Vorspann Aufmacher 2011 - Institut für Journalistik
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... denke ich an Fragen wie Wann ist eine Aussage eine Tatsachenbehauptung<br />
und wann eine Meinungsäußerung? Wann ist identifizierende<br />
Berichterstattung zulässig? Unter welchen Bedingungen darf ich<br />
über den Verdacht einer Straftat berichten? An konkreten Beispielen haben meine<br />
Kommilitonen und ich immer wieder Genauigkeit geübt, analytisches Denken,<br />
stichhaltige Argumentation – Grundpfeiler unserer Arbeit als Journalisten.<br />
Als Lehrender habe ich von Professor Branahl vor allem eins gelernt: dass<br />
es gut ist, <strong>für</strong> etwas zu stehen. Auch mal Widerspruch zu provozieren. Wer als<br />
Student leidenschaftlich über ein Thema diskutiert, der hat den ersten Schritt<br />
schon gemacht.<br />
Florian Meißner, Absolvent 2009, Wissenschaftlicher Mitarbeiter IfJ,<br />
Freier Mitarbeiter WDR<br />
… dann höre ich in meinem Kopf den BRANAHLALARM. Dieser<br />
BRANAHLALARM schrillt nicht, brüllt nicht, sondern fragt in freundlich<br />
brummender Tonlage: „Darf man das schreiben?“ Das Einzigartige am<br />
BRANAHLALARM ist, dass man ihn (anders als ein Hausbesitzer seine Alarmanlage)<br />
nicht selber abstellen kann und dass er keinerlei Verschleißerscheinungen<br />
zeigt. Er ist vollkommen wartungsfrei. Und sorgt dauerhaft <strong>für</strong> Sicherheit:<br />
Denn wer weiß, was er nicht schreiben darf, der weiß auch, was er schreiben<br />
darf! Und wer die Grenze zwischen erlaubt und verboten kennt, kann sich<br />
auch überlegen, ob es manchmal der Wahrheit dient, sogar besonders redlich<br />
ist, diese Grenze bis zum letzten Millimeter auszunutzen, zum Beispiel angesichts<br />
des aktuellen Zitate-Autorisierungs-Terrors … auch wenn dieser Gedanke<br />
sofort wieder BRANAHLALARM auslöst! Denn darf man das schreiben?<br />
Henning Sußebach, 39,<br />
ist Redakteur bei der ZEIT<br />
Denke ich an Branahl…<br />
Denke ich an Branahl…