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Plakattafeln aufstellen in Wels-Land

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4. Entlang der Traunufer-<strong>Land</strong>esstraße ist zusätzlich vorher<br />

die mündliche Zustimmung der Straßenmeisterei <strong>Wels</strong> (Tel.<br />

07242/45228-0) e<strong>in</strong>zuholen.<br />

5. Werbetafeln müssen b<strong>in</strong>nen 2 Tagen nach Ende der<br />

Veranstaltung entfernt werden. Bei nicht zeitgerechter<br />

Entfernung werden diese auf Kosten des Veranstalters<br />

entfernt.<br />

6. E<strong>in</strong>e Aufstellung im Ortsgebiet Schleißheim ist<br />

ausschließlich vom westlichen Ortsanfang (von <strong>Wels</strong><br />

kommend) bis zur ersten Brücke gestattet.<br />

7. Entgegen diesen Bestimmungen aufgestellte Plakatständer<br />

werden auf Kosten des Veranstalters entfernt.<br />

4621 Sipbachzell Zu De<strong>in</strong>er Anfrage bezüglich Werbetafeln teile ich dir mit, dass<br />

<strong>in</strong> der Parkanlage vor der Pfarrkirche Sipbachzell, sowie auf<br />

dem Grünstreifen vor der Raiffeisenbank Sipbachzell<br />

(Sichtbeh<strong>in</strong>derung auf den Schutzweg) ke<strong>in</strong>e Werbeschilder<br />

bzw. <strong>Plakattafeln</strong> aufgestellt werden dürfen.<br />

Ansonsten besteht bei E<strong>in</strong>haltung der gesetzlichen Vorschriften<br />

ke<strong>in</strong> E<strong>in</strong>wand.<br />

Angemerkt wird noch, dass die Werbe- bzw. <strong>Plakattafeln</strong><br />

<strong>in</strong>nerhalb von drei Tagen nach Beendigung der Veranstaltung<br />

entfernt und weggeräumt werden müssen.<br />

4651 Stadl-Paura In Bezug auf Ihre Anfrage vom 21.1.2008 teilen wir Ihnen mit,<br />

dass für das Aufstellen von Werbetafeln im Geme<strong>in</strong>degebiet<br />

von Stadl-Paura die Genehmigung des Bürgermeisters<br />

notwendig ist. In Ihrem Ansuchen soll das genaue Datum der<br />

Veranstaltung, Bezeichnung der Veranstaltung, wie viele<br />

Werbetafeln und wo Sie diese <strong>aufstellen</strong> möchten (Entlang der<br />

<strong>Land</strong>esstraße, "Hagerkreuzung" etc.) angeführt se<strong>in</strong>. Sie<br />

können dieses Ansuchen direkt per E-Mail an mich<br />

(m.stelzhammer@stadl-paura.at) senden und erhalten dann<br />

auf selbem Weg die Genehmigung oder Untersagung zurück.<br />

4652 Ste<strong>in</strong>erkirchen In der Marktgeme<strong>in</strong>de Ste<strong>in</strong>erkirchen a.d.Traun dürfen<br />

Werbetafeln für Veranstaltungen nur im Bereich des<br />

Schulgeländes – entlang der Sattledter <strong>Land</strong>esstraße -<br />

angebracht werden.<br />

es werden grundsätzlich nur Plakate und<br />

Veranstaltungsh<strong>in</strong>weise aus den angrenzenden<br />

Nachbargeme<strong>in</strong>den und selbstverständlich die Plakate der<br />

örtlichen Vere<strong>in</strong>e akzeptiert; ordentliches Ersche<strong>in</strong>ungsbild<br />

(Sauberkeit, Standfestigkeit usw.) muss gegeben se<strong>in</strong>; für alle<br />

Veranstaltungsankündigungen ist zeitgerecht e<strong>in</strong>e Anfrage an<br />

das Geme<strong>in</strong>de per E-Mail oder schriftlich erforderlich;<br />

frühestens 14 Tage vor der Veranstaltung und max. drei Tage<br />

ZVR 478146186 Stand Jänner 09

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