GEMEINDE FELDKIRCHEN-WESTERHAM N i e d e r s c h r i f t ...
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<strong>GEMEINDE</strong> <strong>FELDKIRCHEN</strong>-<strong>WESTERHAM</strong><br />
LANDKREIS ROSENHEIM<br />
N i e d e r s c h r i f t<br />
über die 28. Sitzung des Bauausschusses der Gemeinde Feldkirchen-Westerham am 12.10.2010 im<br />
Rathaus Feldkirchen – öffentlich<br />
********<br />
Sämtliche Mitglieder des Bauausschusses waren ordnungsgemäß geladen.<br />
Teilnehmer: GRM Schnitzenbaumer Georg, GRM Schnitzenbaumer Andreas, GRM Dr.Bischoff, GRM<br />
Faltlhauser, GRM Anderl, GRM Neumaier, GRM Langer, GRM Hupfauer<br />
Vorsitzender: 1. Bürgermeister Bernhard Schweiger<br />
Schriftführer: Verwaltungsfachwirt Weber Hermann<br />
Beginn der Sitzung:<br />
Ende der Sitzung:<br />
19.00 Uhr<br />
20.45 Uhr<br />
284 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.09.2010<br />
285 B a u a n t r ä g e<br />
a) Keppler Melanie und Christof, München; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage,<br />
Schlossweg 18 in Vagen<br />
b) Feldschmidt Paul, Thal; Teilabbruch best. Gebäude und Errichtungen eines Wohnhausanbaues,<br />
Thal 20<br />
c) Braun Hans, Unterreit; Errichtung eines Schuppens für Hackschnitzel Nähe Anwesen Mareis zur<br />
Leiten 10<br />
d) Krapichler-Häußler, Hans; Niederstetten; Umbau des best. Wohnhauses mit Einbau einer 2.<br />
Wohneinheit, Niederstetten 2<br />
e) Reisbeck Claudia, München; Teilabbruch des best. Betriebsleiterwohnhauses und Errichtung<br />
eines Ersatzbaues, Riedbichl 1<br />
286 B a u v o r a n f r a g e n<br />
a) Familie Nordmann, Feldolling; Einbau einer Dachgaube im best. Gebäude, Im Müllerland 2 in<br />
Feldolling<br />
b) Köll Bauträger GmbH; Oberaudorf, Nutzungsänderung des Lagerraumes für Metzgereibedarf in<br />
eine Wohnung, Zur Rainleiten 7<br />
c) Schlötke Wolfgang, Feldkirchen; Änderung der Bebauung auf dem Grundstück, Ostlandweg 15<br />
in Feldkirchen<br />
287 Widmungen<br />
a) Georg-Eberl-Ring<br />
b) Peter-Rosegger-Weg<br />
c) Sepp-Hilz-Straße<br />
288 Verkehrsregelungen<br />
a) 30iger Zone an der Ollinger Straße in Feldolling
- 2 -<br />
284 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 14.09.2010<br />
Beschluss:<br />
Der Bauausschuss genehmigt die Sitzungsniederschrift vom 14.09.2010 vorbehaltlos in allen<br />
Teilen.<br />
Der Beschluss wurde mit 7 : 0 Stimmen gefasst.<br />
Nach diesem Tagesordnungspunkt erschien GRM Schnitzenbaumer Andreas<br />
285 Bauanträge<br />
a) Keppler Melanie und Dr. Christof; München; Neubau eines Einfamilienhauses mit<br />
Garagen, Schlossweg 18 in Vagen<br />
Das Grundstück Schlossweg 18 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 63<br />
„Leitzachwerkstraße“ und ist im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.<br />
Der Bauausschuss hat sich im Rahmen einer Bauvoranfrage bereits mit der Bebauung auf diesem<br />
Grundstück in der Sitzung vom 14.09.2010 befasst und dabei den beantragten Änderungen<br />
(Hausbreite, überbaubare Grundfläche) zugestimmt.<br />
Der nun eingereichte Bauantrag entspricht den Vorgaben der Bauvoranfrage, sodass dem<br />
Vorhaben in der eingereichten Form zugestimmt werden kann.<br />
Auch die Gestaltung des Gebäudes ist positiv zu bewerten.<br />
Beschluss:<br />
Der Bauausschuss stimmt dem Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garagen in<br />
der eingereichten Form zu. Für die Überschreitung der Baugrenzen wird Befreiung von den<br />
Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bauantrag befürwortend an das Landratsamt Rosenheim<br />
weiterzuleiten.<br />
Der Beschluss wurde mit 8 : 0 Stimmen gefasst.<br />
Nach diesem Bauantrag erschien GRM Josef Hupfauer<br />
b) Feldschmidt Paul, Thal; Teilabbruch des best. Gebäudes und Anbau einer<br />
Wohneinheit, Thal 20<br />
Das Grundstück Thal 20 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 70 „Thal“ und ist im<br />
Flächennutzungsplan als Dorfgebiet ausgewiesen.
- 3 -<br />
Der Bauausschuss hat sich am 24.04.2010 bereits im Rahmen einer Bauvoranfrage für dieses<br />
Grundstück mit dieser Thematik befasst und dabei dem damals eingereichten Änderungsantrag<br />
zugestimmt.<br />
Der eingereichte Bauantrag entspricht grundsätzlich dem damals eingereichten Bauantrag mit<br />
einem Teilabbruch vom Gebäudebestand mit 4,33 m und der Errichtung eines Wohnhausanbaues<br />
von 9,45 m.<br />
Geändert wurde lediglich das abgeschleppte Dach an der Nordseite. Hier wird die Dachneigung<br />
des angesetzten Pultdaches reduziert, was zur Verbesserung der Fassadenansicht an der Nordseite<br />
beiträgt.<br />
Wie auch bei der Bauvoranfrage wäre für die Überschreitung der Baugrenzen eine Befreiung von<br />
den Festsetzungen des Bebauungsplanes erforderlich.<br />
Nach Ansicht der Verwaltung könnte dem Bauantrag in der eingereichten Form zugestimmt<br />
werden.<br />
Beschluss:<br />
Der Bauausschuss stimmt dem Teilabbruch des best. Gebäudes und dem Anbau einer<br />
Wohneinheit in der eingereichten Form zu und beauftragt die Verwaltung, den Bauantrag<br />
befürwortend an das Landratsamt Rosenheim weiterzuleiten.<br />
Für die Überschreitung der Baugrenzen wird Befreiung von den Festsetzungen des<br />
Bebauungsplanes erteilt.<br />
Der Beschluss wurde mit 9 : 0 Stimmen gefasst.<br />
c) Braun Hans, Unterreit; Errichtung eines Schuppens zur Hackschnitzellagerung,<br />
Nähe Anwesen Mareis Wolfram<br />
Das Grundstück von Herrn Braun mit der Flurnummer 660 der Gemarkung Feldkirchen liegt im<br />
Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.<br />
Die Beurteilung des Bauantrages richtet sich nach § 35 BauGB. Nachdem eine Privilegierung<br />
dieses Vorhabens nicht eindeutig erkennbar war, fand am 23.09.2010 ein Gespräch mit dem Amt<br />
für Landwirtschaft statt.<br />
Dabei wurde die Auskunft erteilt, dass Herr Braun grundsätzlich noch einen landwirtschaftlichen<br />
Betrieb führt, die Privilegierung jedoch für jedes Vorhaben separat zu prüfen ist.<br />
Da gegen den beantragten Lagerschuppen sowohl ortsplanerisch als auch gestalterisch keine<br />
grundsätzlichen Bedenken erhoben werden, schlägt die Verwaltung vor dem Bauvorhaben<br />
zuzustimmen, sofern die Privilegierung gewährleistet ist.<br />
Beschluss:
- 4 -<br />
Der Bauausschuss stimmt der Errichtung eines Geräteschuppens in der beantragten Form zu und<br />
beauftragt die Verwaltung den Bauantrag befürwortend an das Landratsamt Rosenheim<br />
weiterzuleiten.<br />
Sollte sich im Rahmen der Prüfung zur Baugenehmigung eine geänderte Rechtslage (keine<br />
Privilegierung) ergeben, ist die Gemeinde Feldkirchen-Westerham nochmals um Stellungnahme<br />
zu bitten.<br />
Der Beschluss wurde mit 9 : 0 Stimmen gefasst.<br />
d) Krapichler-Häußler, Hans, Niederstetten; Umbau des best. Wohnhauses und<br />
Einbau einer zweiten Wohneinheit, Niederstetten 2<br />
Das Grundstück Niederstetten 2 liegt im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als<br />
bebautes Grundstück im Außenbereich ausgewiesen.<br />
Das Gebäude Niederstetten 2 wurde ursprünglich als Austragshaus genehmigt. Da die<br />
Landwirtschaft aufgegeben wurde, ist nunmehr die Privilegierung weggefallen, sodass die<br />
beantragte Bebauung nicht nach den Vorgaben des § 35 Abs. 1 BauGB behandelt werden kann.<br />
Der Umbau und die geringfügige Erweiterung des Gebäudes wurde vorab mit dem Landratsamt<br />
Rosenheim abgesprochen. Im Rahmen dieser Vorbesprechung vertrat die Genehmigungsbehörde<br />
die Auffassung, dass das Vorhaben noch zustimmungsfähig ist, da die Vergrößerung der<br />
Bausubstanz nur sehr untergeordnet ist.<br />
Die Wandhöhe wird von 5,64 m auf 5,95 m angehoben. Die Dachneigung wird auf 31 Grad<br />
erhöht.<br />
Das geplante Vorhaben ist nach Ansicht der Verwaltung ortsplanerisch durchaus vertretbar.<br />
Beschluss:<br />
Der Bauausschuss stimmt dem Umbau und der Erweiterung mit dem Einbau einer 2. Wohneinheit<br />
in der beantragten Form zu und beauftragt die Verwaltung, den Bauantrag befürwortend an das<br />
Landratsamt Rosenheim<br />
weiterzuleiten.<br />
Der Beschluss wurde mit 9 : 0 Stimmen gefasst.<br />
e) Reisbeck Claudia, München; Teilabbruch des best. Betriebsleiterwohnhauses und<br />
Errichtung eines Ersatzbaues, Riedbichl 1<br />
Das Grundstück Riedbichl 1 liegt im Außenbereich und ist im Flächen- nutzungsplan als bebautes<br />
Grundstück im Außenbereich ausgewiesen.<br />
Die Beurteilung des Bauantrages richtet sich nach den Vorgaben des § 35 BauGB.
- 5 -<br />
Für dieses Bauvorhaben gibt es einen genehmigten Vorbescheid des Landratsamtes Rosenheim<br />
vom 07.05.2008.<br />
Der eingereichte Bauantrag entspricht hinsichtlich Ausmaß und Höhenentwicklung den Vorgaben<br />
des Vorbescheides.<br />
Mit der Umsetzung der Maßnahme wird eine wesentliche Verbesserung in ortsplanerischer bzw.<br />
gestalterischer Hinsicht erreicht. Aus diesem Grunde kann dem Bauantrag aus Sicht der<br />
Verwaltung zugestimmt werden.<br />
Beschluss:<br />
Der Bauausschuss stimmt dem Teilabbruch des best. Betriebsleiterwohnhauses und der<br />
Errichtung eines first- und traufgleichen Anbaues in der eingereichten Form zu.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bauantrag befürwortend an das Landratsamt Rosenheim<br />
weiterzuleiten.<br />
Der Beschluss wurde mit 9 : 0 Stimmen gefasst.<br />
286 Bauvoranfragen<br />
a) Familie Nordmann, Feldolling; Einbau einer Dachgaube in das best. Gebäude<br />
Im Müllerland 2 in Feldolling<br />
Das Grundstück Im Müllerland 2 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 3<br />
„Gewerbegebiet Weidach I“ und ist im Flächen- nutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen.<br />
Lt. Bebauungsplan dürfen Dachaufbauten nicht aus der Dachfläche heraustreten.<br />
Mit der eingereichten Gaube sollen die Räumlichkeiten im Dachgeschoss besser nutzbar gemacht<br />
werden.<br />
Aufgrund der relativ flachen Dachneigung ist der Einbau von Dachaufbauten gestalterisch sehr<br />
schwierig und bedarf deshalb einer guten Planung. Der eingereichte Antrag auf Vorbescheid stellt<br />
keine befriedigende Lösung dar und sollte deshalb in Abstimmung mit der Verwaltung<br />
überarbeitet werden.<br />
Beschluss:<br />
Der Bauausschuss lehnt die Bauvoranfrage zum Einbau einer Dachgaube am Gebäude „Im<br />
Müllerland 2“ aus ortsplanerischen Gründen (Widerspruch zum Bebauungsplan) ab.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit dem Antragsteller eine Lösung zu erarbeiten,<br />
die sowohl ortsplanerisch als auch gestalterisch vertretbar ist. Die neue Planung ist dem<br />
Bauausschuss erneut zur Beschlussfassung vorzulegen.<br />
Der Beschluss wurde mit 8 : 1 Stimmen gefasst.
- 6 -<br />
b) Köll Bauträger GmbH, Oberaudorf; Nutzungsänderung des Lagerraumes<br />
für Metzgereibedarf in eine Wohnung, Zur Rainleiten 7<br />
Mit Schreiben vom 11.10.2010 wurde der Antrag auf Nutzungsänderung vom Antragsteller<br />
zurückgezogen.<br />
c) Schlötke Wolfgang, Feldkirchen; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen,<br />
Ostlandweg 15 in Feldkirchen<br />
Das Grundstück Ostlandweg 15 liegt im Geltungsbereich des Bebauungs- planes Nr. 76<br />
„Zwischen Giglbergerweg und Ostlandweg“ und ist im Flächen- nutzungsplan als allgemeines<br />
Wohngebiet ausgewiesen.<br />
Der Bebauungsplan sieht ein Baufenster für ein Doppel- bzw. ein Einzelhaus mit einer<br />
überbaubaren Grundfläche von 150 m², eine Wandhöhe von 6,30 m bei 2 Vollgeschossen vor.<br />
Die Änderungswünsche können dem beigefügten Antragsschreiben entnommen werden.<br />
Gegen die Einzelhausbebauung mit den geringfügigen Überschreitungen der Baugrenzen und<br />
gegen die Verschiebung der Garagen nach Norden bestehen grundsätzlich keine Bedenken.<br />
Die zusätzliche Garage an Gebäude mit dem abgeschleppten Dach entspricht jedoch nicht der<br />
Grundkonzeption dieses Teils des Bebauungsplanes und sollte deshalb auch in der beantragten<br />
Form nicht befürwortet werden.<br />
Nach Ansicht der Verwaltung wäre die Errichtung einer Dreifachgarage anstelle der<br />
Doppelgarage am beantragten Standort ebenfalls denkbar.<br />
Beschluss:<br />
Der Bauausschuss stimmt der Einzelhausbebauung mit Überschreitung der Baugrenzen<br />
grundsätzlich zu. Auch die Garagenverschiebung in Richtung Norden kann in der beantragten<br />
Form befürwortet werden.<br />
Der Antrag auf Errichtung einer Garage am Gebäude mit einem abgeschleppten Dach wird<br />
sowohl aus ortsplanerischer als auch gestalterischer Sicht abgelehnt. Dem hingegen könnte die<br />
Errichtung einer Dreifachgarage am beantragten Standort befürwortet werden.<br />
Der Beschluss wurde mit 9 : 0 Stimmen gefasst.<br />
287 Widmungen<br />
a) Georg-Eberl-Ring
- 7 -<br />
Die Straße “Georg-Eberl-Ring” zwischen den Straßen Peter-Rosegger-Weg und Sepp-Hilz-Straße<br />
ist nutzbar aber noch nicht gewidmet. Sie liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 74<br />
„Vagen Auland“ und ist nach Art. 46 BayStrWG als Ortsstraße zu widmen.<br />
Beschluss:<br />
Der Bauausschuss beschließt, die Straße „Georg-Eberl-Ring“ zur Ortsstraße Nr. 126 der<br />
Gemarkung Vagen zu widmen.<br />
Widmungsbeschränkungen: keine<br />
Bezeichnung:<br />
Georg-Eberl-Ring<br />
Flurnummern: 456/171, 456/176, 456/175,456/37, 456/185, 456/36<br />
Gemarkung:<br />
Vagen<br />
Anfangspunkt:<br />
Ende Peter-Rosegger-Weg mit Ringstraße<br />
Endpunkt:<br />
Einmündung Sepp-Hilz-Straße<br />
Länge der Straße:<br />
0,315 km<br />
Baulastträger:<br />
Gemeinde Feldkirchen-Westerham<br />
Der Beschluss wurde mit 9 : 0 Stimmen gefasst.<br />
b) Peter-Rosegger-Weg<br />
Die Straße „Peter-Rosegger-Weg “ wurde im Rahmen der Baumaßnahmen Vagen Auland<br />
verlängert. Dieser neu gebaute Teil ist als Verlängerung der bestehenden Ortsstraße Nr. 90 zu<br />
widmen.<br />
Beschluss:<br />
Widmungsbeschränkungen:<br />
Bezeichnung:<br />
Flurnummer:<br />
Anfangspunkt:<br />
Endpunkt:<br />
Länge der Straße:<br />
Baulastträger:<br />
keine<br />
Peter-Rosegger-Weg<br />
456/114, 456/133 und 456/129, Gemarkung Vagen<br />
Einmündung Ludwig-Thoma-Straße<br />
Beginn Georg-Eberl-Ring<br />
0,145 km<br />
Gemeinde Feldkirchen-Westerham<br />
Der Bauausschuss beschließt, die Ortsstraße Nr. 90 wie oben beschrieben zu widmen.<br />
Der Beschluss wurde mit 9 : 0 Stimmen gefasst.<br />
c) Sepp-Hilz-Straße<br />
Die Sepp-Hilz-Straße wurde im Rahmen der Baumaßnahmen Vagen Auland verlängert. Dieser<br />
neu gebaute Teil ist als Verlängerung der bestehenden Ortsstraße Nr. 116 zu widmen.
- 8 -<br />
Beschluss:<br />
Widmungsbeschränkungen:<br />
Bezeichnung:<br />
Flurnummer:<br />
Anfangspunkt:<br />
Endpunkt:<br />
Länge der Straße:<br />
Baulastträger:<br />
keine<br />
Sepp-Hilz-Straße<br />
267/Teilfläche und 261/11, Gemarkung Vagen<br />
Einmündung Ludwig-Thoma-Straße<br />
Beginn Georg-Eberl-Ring<br />
0,104 km<br />
Gemeinde Feldkirchen-Westerham<br />
Der Bauausschuss beschließt, die Ortsstraße Nr. 116 wie oben beschrieben zu widmen.<br />
Der Beschluss wurde mit 9 : 0 Stimmen gefasst.<br />
288) Verkehrsregelungen<br />
a) Einrichtung einer Tempo-30-Zone an der Ollinger Straße in Feldolling<br />
Herr Karl Birner und Frau Susanna Wehner beantragten im Namen von weiteren 20 Anwohnern<br />
mit Schreiben vom 28.7.2010 für den Ortsteil Feldolling an der Ollinger Straße eine<br />
Geschwindigkeitsbeschränkung auf Tempo 30 (s. Anlage 1). Die Anwohner begründen den<br />
Antrag mit der bestehenden Gefahr für Fußgänger insbesondere für Kinder aufgrund der hohen<br />
Geschwindigkeiten und der fehlenden Gehwege und für die Fahrzeuglenker beim Ausfahren aus<br />
ihren Grundstücken.<br />
Geschwindigkeitsmessung mit „digitalem Zeigefinger“<br />
Zwischenzeitlich wurde vom 24. bis 31.8. eine Geschwindigkeitsmessung mit Anzeige sowie vom<br />
31.8. bis 2.9.2010 eine Messung ohne Anzeige durchgeführt.<br />
Demnach befuhren im 1. Messzeitraum 10528 Fahrzeuge die Strecke; 85 % der gemessenen<br />
Fahrzeuge haben eine Geschwindigkeit von 51,7 km/h nicht überschritten, das<br />
Durchschnittstempo lag bei einer Geschwindigkeit von 41,9 km/h.<br />
Im 2. Zeitraum wurden 2320 Fahrzeuge gemessen; dabei haben 85 % eine Geschwindigkeit von<br />
52,6 km/h nicht überschritten und das Durchschnitttempo lag bei 42,4 km/h.<br />
.<br />
Stellungnahme PI Bad Aibling<br />
Der Stellungnahme vom 3.9.2010 (Anlage 2) ist u.a. zu entnehmen, dass es sich hier aufgrund der<br />
Unfallzahlen um eine eher unauffällige Straße handelt, bei der nicht von einem überhöhten<br />
Unfallrisiko aufgrund der gefahrenen Geschwindigkeiten ausgegangen werden muss.<br />
Stellungnahme der KVÜ<br />
Laut Aussage von Herrn Zollner (GKVS) wäre eine Geschwindigkeitsmessung möglich, wenn die<br />
Beschilderung entsprechend angepasst wird und die Eigentümer der Grundstücke Ollinger Str. 16<br />
und 17 B einverstanden sind, dass die Messfahrzeuge zur Zeit der Überwachung auf ihren<br />
Grundstücken abgestellt werden. Beide Eigentümer haben mittlerweile ihre Zustimmung erteilt.<br />
Unabhängig von der Entscheidung des Bauausschusses wird dieses Straßenstück baldmöglichst<br />
mit in den Kontrollplan der KVÜ mit aufgenommen.
- 9 -<br />
Stellungnahme der Verwaltung:<br />
Für die Einrichtung einer Tempo-30-Zone muss u.a. ein bestimmtes „Zonenbewusstsein“ mit<br />
einem Netz von gleichrangigen Straßen vorhanden sein. Es gibt aber auch streckenbezogene<br />
Geschwindigkeitsbeschränkungen (wie z.B. vor Schulen, Kindergärten, Altenheimen).<br />
Diese Beschränkungen dürfen lt. § 45 Abs. 9 StVO nur angeordnet werden, wenn aufgrund der<br />
besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht. Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />
können sich im Einzelfall schon dann empfehlen, wenn aufgrund unangemessener<br />
Geschwindigkeiten häufig gefährliche Verkehrssituationen festgestellt werden (§ 41 mit<br />
VwVStVO zu Zeichen 274).<br />
Da im Bereich der Ollinger Straße von HsNr. 12 a bis 18 die Straße unübersichtlich, schmal und<br />
ohne Gehweg ist, sind die Fußgänger, Radfahrer und die aus den Grundstücken ausfahrenden<br />
PkW-Lenker gefährdet, wenn diese Strecke von Verkehrsteilnehmern mit unangepasster<br />
Geschwindigkeit befahren wird. Laut Aussage eines Anwohners wird von Seiten der Polizei ein<br />
Ausfahren aus den Grundstückseinfahrten nur mit Anweisung durch eine zweite Person<br />
empfohlen.<br />
Sitzungsverlauf:<br />
In der kontrovers geführten Diskussion wurde das Für und Wider einer Tempo-30-Zone erörtert.<br />
Die GRM Dr. Bischoff und Langer sprachen sich für eine Tempo-30-Zone aus. Dem hingegen<br />
waren die GRM Schnitzenbaumer und Faltlhauser gegen Tempo 30.<br />
Bauausschuss-Mitglieder Anderl würde eine Beschilderung mit freiwillig Tempo 30 befürworten.<br />
Josef Hupfauer regte an im Bereich zwischen Feldolling und Feldkirchen einen durchgehenden<br />
beleuchteten Geh- und Radweg anzustreben.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Der Bauausschuss beschließt aufgrund der Gefahrenlage, für den im Zusammenhang bebauten<br />
Bereich der Ollinger Straße (Hs. 12 bis 18) in Feldolling, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf<br />
30 km/h anzuordnen.<br />
Der Beschlussvorschlag wurde mit 7 : 2 Stimmen abgelehnt.<br />
(Schweiger) – 1. Bürgermeister<br />
Schriftführer – Weber Hermann