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BERGHEIMER TIERHEIM - Tierheim Bergheim

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Testamente und Erbschaften<br />

Liebe Tierfreundinnen und Tierfreunde,<br />

da wir immer wieder gebeten wurden, zum Thema Testamente zugunsten unseres Tierschutzvereins<br />

einen Rat zu erteilen, möchten wir Ihnen im Folgenden gerne ein paar<br />

Tipps bzgl. der Abfassung von sicheren Verfügungen bzw. Testamenten geben:<br />

Wir alle wissen, dass Tierschutz ohne die unermüdliche Mithilfe und Förderung zu Lebzeiten<br />

und auch darüber hinaus, in Form von Erbschaften und Vermächtnissen, nicht<br />

möglich wäre. Bitte bedenken Sie hierbei auch, dass zahlreiche Millionen Euro an den<br />

Staat fallen, weil bei vielen Erblassern ohne erbberechtigte Nachkommen keine Verfügungen<br />

für den Erbfall getroffen wurden!<br />

Wie kann ein Verein in einem Testament ordnungsgemäß als Erbe bedacht werden?<br />

Hier hat man mehrere Möglichkeiten: Der Verein kann dabei als Alleinerbe oder Miterbe<br />

(hier müsste das Miterbanteil, prozentual, z.B. 50%, oder anteilsmäßig, z.B. ein Viertel)<br />

benannt werden. Auch eine Eintragung als Vermächtnisnehmer kommt in Frage.<br />

Wäre man als Vermächtnisnehmer ein Erbe?<br />

Nein, ein Erbe nimmt mit dem Vermögen auch alle bestehenden Verpflichtungen (Schulden<br />

etc.) an. Dies ist beim Vermächtnisnehmer nicht der Fall. Der Vermächtnisnehmer<br />

wird durch die Zuwendung in keiner Weise verpflichtet, ganz im Gegenteil: Er hat “nur”<br />

den gesetzlichen Anspruch auf das ihm zugedachte Vermächtnis. Dieses können Sparguthaben,<br />

Schmuck, Möbel, Immobilien, Wertgegenstände oder auch die Bezugsberechtigung<br />

einer Lebensversicherung sein. Aus diesem Grund wäre ein Vermächtnis an einen Verein<br />

einer Erbschaft vorzuziehen.<br />

Kann man noch zu Lebzeiten bestimmen, wofür das Erbe eingesetzt werden soll?<br />

Selbstverständlich kann der Testamentsverfasser bestimmen, zu welchem speziellen<br />

Zweck sein Erbe verwendet werden soll, z.B. für die laufende Unterhaltung des <strong>Tierheim</strong>s,<br />

Tierarztkosten oder für Neu- und Umbaumaßnahmen.<br />

Gerne können Sie zu diesem Thema auch ein persönliches Gespräch mit uns auch<br />

außerhalb der Öffnungszeiten vereinbaren. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen<br />

natürlich auch telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.<br />

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