Plakattafeln aufstellen in Wels-Land
Plakattafeln aufstellen in Wels-Land
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4. Entlang der Traunufer-<strong>Land</strong>esstraße ist zusätzlich vorher<br />
die mündliche Zustimmung der Straßenmeisterei <strong>Wels</strong> (Tel.<br />
07242/45228-0) e<strong>in</strong>zuholen.<br />
5. Werbetafeln müssen b<strong>in</strong>nen 2 Tagen nach Ende der<br />
Veranstaltung entfernt werden. Bei nicht zeitgerechter<br />
Entfernung werden diese auf Kosten des Veranstalters<br />
entfernt.<br />
6. E<strong>in</strong>e Aufstellung im Ortsgebiet Schleißheim ist<br />
ausschließlich vom westlichen Ortsanfang (von <strong>Wels</strong><br />
kommend) bis zur ersten Brücke gestattet.<br />
7. Entgegen diesen Bestimmungen aufgestellte Plakatständer<br />
werden auf Kosten des Veranstalters entfernt.<br />
4621 Sipbachzell Zu De<strong>in</strong>er Anfrage bezüglich Werbetafeln teile ich dir mit, dass<br />
<strong>in</strong> der Parkanlage vor der Pfarrkirche Sipbachzell, sowie auf<br />
dem Grünstreifen vor der Raiffeisenbank Sipbachzell<br />
(Sichtbeh<strong>in</strong>derung auf den Schutzweg) ke<strong>in</strong>e Werbeschilder<br />
bzw. <strong>Plakattafeln</strong> aufgestellt werden dürfen.<br />
Ansonsten besteht bei E<strong>in</strong>haltung der gesetzlichen Vorschriften<br />
ke<strong>in</strong> E<strong>in</strong>wand.<br />
Angemerkt wird noch, dass die Werbe- bzw. <strong>Plakattafeln</strong><br />
<strong>in</strong>nerhalb von drei Tagen nach Beendigung der Veranstaltung<br />
entfernt und weggeräumt werden müssen.<br />
4651 Stadl-Paura In Bezug auf Ihre Anfrage vom 21.1.2008 teilen wir Ihnen mit,<br />
dass für das Aufstellen von Werbetafeln im Geme<strong>in</strong>degebiet<br />
von Stadl-Paura die Genehmigung des Bürgermeisters<br />
notwendig ist. In Ihrem Ansuchen soll das genaue Datum der<br />
Veranstaltung, Bezeichnung der Veranstaltung, wie viele<br />
Werbetafeln und wo Sie diese <strong>aufstellen</strong> möchten (Entlang der<br />
<strong>Land</strong>esstraße, "Hagerkreuzung" etc.) angeführt se<strong>in</strong>. Sie<br />
können dieses Ansuchen direkt per E-Mail an mich<br />
(m.stelzhammer@stadl-paura.at) senden und erhalten dann<br />
auf selbem Weg die Genehmigung oder Untersagung zurück.<br />
4652 Ste<strong>in</strong>erkirchen In der Marktgeme<strong>in</strong>de Ste<strong>in</strong>erkirchen a.d.Traun dürfen<br />
Werbetafeln für Veranstaltungen nur im Bereich des<br />
Schulgeländes – entlang der Sattledter <strong>Land</strong>esstraße -<br />
angebracht werden.<br />
es werden grundsätzlich nur Plakate und<br />
Veranstaltungsh<strong>in</strong>weise aus den angrenzenden<br />
Nachbargeme<strong>in</strong>den und selbstverständlich die Plakate der<br />
örtlichen Vere<strong>in</strong>e akzeptiert; ordentliches Ersche<strong>in</strong>ungsbild<br />
(Sauberkeit, Standfestigkeit usw.) muss gegeben se<strong>in</strong>; für alle<br />
Veranstaltungsankündigungen ist zeitgerecht e<strong>in</strong>e Anfrage an<br />
das Geme<strong>in</strong>de per E-Mail oder schriftlich erforderlich;<br />
frühestens 14 Tage vor der Veranstaltung und max. drei Tage<br />
ZVR 478146186 Stand Jänner 09