jahresbericht 2012 - UNIKA - Union der Deutschen ...
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schlag für eine betriebliche Ober-<br />
was gehört zum „greening“?<br />
Erfüllung des „Greening über äquiva-<br />
anwendungsrichtlinie vorsorglich in<br />
tenz für Vermarktungsnormen auch<br />
grenze bei Direktzahlungen.<br />
Nach dem Vorschlag <strong>der</strong> EU-Kommis-<br />
lente Maßnahmen“ gesprochen.<br />
den Katalog von Cross Compliance<br />
bei Milch- und Fleischprodukten er-<br />
flächenzahlungen in allen<br />
eu-staaten ab 2018<br />
Bis 2018 soll in allen Mitgliedstaaten<br />
ein Umstieg auf eine allgemeine Flä-<br />
sion sollen alle Landwirte, die die<br />
Grundprämie beantragen, ab 2014<br />
zusätzlich folgende drei weitere<br />
Maßnahmen erbringen:<br />
zuschläge für junglandwirte<br />
und benachteiligte<br />
gebiete<br />
Die EU-Kommission schlägt einen<br />
aufgenommen werden. Auch sollen<br />
die Anfor<strong>der</strong>ungen zur Einhaltung<br />
des „guten landwirtschaftlichen und<br />
ökologischen Zustandes“ (GLÖZ) verschärft<br />
werden.<br />
halten.<br />
angwierige verhandlungen –<br />
zunächst beschluss über den<br />
finanzrahmen<br />
chenprämie erfolgen, so wie dies in<br />
Deutschland bereits bis 2013 umgesetzt<br />
wird. Schon in 2014 sollen min-<br />
• Fruchtartendiversifizierung:<br />
ab 3 Hektar Ackerland mindestens<br />
3 Ackerfrüchte; Mindestanteil<br />
obligatorischen Zuschlag von 25 Prozent<br />
<strong>der</strong> Grundprämie (Deutschland:<br />
ca. 50 Euro/Hektar für maximal 46<br />
neue gemeinsame<br />
marktorganisation<br />
Eine endgültige Entscheidung über<br />
die GAP nach 2013 wird erst erwartet,<br />
wenn ein Beschluss über den<br />
destens 40 Prozent <strong>der</strong> nationalen<br />
jeweils 5 Prozent, maximaler<br />
Hektar je Betrieb) für alle Jungland-<br />
In einer neu formulierten Marktord-<br />
mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis<br />
Obergrenzen für die Flächenprämie<br />
Anteil 70 Prozent<br />
wirte unter 40 Jahren vor. Fakultativ<br />
nung sollen die Auslöseschwellen<br />
2020 gefasst wurde. Derzeit ist ein<br />
verwendet werden. Viele EU-Staaten<br />
– also in Entscheidung <strong>der</strong> Mitglieds-<br />
für Intervention und private Lager-<br />
Beschluss über die EU-Agrarreform<br />
for<strong>der</strong>n eine längere Zeit für den<br />
• Erhalt von Dauergrünland:<br />
staaten – soll ein Zuschlag für be-<br />
haltung praktisch unverän<strong>der</strong>t als<br />
frühestens im Frühjahr 2013 zu er-<br />
Übergang.<br />
einzelbetriebliche Verpflichtung<br />
nachteiligte Gebiete gestellt werden.<br />
Sicherheitsnetz erhalten bleiben. Die<br />
warten.<br />
aufspaltung <strong>der</strong> betriebsprämie<br />
in grundprämie, greening<br />
und weitere zuschläge<br />
zur Erhaltung; Antrag 2014<br />
als Referenzjahr; Reduzierung um<br />
maximal 5 Prozent zulässig<br />
teilkopplung bleibt möglich<br />
Auf Wunsch vieler Mitgliedstaaten<br />
sollen gekoppelte Zahlungen für na-<br />
Quotenregelung bei Zucker und die<br />
Pflanzrechte im Weinbau sollen 2015<br />
aufgehoben werden. Bei Marktstörungen<br />
(siehe EHEC-Fall) will die EU-<br />
Die Zahlungsansprüche für die gel-<br />
• Ökologische Vorrangflächen:<br />
hezu alle Produktionssektoren ge-<br />
Kommission künftig schneller mit<br />
tende einheitliche Betriebsprämie sol-<br />
min destens 7 Prozent aller<br />
währt werden können, darunter auch<br />
Sofortmaßnahmen reagieren. Hier-<br />
len Ende 2013 auslaufen und dem Vor-<br />
landwirtschaftlichen Flächen<br />
für Stärkekartoffeln. Hierfür können<br />
für ist eine finanzielle Reserve von<br />
schlag <strong>der</strong> EU-Kommission zufolge ab<br />
(ausgenommen Dauergrünland)<br />
in <strong>der</strong> Regel 5 Prozent <strong>der</strong> För<strong>der</strong>-<br />
3,9 Milliarden Euro für den Zeitraum<br />
2014 durch ein neues differenziertes<br />
muss Brachflächen, Terrassen,<br />
mittel aus <strong>der</strong> jeweiligen nationalen<br />
2014 bis 2020 vorgesehen. Gemein-<br />
System ersetzt werden. Für Staaten<br />
Land schafts elementen, Puffer-<br />
Obergrenze reserviert werden, in be-<br />
sam mit den europäischen Partner-<br />
wie Deutschland mit einem bereits<br />
streifen, Aufforstung etc.<br />
stimmten Fällen auch bis 10 Prozent.<br />
verbänden kämpft die <strong>UNIKA</strong> dafür,<br />
vorhandenen Regionalmodell hat<br />
die EU-Kommission signalisiert, dass<br />
die bestehenden Zahlungsansprüche<br />
beibehalten werden können. Diese<br />
gewidmet werden<br />
Hierfür wird eine Pauschale von 30<br />
Prozent <strong>der</strong> Direktzahlungen ge-<br />
cross compliance wird<br />
erweitert, in einigen<br />
punkten auch reduziert<br />
dass geeignete Instrumente und Sicherheitsnetze<br />
im Falle von Marktstörungen<br />
auch für Kartoffeln und<br />
ihre Produkte herangezogen werden<br />
müssten dann allerdings im Wert<br />
währt (für Deutschland geschätzt ca.<br />
Die EU-Kommission schlägt zwar ei-<br />
können. Das war bislang weitgehend<br />
korrigiert werden. Die Grundprämie<br />
90 Euro je Hektar und Jahr). Ob die<br />
nige Reduzierungen des Kataloges<br />
ausgeschlossen.<br />
würde dann de facto nur ca. 60 bis 65<br />
Prozent <strong>der</strong> heutigen Betriebsprämie<br />
Nichteinhaltung <strong>der</strong> Greening-Bedingungen<br />
zusätzlich mit Kürzungen bei<br />
von Cross Compliance vor, z.B. bei<br />
<strong>der</strong> Klärschlammrichtlinie, bei den<br />
erzeugerseite stärken<br />
ausmachen, denn es sollen 30 Prozent<br />
<strong>der</strong> Grundprämie sanktioniert wird,<br />
Meldepflichten von Tierseuchen o<strong>der</strong><br />
Die EU-Kommission möchte die<br />
für neue „Greening-Maßnahmen“ so-<br />
hängt von den Verhandlungen in Rat<br />
bei Teilen <strong>der</strong> Vorgaben für Natura<br />
Stellung <strong>der</strong> Erzeugerseite in den<br />
wie weitere Anteile für Junglandwirte<br />
und Parlament ab. Die 3 „Greening-<br />
2000. An<strong>der</strong>erseits sollen jedoch zu-<br />
Agrarmärkten durch Erzeugerge-<br />
etc. reserviert werden.<br />
Maßnahmen“ sollen verpflichtend<br />
sätzliche Anfor<strong>der</strong>ungen hinzukom-<br />
meinschaften und Branchenver-<br />
sein. An<strong>der</strong>e von <strong>der</strong> EU-Kommission<br />
men, etwa ein Umbruchverbot für<br />
bände stärken. Unter bestimmten<br />
zunächst diskutierten alternativen<br />
kohlenstoffreiche Böden, <strong>der</strong> Schutz<br />
Bedingungen sollen die Mitglied-<br />
Maßnahmen wie Winterbegrünung<br />
von Feuchtgebieten, erweiterte Pfle-<br />
staaten sogar Allgemeinverbind-<br />
o<strong>der</strong> pfluglose Bodenbearbeitung sol-<br />
geverpflichtungen bei Landschafts-<br />
lichkeitserklärungen für bestimmte<br />
len explizit ausgeschlossen werden.<br />
elementen. Weiterhin sollen die<br />
Lieferkonditionen usw. vornehmen<br />
In den Verhandlungen mit Rat und<br />
Vorgaben <strong>der</strong> Wasserrahmenricht-<br />
können. Darüber hinaus soll die EU-<br />
Parlament wird gleichwohl über die<br />
linie und <strong>der</strong> Pflanzenschutzmittel-<br />
Kommission die Regelungskompe-<br />
10 | markt und politik • unika-<strong>jahresbericht</strong> <strong>2012</strong> unika-<strong>jahresbericht</strong> <strong>2012</strong> • markt und politik | 11