Die Mediadaten der CARESTYLE - DVLAB
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carestyle<br />
DAS MAGAZIN DES <strong>DVLAB</strong><br />
MEDIA-<br />
DATEN<br />
ANZEIGEN 2011<br />
1/1 Seite (2.U + 4.U): EURO 1.400,-<br />
1/1 Seite im Innenteil: EURO 1.200,-<br />
1/2 Seite EURO 750,-<br />
1/3 Seite (hoch und quer): EURO 550,-<br />
Beilagen bis 25 g, je Tsd.: EURO 200,-<br />
Alle Preise zzgl. gültiger MWST<br />
Bei Serienschaltungen sind Rabatte möglich<br />
1/1 Seite<br />
Satzspiegel 197 x 245 mm<br />
Anschnitt 220 x 285 mm<br />
= bevorzugtes Format<br />
zzgl. Beschnittzugabe<br />
1/2 Seite<br />
Satzspiegel 197 x 122 mm<br />
Anschnitt 220 x 142 mm<br />
zzgl. Beschnittzugabe<br />
1/3 Seite hoch<br />
Satzspiegel 64 x 245 mm<br />
Anschnitt 74 x 285 mm<br />
zzgl. Beschnittzugabe<br />
1/3 Seite quer<br />
Satzspiegel 197 x 81 mm<br />
Anschnitt 220 x 101 mm<br />
zzgl. Beschnittzugabe<br />
Magazinformat:<br />
220 mm breit, 285 mm hoch<br />
Satzspiegel:<br />
197 mm breit, 245 mm hoch<br />
Anzeigen im Anschnitt:<br />
Ohne Mehrkosten,<br />
Beschnittzugabe an allen Seiten 3 mm<br />
Druck- und Bindeverfahren:<br />
4/4 – farbig, Euroskala,<br />
Rückendrahtheftung<br />
Auflage: 5.000 Exemplare<br />
Erscheinungsweise in 2011: jeweils Mitte<br />
März, Mai, Juli, September, Dezember<br />
Zielgruppe: Leitungskräfte von<br />
Alten- und Behin<strong>der</strong>teneinrichtungen<br />
(davon zwei Drittel von Pflegeheimen)<br />
Druckvorlagen:<br />
Belichtungsfertige pdf-Dateien<br />
Digitale Datenübermittlung an:<br />
E-MAIL: info@schwanke-raasch.de<br />
Anlieferung <strong>der</strong> Druckvorlagen :<br />
Ausgabe 1.2011 am 15.02.2011<br />
Ausgabe 2.2011 am 15.04.2011<br />
Ausgabe 3.2011 am 15.06.2011<br />
Ausgabe 4.2011 am 15.08.2011<br />
Ausgabe 5.2011 am 15.11.2011<br />
Ausgabe 1.2012 am 15.02.2012<br />
Informationen zur Anzeigenschaltung:<br />
<strong>DVLAB</strong>-Service GmbH<br />
Frau Krug-Krögler<br />
Tel. 030 - 38 30 38 30<br />
Fax 030 - 38 30 38 32<br />
fachwirt@dvlab.de<br />
Herausgeber:<br />
<strong>DVLAB</strong>-Service GmbH<br />
Alt Tempelhof 32, 12103 Berlin<br />
www.dvlab.de<br />
Chefredaktion:<br />
Swaantje Düsenberg<br />
Tel. 0511 - 64 61 633<br />
carestyle@duesenberg-kontext.de
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN<br />
§1 Anzeigenvertrag<br />
»Anzeigenvertrag« im Sinne <strong>der</strong> nachfolgenden Geschäftsbedingungen ist<br />
<strong>der</strong> Vertrag über die Veröffentlichung von Anzeigen eines Werbetreibenden<br />
o<strong>der</strong> sonstigen Inserenten in einer Druckschrift o<strong>der</strong> einem sonstigen<br />
vom <strong>DVLAB</strong> (im Folgenden Herausgeber genannt) hergestellten Werbeträger<br />
zum Zwecke <strong>der</strong> Verbreitung.<br />
§2 Rücktrittsrecht/Kündigung<br />
Der Anzeigenvertrag ist ein Werkvertrag i.S. des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).<br />
<strong>Die</strong> Abwicklung des Vertrages richtet sich nach den Vorschriften des<br />
BGB nach Maßgabe <strong>der</strong> nachfolgenden Geschäftsbedingungen. Ein Rücktrittsersuchen<br />
kann in keinem Fall zum Zeitpunkt des Druckbeginns akzeptiert<br />
werden, vor diesem Zeitpunkt nur dann, wenn die tatbestandlichen<br />
Voraussetzungen eines gesetzlichen Rücktrittsrechts vorliegen. Der Hrsg.<br />
ist an den Vertrag unwi<strong>der</strong>ruflich gebunden, wenn er die Ablehnung des<br />
Vertrages dem Auftraggeber nicht innerhalb von 4 Wochen nach Vertragsdatum<br />
schriftlich mitteilt. Der Hrsg behält sich vor, Anzeigenverträge<br />
wegen des Inhaltes, <strong>der</strong> Herkunft o<strong>der</strong> <strong>der</strong> technischen Form nach einheitlichen,<br />
sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Hrsg. abzulehnen, wenn<br />
<strong>der</strong>en Inhalt gegen Gesetze o<strong>der</strong> behördliche Bestimmungen o<strong>der</strong> die guten<br />
Sitten verstößt o<strong>der</strong> <strong>der</strong>en Veröffentlichung für den Hrsg. unzumutbar<br />
ist. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an <strong>der</strong> Zahlungsfähigkeit des Bestellers/<br />
Auftraggebers ist <strong>der</strong> Hrsg. berechtigt das Erscheinen <strong>der</strong> Anzeige(n)<br />
ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von <strong>der</strong> Vorauszahlung<br />
des Anzeigenpreises und dem Ausgleich offenstehen<strong>der</strong> Rechnungsbeträge<br />
abhängig zu machen.<br />
§3 Mündliche Absprachen<br />
Gegenstand und für alle Vertragspartner rechtsverbindlich ist <strong>der</strong> Inhalt <strong>der</strong><br />
Vertragsurkunde. Mündliche Absprachen – gleich welcher Art und Weise –<br />
sind nicht getroffen worden, soweit sie nicht in <strong>der</strong> Vertragsurkunde selbst<br />
zur Rubrik »Bemerkungen« nie<strong>der</strong>gelegt worden sind.<br />
§4 Redaktion<br />
Der redaktionelle Inhalt eines Werkes ist unabhängig von den geschalteten<br />
Anzeigen. Eine Zahlungsmin<strong>der</strong>ung ist ausgeschlossen, wenn sachliche<br />
Mängel des redaktionellen Inhaltes festzustellen sind.<br />
§5 Druckunterlagen<br />
Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für das Inserat/die Anzeige<br />
bestimmten Druckunterlagen spätestens innerhalb 10 Tagen ab Auftragsdatum<br />
o<strong>der</strong> zum umseitig angegebenen Termin <strong>der</strong> ausführenden Agentur<br />
unaufgefor<strong>der</strong>t zur Verfügung zu stellen. Vom Auftraggeber sind druckfähige<br />
und vom Auftraggeber bereits geprüfte Unterlagen an die ausführende<br />
Agentur zu übergeben. Druckunterlagen werden – soweit nicht<br />
ausdrücklich an<strong>der</strong>s vereinbart – nur auf Anfor<strong>der</strong>ung des Auftraggebers<br />
zurückgesandt. <strong>Die</strong> Aufbewahrungspflicht endet für den Hrsg. zwei Monate<br />
ab Rechnungsstellung.<br />
§6 Anzeigenformat<br />
<strong>Die</strong> im Vertrag genannten Anzeigengrößen sind Bruttoformate, d.h. sie<br />
schließen die Umrandung bzw. Abgrenzung zu an<strong>der</strong>en Anzeigen bzw.<br />
zum Fond mit ein. Formatverkleinerungen, die über 15% von den im Vertrag<br />
angegebenen Größen abweichen, berechtigen den Auftraggeber zur<br />
For<strong>der</strong>ung eines Nachlasses des Anzeigennettopreises prozentual zur Formatverkleinerung.<br />
§7 Anzeigenkennzeichnung<br />
Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen/Werbeanzeigen<br />
erkennbar sind, werden als solche von <strong>der</strong> Agentur<br />
mit dem Wort »Anzeige« deutlich kenntlich gemacht.<br />
§9 Mehrfarbendruck<br />
Der Hrsg. weist darauf hin, dass bei Mehrfarbendruck die Farb- und Druckqualität<br />
<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>gabe von Vorlagen abhängig von <strong>der</strong> Art <strong>der</strong> Vorlagen<br />
und <strong>der</strong> drucktechnischen Möglichkeiten ist. Drucktechnisch bedingte Farbabweichungen<br />
sind branchenüblich und berechtigen nicht zur Reklamation.<br />
§11 Verlagsvertreter/Werbemittler<br />
Verlagsvertreter bzw. Werbemittler sind inkassoberechtigt.<br />
Sie sind verpflichtet, sich in ihren Angaben, Verträgen und Abrechnungen<br />
mit dem Werbetreibenenden an die Vorgaben des Hrsg zu halten. <strong>Die</strong> vom<br />
Hrsg. gewährte Mittlungsvergütung darf an den Besteller/Auftraggeber<br />
we<strong>der</strong> ganz noch teilweise weitergegeben werden.<br />
§12 Zahlungsbedingungen/Zahlungsverzug<br />
<strong>Die</strong> Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich in Euro. Für eine Umrechnung<br />
von Fremdwährung ist <strong>der</strong> jeweilige Tageskurs zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Rechnungsstellung<br />
gültig. Der Rechnungsbetrag ist, wenn nicht an<strong>der</strong>s vereinbart,<br />
mit Erhalt <strong>der</strong> Rechnung zahlbar und fällig. Kommt <strong>der</strong> Besteller/Auftraggeber<br />
mit <strong>der</strong> Zahlung des Anzeigenpreises/ Rechnungsbetrages o<strong>der</strong><br />
mit einer vereinbarten Teilzahlung in Verzug, so hat er den geschuldeten<br />
bzw. jeweils geschuldeten Betrag mit 5% über dem jeweiligen Diskontsatz<br />
<strong>der</strong> Deutschen Bundesbank, mindestens aber 8% zu verzinsen und zu<br />
zahlen, sofern <strong>der</strong> Besteller/Auftraggeber keinen geringeren Verzugsschaden<br />
nachweist. Zum Verzugsschaden des Hrsg. rechnen auch die zur<br />
Adresse des Bestellers/ Auftraggebers versandten Mahnungen – mit Ausnahme<br />
<strong>der</strong> 1. Mahnung. Für die zweite Mahnung und jede folgende Mahnung<br />
hat <strong>der</strong> Besteller an den Hrsg. bzw. dessen Inkassobeauftragten<br />
Mahnauslagen von Euro 5,00 pro Mahnung als Verzugsschaden zu zahlen,<br />
es sei denn, <strong>der</strong> Besteller weist nach, dass dem Hrsg. insoweit kein o<strong>der</strong><br />
ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist.<br />
§ 13 Druckfehler<br />
Der Auftraggeber hat bei ganz o<strong>der</strong> teilweise unleserlichen o<strong>der</strong> bei<br />
unrichtigen bzw. unvollständigem Abdruck <strong>der</strong> Anzeigen Anspruch auf<br />
Zahlungsmin<strong>der</strong>ung, aber nur in dem Ausmaß, in dem die Werbewirksamkeit<br />
<strong>der</strong> Anzeige beeinträchtigt wurde. Reklamationen bedürfen <strong>der</strong><br />
Schriftform und müssen spätestens 14 Tage nach Erhalt des Belegexemplares<br />
dem Hrsg. bzw. dem Werbemittler vorliegen.<br />
§ 14 Titelän<strong>der</strong>ung<br />
Der Hrsg. ist berechtigt, den Titel des Werbeträgers zu än<strong>der</strong>n, sofern<br />
dies aus sachlichen Erwägungen geboten scheint.<br />
§15 Erfüllungsort und Gerichtsstand<br />
a) Erfüllungsort ist Berlin als Sitz des Hrsg.<br />
b) Für sämtliche gegenseitigen und zukünftigen Ansprüche aus <strong>der</strong><br />
Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten einschließlich Wechsel– und<br />
Scheckfor<strong>der</strong>ungen ist – ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes –<br />
für beide Teile das Amtsgericht Berlin ausschließlich Gerichtsstand:<br />
Das AG Berlin gilt – ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitwertes auch als<br />
Gerichtsstand, wenn <strong>der</strong> Besteller/Auftraggeber keinen allgemeinen<br />
Gerichtsstand im Geltungsbereich <strong>der</strong> Zivilprozessordnung hat, wenn er<br />
nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz o<strong>der</strong> gewöhnlichen Aufenthaltsort<br />
aus diesem Geltungsbereich verlegt o<strong>der</strong> wenn sein Wohnsitz o<strong>der</strong><br />
gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Klageerhebung nicht<br />
bekannt ist; im übrigen gilt <strong>der</strong> Wohnsitz o<strong>der</strong> Geschäftssitz des Bestellers/Auftraggebers<br />
als Gerichtsstand.<br />
§ 16 Zusätzliche Geschäftsbedingungen<br />
a) Der Besteller/Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den<br />
Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit <strong>der</strong> für die Insertion zur Verfügung<br />
gestellten Text- und Bildunterlagen.<br />
b) Dem Auftraggeber/Besteller obliegt es, den Hrsg. von Ansprüchen Dritter<br />
freizustellen, die gegen den Hrsg. erwachsen. Der Hrsg. ist nicht verpflichtet,<br />
Aufträge und Anzeigen daraufhin zu überprüfen, ob durch sie<br />
Rechte Dritter beeinträchtigt werden.<br />
c) <strong>Die</strong> etwaige Ungültigkeit einer Vertragsbestimmung lässt die Gültigkeit<br />
des Vertrages im übrigen unberührt.<br />
§10 Konkurrenzausschluss<br />
Wird mit einem Inserenten Konkurrenzausschluss vereinbart, bedarf es<br />
einer konkreten schriftlichen Formulierung im Vertrag. Dafür wesentlich ist<br />
ein namentlicher Hinweis auf den auszuschließenden Mitbewerber o<strong>der</strong><br />
auf die tatsächlich in Frage kommende Spezialbranche sowie auf das geografische<br />
Gebiet. Der Konkurrenzausschluss wird nur mit einer schriftlichen<br />
Bestätigung des Hrsg. bzw. <strong>der</strong> vom Hrsg. beauftragten Verlagsvertretung<br />
Bestandteil des Anzeigenvertrages und damit rechtswirksam.