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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der SBG<br />
§ 1 Anwendungsbereich<br />
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedinungen (AGB) gelten<br />
für sämtliche Dienstleistungen, die die Sächsische Bildungsgesellschaft<br />
(im Folgenden „SBG“) gegenüber dem<br />
Teilnehmer an Bildungsmaßnahmen, dem Gast, dem Veranstalter<br />
<strong>und</strong> sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden<br />
„Vertragspartner“) kostenpflichtig erbringt. Diese Dienstleistungen<br />
der SBG umfassen die berufliche Bildung sowie<br />
Serviceleistungen durch die Nut<strong>zu</strong>ngsüberlassung<br />
von Zimmern <strong>und</strong> den Verkauf von Speisen <strong>und</strong> Getränken.<br />
2. Eventuell bestehende AGB des Vertragspartners finden<br />
keine Anwendung, auch wenn die SBG diesen nicht ausdrücklich<br />
widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners<br />
unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit<br />
widersprochen.<br />
§ 2 Vertragsschluss<br />
Der jeweilige Vertrag kommt gr<strong>und</strong>sätzlich nach mündlichem<br />
oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners <strong>und</strong> durch<br />
die Annahme der SBG <strong>zu</strong>stande. Der SBG steht es frei, den<br />
Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder<br />
schlüssig, durch Leistungserbringung, an<strong>zu</strong>nehmen.<br />
§ 3 Anmeldung<br />
Die Anmeldung von Dienstleistungen gemäß § 1 kann schriftlich<br />
per E-Mail (www.sbgdd.de), Brief oder Fax mit Anmeldebogen<br />
bei der Sächsischen Bildungsgesellschaft für Umweltschutz<br />
<strong>und</strong> Chemieberufe mbH (nachfolgend SBG genannt)<br />
vorgenommen werden. Die Anmeldung sollte nach Möglichkeit<br />
bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung abgeschlossen<br />
sein. Anschließend erhält der Teilnehmer eine schriftliche<br />
Bestätigung. Mit Zugang dieser Bestätigung kommt ein Vertrag<br />
<strong>zu</strong>stande. Die jeweilige Teilnehmerzahl ist in der Regel<br />
begrenzt.Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden<br />
oder findet eine Veranstaltung aufgr<strong>und</strong> <strong>zu</strong> geringer Teilnehmerzahl<br />
nicht statt, so teilt die SBG dies dem Teilnehmer so<br />
schnell wie möglich, spätestens jedoch 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn,<br />
mit. Bei mehrtägigen Seminaren, die mit<br />
Übernachtungsmöglichkeiten <strong>und</strong> Verpflegung angeboten<br />
werden, hat der Teilnehmer die SBG bei der Anmeldung<br />
schriftlich darauf hin<strong>zu</strong>weisen, wenn er diese Leistungen<br />
nicht in Anspruch nehmen möchte.<br />
§ 4 Zahlungsbedingungen<br />
Die Begleichung der Rechnungen für Bildungs- <strong>und</strong>/oder<br />
Servicedienstleistungen der SBG erfolgt auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />
der mit dem Vertragspartner vereinbarten Zahlungsmodalitäten.<br />
Die Zahlung wird spätestens mit Erhalt der Rechnung<br />
fällig. Der SBG entstehende Kosten aufgr<strong>und</strong> Nichtzahlung<br />
trägt der Teilnehmer. Bei Zahlungsver<strong>zu</strong>g behält sich die SBG<br />
vor, nach einer Zahlungsaufforderung mit Fristset<strong>zu</strong>ng von<br />
zwei Wochen vom Vertrag <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>treten <strong>und</strong> Schadensersatz<br />
wegen Nichterfüllung <strong>zu</strong> verlangen.<br />
§ 5 Rücktritt <strong>und</strong> Kündigung<br />
durch den Vertragspartner<br />
Der Vertragspartner hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen<br />
nach Erhalt der Teilnahmebestätigung kostenfrei vom Vertrag<br />
<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>treten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.<br />
Erfolgt der Rücktritt später, wird ab dem 15. Tag nach Anmeldung<br />
bis <strong>zu</strong>m 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn eine Bearbeitungsgebühr<br />
von 10,- € berechnet. Ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn<br />
wird eine Gebühr in Höhe von 50 % des<br />
Entgelts fällig. Erfolgt bis <strong>zu</strong>m Beginn der Veranstaltung kein<br />
Rücktritt, so ist die Teilnehmerin/der Teilnehmer <strong>zu</strong>r Zahlung<br />
von 100 % der Kosten aller angemeldeten Dienstleistungen<br />
verpflichtet.<br />
durch die SBG<br />
1. Die SBG ist <strong>zu</strong>m Rücktritt vom Vertrag bzw. <strong>zu</strong>r Kündigung<br />
des Vertrages berechtigt, wenn<br />
a) der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt<br />
b) die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt,<br />
Streik oder anderer von der SBG nicht <strong>zu</strong> vertretender<br />
Umstände unmöglich ist<br />
c) der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben<br />
über wesentliche Daten macht<br />
f) die SBG den begründeten Anlass <strong>zu</strong> der Annahme<br />
hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den<br />
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder<br />
das Ansehen der SBG in der Öffentlichkeit gefährden<br />
kann.<br />
2. Die SBG hat den Vertragspartner von der Ausübung des<br />
Rücktritts / der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb<br />
von 14 Tagen nach bekannt werden des Gr<strong>und</strong>es<br />
schriftlich in Kenntnis <strong>zu</strong> setzen. Die Vertragsaufhebung<br />
durch die SBG begründet keine Ansprüche des Vertragspartners<br />
auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen.<br />
Ein Anspruch der SBG auf Ersatz eines<br />
ihr entstandenen Schadens <strong>und</strong> der von ihr getätigten<br />
Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung<br />
unberührt.<br />
3. Sofern die SBG die stornierte Leistung im vereinbarten<br />
Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann,<br />
reduziert sich der Schadensersatz des Vertragspartners<br />
um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung<br />
zahlen, maximal jedoch bis <strong>zu</strong>m Entfall des gesamten<br />
Schadensersatzes.<br />
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