Amtliche Mitteilungen
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Bei der Gemeinderatssitzung am 26.02.2009 wurden nachstehende Tagesordnungspunkte<br />
behandelt bzw. einer Beschlussfassung zugeführt:<br />
GR Frau Andrea Brand hat mit 31.12.2008 ihr Mandat als Gemeinderat aus<br />
persönlichen Gründen zurückgelegt, so dass die Neubestellung eines neuen<br />
Gemeinderats notwendig wurde. Von der Sozialistischen Fraktion ist Herr Johannes<br />
Hochmeister, geb. 3.07.1980, wohnhaft in der Rochusgasse 8, als neues Gemeinderatsmitglied<br />
nominiert worden. Bei der Gemeinderatssitzung fand die Angelobung<br />
von Johannes Hochmeister statt. Wir wünschen ihm bei der Arbeit als Gemeinderat<br />
viel Freude und Engagement.<br />
Vom Prüfungsausschuss wurden die Kassenführung und der Rechnungsabschluss<br />
überprüft und für „in Ordnung“ befunden, so dass der Kassenführung die Entlastung<br />
ausgesprochen werden konnte.<br />
Der Rechnungsabschluss für 2008 wurde in den einzelnen Gruppen vorgetragen und<br />
vom Gemeinderat einstimmig genehmigt.<br />
Einnahmen o.H.: € 2.020.586,89<br />
Ausgaben o.H.: € 1.577.094,53<br />
Zuführung a.o.H.: € 528.077,92<br />
Ausgaben a.o.H.: € 596.437,33<br />
Der Schuldenstand der Gemeinde beträgt mit 31.12.2008: € 1.155.000<br />
Mit Frau Anneliese Böhm ist am 18.02.2009 der Kaufvertrag zum Erwerb der<br />
Liegenschaft Rochusgasse 1 abgeschlossen worden. Die Kosten für den Ankauf<br />
betragen 47.000 €.<br />
Unsere Volksschule ist zu einem Zeitpunkt errichtet worden, wo Energiesparen noch<br />
ziemlich „klein geschrieben“ wurde. Aus diesem Grund soll das Gebäude thermisch<br />
saniert werden. Die Schätzkosten für dieses Vorhaben (Fenstertausch, Fassade mit<br />
20 cm Isolierung und Neugestaltung des Dusch- und Eingangbereichs im Turnsaal)<br />
belaufen sich auf ca. € 250.000. Nach Einholen von mehreren Anboten und<br />
Abklärung der Förderungen kann in den Sommerferien mit den Arbeiten begonnen<br />
werden.<br />
Von der NÖ Landesregierung ist im Herbst 2008 ein neues Bezügegesetz für<br />
Funktionäre beschlossen worden. Die Entschädigung des Bürgermeisters ist gesetzlich<br />
festgelegt und beträgt bei einer Einwohnerzahl von 1000 – 2500 € 2.856,--.<br />
Die Prozentsätze, die sich auf die Bürgermeisterentschädigung beziehen, wurden<br />
vom Gemeinderat mit einer Gegenstimme wie nachstehend festgelegt:<br />
Vize-Bürgermeister 30 %, Geschäftsführende Gemeinderäte 10 %, Obmann<br />
Prüfungsausschuss 10 %, Gemeinderäte 3 %