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Gmoablatt´l - Gemeinde Weyarn

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6<br />

Aus dem Rathaus . <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

wenn das Gebäude insgesamt um 0,5 m breiter<br />

und 1 m länger wird; es wäre dann immer noch<br />

kleiner als nach dem genehmigten Vorbescheid<br />

aus dem Jahr 2006 zulässig. Von Seiten der <strong>Gemeinde</strong><br />

wurde weiterhin angeregt, auf der Süd-<br />

und der Nordseite im Obergeschoss zusätzliche<br />

Fenster einzubauen, um eine gefälligere Fassadengestaltung<br />

zu erreichen. Weiterhin wird<br />

das Gebäude nicht wie geplant in zwei Farben<br />

gestrichen (Erdgeschoss: weiß, Obergeschoss:<br />

gelb). Es wird ein einheitlicher Farbton gewählt.<br />

Der <strong>Gemeinde</strong>rat stimmte dieser Vereinbarung<br />

zu und ermächtigte die Verwaltung, eine Planung,<br />

die diesem Gesprächsergebnis entspricht,<br />

im Verwaltungsweg zustimmend an das Landratsamt<br />

Miesbach zur Genehmigung weiterzuleiten.<br />

4. Nach Durchführung einer Ortsbesichtigung<br />

durch den Bauausschuss stimmte der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

den von Herrn Albert Zinsbacher jun. zum<br />

Anbau eines Lagerraums und einer Garage auf<br />

dem Grundstück Fl.Nr. 760/2 der Gemarkung<br />

Wattersdorf, Neukirchner Straße 23, Stürzlham,<br />

vorgelegten Gestaltungsskizzen zu. Die<br />

Verwaltung wurde ermächtigt, einen Bauantrag,<br />

der der vorgelegten Skizze entspricht, zustimmend<br />

an das Landratsamt Miesbach zur Genehmigung<br />

weiterzuleiten.<br />

5. Herr Jürgen Klinkicht hatte wegen der Errichtung<br />

eines überdachten Stellplatzes auf dem<br />

Grundstück Esterndorfer Straße 5, Holzolling,<br />

angefragt. Der Bauausschuss hat dazu eine Ortsbesichtigung<br />

durchgeführt. Das Grundstück<br />

liegt im Geltungsbereich der Ortsabrundungssatzung<br />

„Holzolling“. Ein zusätzlicher überdachter<br />

Stellplatz würde außerhalb der Baugrenzen<br />

der Ortsabrundungssatzung liegen. Der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

stimmt einer profilgleichen, offenen<br />

Verlängerung des Garagengebäudes nach Westen<br />

um eine Stellplatzbreite grundsätzlich zu.<br />

<strong>Weyarn</strong> I April 2012<br />

Die Verwaltung wurde ermächtigt, einen entsprechenden<br />

Antrag auf isolierte Befreiung von<br />

den Festsetzungen der Ortsabrundungssatzung<br />

zu genehmigen.<br />

6. Der Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren<br />

durch Herrn Franz Maier zur Nutzungsänderung<br />

von Nebenräumen in eine Wohnung<br />

auf dem Grundstück Ignaz-Günther-Straße<br />

16, <strong>Weyarn</strong>, stimmte der <strong>Gemeinde</strong>rat grundsätzlich<br />

zu und ermächtigte die Verwaltung, die<br />

entsprechende Erklärung abzugeben, sobald<br />

die rechtlichen Voraussetzungen (Rechtskraft<br />

der Änderung des Bebauungsplans) vorliegen.<br />

7. Einer Anfrage der Firma d+b Stellplatzconsulting<br />

wegen Schaffung von Wohnmobilstellplätzen<br />

in der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Weyarn</strong> stimmte<br />

der <strong>Gemeinde</strong>rat nicht zu. Im Hinblick auf den<br />

Umstand, dass es in Großseeham bereits zwei<br />

Campingplätze gibt, sah der <strong>Gemeinde</strong>rat keinen<br />

Bedarf für die Schaffung von zusätzlichen<br />

Wohnmobilstellplätzen.<br />

8. Einer Anfrage von Herrn Magnus Wieser wegen<br />

Nutzungsänderung von Garagen in Praxisräume<br />

auf dem Grundstück Altenburger Straße<br />

1, Kleinhöhenkirchen, stimmte der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

grundsätzlich zu. Außerdem wurde einer Anfrage<br />

wegen des Anbaus eines Wintergartens<br />

auf der Südseite grundsätzlich zugestimmt. Die<br />

Tiefe des Wintergartens darf jedoch maximal 2<br />

m betragen. Im Bauantragsverfahren sind Stellplätze<br />

entsprechend der Garagen- und Stellplatzverordnung<br />

sowie der gemeindlichen Stellplatzsatzung<br />

nachzuweisen.<br />

9. Nach Durchführung einer Ortsbesichtigung<br />

durch den Bauausschuss fasste der <strong>Gemeinde</strong>rat<br />

zu einer Anfrage der Familie Fuidl wegen<br />

des Neubaus eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage<br />

sowie von 4 Pferdeboxen auf dem

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