende Lösung dar und sollte deshalb in Abstimmung mit der Verwaltung<br />

überarbeitet werden.<br />

Beschluss:<br />

Der Bauausschuss lehnt die Bauvoranfrage zum Einbau einer Dachgaube am Gebäude „Im<br />

Müllerland 2“ aus ortsplanerischen Gründen (Widerspruch zum Bebauungsplan) ab.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Antragsteller eine Lösung zu erarbeiten,<br />

die sowohl ortsplanerisch als auch gestalterisch vertretbar ist. Die neue Planung ist dem<br />

Bauausschuss erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.<br />

Der Beschluss wurde mit 8 : 1 Stimmen gefasst.


- 6 -<br />

b) Köll Bauträger GmbH, Oberaudorf; Nutzungsänderung des Lagerraumes<br />

für Metzgereibedarf in eine Wohnung, Zur Rainleiten 7<br />

Mit Schreiben vom 11.10.2010 wurde der Antrag auf Nutzungsänderung vom Antragsteller<br />

zurückgezogen.<br />

c) Schlötke Wolfgang, Feldkirchen; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen,<br />

Ostlandweg 15 in Feldkirchen<br />

Das Grundstück Ostlandweg 15 liegt im Geltungsbereich des Bebauungs- planes Nr. 76<br />

„Zwischen Giglbergerweg und Ostlandweg“ und ist im Flächen- nutzungsplan als allgemeines<br />

Wohngebiet ausgewiesen.<br />

Der Bebauungsplan sieht ein Baufenster für ein Doppel- bzw. ein Einzelhaus mit einer<br />

überbaubaren Grundfläche von 150 m², eine Wandhöhe von 6,30 m bei 2 Vollgeschossen vor.<br />

Die Änderungswünsche können dem beigefügten Antragsschreiben entnommen werden.<br />

Gegen die Einzelhausbebauung mit den geringfügigen Überschreitungen der Baugrenzen und<br />

gegen die Verschiebung der Garagen nach Norden bestehen grundsätzlich keine Bedenken.<br />

Die zusätzliche Garage an Gebäude mit dem abgeschleppten Dach entspricht jedoch nicht der<br />

Grundkonzeption dieses Teils des Bebauungsplanes und sollte deshalb auch in der beantragten<br />

Form nicht befürwortet werden.<br />

Nach Ansicht der Verwaltung wäre die Errichtung einer Dreifachgarage anstelle der<br />

Doppelgarage am beantragten Standort ebenfalls denkbar.<br />

Beschluss:<br />

Der Bauausschuss stimmt der Einzelhausbebauung mit Überschreitung der Baugrenzen<br />

grundsätzlich zu. Auch die Garagenverschiebung in Richtung Norden kann in der beantragten<br />

Form befürwortet werden.<br />

Der Antrag auf Errichtung einer Garage am Gebäude mit einem abgeschleppten Dach wird<br />

sowohl aus ortsplanerischer als auch gestalterischer Sicht abgelehnt. Dem hingegen könnte die<br />

Errichtung einer Dreifachgarage am beantragten Standort befürwortet werden.<br />

Der Beschluss wurde mit 9 : 0 Stimmen gefasst.<br />

287 Widmungen<br />

a) Georg-Eberl-Ring


- 7 -<br />

Die Straße “Georg-Eberl-Ring” zwischen den Straßen Peter-Rosegger-Weg und Sepp-Hilz-Straße<br />

ist nutzbar aber noch nicht gewidmet. Sie liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 74<br />

„Vagen Auland“ und ist nach Art. 46 BayStrWG als Ortsstraße zu widmen.<br />

Beschluss:<br />

Der Bauausschuss beschließt, die Straße „Georg-Eberl-Ring“ zur Ortsstraße Nr. 126 der<br />

Gemarkung Vagen zu widmen.<br />

Widmungsbeschränkungen: keine<br />

Bezeichnung:<br />

Georg-Eberl-Ring<br />

Flurnummern: 456/171, 456/176, 456/175,456/37, 456/185, 456/36<br />

Gemarkung:<br />

Vagen<br />

Anfangspunkt:<br />

Ende Peter-Rosegger-Weg mit Ringstraße<br />

Endpunkt:<br />

Einmündung Sepp-Hilz-Straße<br />

Länge der Straße:<br />

0,315 km<br />

Baulastträger:<br />

Gemeinde Feldkirchen-Westerham<br />

Der Beschluss wurde mit 9 : 0 Stimmen gefasst.<br />

b) Peter-Rosegger-Weg<br />

Die Straße „Peter-Rosegger-Weg “ wurde im Rahmen der Baumaßnahmen Vagen Auland<br />

verlängert. Dieser neu gebaute Teil ist als Verlängerung der bestehenden Ortsstraße Nr. 90 zu<br />

widmen.<br />

Beschluss:<br />

Widmungsbeschränkungen:<br />

Bezeichnung:<br />

Flurnummer:<br />

Anfangspunkt:<br />

Endpunkt:<br />

Länge der Straße:<br />

Baulastträger:<br />

keine<br />

Peter-Rosegger-Weg<br />

456/114, 456/133 und 456/129, Gemarkung Vagen<br />

Einmündung Ludwig-Thoma-Straße<br />

Beginn Georg-Eberl-Ring<br />

0,145 km<br />

Gemeinde Feldkirchen-Westerham<br />

Der Bauausschuss beschließt, die Ortsstraße Nr. 90 wie oben beschrieben zu widmen.<br />

Der Beschluss wurde mit 9 : 0 Stimmen gefasst.<br />

c) Sepp-Hilz-Straße<br />

Die Sepp-Hilz-Straße wurde im Rahmen der Baumaßnahmen Vagen Auland verlängert. Dieser<br />

neu gebaute Teil ist als Verlängerung der bestehenden Ortsstraße Nr. 116 zu widmen.


- 8 -<br />

Beschluss:<br />

Widmungsbeschränkungen:<br />

Bezeichnung:<br />

Flurnummer:<br />

Anfangspunkt:<br />

Endpunkt:<br />

Länge der Straße:<br />

Baulastträger:<br />

keine<br />

Sepp-Hilz-Straße<br />

267/Teilfläche und 261/11, Gemarkung Vagen<br />

Einmündung Ludwig-Thoma-Straße<br />

Beginn Georg-Eberl-Ring<br />

0,104 km<br />

Gemeinde Feldkirchen-Westerham<br />

Der Bauausschuss beschließt, die Ortsstraße Nr. 116 wie oben beschrieben zu widmen.<br />

Der Beschluss wurde mit 9 : 0 Stimmen gefasst.<br />

288) Verkehrsregelungen<br />

a) Einrichtung einer Tempo-30-Zone an der Ollinger Straße in Feldolling<br />

Herr Karl Birner und Frau Susanna Wehner beantragten im Namen von weiteren 20 Anwohnern<br />

mit Schreiben vom 28.7.2010 für den Ortsteil Feldolling an der Ollinger Straße eine<br />

Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 (s. Anlage 1). Die Anwohner begründen den<br />

Antrag mit der bestehenden Gefahr für Fußgänger insbesondere für Kinder aufgrund der hohen<br />

Geschwindigkeiten und der fehlenden Gehwege und für die Fahrzeuglenker beim Ausfahren aus<br />

ihren Grundstücken.<br />

Geschwindigkeitsmessung mit „digitalem Zeigefinger“<br />

Zwischenzeitlich wurde vom 24. bis 31.8. eine Geschwindigkeitsmessung mit Anzeige sowie vom<br />

31.8. bis 2.9.2010 eine Messung ohne Anzeige durchgeführt.<br />

Demnach befuhren im 1. Messzeitraum 10528 Fahrzeuge die Strecke; 85 % der gemessenen<br />

Fahrzeuge haben eine Geschwindigkeit von 51,7 km/h nicht überschritten, das<br />

Durchschnittstempo lag bei einer Geschwindigkeit von 41,9 km/h.<br />

Im 2. Zeitraum wurden 2320 Fahrzeuge gemessen; dabei haben 85 % eine Geschwindigkeit von<br />

52,6 km/h nicht überschritten und das Durchschnitttempo lag bei 42,4 km/h.<br />

.<br />

Stellungnahme PI Bad Aibling<br />

Der Stellungnahme vom 3.9.2010 (Anlage 2) ist u.a. zu entnehmen, dass es sich hier aufgrund der<br />

Unfallzahlen um eine eher unauffällige Straße handelt, bei der nicht von einem überhöhten<br />

Unfallrisiko aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeiten ausgegangen werden muss.<br />

Stellungnahme der KVÜ<br />

Laut Aussage von Herrn Zollner (GKVS) wäre eine Geschwindigkeitsmessung möglich, wenn die<br />

Beschilderung entsprechend angepasst wird und die Eigentümer der Grundstücke Ollinger Str. 16<br />

und 17 B einverstanden sind, dass die Messfahrzeuge zur Zeit der Überwachung auf ihren<br />

Grundstücken abgestellt werden. Beide Eigentümer haben mittlerweile ihre Zustimmung erteilt.<br />

Unabhängig von der Entscheidung des Bauausschusses wird dieses Straßenstück baldmöglichst<br />

mit in den Kontrollplan der KVÜ mit aufgenommen.


- 9 -<br />

Stellungnahme der Verwaltung:<br />

Für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone muss u.a. ein bestimmtes „Zonenbewusstsein“ mit<br />

einem Netz von gleichrangigen Straßen vorhanden sein. Es gibt aber auch streckenbezogene<br />

Geschwindigkeitsbeschränkungen (wie z.B. vor Schulen, Kindergärten, Altenheimen).<br />

Diese Beschränkungen dürfen lt. § 45 Abs. 9 StVO nur angeordnet werden, wenn aufgrund der<br />

besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht. Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />

können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener<br />

Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden (§ 41 mit<br />

VwVStVO zu Zeichen 274).<br />

Da im Bereich der Ollinger Straße von HsNr. 12 a bis 18 die Straße unübersichtlich, schmal und<br />

ohne Gehweg ist, sind die Fußgänger, Radfahrer und die aus den Grundstücken ausfahrenden<br />

PkW-Lenker gefährdet, wenn diese Strecke von Verkehrsteilnehmern mit unangepasster<br />

Geschwindigkeit befahren wird. Laut Aussage eines Anwohners wird von Seiten der Polizei ein<br />

Ausfahren aus den Grundstückseinfahrten nur mit Anweisung durch eine zweite Person<br />

empfohlen.<br />

Sitzungsverlauf:<br />

In der kontrovers geführten Diskussion wurde das Für und Wider einer Tempo-30-Zone erörtert.<br />

Die GRM Dr. Bischoff und Langer sprachen sich für eine Tempo-30-Zone aus. Dem hingegen<br />

waren die GRM Schnitzenbaumer und Faltlhauser gegen Tempo 30.<br />

Bauausschuss-Mitglieder Anderl würde eine Beschilderung mit freiwillig Tempo 30 befürworten.<br />

Josef Hupfauer regte an im Bereich zwischen Feldolling und Feldkirchen einen durchgehenden<br />

beleuchteten Geh- und Radweg anzustreben.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Der Bauausschuss beschließt aufgrund der Gefahrenlage, für den im Zusammenhang bebauten<br />

Bereich der Ollinger Straße (Hs. 12 bis 18) in Feldolling, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf<br />

30 km/h anzuordnen.<br />

Der Beschlussvorschlag wurde mit 7 : 2 Stimmen abgelehnt.<br />

(Schweiger) – 1. Bürgermeister<br />

Schriftführer – Weber Hermann

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