Die Aufklärung vor der implantatprothetischen Rehabilitation ... - Spitta
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auch unter Berücksichtigung <strong>der</strong> Alternativen eine wirksame Einwilligung des Patienten in die Behandlung<br />
zu erreichen o<strong>der</strong> jedoch von einer solchen Behandlung Abstand zu nehmen.<br />
Ziel <strong>der</strong> <strong>vor</strong>liegenden retrospektiven Untersuchung war es, durch inhaltliche Analysen von<br />
Sachverständigengutachten Schlussfolgerungen zur Optimierung <strong>der</strong> Aufklärung sowohl <strong>vor</strong> als auch<br />
während des Verlaufes <strong>der</strong> <strong>implantatprothetischen</strong> <strong>Rehabilitation</strong> zu ziehen.<br />
Material und Methode<br />
Alle im Zeitraum von 1996 bis Ende 2001 durch einen Gutachter konsekutiv angefertigten 29<br />
Sachverständigengutachten im Zuständigkeitsbereich <strong>der</strong> Zahnärztekammer Berlin wurden inhaltlich<br />
retrospektiv ausgewertet.<br />
<strong>Die</strong> Auswertungskriterien sind in Tab. 1 aufgelistet.<br />
Alter<br />
Geschlecht<br />
Implantatverlust<br />
Ist die prothetische Versorgung <strong>der</strong> Implantate möglich?<br />
Erfolgte die notwendige Vorbehandlung?<br />
Verletzung implantatbenachbarter anatomischer Strukturen<br />
Feststellung eines diagnostischen Fehlers<br />
Feststellung eines Behandlungsfehlers<br />
Aufklärungsmängel allgemein<br />
Mangelhafte bzw. fehlende Risikoaufklärung<br />
Mangelhafte bzw. fehlende wirtschaftliche Aufklärung<br />
Mangelhafte bzw. fehlende Aufklärung über Behandlungsalternativen<br />
Mangelhafte bzw. fehlende Aufklärung über eingetretene Komplikationen<br />
Mangelhafte bzw. fehlende Aufklärung über Notwendigkeit <strong>der</strong> Nachsorge/Prophylaxe<br />
Raucher/Nichtraucher<br />
Tab. 1: Auswertungskriterien <strong>der</strong> Gutachten<br />
Dabei kamen für das Jahr 1996 2, für 1997 4, für 1998 bis 2000 jeweils 6 und 2001 5 Gutachten zur<br />
Auswertung. In 18 Fällen wurde das Gutachten durch den Patienten selbst in Vorbereitung einer rechtlichen<br />
Auseinan<strong>der</strong>setzung mit dem Behandler, in 9 Fällen durch Gerichte und in 2 Fällen durch<br />
Haftpflichtversicherung des Behandlers in Auftrag gegeben. In Bezug auf die Aufklärung <strong>der</strong> Patienten<br />
wurde die Dokumentation untersucht, die Reproduzierbarkeit <strong>der</strong> Antworten <strong>der</strong> begutachteten Patienten<br />
durch gezielte Befragung und wie<strong>der</strong>holte Fragestellungen überprüft.<br />
<strong>Die</strong> Auswertungskriterien wurden numerisch kodiert und durch Analyse <strong>der</strong> Häufigkeitsverteilungen<br />
statistisch ausgewertet. Da <strong>der</strong> Stichprobenumfang gering war und im Wesentlichen nominal skalierte<br />
Variablen ausgewertet wurden, kamen aufgrund <strong>der</strong> Datenstruktur und -verteilung die Kreuztabellenanalyse<br />
(Berechnung des c2-Likelihood-Quotienten) sowie die Berechnung weiterer Assoziationsmaße (j, h,<br />
Cramer-V, Kontingenz-koeffizient) zur Anwendung, um ggf. Zusammenhänge zwischen den Variablen<br />
darzustellen. <strong>Die</strong> statistische Auswertung erfolgte mittels SPSS für Windows (SPSS Version 10.0, SPSS Inc.<br />
Chicago, IL/USA).<br />
Ergebnisse<br />
Aus 29 Sachverständigengutachten bei 18 weiblichen (62 %) und 11 männlichen (38 %) Patienten mit einem<br />
Altersmedian von 49,5 Jahren (Minimum 21 Jahre, Maximum 92 Jahre, normal verteilt) zum Sachgebiet<br />
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