Touristische informationen - Business - Hrvatska turisti?ka zajednica
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Hafenamtszweigstelle durch Unterschrift<br />
und Stempel beglaubigt.<br />
Wenn der Schiffsführer nicht beabsichtigt,<br />
während seines Aufenthalts<br />
in der Republik Kroatien und während<br />
der Geltungsdauer der Vignette die<br />
Besatzung auszutauschen, muss er<br />
sich nicht mehr im Hafenamt oder in der<br />
Hafenamtszweigstelle melden.<br />
Schiffe, die keine Möglichkeit für einen<br />
längeren Aufenthalt von Personen bieten<br />
(Schiffe ohne Betten), müssen keine<br />
Besatzungs- und Passagierliste haben.<br />
Ein Schiffsführer <strong>ka</strong>nn die Mannschaft,<br />
mit der er aus dem Ausland eingereist ist<br />
(oder einen Teil derselben) in Kroatien<br />
ausschiffen und eine neue Mannschaft<br />
mit an Bord nehmen. In diesem Fall<br />
muss er dem Hafenamt die Änderung der<br />
Mannschaft melden und mit einer derart<br />
veränderten Mannschaft aus der Republik<br />
Kroatien ausreisen.<br />
Personenverzeichnis<br />
Ein Schiffsführer, der beabsichtigt, während<br />
der Fahrt in der Republik Kroatien<br />
seine Mannschaft auszutauschen, ist<br />
verpflichtet, im Hafenamt oder in einer<br />
Hafenamtszweigstelle ein Verzeichnis der<br />
Personen beglaubigen zu lassen, die sich<br />
während der Gültigkeitsdauer der Vignette<br />
auf dem Schiff aufhalten werden. Die<br />
Gesamtzahl der im Personenverzeichnis<br />
aufgeführten Personen darf die zweifache<br />
Kapazität zuzüglich 30% der einfachen<br />
Kapazität des Schiffes nicht überschreiten.<br />
Die Kapazität eines Schiffes wird aufgrund<br />
der Schiffsdokumente festgelegt,<br />
die von den zuständigen Behörden des<br />
Flaggenlandes ausgestellt sind. Wenn die<br />
Dokumente eines Schiffes keine Angaben<br />
über die Kapazität enthalten, wird diese<br />
15<br />
entsprechend der Richtlinie über Boote<br />
und Yachten und den Vorschriften für die<br />
statutarische Zertifizierung von Booten und<br />
Yachten berechnet.<br />
Das Personenverzeichnis wird durch den<br />
Vignettenabschnitt beglaubigt.<br />
Das Personenverzeichnis ist bei der<br />
Beschaffung der Vignette vollständig auszufüllen,<br />
<strong>ka</strong>nn aber auch sukzessiv ausgefüllt<br />
werden. Die einzelnen Personen<br />
jedoch, die im Personenverzeichnis aufgeführt<br />
sind, müssen spätestens bei ihrer<br />
ersten Einschiffung eingetragen werden.<br />
Wenn das Personenverzeichnis sukzessiv<br />
ausgefüllt wird, ist es bei jedem<br />
neuen Eintrag im Hafenamt oder in der<br />
Hafenamtszweigstelle zu beglaubigen.<br />
Die Zahl der Änderungen der im<br />
Personenverzeichnis aufgeführten<br />
Personen ist unbeschränkt.<br />
Personen, die sich nur während des<br />
Aufenthalts des Schiffes in einem Hafen<br />
oder an einem Ankerplatz auf dem<br />
Schiff aufhalten, werden nicht in das<br />
Personenverzeichnis eingetragen.<br />
Personen unter 12 Jahren werden nicht<br />
in das Personenverzeichnis eingetragen<br />
und zählen auch nicht zur maximalen<br />
Personenzahl.<br />
Für auf dem Seeweg eingereiste Schiffe<br />
muss das Personenverzeichnis nicht<br />
gleichzeitig mit der Vignette beschafft werden,<br />
sondern <strong>ka</strong>nn erst später ausgefüllt<br />
werden, wenn es zu einem Austausch der<br />
Besatzung in Kroatien kommt.<br />
Anmeldung des Aufenthaltes<br />
Ausländer, die auf ausländischen Freizeitund<br />
Sportschiffen in die Republik Kroatien<br />
einreisen und die diese Schiffe als<br />
Unterkunft nutzen, melden ihren Aufenthalt<br />
nur in dem Hafen bzw. in der Anlegestelle