BERGHEIMER TIERHEIM - Tierheim Bergheim
BERGHEIMER TIERHEIM - Tierheim Bergheim
BERGHEIMER TIERHEIM - Tierheim Bergheim
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Testamente und Erbschaften<br />
Liebe Tierfreundinnen und Tierfreunde,<br />
da wir immer wieder gebeten wurden, zum Thema Testamente zugunsten unseres Tierschutzvereins<br />
einen Rat zu erteilen, möchten wir Ihnen im Folgenden gerne ein paar<br />
Tipps bzgl. der Abfassung von sicheren Verfügungen bzw. Testamenten geben:<br />
Wir alle wissen, dass Tierschutz ohne die unermüdliche Mithilfe und Förderung zu Lebzeiten<br />
und auch darüber hinaus, in Form von Erbschaften und Vermächtnissen, nicht<br />
möglich wäre. Bitte bedenken Sie hierbei auch, dass zahlreiche Millionen Euro an den<br />
Staat fallen, weil bei vielen Erblassern ohne erbberechtigte Nachkommen keine Verfügungen<br />
für den Erbfall getroffen wurden!<br />
Wie kann ein Verein in einem Testament ordnungsgemäß als Erbe bedacht werden?<br />
Hier hat man mehrere Möglichkeiten: Der Verein kann dabei als Alleinerbe oder Miterbe<br />
(hier müsste das Miterbanteil, prozentual, z.B. 50%, oder anteilsmäßig, z.B. ein Viertel)<br />
benannt werden. Auch eine Eintragung als Vermächtnisnehmer kommt in Frage.<br />
Wäre man als Vermächtnisnehmer ein Erbe?<br />
Nein, ein Erbe nimmt mit dem Vermögen auch alle bestehenden Verpflichtungen (Schulden<br />
etc.) an. Dies ist beim Vermächtnisnehmer nicht der Fall. Der Vermächtnisnehmer<br />
wird durch die Zuwendung in keiner Weise verpflichtet, ganz im Gegenteil: Er hat “nur”<br />
den gesetzlichen Anspruch auf das ihm zugedachte Vermächtnis. Dieses können Sparguthaben,<br />
Schmuck, Möbel, Immobilien, Wertgegenstände oder auch die Bezugsberechtigung<br />
einer Lebensversicherung sein. Aus diesem Grund wäre ein Vermächtnis an einen Verein<br />
einer Erbschaft vorzuziehen.<br />
Kann man noch zu Lebzeiten bestimmen, wofür das Erbe eingesetzt werden soll?<br />
Selbstverständlich kann der Testamentsverfasser bestimmen, zu welchem speziellen<br />
Zweck sein Erbe verwendet werden soll, z.B. für die laufende Unterhaltung des <strong>Tierheim</strong>s,<br />
Tierarztkosten oder für Neu- und Umbaumaßnahmen.<br />
Gerne können Sie zu diesem Thema auch ein persönliches Gespräch mit uns auch<br />
außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen<br />
natürlich auch telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.<br />
42