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LSV kompakt 4/2013 - SVLFG

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❘ ❘ ❘ ❘ ❘ ■ Gesundheit<br />

Sehkraft erhalten<br />

Effektive Therapie<br />

Besonders schwerwiegende Augenerkrankungen, die sehr häufig zur<br />

Erblindung führen, können mit einer neuen Therapie besser behandelt<br />

werden. Die Kosten hierfür übernimmt die Krankenkasse.<br />

Ein Vertrag zwischen der <strong>SVLFG</strong><br />

und dem Bundesverband Deutscher<br />

Ophthalmochirurgen (BDOC)<br />

erweitert den Leistungskatalog der<br />

Krankenkasse. Damit ist eine neue,<br />

effektive Behandlungsmöglichkeit<br />

für besonders schwerwiegende Augenerkrankungen<br />

verfügbar. Bei<br />

der Therapie injiziert der Augenarzt<br />

ein Arzneimittel direkt in das Auge.<br />

Diese Behandlung steht nunmehr für<br />

Patienten mit den folgenden Erkrankungen<br />

als Leistung der Krankenkasse<br />

zur Verfügung: Feuchte, altersbedingte<br />

Makuladegeneration (feuchte<br />

AMD), diabetische Makulaödem und<br />

Makulaödeme nach retinalen Venenverschlüssen.<br />

Folgenschwere Erkrankung<br />

Unter den vorgenannten Erkrankungen<br />

tritt besonders die feuchte<br />

AMD häufig auf. Diese Erkrankung<br />

ist eine wesentliche Ursache für Erblindung<br />

im Alter. Jeder zweite Verlust<br />

des Augenlichts in Deutschland<br />

geht auf diese Erkrankung zurück.<br />

Krankhaft veränderte Blutgefäße im<br />

Bereich der Makula, dem Punkt des<br />

schärfsten Sehens, beschädigen bei<br />

dieser Erkrankung das umliegende<br />

Netzhautgewebe. Dies geschieht,<br />

indem Blut und andere Flüssigkeiten<br />

aus den abnormalen Blutgefäßen austreten.<br />

Als Folge davon wird die Sehfähigkeit<br />

im zentralen Gesichtsfeld<br />

beeinträchtigt. Für den Betroffenen<br />

wirkt sich das entsprechend aus: Fixiert<br />

der Erkrankte einen Gegenstand,<br />

zum Beispiel eine Person, kann<br />

er zwar die Umrisse des Menschen<br />

selbst sehen, vermag aber nicht das<br />

Gesicht zu erkennen. Das besonders<br />

tückische an der feuchten AMD: Der<br />

Krankheitsverlauf ist sehr rasant und<br />

Den Durchblick behalten ...<br />

aggressiv. Wird die Erkrankung nicht<br />

behandelt, droht innerhalb weniger<br />

Monate ein dauerhafter Sehschärfeverlust<br />

und über kurz oder lang die<br />

Erblindung.<br />

Im Rahmen des Vertrages mit dem<br />

BDOC kann die Behandlung der genannten<br />

Augenerkrankungen bei<br />

jedem teilnehmenden Augenarzt auf<br />

Kosten der Kasse erfolgen. Zu Beginn<br />

der Therapie wird das Medikament<br />

zunächst drei Mal in monatlichen<br />

Abständen in den Glaskörper<br />

des Auges injiziert. Der Wirkstoff<br />

des Arzneimittels hemmt dabei das<br />

Wachstum der krankhaften Blutgefäße.<br />

Damit kann das weitere Fortschreiten<br />

der Krankheit verhindert<br />

werden. Bei rechtzeitigem Therapiebeginn<br />

ist auch eine (teilweise) Wiederherstellung<br />

der verlorenen Sehkraft<br />

möglich. Im Anschluss an die<br />

Ersttherapie sind monatliche Kontrollen<br />

erforderlich. Dies stellt sicher,<br />

dass die Sehschärfe nicht wieder abnimmt.<br />

Kommt es zu einem Verlust<br />

der Sehschärfe, ist eine erneute Gabe<br />

des Medikaments notwendig.<br />

Leistung schließt Lücke<br />

Bisher ist die augenärztliche Leistung<br />

der Arzneimittelgabe ins Auge nicht<br />

im allgemeinen Leistungskatalog<br />

der gesetzlichen Krankenversicherung<br />

enthalten. Der Vertrag mit dem<br />

BDOC schließt diese Lücke und ermöglicht<br />

die vollständige Erbringung<br />

und Abrechnung dieser Behandlung<br />

zu Lasten der landwirtschaftlichen<br />

Krankenkasse. Die Abrechnung der<br />

Therapie erfolgt direkt zwischen dem<br />

Augenarzt und der <strong>SVLFG</strong>. Für den<br />

Patienten fallen keine Mehrkosten an.<br />

Neben den Behandlungskosten und<br />

den Kosten für das Arzneimittel ist<br />

auch die erforderliche Nachsorge im<br />

Anschluss an die Arzneimittelgaben<br />

sowie die weitere Verlaufskontrolle<br />

als Vertragsleistung vorgesehen.<br />

Vorher fragen lohnt sich<br />

Falls die Behandlung der genannten<br />

Erkrankungen durch einen Augenarzt<br />

erfolgt, welcher nicht an diesem<br />

Vertrag mit dem BDOC teilnimmt,<br />

kann die <strong>SVLFG</strong> nach vorheriger Antragstellung<br />

lediglich Kostenerstattung<br />

gewähren. Die Gesamtkosten<br />

von circa 1.700 bis 2.000 Euro je Arzneimittelgabe<br />

muss der Patient damit<br />

zunächst selbst zahlen.<br />

Der für den Patienten nächstgelegene<br />

und am Vertrag teilnehmende Augenarzt<br />

kann bei der <strong>SVLFG</strong> telefonisch<br />

oder über das Kontaktformular<br />

(www.svlfg.de > Kontakt) erfragt<br />

werden.<br />

n<br />

18 <strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong> 04 I 13

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