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jahresbericht 2012 - UNIKA - Union der Deutschen ...

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schlag für eine betriebliche Ober-<br />

was gehört zum „greening“?<br />

Erfüllung des „Greening über äquiva-<br />

anwendungsrichtlinie vorsorglich in<br />

tenz für Vermarktungsnormen auch<br />

grenze bei Direktzahlungen.<br />

Nach dem Vorschlag <strong>der</strong> EU-Kommis-<br />

lente Maßnahmen“ gesprochen.<br />

den Katalog von Cross Compliance<br />

bei Milch- und Fleischprodukten er-<br />

flächenzahlungen in allen<br />

eu-staaten ab 2018<br />

Bis 2018 soll in allen Mitgliedstaaten<br />

ein Umstieg auf eine allgemeine Flä-<br />

sion sollen alle Landwirte, die die<br />

Grundprämie beantragen, ab 2014<br />

zusätzlich folgende drei weitere<br />

Maßnahmen erbringen:<br />

zuschläge für junglandwirte<br />

und benachteiligte<br />

gebiete<br />

Die EU-Kommission schlägt einen<br />

aufgenommen werden. Auch sollen<br />

die Anfor<strong>der</strong>ungen zur Einhaltung<br />

des „guten landwirtschaftlichen und<br />

ökologischen Zustandes“ (GLÖZ) verschärft<br />

werden.<br />

halten.<br />

angwierige verhandlungen –<br />

zunächst beschluss über den<br />

finanzrahmen<br />

chenprämie erfolgen, so wie dies in<br />

Deutschland bereits bis 2013 umgesetzt<br />

wird. Schon in 2014 sollen min-<br />

• Fruchtartendiversifizierung:<br />

ab 3 Hektar Ackerland mindestens<br />

3 Ackerfrüchte; Mindestanteil<br />

obligatorischen Zuschlag von 25 Prozent<br />

<strong>der</strong> Grundprämie (Deutschland:<br />

ca. 50 Euro/Hektar für maximal 46<br />

neue gemeinsame<br />

marktorganisation<br />

Eine endgültige Entscheidung über<br />

die GAP nach 2013 wird erst erwartet,<br />

wenn ein Beschluss über den<br />

destens 40 Prozent <strong>der</strong> nationalen<br />

jeweils 5 Prozent, maximaler<br />

Hektar je Betrieb) für alle Jungland-<br />

In einer neu formulierten Marktord-<br />

mehrjährigen Finanzrahmen 2014 bis<br />

Obergrenzen für die Flächenprämie<br />

Anteil 70 Prozent<br />

wirte unter 40 Jahren vor. Fakultativ<br />

nung sollen die Auslöseschwellen<br />

2020 gefasst wurde. Derzeit ist ein<br />

verwendet werden. Viele EU-Staaten<br />

– also in Entscheidung <strong>der</strong> Mitglieds-<br />

für Intervention und private Lager-<br />

Beschluss über die EU-Agrarreform<br />

for<strong>der</strong>n eine längere Zeit für den<br />

• Erhalt von Dauergrünland:<br />

staaten – soll ein Zuschlag für be-<br />

haltung praktisch unverän<strong>der</strong>t als<br />

frühestens im Frühjahr 2013 zu er-<br />

Übergang.<br />

einzelbetriebliche Verpflichtung<br />

nachteiligte Gebiete gestellt werden.<br />

Sicherheitsnetz erhalten bleiben. Die<br />

warten.<br />

aufspaltung <strong>der</strong> betriebsprämie<br />

in grundprämie, greening<br />

und weitere zuschläge<br />

zur Erhaltung; Antrag 2014<br />

als Referenzjahr; Reduzierung um<br />

maximal 5 Prozent zulässig<br />

teilkopplung bleibt möglich<br />

Auf Wunsch vieler Mitgliedstaaten<br />

sollen gekoppelte Zahlungen für na-<br />

Quotenregelung bei Zucker und die<br />

Pflanzrechte im Weinbau sollen 2015<br />

aufgehoben werden. Bei Marktstörungen<br />

(siehe EHEC-Fall) will die EU-<br />

Die Zahlungsansprüche für die gel-<br />

• Ökologische Vorrangflächen:<br />

hezu alle Produktionssektoren ge-<br />

Kommission künftig schneller mit<br />

tende einheitliche Betriebsprämie sol-<br />

min destens 7 Prozent aller<br />

währt werden können, darunter auch<br />

Sofortmaßnahmen reagieren. Hier-<br />

len Ende 2013 auslaufen und dem Vor-<br />

landwirtschaftlichen Flächen<br />

für Stärkekartoffeln. Hierfür können<br />

für ist eine finanzielle Reserve von<br />

schlag <strong>der</strong> EU-Kommission zufolge ab<br />

(ausgenommen Dauergrünland)<br />

in <strong>der</strong> Regel 5 Prozent <strong>der</strong> För<strong>der</strong>-<br />

3,9 Milliarden Euro für den Zeitraum<br />

2014 durch ein neues differenziertes<br />

muss Brachflächen, Terrassen,<br />

mittel aus <strong>der</strong> jeweiligen nationalen<br />

2014 bis 2020 vorgesehen. Gemein-<br />

System ersetzt werden. Für Staaten<br />

Land schafts elementen, Puffer-<br />

Obergrenze reserviert werden, in be-<br />

sam mit den europäischen Partner-<br />

wie Deutschland mit einem bereits<br />

streifen, Aufforstung etc.<br />

stimmten Fällen auch bis 10 Prozent.<br />

verbänden kämpft die <strong>UNIKA</strong> dafür,<br />

vorhandenen Regionalmodell hat<br />

die EU-Kommission signalisiert, dass<br />

die bestehenden Zahlungsansprüche<br />

beibehalten werden können. Diese<br />

gewidmet werden<br />

Hierfür wird eine Pauschale von 30<br />

Prozent <strong>der</strong> Direktzahlungen ge-<br />

cross compliance wird<br />

erweitert, in einigen<br />

punkten auch reduziert<br />

dass geeignete Instrumente und Sicherheitsnetze<br />

im Falle von Marktstörungen<br />

auch für Kartoffeln und<br />

ihre Produkte herangezogen werden<br />

müssten dann allerdings im Wert<br />

währt (für Deutschland geschätzt ca.<br />

Die EU-Kommission schlägt zwar ei-<br />

können. Das war bislang weitgehend<br />

korrigiert werden. Die Grundprämie<br />

90 Euro je Hektar und Jahr). Ob die<br />

nige Reduzierungen des Kataloges<br />

ausgeschlossen.<br />

würde dann de facto nur ca. 60 bis 65<br />

Prozent <strong>der</strong> heutigen Betriebsprämie<br />

Nichteinhaltung <strong>der</strong> Greening-Bedingungen<br />

zusätzlich mit Kürzungen bei<br />

von Cross Compliance vor, z.B. bei<br />

<strong>der</strong> Klärschlammrichtlinie, bei den<br />

erzeugerseite stärken<br />

ausmachen, denn es sollen 30 Prozent<br />

<strong>der</strong> Grundprämie sanktioniert wird,<br />

Meldepflichten von Tierseuchen o<strong>der</strong><br />

Die EU-Kommission möchte die<br />

für neue „Greening-Maßnahmen“ so-<br />

hängt von den Verhandlungen in Rat<br />

bei Teilen <strong>der</strong> Vorgaben für Natura<br />

Stellung <strong>der</strong> Erzeugerseite in den<br />

wie weitere Anteile für Junglandwirte<br />

und Parlament ab. Die 3 „Greening-<br />

2000. An<strong>der</strong>erseits sollen jedoch zu-<br />

Agrarmärkten durch Erzeugerge-<br />

etc. reserviert werden.<br />

Maßnahmen“ sollen verpflichtend<br />

sätzliche Anfor<strong>der</strong>ungen hinzukom-<br />

meinschaften und Branchenver-<br />

sein. An<strong>der</strong>e von <strong>der</strong> EU-Kommission<br />

men, etwa ein Umbruchverbot für<br />

bände stärken. Unter bestimmten<br />

zunächst diskutierten alternativen<br />

kohlenstoffreiche Böden, <strong>der</strong> Schutz<br />

Bedingungen sollen die Mitglied-<br />

Maßnahmen wie Winterbegrünung<br />

von Feuchtgebieten, erweiterte Pfle-<br />

staaten sogar Allgemeinverbind-<br />

o<strong>der</strong> pfluglose Bodenbearbeitung sol-<br />

geverpflichtungen bei Landschafts-<br />

lichkeitserklärungen für bestimmte<br />

len explizit ausgeschlossen werden.<br />

elementen. Weiterhin sollen die<br />

Lieferkonditionen usw. vornehmen<br />

In den Verhandlungen mit Rat und<br />

Vorgaben <strong>der</strong> Wasserrahmenricht-<br />

können. Darüber hinaus soll die EU-<br />

Parlament wird gleichwohl über die<br />

linie und <strong>der</strong> Pflanzenschutzmittel-<br />

Kommission die Regelungskompe-<br />

10 | markt und politik • unika-<strong>jahresbericht</strong> <strong>2012</strong> unika-<strong>jahresbericht</strong> <strong>2012</strong> • markt und politik | 11

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