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Recht – Gesellschaftsrecht Zusammenfassung 1 Das ...

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3.5 Genossenschaft<br />

OR 828 Juristische Person, unbestimmte Mitgliederzahl, wirtschaftlicher Zweck in<br />

gemeinsamer Selbsthilfe, kaufmännisches Unternehmen betrieben<br />

Haftung nur mit Gesellschaftsvermögen<br />

Selbsthilfeorganisation, nicht primär auf Gewinnstreben, gegenseitige Unterstützung<br />

finanziell & persönlich (z.B. Milchablieferung) Bsp.: Migros, Coop, Mobiliar, RaiBa<br />

4 Die AG<br />

4.1 Geschichte<br />

17. Jahrhundert, Handelskompagnien: persönliche Haftung => unpersönliche Kapitalhaftung<br />

Verteilung des finanziellen Risikos auf mehrere Personen<br />

CH: 1881 in OR aufgenommen, Revisionen 1912 und 1991<br />

4.2 Merkmale<br />

OR 620 Kapitalbezogene Körperschaft, wirtschaftlicher Zweck, eigene Firma, kaufmännisches<br />

Unternehmen<br />

Haftung: nur Gesellschaftsvermögen: Grundkapital (Aktienkapital) in Teilsummen (Aktien)<br />

Juristische Person, nach aussen durch eigene Organe vertreten<br />

4.3 Gründung<br />

OR 625 Mind. 3 Personen (natürlich oder juristisch)<br />

Mindestaktienkap. 100'000, bei Gründung mind. 50'000 einzahlen (Liberierung) (OR 621)<br />

Liberierung nur bei Namensaktien (mind. 20% einbezahlt), Inhaberaktien müssen voll<br />

einbezahlt werden<br />

OR 629 AG muss beurkundet werden: Errichtungsakt (Prüfung: entspricht es Gesetzen)<br />

Aktien: zeichnen, dann liberieren (einzahlen auf Sperrkonto, erst nach Gründung frei)<br />

Aktienkapital auch durch Sacheinlagen möglich (OR 628): Waren, Grundstück, Maschinen,<br />

Forderungen => Sacheinlagevertrag, strenge Vorschriften<br />

Anmeldung (OR 640) + Firmaunterschriften (HRegV 26) => Eintrag HR<br />

HR-Eintrag konstitutiv, Vertrag reicht nicht. Dann jurist. Person + freies Verfügen über AK<br />

Gegenüber Dritten HR-Eintrag erst mit Publikation im SHAB rechtswirksam<br />

4.4 Die Aktie<br />

Wertpapier = finanzielle Beteiligung = <strong>Recht</strong>e<br />

Aktie = Teilsumme des AK, mind. 10 Franken (OR 622)<br />

Aktionär trägt Unternehmerrisiko: Verlust wenn AG in Konkurs geht<br />

• Inhaberaktie OR 683: Besitzer = Berechtigter, Namen aber nicht bekannt<br />

Papiere frei handelbar, ohne Kontrolle durch AG<br />

Übergabe der Aktie genügt zur Übertragung<br />

Müssen voll einbezahlt werden, erst dann Ausgabe<br />

• Namenaktie OR 684: lautet auf Namen des Aktionärs, Im Aktienbuch eingetragen<br />

AG hat Kontrolle über Aktionäre<br />

Übergabe benötigt Indossament: Name auf Rückseite + Aktienbuch eintragen<br />

Müssen zu 20% einbezahlt werden

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