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kalender Mitteilungsblatt der Stadt Teublitz Steuererstattung bei der ...

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Aus <strong>der</strong> Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates am 24. September 2009<br />

Den Vorsitz führte Erste Bürgermeisterin Maria Steger<br />

Vorstellung <strong>der</strong> Leiterin <strong>der</strong><br />

Gemeinsamen Geschäftsstelle<br />

im Städtedreieck<br />

Die Leiterin <strong>der</strong> neu geschaffenen<br />

gemeinsamen Geschäftsstelle<br />

im Städtedreieck, Frau Carmen<br />

Schierl aus Regensburg, stellt sich<br />

dem <strong>Stadt</strong>rat vor. Die 28-jährige<br />

Diplomgeografin hat ab 1. September<br />

ihr Amt in <strong>der</strong> neu installierten<br />

Geschäftsstelle im Rathaus<br />

<strong>Teublitz</strong> angetreten. Carmen<br />

Schierl wird maßgeblich an <strong>der</strong><br />

Umsetzung des Kooperationsvertrages<br />

im Städtedreieck<br />

(Raumordnerisches Entwicklungskonzept<br />

für das Städtedreieck –<br />

ROEK) mitwirken.<br />

Überörtliches Verkehrskonzept<br />

für das Städtedreieck<br />

Dipl. Ing. (FH) Theo Preihsl stellt<br />

ein von ihm erar<strong>bei</strong>tetes überörtliches<br />

Verkehrskonzept für das<br />

Städtedreieck vor, das neue<br />

Denkanstöße geben und zur<br />

Stärkung des Wirtschaftsraumes<br />

Städtedreieck <strong>bei</strong>tragen soll.<br />

Hauptansatzpunkt <strong>der</strong> Studie ist<br />

die vordringliche Entlastung <strong>der</strong><br />

Innenstädte von <strong>Teublitz</strong> und<br />

Maxhütte-Haidhof sowie <strong>der</strong> Vorstadt<br />

von Burglengenfeld vom<br />

Schwerlastverkehr. Die Basis <strong>der</strong><br />

Planungen bildet das „Raumordnerische<br />

Entwicklungskonzept<br />

(ROEK)“ mit dem formulierten<br />

Ziel „Neue Mitte“ (Augustenhof/Hugo-Geiger-Siedlung)<br />

des<br />

Städtedreiecks.<br />

Das weitere Vorgehen soll mit<br />

den Nachbarstädten abgestimmt<br />

werden.<br />

Gründung eines Schulverbundes<br />

für Hauptschulen<br />

zur Errichtung von Mittelschulen<br />

Die Hauptschulen in Bayern sollen<br />

künftig flächendeckend allein<br />

o<strong>der</strong> in Schulverbünden zu Mittelschulen<br />

weiterentwickelt werden.<br />

Die neue bayerische Mittelschule<br />

verbindet die Merkmale<br />

Berufsorientierung und mittlerer<br />

Schulabschluss.<br />

Die drei Städte und die drei<br />

Hauptschulen im Städtedreieck<br />

haben bereits auf Initiative von<br />

Erster Bürgermeisterin Maria Steger<br />

eine gemeinsame Absichtserklärung<br />

zur Gründung eines<br />

Schulverbundes im Städtedreieck<br />

unterzeichnet. Frühestens ab<br />

dem Schuljahr 2010/2011 ist ein<br />

Verbund möglich.<br />

Durch Eingehen eines Schulverbundes<br />

kann <strong>der</strong> Bestand <strong>der</strong><br />

Hauptschule <strong>Teublitz</strong> als Mittelschule<br />

langfristig gesichert werden.<br />

Gleichzeitig kann nun das<br />

Genehmigungsverfahrens für das<br />

Betreuungsgebäude <strong>der</strong> Ganztagsschule<br />

fortgesetzt werden.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat erklärt einstimmig<br />

die grundsätzliche Bereitschaft<br />

<strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teublitz</strong>, einen Schulverbund<br />

zu errichten.<br />

Errichtung eines Gebäudes<br />

für die gebundene Ganztagsschule<br />

an <strong>der</strong> Schule<br />

<strong>Teublitz</strong><br />

Der <strong>Stadt</strong>rat genehmigte 2008<br />

die Entwurfsplanung des Architekturbüros<br />

Popp, Schwandorf.<br />

Aufgrund dieser Planung wurden<br />

die schulaufsichtliche Genehmigung<br />

und die Zuwendungen<br />

beantragt. Mit Schreiben vom<br />

25.06.2009 reduziert die Regierung<br />

<strong>der</strong> Oberpfalz aufgrund <strong>der</strong><br />

aktuellen Schülerzahlen das<br />

Raumprogramm um 3 Klassenräume<br />

auf 15 und for<strong>der</strong>t eine<br />

Erklärung <strong>der</strong> drei Städte zum<br />

Eingehen eines Schulverbundes<br />

als Nachweis über die Sicherung<br />

<strong>der</strong> Schülerzahlen für den Ganztagszug.<br />

Im laufenden Schuljahr werden<br />

zwei Ganztagsklassen (5. und<br />

6. Jahrgangsstufe) im Schulgebäude<br />

Saltendorf unterrichtet.<br />

Die geän<strong>der</strong>te Planung wird vorgestellt<br />

und erläutert. Der Übergang<br />

zur Sporthalle wird verlängert.<br />

In diesem Bereich soll<br />

auch ein Fahrradstellplatz eingeplant<br />

werden. Die Kosten verringern<br />

sich von ursprünglich<br />

1.402.598,45 € um 142.890,75 €<br />

auf 1.259.707,70 €.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat genehmigt mehrheitlich<br />

geän<strong>der</strong>te Planung. Die<br />

Anträge auf schulaufsichtliche<br />

Genehmigung und Zuwendung<br />

sowie auf Baugenehmigung sind<br />

entsprechend abzuän<strong>der</strong>n.<br />

Der vorzeitige Maßnahmenbeginn<br />

ist <strong>bei</strong> <strong>der</strong> Regierung <strong>der</strong><br />

Oberpfalz zu beantragen. Die<br />

erfor<strong>der</strong>lichen Ausschreibungsverfahren<br />

sind durchzuführen,<br />

sobald die notwendigen Voraussetzungen<br />

vorliegen.<br />

Aufstellung des Bebauungsplanes<br />

„Hagenbuchäcker“<br />

Katzdorf<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat hat am 06.12.2007<br />

für das Baugebiet „Hagenbuchäcker“<br />

Katzdorf einen Bebauungsplan<br />

aufgestellt. Es wurden<br />

nun die berührten Träger öffentlicher<br />

Belange sowie die Öffentlichkeit<br />

zur Stellungnahme aufgefor<strong>der</strong>t.<br />

Zu den eingegangenen<br />

Bedenken und Anregungen<br />

werden Abwägungen beschlossen.<br />

Der <strong>Stadt</strong>rat beschließt, den<br />

Bebauungsplanes „Hagenbuchäcker“<br />

als Satzung.<br />

Erlass einer Einbeziehungssatzung<br />

„Schanzstraße“<br />

Durch Satzung kann die <strong>Stadt</strong><br />

einzelne Außenbereichsflächen<br />

in den Innenbereich einbeziehen,<br />

wenn die einbezogenen Flächen<br />

durch die bauliche Nutzung des<br />

angrenzenden Bereichs entsprechend<br />

geprägt sind Das betreffende<br />

Grundstück ist im Flächennutzungsplan<br />

zur Straßenseite<br />

hin als Allgemeines Wohngebiet<br />

(WA) und im rückwärtigen Bereich<br />

(zur sog. „Schwedenschanze“<br />

hin) als Grünfläche dargestellt.<br />

In <strong>der</strong> Vergangenheit<br />

wurde ein Bauleitplanverfahren<br />

aus immissionsschutzrechtlichen<br />

Gründen wie<strong>der</strong> eingestellt.<br />

Die einzubeziehende Teilfläche<br />

grenzt unmittelbar an die vorhandene<br />

Wohnbebauung in <strong>der</strong><br />

Schanzstraße an, so dass die Einbeziehung<br />

in den Innenbereich<br />

aus ortsplanerischen Gesichtspunkten<br />

zu befürworten ist.<br />

Nach einem Lärmschutzgutachten<br />

ist die Bebauung im Bereich<br />

<strong>der</strong> einzubeziehenden Fläche<br />

trotz <strong>der</strong> Nähe zum Werk Läpple<br />

möglich.<br />

4 <strong>Mitteilungsblatt</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Teublitz</strong>

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