LSV kompakt 4/2013 - SVLFG
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❘ ❘ ❘ ❘ ❘ ■ Gesundheit<br />
Sehkraft erhalten<br />
Effektive Therapie<br />
Besonders schwerwiegende Augenerkrankungen, die sehr häufig zur<br />
Erblindung führen, können mit einer neuen Therapie besser behandelt<br />
werden. Die Kosten hierfür übernimmt die Krankenkasse.<br />
Ein Vertrag zwischen der <strong>SVLFG</strong><br />
und dem Bundesverband Deutscher<br />
Ophthalmochirurgen (BDOC)<br />
erweitert den Leistungskatalog der<br />
Krankenkasse. Damit ist eine neue,<br />
effektive Behandlungsmöglichkeit<br />
für besonders schwerwiegende Augenerkrankungen<br />
verfügbar. Bei<br />
der Therapie injiziert der Augenarzt<br />
ein Arzneimittel direkt in das Auge.<br />
Diese Behandlung steht nunmehr für<br />
Patienten mit den folgenden Erkrankungen<br />
als Leistung der Krankenkasse<br />
zur Verfügung: Feuchte, altersbedingte<br />
Makuladegeneration (feuchte<br />
AMD), diabetische Makulaödem und<br />
Makulaödeme nach retinalen Venenverschlüssen.<br />
Folgenschwere Erkrankung<br />
Unter den vorgenannten Erkrankungen<br />
tritt besonders die feuchte<br />
AMD häufig auf. Diese Erkrankung<br />
ist eine wesentliche Ursache für Erblindung<br />
im Alter. Jeder zweite Verlust<br />
des Augenlichts in Deutschland<br />
geht auf diese Erkrankung zurück.<br />
Krankhaft veränderte Blutgefäße im<br />
Bereich der Makula, dem Punkt des<br />
schärfsten Sehens, beschädigen bei<br />
dieser Erkrankung das umliegende<br />
Netzhautgewebe. Dies geschieht,<br />
indem Blut und andere Flüssigkeiten<br />
aus den abnormalen Blutgefäßen austreten.<br />
Als Folge davon wird die Sehfähigkeit<br />
im zentralen Gesichtsfeld<br />
beeinträchtigt. Für den Betroffenen<br />
wirkt sich das entsprechend aus: Fixiert<br />
der Erkrankte einen Gegenstand,<br />
zum Beispiel eine Person, kann<br />
er zwar die Umrisse des Menschen<br />
selbst sehen, vermag aber nicht das<br />
Gesicht zu erkennen. Das besonders<br />
tückische an der feuchten AMD: Der<br />
Krankheitsverlauf ist sehr rasant und<br />
Den Durchblick behalten ...<br />
aggressiv. Wird die Erkrankung nicht<br />
behandelt, droht innerhalb weniger<br />
Monate ein dauerhafter Sehschärfeverlust<br />
und über kurz oder lang die<br />
Erblindung.<br />
Im Rahmen des Vertrages mit dem<br />
BDOC kann die Behandlung der genannten<br />
Augenerkrankungen bei<br />
jedem teilnehmenden Augenarzt auf<br />
Kosten der Kasse erfolgen. Zu Beginn<br />
der Therapie wird das Medikament<br />
zunächst drei Mal in monatlichen<br />
Abständen in den Glaskörper<br />
des Auges injiziert. Der Wirkstoff<br />
des Arzneimittels hemmt dabei das<br />
Wachstum der krankhaften Blutgefäße.<br />
Damit kann das weitere Fortschreiten<br />
der Krankheit verhindert<br />
werden. Bei rechtzeitigem Therapiebeginn<br />
ist auch eine (teilweise) Wiederherstellung<br />
der verlorenen Sehkraft<br />
möglich. Im Anschluss an die<br />
Ersttherapie sind monatliche Kontrollen<br />
erforderlich. Dies stellt sicher,<br />
dass die Sehschärfe nicht wieder abnimmt.<br />
Kommt es zu einem Verlust<br />
der Sehschärfe, ist eine erneute Gabe<br />
des Medikaments notwendig.<br />
Leistung schließt Lücke<br />
Bisher ist die augenärztliche Leistung<br />
der Arzneimittelgabe ins Auge nicht<br />
im allgemeinen Leistungskatalog<br />
der gesetzlichen Krankenversicherung<br />
enthalten. Der Vertrag mit dem<br />
BDOC schließt diese Lücke und ermöglicht<br />
die vollständige Erbringung<br />
und Abrechnung dieser Behandlung<br />
zu Lasten der landwirtschaftlichen<br />
Krankenkasse. Die Abrechnung der<br />
Therapie erfolgt direkt zwischen dem<br />
Augenarzt und der <strong>SVLFG</strong>. Für den<br />
Patienten fallen keine Mehrkosten an.<br />
Neben den Behandlungskosten und<br />
den Kosten für das Arzneimittel ist<br />
auch die erforderliche Nachsorge im<br />
Anschluss an die Arzneimittelgaben<br />
sowie die weitere Verlaufskontrolle<br />
als Vertragsleistung vorgesehen.<br />
Vorher fragen lohnt sich<br />
Falls die Behandlung der genannten<br />
Erkrankungen durch einen Augenarzt<br />
erfolgt, welcher nicht an diesem<br />
Vertrag mit dem BDOC teilnimmt,<br />
kann die <strong>SVLFG</strong> nach vorheriger Antragstellung<br />
lediglich Kostenerstattung<br />
gewähren. Die Gesamtkosten<br />
von circa 1.700 bis 2.000 Euro je Arzneimittelgabe<br />
muss der Patient damit<br />
zunächst selbst zahlen.<br />
Der für den Patienten nächstgelegene<br />
und am Vertrag teilnehmende Augenarzt<br />
kann bei der <strong>SVLFG</strong> telefonisch<br />
oder über das Kontaktformular<br />
(www.svlfg.de > Kontakt) erfragt<br />
werden.<br />
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18 <strong>LSV</strong> <strong>kompakt</strong> 04 I 13