RS Nr. 32/2003 - zaverwaltung.at
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Diese Reinigungsleistungen ermäßigen sich in folgenden Fällen um die angeführte<br />
Wochenstundenzahl:<br />
a) für zusätzlich untergebrachte Schulen: 10 Wochenstunden je Schule<br />
b) für geführte Schulen für Berufstätige: 10 Wochenstunden<br />
c) für Unterbringung in mehreren selbständigen (freistehenden) Gebäuden: 10 Wochenstunden<br />
d) für Außenflächen **) ab 4.000 m² für je weitere 2.000 m² 2 Wochenstunden<br />
e) Sonstige zusätzliche Erschwernisse sind gesondert zu beantragen und zu begründen. Eine<br />
allenfalls sich hiedurch ergebende Reduzierung der Reinigungsleistung wird im Einzelfall festgesetzt.<br />
Der Abzug von der Reinigungsleistung ist primär beim Schulwart (A4/D/I/d) vorzunehmen. Verbleibt<br />
durch die Einrechnung noch ein unberücksichtigter Wochenstundenrest, ist für je 20 Wochenstunden<br />
eine weitere halbe Planstelle eines angelernten Arbeiters (A6/P4/II/p4) vorzusehen. Ein Rest unter 20<br />
Wochenstunden bleibt unberücksichtigt.<br />
Die Personalausst<strong>at</strong>tung der Schulen mit Reinigungskräften ((A7/P5/II/p5) h<strong>at</strong> auf der<br />
Grundlage von 250 m²/Stunde zu reinigende Nutzfläche *) für jede Reinigungskraft zu erfolgen.<br />
Der Leistungsricht-wert von 200 m² Stunde bleibt unverändert..<br />
Kann die Reinigung des Schulgebäudes durch eigenes Personal nicht bewältigt werden, kann die<br />
entsprechende Reinigungsleistung im Wege der Bundesbeschaffungs Gesellschaft mbH (BBG) an<br />
Fremdfirmen vergeben werden. Die Vergabe an Fremdfirmen setzt neben der budgetären<br />
Bedeckbarkeit voraus, dass die Höchstgrenzen allenfalls festgelegter Richtwerte nicht überschritten<br />
werden.<br />
Hiermit tritt das <strong>RS</strong> <strong>Nr</strong>. 44/1997 außer Kraft.<br />
Auf das Mitwirkungsrecht der zuständigen Personalvertretungsorgane bei Anpassung der<br />
Reinigungsorganis<strong>at</strong>ion an die geänderten Richtwerte wird hingewiesen.<br />
Die Reinigungsorganis<strong>at</strong>ion ist an die geänderten Richtwerte anzupassen. Hiebei ist zu<br />
beachten, dass die wesentlichsten Faktoren, die das Ausmaß der Reinigungsleistung und<br />
damit die Höhe der Reinigungskosten beeinflussen, der Leistungsumfang sowie die<br />
Häufigkeit der Reinigung und der einzelnen Arbeitsgänge sind (siehe Beilage).<br />
Zwecks Vermeidens eines entbehrlichen Mehraufwandes für die mit der Reinigung<br />
beauftragten Bediensteten und zur Verringerung von Mehrkosten für die Schule<br />
o sind die Schüler zu größtmöglicher Sauberkeit, insbesondere zur Beachtung der<br />
Reinhalteregeln und der Mülltrennung anzuhalten,<br />
o haben die Schüler bei Vorhandensein von entsprechenden Garderoben dort die<br />
Straßenschuhe abzulegen,<br />
o sind die Schüler/Schülerinnen zur Entlastung der Reinigungskräfte für Tätigkeiten,<br />
wie dem Aufstuhlen, der Reinigung der Tafelflächen und der Mülltrennung<br />
heranzuziehen;<br />
o sind Arbeitsplätze und Räume im Werkstättenbereich zumindest grob gereinigt<br />
(gekehrt) von den Schülern/Schülerinnen zurückzulassen.