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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der SBG<br />

§ 1 Anwendungsbereich<br />

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedinungen (AGB) gelten<br />

für sämtliche Dienstleistungen, die die Sächsische Bildungsgesellschaft<br />

(im Folgenden „SBG“) gegenüber dem<br />

Teilnehmer an Bildungsmaßnahmen, dem Gast, dem Veranstalter<br />

<strong>und</strong> sonstigen Vertragspartnern (im Folgenden<br />

„Vertragspartner“) kostenpflichtig erbringt. Diese Dienstleistungen<br />

der SBG umfassen die berufliche Bildung sowie<br />

Serviceleistungen durch die Nut<strong>zu</strong>ngsüberlassung<br />

von Zimmern <strong>und</strong> den Verkauf von Speisen <strong>und</strong> Getränken.<br />

2. Eventuell bestehende AGB des Vertragspartners finden<br />

keine Anwendung, auch wenn die SBG diesen nicht ausdrücklich<br />

widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners<br />

unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit<br />

widersprochen.<br />

§ 2 Vertragsschluss<br />

Der jeweilige Vertrag kommt gr<strong>und</strong>sätzlich nach mündlichem<br />

oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners <strong>und</strong> durch<br />

die Annahme der SBG <strong>zu</strong>stande. Der SBG steht es frei, den<br />

Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder<br />

schlüssig, durch Leistungserbringung, an<strong>zu</strong>nehmen.<br />

§ 3 Anmeldung<br />

Die Anmeldung von Dienstleistungen gemäß § 1 kann schriftlich<br />

per E-Mail (www.sbgdd.de), Brief oder Fax mit Anmeldebogen<br />

bei der Sächsischen Bildungsgesellschaft für Umweltschutz<br />

<strong>und</strong> Chemieberufe mbH (nachfolgend SBG genannt)<br />

vorgenommen werden. Die Anmeldung sollte nach Möglichkeit<br />

bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung abgeschlossen<br />

sein. Anschließend erhält der Teilnehmer eine schriftliche<br />

Bestätigung. Mit Zugang dieser Bestätigung kommt ein Vertrag<br />

<strong>zu</strong>stande. Die jeweilige Teilnehmerzahl ist in der Regel<br />

begrenzt.Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden<br />

oder findet eine Veranstaltung aufgr<strong>und</strong> <strong>zu</strong> geringer Teilnehmerzahl<br />

nicht statt, so teilt die SBG dies dem Teilnehmer so<br />

schnell wie möglich, spätestens jedoch 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn,<br />

mit. Bei mehrtägigen Seminaren, die mit<br />

Übernachtungsmöglichkeiten <strong>und</strong> Verpflegung angeboten<br />

werden, hat der Teilnehmer die SBG bei der Anmeldung<br />

schriftlich darauf hin<strong>zu</strong>weisen, wenn er diese Leistungen<br />

nicht in Anspruch nehmen möchte.<br />

§ 4 Zahlungsbedingungen<br />

Die Begleichung der Rechnungen für Bildungs- <strong>und</strong>/oder<br />

Servicedienstleistungen der SBG erfolgt auf der Gr<strong>und</strong>lage<br />

der mit dem Vertragspartner vereinbarten Zahlungsmodalitäten.<br />

Die Zahlung wird spätestens mit Erhalt der Rechnung<br />

fällig. Der SBG entstehende Kosten aufgr<strong>und</strong> Nichtzahlung<br />

trägt der Teilnehmer. Bei Zahlungsver<strong>zu</strong>g behält sich die SBG<br />

vor, nach einer Zahlungsaufforderung mit Fristset<strong>zu</strong>ng von<br />

zwei Wochen vom Vertrag <strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>treten <strong>und</strong> Schadensersatz<br />

wegen Nichterfüllung <strong>zu</strong> verlangen.<br />

§ 5 Rücktritt <strong>und</strong> Kündigung<br />

durch den Vertragspartner<br />

Der Vertragspartner hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen<br />

nach Erhalt der Teilnahmebestätigung kostenfrei vom Vertrag<br />

<strong>zu</strong>rück<strong>zu</strong>treten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen.<br />

Erfolgt der Rücktritt später, wird ab dem 15. Tag nach Anmeldung<br />

bis <strong>zu</strong>m 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn eine Bearbeitungsgebühr<br />

von 10,- € berechnet. Ab dem 14. Tag vor Veranstaltungsbeginn<br />

wird eine Gebühr in Höhe von 50 % des<br />

Entgelts fällig. Erfolgt bis <strong>zu</strong>m Beginn der Veranstaltung kein<br />

Rücktritt, so ist die Teilnehmerin/der Teilnehmer <strong>zu</strong>r Zahlung<br />

von 100 % der Kosten aller angemeldeten Dienstleistungen<br />

verpflichtet.<br />

durch die SBG<br />

1. Die SBG ist <strong>zu</strong>m Rücktritt vom Vertrag bzw. <strong>zu</strong>r Kündigung<br />

des Vertrages berechtigt, wenn<br />

a) der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt<br />

b) die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt,<br />

Streik oder anderer von der SBG nicht <strong>zu</strong> vertretender<br />

Umstände unmöglich ist<br />

c) der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben<br />

über wesentliche Daten macht<br />

f) die SBG den begründeten Anlass <strong>zu</strong> der Annahme<br />

hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den<br />

reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder<br />

das Ansehen der SBG in der Öffentlichkeit gefährden<br />

kann.<br />

2. Die SBG hat den Vertragspartner von der Ausübung des<br />

Rücktritts / der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb<br />

von 14 Tagen nach bekannt werden des Gr<strong>und</strong>es<br />

schriftlich in Kenntnis <strong>zu</strong> setzen. Die Vertragsaufhebung<br />

durch die SBG begründet keine Ansprüche des Vertragspartners<br />

auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen.<br />

Ein Anspruch der SBG auf Ersatz eines<br />

ihr entstandenen Schadens <strong>und</strong> der von ihr getätigten<br />

Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung<br />

unberührt.<br />

3. Sofern die SBG die stornierte Leistung im vereinbarten<br />

Zeitraum anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann,<br />

reduziert sich der Schadensersatz des Vertragspartners<br />

um den Betrag, den diese Dritten für die stornierte Leistung<br />

zahlen, maximal jedoch bis <strong>zu</strong>m Entfall des gesamten<br />

Schadensersatzes.<br />

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