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Entwurf der GdP Satzungen - Planetarium Wien

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§ 4<br />

Mitgliedschaft<br />

1. Die Gesellschaft hat<br />

(a)<br />

(b)<br />

(c)<br />

(d)<br />

individuelle Mitglie<strong>der</strong>:<br />

Natürliche Personen, die in Planetarien haupt- o<strong>der</strong> ehrenamtlich tätig sind o<strong>der</strong> sich den<br />

Zielen und Aufgaben <strong>der</strong> deutschsprachigen Planetarien verbunden fühlen. Individuelle<br />

Mitglie<strong>der</strong> haben eine beschließende Stimme.<br />

institutionelle Mitglie<strong>der</strong><br />

Planetarien und verwandte Einrichtungen, in denen deutschsprachige Programme für<br />

Publikum aufgeführt werden. Institutionelle Mitglie<strong>der</strong> haben eine beschließende Stimme.<br />

Das Stimmrecht des institutionellen Mitgliedes wird durch einen durch das Mitglied zu bestimmenden<br />

Vertreter ausgeübt.<br />

för<strong>der</strong>nde Mitglie<strong>der</strong><br />

Natürliche und juristische Personen, die durch einen mit dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>GdP</strong> vereinbarten<br />

regelmäßigen För<strong>der</strong>betrag die Ziele <strong>der</strong> <strong>GdP</strong> unterstützen. För<strong>der</strong>nde Mitglie<strong>der</strong><br />

haben im <strong>GdP</strong> beratende Stimme.<br />

Ehrenmitglie<strong>der</strong><br />

Ehrenmitglie<strong>der</strong> werden durch Beschluss <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung für Verdienste um<br />

die Ziele <strong>der</strong> <strong>GdP</strong> ernannt. Sie haben eine beschließende Stimme. Sie sind von Beitragszahlungen<br />

freigestellt.<br />

2. Die Aufnahme als Mitglied muß schriftlich beim Vorstand beantragt werden. Der Antrag<br />

muss durch zwei individuelle o<strong>der</strong> institutionelle Mitglie<strong>der</strong> unterstützt werden. Über die<br />

Aufnahme entscheidet <strong>der</strong> Vorstand.<br />

§ 5<br />

Ende <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />

1. Die Mitgliedschaft endet:<br />

mit <strong>der</strong> Auflösung des <strong>Planetarium</strong>s o<strong>der</strong> <strong>der</strong> juristischen Person.<br />

mit dem Tod des Mitglieds,<br />

durch freiwilligen Austritt,<br />

durch Ausschluss aus <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

2. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>der</strong> <strong>GdP</strong> <strong>Satzungen</strong>.doc Seite 3 von 6

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