Entwurf der GdP Satzungen - Planetarium Wien
Entwurf der GdP Satzungen - Planetarium Wien
Entwurf der GdP Satzungen - Planetarium Wien
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
2. Die ordnungsgemäß einberufene Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist beschlussfähig. Beschlüsse<br />
werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Es kann nur über Punkte abgestimmt<br />
werden die auf <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Einladung versandten Tagesordnung benannt wurden.<br />
Zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung o<strong>der</strong> des Zwecks des Verbandes ist die Anwesenheit von mindestens<br />
einem Drittel <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lich. Die Satzungsän<strong>der</strong>ung erfor<strong>der</strong>t die<br />
Mehrheit von zwei Dritteln <strong>der</strong> anwesenden stimmberechtigten Mitglie<strong>der</strong>.<br />
3. Beschlüsse <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung sind im Protokoll zu vermerken und durch den<br />
Protokollführer und ein weiteres Vorstandsmitglied zu beurkunden. Das Protokoll ist jedem<br />
Mitglied zu übersenden. Einsprüche gegen das Protokoll sind innerhalb von vier Wochen<br />
nach Absendung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift gegenüber dem Vorstand zu erheben.<br />
4. Die Aufgaben <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung umfassen:<br />
Wahl und Entlastung des Vorstandes<br />
Wahl <strong>der</strong> Kassenprüfer<br />
Genehmigung des Wirtschaftsplanes, sowie des Vorstands- und Finanzberichtes,<br />
Festlegung <strong>der</strong> Art und Höhe <strong>der</strong> Mitgliedsbeiträge,<br />
Schaffung hauptamtlicher Stellen,<br />
Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Satzung o<strong>der</strong> des Zwecks <strong>der</strong> Gesellschaft<br />
Ausschluss von Mitglie<strong>der</strong>n,<br />
Auflösung <strong>der</strong> Gesellschaft.<br />
§ 9<br />
Der Vorstand<br />
1. In den Vorstand können nur natürliche Personen gewählt werden. Alle Mitglie<strong>der</strong> mit beschließen<strong>der</strong><br />
Stimme sind in den Vorstand wählbar.<br />
2. Der Vorstand leitet die Gesellschaft zwischen den Mitglie<strong>der</strong>versammlungen. Er besteht<br />
aus fünf Mitglie<strong>der</strong>n.<br />
3. Innerhalb des Vorstandes sind folgende Funktionen namentlich durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />
zu wählen.<br />
Der/die Präsident(in),<br />
Zwei Vizepräsidenten(innen),<br />
Der/die Schatzmeister(in)<br />
4. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt 2 Jahre.<br />
5. Der Vorstand kann zur Unterstützung seiner Arbeit Ausschüsse bilden.<br />
<strong>Entwurf</strong> <strong>der</strong> <strong>GdP</strong> <strong>Satzungen</strong>.doc Seite 5 von 6