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Recht – Gesellschaftsrecht Zusammenfassung 1 Das ...

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4.8 Schutz des Aktienkapitals<br />

AG haftet nur bis Gesellschaftsvermögen OR 620, Aktionär kann max. Einlage verlieren<br />

AK ist der Sicherungsfonds für Gläubiger<br />

• Mindestaktienkap. CHF 100’000<br />

AK muss nicht voll einbezahlt werden. Wenn es AG schlecht geht, kann/muss VR<br />

fehlendes AK bei Aktionären einholen OR 681<br />

• Zwang Reservenbildung<br />

5% des Gewinns Reserve bis 20% des AK OR 671<br />

Auch möglich: statutarische Reserven OR 672<br />

• Sacheinlagen<br />

Liberierung mit Sacheinlagen statt mit Geld möglich<br />

Schriftlicher Sacheinlagevertrag nötig, bei Grundstücken öffentlich zu beurkunden<br />

=> keine Überbewertung der Sacheinlagen OR 634<br />

• Bewertungsvorschriften<br />

Sachwerte nicht überbewerten: Bewertungsvorschriften OR 664 ff.<br />

Schlechte finanzielle Situation: Unterdeckung <strong>–</strong> letzte Jahresbilanz zeigt, dass Hälfte des AK<br />

mit Reserven nicht mehr gedeckt => GV einberufen, Sanierungsmassnahmen OR 725<br />

Überschuldung: Zwischenbilanz erstellen. Wenn Gläubigerforderungen nicht gedeckt OR<br />

725, Richter benachrichtigen (Bilanz deponieren), Konkurseröffnung OR 725a<br />

4.9 Auflösung<br />

Ganze Unternehmung liquidiert, Aktiven werden veräussert<br />

Eventueller Liquidationserlös wird an Aktionäre ausbezahlt<br />

a) freiwillige Liquidation b) Zwangsliquidation bei Konkurs<br />

Auflösung auch bei Übernahme oder Umwandlung in andere Gesellschaftsform<br />

5 Die GmbH<br />

Teils kapital-, teils personenbezogener Zusammenschluss von Personen, wirtschaftlicher<br />

Zweck, eigene Firma, kaufmännisches Unternehmen<br />

V.a. Gastgewerbe gut: GF als Angestellter, Kinderzulage, arbeitslosenversichert<br />

• Gründung: Mind. 2 natürliche/juristische Personen OR 772<br />

Gesellschaftsvertrag, öffentlich beurkunden OR 779<br />

Festlegung der Kapitalanteile: Stammanteile OR 772<br />

Statuten (Ziel, Zweck, Kapital, Organe), öffentlich beurkundet OR 776<br />

Organe: Geschäftsführung, Kontrollstelle<br />

Stammkapital: 20'000 <strong>–</strong> 2'000'000 OR 773<br />

Stammeinlage 1'000 oder Vielfaches, zu mind. 50% einbezahlt OR 774<br />

Veräusserung der Anteile braucht Zustimmung von ¾ der Gesellschafter<br />

HR-Eintrag: konstitutive Wirkung, jurist. Person erst mit Eintrag OR 780, 783<br />

• Firma: freie Wahl mit Zusatz GmbH OR 949<br />

• Organe: Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung, Kontrollstelle OR 808 ff.<br />

Aufgaben ähnlich AG, Kontrollstelle nur wenn in Statuten verlangt<br />

• Haftung: nur mit Gesellschaftsvermögen OR 802<br />

Gesellschafter haften nur bis Stammkapital, muss aber voll einbezahlt sein<br />

Möglich: Nachschusspflicht in Statuten zur Deckung von Verlusten OR 803<br />

• Auflösung: Liquidation wie bei AG OR 820 ff.<br />

Auflösungsgründe: Beschluss durch ¾ der Gesellschafter mit ¾ des Stammkapitals, Urteil<br />

des Richters wenn Gesellschafter verlangt, Konkurs eines Gesellschafters oder Pfändung<br />

seines Anteils, Konkurs der GmbH

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