15.11.2012 Aufrufe

kalender Mitteilungsblatt der Stadt Teublitz Steuererstattung bei der ...

kalender Mitteilungsblatt der Stadt Teublitz Steuererstattung bei der ...

kalender Mitteilungsblatt der Stadt Teublitz Steuererstattung bei der ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Teilweise Rückerstattung <strong>der</strong> Umsatzsteuer für Herstellungs- und Verbesserungs<strong>bei</strong>träge<br />

sowie Materialkostenrechnungen <strong>der</strong> öffentlichen<br />

Wasserversorgungsanlage<br />

Ab sofort liegen die Anträge im Rathaus bereit. Ebenfalls sind diese im<br />

Internet unter www.teublitz.de hinterlegt.<br />

Häufig gestellte Fragen zum Ausfüllen des Antrages:<br />

Wie erhalten Sie ihr Geld<br />

zurück?<br />

Ab sofort erstatten wir auf Antrag<br />

die zu viel bezahlte Umsatzsteuer.<br />

Über den Eingang Ihres Antrages<br />

erhalten Sie von uns eine<br />

kurze Bestätigung. Nach Bear<strong>bei</strong>tung<br />

erhalten Sie den Differenzbetrag<br />

zwischen dem vollen und<br />

ermäßigten Steuersatz per<br />

Banküberweisung ausbezahlt.<br />

Wir werden die Anträge<br />

schnellstmöglich bear<strong>bei</strong>ten, falls<br />

es dennoch zu Wartezeiten kommen<br />

sollte, bitten wir um Ihr Verständnis.<br />

Wer ist berechtigt, die Rückzahlung<br />

zu erhalten?<br />

Erstattungsberechtigt ist <strong>der</strong><br />

Adressat des Ausgangsbescheides<br />

bzw. <strong>der</strong> Ausgangsrechnung bzw.<br />

dessen Gesamtrechtsnachfolger<br />

(Erbe). Hingegen ist <strong>der</strong> Einzelrechtsnachfolger,<br />

<strong>der</strong> etwa das<br />

Grundstückseigentum durch Kauf<br />

o<strong>der</strong> Übereignung erworben hat,<br />

nicht erstattungsberechtigt.<br />

Kann ich mehrere Rechnungen<br />

bzw. Bescheide auf<br />

einem Antrag zusammenfassen?<br />

Je Objekt ist ein Antrag zu stellen.<br />

Sollten für das Objekt mehrere<br />

Bescheide bzw. Rechnungen<br />

vorliegen, können diese gesammelt<br />

auf einem Antrag angegeben<br />

werden (bitte mit Sollbuchnummer<br />

bzw. Rechnungsnummer<br />

sowie Datum auflisten).<br />

Was passiert mit Vorausleistungsbescheiden?<br />

Vorausleistungsbescheide bleiben<br />

unberücksichtigt, da auf <strong>der</strong> Endabrechnung<br />

<strong>der</strong> gesamte Nettobetrag<br />

für die Maßnahme angegeben<br />

ist und die Vorausleistung<br />

entgegen gerechnet wurde.<br />

Somit ist nur für den Bescheid<br />

über die Endabrechnung ein<br />

Antrag zu stellen (betrifft insbeson<strong>der</strong>e<br />

den Verbesserungs<strong>bei</strong>trag<br />

für Wasser).<br />

Mit welchem Rückerstattungsbetrag<br />

kann ich rechnen?<br />

Die Rückerstattung richtet sich<br />

nach dem auf <strong>der</strong> Rechnung ausgewiesenen<br />

Nettobetrag. Durch<br />

die Verän<strong>der</strong>ung des Steuersatzes<br />

entsteht ein Differenzbetrag<br />

zwischen dem vollen 16 % bzw.<br />

ab 01.01.2007 19 %) und dem<br />

ermäßigten Steuersatz ( 7 %).<br />

Dieser Differenzbetrag wird erstattet.<br />

Für welchen Zeitraum wir<br />

eine Rückerstattung<br />

gewährt?<br />

Betroffen sind alle Herstellungs-,<br />

Verbesserungs<strong>bei</strong>träge sowie<br />

Materialkostenrechnungen <strong>der</strong><br />

öffentlichen Wasserversorgungsanlage,<br />

die seit August 2000 mit<br />

dem vollen Steuersatz von<br />

16 Prozent bzw. ab 01.01.2007<br />

von 19 Prozent erstellt wurden.<br />

Hat man Anspruch auf Zinsen<br />

für die zu viel bezahlte<br />

Umsatzsteuer?<br />

Die bezahlte Umsatzsteuer<br />

wurde seinerzeit gleich an das<br />

Finanzamt weitergeleitet. Die<br />

<strong>Stadt</strong> hat sich also nicht bereichert.<br />

Ein Anspruch auf Verzinsung<br />

besteht nicht.<br />

Ist die Rückerstattung innerhalb<br />

einer Frist zu beantragen?<br />

Der Antrag ist spätestens 30.09.<br />

2010 zu stellen.<br />

Gibt es eine Kleinbetragsregelung?<br />

Beträge unter 10.- € werden<br />

nicht erstattet.<br />

Grundsätzlich gilt: Es kommt auf<br />

den Gesamtrückzahlungsbetrag<br />

nicht auf den Betrag pro Bescheid<br />

an.<br />

Für weitere Fragen zur Umsatzsteuer-Rückerstattung<br />

stehen<br />

Ihnen<br />

Frau Schoyerer und Frau Fleischmann,<br />

Tel. 09471 - 9922 - 18, Rathaus<br />

2. Stock, Zimmer 20,<br />

gerne zur Verfügung.<br />

10 <strong>Mitteilungsblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teublitz</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!