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RS Nr. 32/2003 - zaverwaltung.at

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Diese Reinigungsleistungen ermäßigen sich in folgenden Fällen um die angeführte<br />

Wochenstundenzahl:<br />

a) für zusätzlich untergebrachte Schulen: 10 Wochenstunden je Schule<br />

b) für geführte Schulen für Berufstätige: 10 Wochenstunden<br />

c) für Unterbringung in mehreren selbständigen (freistehenden) Gebäuden: 10 Wochenstunden<br />

d) für Außenflächen **) ab 4.000 m² für je weitere 2.000 m² 2 Wochenstunden<br />

e) Sonstige zusätzliche Erschwernisse sind gesondert zu beantragen und zu begründen. Eine<br />

allenfalls sich hiedurch ergebende Reduzierung der Reinigungsleistung wird im Einzelfall festgesetzt.<br />

Der Abzug von der Reinigungsleistung ist primär beim Schulwart (A4/D/I/d) vorzunehmen. Verbleibt<br />

durch die Einrechnung noch ein unberücksichtigter Wochenstundenrest, ist für je 20 Wochenstunden<br />

eine weitere halbe Planstelle eines angelernten Arbeiters (A6/P4/II/p4) vorzusehen. Ein Rest unter 20<br />

Wochenstunden bleibt unberücksichtigt.<br />

Die Personalausst<strong>at</strong>tung der Schulen mit Reinigungskräften ((A7/P5/II/p5) h<strong>at</strong> auf der<br />

Grundlage von 250 m²/Stunde zu reinigende Nutzfläche *) für jede Reinigungskraft zu erfolgen.<br />

Der Leistungsricht-wert von 200 m² Stunde bleibt unverändert..<br />

Kann die Reinigung des Schulgebäudes durch eigenes Personal nicht bewältigt werden, kann die<br />

entsprechende Reinigungsleistung im Wege der Bundesbeschaffungs Gesellschaft mbH (BBG) an<br />

Fremdfirmen vergeben werden. Die Vergabe an Fremdfirmen setzt neben der budgetären<br />

Bedeckbarkeit voraus, dass die Höchstgrenzen allenfalls festgelegter Richtwerte nicht überschritten<br />

werden.<br />

Hiermit tritt das <strong>RS</strong> <strong>Nr</strong>. 44/1997 außer Kraft.<br />

Auf das Mitwirkungsrecht der zuständigen Personalvertretungsorgane bei Anpassung der<br />

Reinigungsorganis<strong>at</strong>ion an die geänderten Richtwerte wird hingewiesen.<br />

Die Reinigungsorganis<strong>at</strong>ion ist an die geänderten Richtwerte anzupassen. Hiebei ist zu<br />

beachten, dass die wesentlichsten Faktoren, die das Ausmaß der Reinigungsleistung und<br />

damit die Höhe der Reinigungskosten beeinflussen, der Leistungsumfang sowie die<br />

Häufigkeit der Reinigung und der einzelnen Arbeitsgänge sind (siehe Beilage).<br />

Zwecks Vermeidens eines entbehrlichen Mehraufwandes für die mit der Reinigung<br />

beauftragten Bediensteten und zur Verringerung von Mehrkosten für die Schule<br />

o sind die Schüler zu größtmöglicher Sauberkeit, insbesondere zur Beachtung der<br />

Reinhalteregeln und der Mülltrennung anzuhalten,<br />

o haben die Schüler bei Vorhandensein von entsprechenden Garderoben dort die<br />

Straßenschuhe abzulegen,<br />

o sind die Schüler/Schülerinnen zur Entlastung der Reinigungskräfte für Tätigkeiten,<br />

wie dem Aufstuhlen, der Reinigung der Tafelflächen und der Mülltrennung<br />

heranzuziehen;<br />

o sind Arbeitsplätze und Räume im Werkstättenbereich zumindest grob gereinigt<br />

(gekehrt) von den Schülern/Schülerinnen zurückzulassen.

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