herunterladen - Mieterbund Wiesbaden und Umgebung eV
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1<br />
1. Vorbemerkung<br />
Die Landeshauptstadt <strong>Wiesbaden</strong> gehörte 1976 zu einer der<br />
ersten Städte in der B<strong>und</strong>esrepublik, die zum Zwecke der<br />
Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete eine Mietwerttabelle<br />
einführte. Von Anfang an waren die Interessenvertretungen der<br />
Haus- <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>eigentümer <strong>und</strong> der Mieter unter begleitender<br />
Beratung des Gutachterausschusses der Landeshauptstadt<br />
<strong>Wiesbaden</strong> sowie der amtlich bestellten Mietpreissachverständigen<br />
maßgeblich an der Erstellung des Mietspiegels<br />
beteiligt.<br />
Gr<strong>und</strong>lage für das Tabellenwerk bildet seit nunmehr fast 30<br />
Jahren eine Mitgliederbefragung der beiden Interessenverbände,<br />
die vor jeder Fortschreibung wiederholt wird. Gefragt wird jeweils<br />
nach der sog. Kalt- oder Nettomiete, also ohne Heiz- <strong>und</strong><br />
Betriebskosten gemäß der Heiz- <strong>und</strong> Betriebskostenverordnung.<br />
Bei der Auswertung wurden entsprechend der jeweils gültigen<br />
Regelung im Gesetz seit der 3. Fortschreibung 1984 nur die<br />
Mieten der letzten drei Jahre <strong>und</strong> seit der 6. Fortschreibung 1993<br />
nur die Mieten der letzten vier Jahre berücksichtigt. Hierauf<br />
aufbauend treten die Vertreter der beiden<br />
Interessenorganisationen in Verhandlungen ein, an deren Ende<br />
letztendlich als Kompromiß ein neues Zahlenwerk verabschiedet<br />
wird. Auf diesem Wege wurde der Mietspiegel 2006 nun zum 9.<br />
Mal fortgeschrieben.<br />
Die 9. Fortschreibung soll zum Anlaß genommen werden, die<br />
Mietenentwicklung in <strong>Wiesbaden</strong> anhand einiger weniger<br />
Eckpunkte nachzuzeichnen <strong>und</strong> zu interpretieren. Dabei soll die<br />
Veränderung der Mietspiegelwerte nach den verschiedenen<br />
Einflußfaktoren wie Wohnungsgröße, Baualter <strong>und</strong> Ausstattung<br />
differenziert werden.<br />
Untersucht wurden jeweils die Quadratmetermieten <strong>und</strong> die<br />
prozentualen Steigerungsraten, bezogen auf die 8.<br />
Fortschreibung von 2001. Da diesmal die Baualtersklassen des<br />
Mietspiegels etwas verändert wurden, ist die Vergleichbarkeit mit<br />
früheren Fortschreibungen nur eingeschränkt gegeben.