23.03.2015 Aufrufe

Entwurf der GdP Satzungen - Planetarium Wien

Entwurf der GdP Satzungen - Planetarium Wien

Entwurf der GdP Satzungen - Planetarium Wien

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

2. Die ordnungsgemäß einberufene Mitglie<strong>der</strong>versammlung ist beschlussfähig. Beschlüsse<br />

werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Es kann nur über Punkte abgestimmt<br />

werden die auf <strong>der</strong> mit <strong>der</strong> Einladung versandten Tagesordnung benannt wurden.<br />

Zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Satzung o<strong>der</strong> des Zwecks des Verbandes ist die Anwesenheit von mindestens<br />

einem Drittel <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong> erfor<strong>der</strong>lich. Die Satzungsän<strong>der</strong>ung erfor<strong>der</strong>t die<br />

Mehrheit von zwei Dritteln <strong>der</strong> anwesenden stimmberechtigten Mitglie<strong>der</strong>.<br />

3. Beschlüsse <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung sind im Protokoll zu vermerken und durch den<br />

Protokollführer und ein weiteres Vorstandsmitglied zu beurkunden. Das Protokoll ist jedem<br />

Mitglied zu übersenden. Einsprüche gegen das Protokoll sind innerhalb von vier Wochen<br />

nach Absendung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift gegenüber dem Vorstand zu erheben.<br />

4. Die Aufgaben <strong>der</strong> Mitglie<strong>der</strong>versammlung umfassen:<br />

Wahl und Entlastung des Vorstandes<br />

Wahl <strong>der</strong> Kassenprüfer<br />

Genehmigung des Wirtschaftsplanes, sowie des Vorstands- und Finanzberichtes,<br />

Festlegung <strong>der</strong> Art und Höhe <strong>der</strong> Mitgliedsbeiträge,<br />

Schaffung hauptamtlicher Stellen,<br />

Än<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Satzung o<strong>der</strong> des Zwecks <strong>der</strong> Gesellschaft<br />

Ausschluss von Mitglie<strong>der</strong>n,<br />

Auflösung <strong>der</strong> Gesellschaft.<br />

§ 9<br />

Der Vorstand<br />

1. In den Vorstand können nur natürliche Personen gewählt werden. Alle Mitglie<strong>der</strong> mit beschließen<strong>der</strong><br />

Stimme sind in den Vorstand wählbar.<br />

2. Der Vorstand leitet die Gesellschaft zwischen den Mitglie<strong>der</strong>versammlungen. Er besteht<br />

aus fünf Mitglie<strong>der</strong>n.<br />

3. Innerhalb des Vorstandes sind folgende Funktionen namentlich durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung<br />

zu wählen.<br />

Der/die Präsident(in),<br />

Zwei Vizepräsidenten(innen),<br />

Der/die Schatzmeister(in)<br />

4. Die Amtszeit des Vorstandes beträgt 2 Jahre.<br />

5. Der Vorstand kann zur Unterstützung seiner Arbeit Ausschüsse bilden.<br />

<strong>Entwurf</strong> <strong>der</strong> <strong>GdP</strong> <strong>Satzungen</strong>.doc Seite 5 von 6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!