Entwurf der GdP Satzungen - Planetarium Wien
Entwurf der GdP Satzungen - Planetarium Wien
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§ 4<br />
Mitgliedschaft<br />
1. Die Gesellschaft hat<br />
(a)<br />
(b)<br />
(c)<br />
(d)<br />
individuelle Mitglie<strong>der</strong>:<br />
Natürliche Personen, die in Planetarien haupt- o<strong>der</strong> ehrenamtlich tätig sind o<strong>der</strong> sich den<br />
Zielen und Aufgaben <strong>der</strong> deutschsprachigen Planetarien verbunden fühlen. Individuelle<br />
Mitglie<strong>der</strong> haben eine beschließende Stimme.<br />
institutionelle Mitglie<strong>der</strong><br />
Planetarien und verwandte Einrichtungen, in denen deutschsprachige Programme für<br />
Publikum aufgeführt werden. Institutionelle Mitglie<strong>der</strong> haben eine beschließende Stimme.<br />
Das Stimmrecht des institutionellen Mitgliedes wird durch einen durch das Mitglied zu bestimmenden<br />
Vertreter ausgeübt.<br />
för<strong>der</strong>nde Mitglie<strong>der</strong><br />
Natürliche und juristische Personen, die durch einen mit dem Vorstand <strong>der</strong> <strong>GdP</strong> vereinbarten<br />
regelmäßigen För<strong>der</strong>betrag die Ziele <strong>der</strong> <strong>GdP</strong> unterstützen. För<strong>der</strong>nde Mitglie<strong>der</strong><br />
haben im <strong>GdP</strong> beratende Stimme.<br />
Ehrenmitglie<strong>der</strong><br />
Ehrenmitglie<strong>der</strong> werden durch Beschluss <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung für Verdienste um<br />
die Ziele <strong>der</strong> <strong>GdP</strong> ernannt. Sie haben eine beschließende Stimme. Sie sind von Beitragszahlungen<br />
freigestellt.<br />
2. Die Aufnahme als Mitglied muß schriftlich beim Vorstand beantragt werden. Der Antrag<br />
muss durch zwei individuelle o<strong>der</strong> institutionelle Mitglie<strong>der</strong> unterstützt werden. Über die<br />
Aufnahme entscheidet <strong>der</strong> Vorstand.<br />
§ 5<br />
Ende <strong>der</strong> Mitgliedschaft<br />
1. Die Mitgliedschaft endet:<br />
mit <strong>der</strong> Auflösung des <strong>Planetarium</strong>s o<strong>der</strong> <strong>der</strong> juristischen Person.<br />
mit dem Tod des Mitglieds,<br />
durch freiwilligen Austritt,<br />
durch Ausschluss aus <strong>der</strong> Gesellschaft<br />
2. Der freiwillige Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>der</strong> <strong>GdP</strong> <strong>Satzungen</strong>.doc Seite 3 von 6